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   LSG Schleswig-Holstein, 02.05.2017 - L 5 KR 40/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,15597
LSG Schleswig-Holstein, 02.05.2017 - L 5 KR 40/17 B ER (https://dejure.org/2017,15597)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.05.2017 - L 5 KR 40/17 B ER (https://dejure.org/2017,15597)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. Mai 2017 - L 5 KR 40/17 B ER (https://dejure.org/2017,15597)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 15 Abs 4 S 1 GmbHG, § 86a Abs 3 S 2 SGG, § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer UG - Rechtsmacht - Treuhandvertrag - Entfallen des Formerfordernisses - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit

  • IWW

    § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG; § 15 Abs. 4 S. 1 GmbHG; § 7 Abs. 1 SGB IV; § 86a Abs. 3 S. 2 SGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Beitragsbescheid; Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angegriffenen Verwaltungsaktes; Schwierige Rechtsfragen; Interessenabwägung im Eilverfahren; Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen Beitragsbescheid

  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer Unternehmergesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2018, 233
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.04.1999 - II ZR 365/97

    Formbedürftigkeit eines Treuhandvertrages hinsichtlich eines

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 02.05.2017 - L 5 KR 40/17
    Der notariellen Form habe dieser Treuhandvertrag nach § 15 Abs. 4 Satz 1 GmbHG nicht bedurft, da dies nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1999, 2594) bei Abschluss vor Gründung der Gesellschaft nicht erforderlich sei.

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 19. April 1999 - II ZR 365/97 = BGHZ 141, 208 = NJW 1999, 2594) besteht eine solche Beurkundungspflicht jedoch im Vorgründungsstadium der Gesellschaft nicht.

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.01.2010 - L 5 KR 81/08

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Geschäftsführer - Treuhänder - abhängige

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 02.05.2017 - L 5 KR 40/17
    Soweit das Sozialgericht auf die Rechtsprechung des beschließenden Senates verweise (Urteil vom 14. Januar 2012 - L 5 KR 81/08), könne dieser nicht gefolgt werden, da es der Treuhandvertrag dem Geschäftsführer nicht ermöglicht habe, Einzelanweisungen an sich im Bedarfsfall jederzeit zu verhindern.

    Dieser Auffassung hat sich der beschließende Senat in seiner Entscheidung vom 14. Januar 2010 (L 5 KR 81/08) angeschlossen.

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 02.05.2017 - L 5 KR 40/17
    Die Antragsgegnerin hat vorgetragen, dass nach der Rechtsprechung des BSG vom 25. Januar 2006 (B 12 KR 30/04 R) eine Vereinbarung, durch welche die Verpflichtung eines Gesellschafters zur Abtretung eines Geschäftsanteils begründet werde, nach § 15 Abs. 4 Satz 1 GmbHG grundsätzlich der notariellen Form bedürfe.
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 20/12

    Überprüfung der Zulässigkeit der rückwirkenden Beitragserhebung in der Folge der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 02.05.2017 - L 5 KR 40/17
    Hinsichtlich des dabei notwendigen Überzeugungsgrades bezüglich der zu klärenden Rechtsfragen ist dabei zu beachten, dass es nach Sinn und Zweck des Eilverfahrens grundsätzlich nicht Aufgabe der Gerichte sein kann, schon im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine umfassende rechtliche Prüfung der Hauptsache vorzunehmen; denn damit würden die Effektivität dieses Verfahrens und damit das gerichtliche Rechtsschutzinteresse insgesamt geschwächt (Beschluss des Senats vom 20. April 2012 - L 5 KR 20/12 B ER; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Aufl., Rz. 220).
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.11.2016 - L 5 KR 162/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Altenpflegerin - Tätigkeit für mehrere

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 02.05.2017 - L 5 KR 40/17
    § 86a Abs. 3 Satz 4 SGG, den die Antragsgegnerin in Bezug nimmt, sieht eine Verzinsung, jedenfalls ausdrücklich, nicht vor und richtet sich überdies an die Stelle, die den Verwaltungsakt erlassen oder die über den Widerspruch zu entscheiden hat (vgl. auch Beschluss des Senats vom 4. November 2016 - L 5 KR 162/16 B ER).
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.08.2018 - L 5 BA 104/18

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den

    Hinsichtlich des dabei notwendigen Überzeugungsgrades bezüglich der zu klärenden Rechtsfragen ist dabei zu beachten, dass es nach Sinn und Zweck des Eilverfahrens grundsätzlich nicht Aufgabe der Gerichte sein kann, schon im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eine umfassende rechtliche Prüfung der Hauptsache vorzunehmen; denn damit würden die Effektivität dieses Verfahrens und damit das gerichtliche Rechtsschutzinteresse insgesamt geschwächt (Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 02.05.2017 - L 5 KR 40/17 B ER Beschluss vom 20. April 2012 - L 5 KR 20/12 B ER - juris; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Aufl., Rz. 220).

    Vor diesem Hintergrund und der im Eilverfahren vorzunehmenden Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse am Sofortvollzug und dem Aussetzungsinteresse der Antragstellerin kann eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels nach § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG auch dann erfolgen, wenn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes von einer Mehrzahl von Voraussetzungen abhängt, deren Prüfung die Klärung schwieriger Rechtsfragen beinhaltet (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 02.05.2017 - L 5 KR 40/17 B ER; Beschluss vom 20. April 2012 - L 5 KR 20/12 B ER a.a.O.) Von einem solchen Fall ist vorliegend auszugehen, so dass die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage zur Überzeugung der Kammer anzuordnen ist.

    Zu den im Einzelfall rechtlich relevanten Umständen, die eine wertende Zuordnung erlauben, gehört auch das Vorliegen eines Treuhandvertrages (Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 02.05.2017 - L 5 KR 40/17 B ER a.a.O.).

    Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat hierzu in seinem Beschluss vom 02.05.2017 - L 5 KR 40/17 B ER a.a.O. zu einem solchen Sachverhalt ausgeführt:.

    Dass dem Abschluss eines - schuldrechtlichen - Treuhandvertrages zwischen dem Gesellschafter und einem Dritten eine erhebliche Bedeutung im Hinblick auf die Einflussmöglichkeit auf die Gesellschaft und damit auf das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses bzw. einer selbstständigen Tätigkeit zukommt, hat sowohl das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (Beschluss vom 02.05.2017 - L 5 KR 40/17 B ER a.a.O) als auch das BSG (Erstmals mit Urteil vom 08.12.1994 - 11 RAr 49/94; bestätigt in BSG, Urteil vom 30.01.1997 - 10 RAr 6/95 - nach juris) bestätigt.

    Die Kammer folgt insoweit vollumfänglich der überzeugenden Rechtsaufassung des 5. Senats des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts im Beschluss vom 02.05.2017 (L 5 KR 40/17 B ER a.a.O. m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2019 - L 8 BA 31/18

    Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH

    Anknüpfend daran ist gegenwärtig unter den Landessozialgerichten umstritten, ob Treuhandvereinbarungen geeignet sind, die Rechtsmachtverhältnisse in der Gesellschafterversammlung maßgeblich zu verändern (bejahend LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 06.02.2019, L 4 R 465/16, GmbHR 2019, 480 ff.; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss v. 13.08.2018, L 5 BA 104/18 B ER, Breith 2019, 319 ff.; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss v. 02.05.2017, L 5 KR 40/17 B ER, Breith 2017, 625 ff.; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 13.03.2018, L 11 R 590/17, DStR 2018, 1677 ff., anhängig unter BSG, B 12 R 5/18 R; im jeweiligen Streitfall verneinend Senat, Beschluss v. 12.02.2019, L 8 BA 169/18 B ER; Beschluss v. 10.12.2018, L 8 BA 146/18 B ER; Urteil v. 11.04.2018, L 8 R 1026/16; jeweils juris; Sächsisches LSG, Urteil v. 08.11.2018, L 9 KR 263/15, Die Beiträge Beilage 2019, 149 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 01.10.2018, L 1 BA 61/18 B ER, juris; BayLSG, Urteil v. 15.12.2016, L 9 AL 185/12, juris; abhängig von der Frage, ob die notarielle Form eingehalten war LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 08.03.2018, L 1 KR 396/15, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 01.10.2021 - L 10 BA 95/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fremdgeschäftsführer einer GmbH & Co

    Dieser Rechtsprechung seien noch im Jahr 2017 das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (Beschluss vom 2. Mai 2017, L 5 KR 40/17 B ER) und im Jahr 2019 das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 6. Februar 2019, L 4 R 465/16) gefolgt.

    Daher ist auch der Ansicht des 5. Senats des Schleswig-Holsteinischen LSG, der im Beschluss vom 2. Mai 2017 ( L 5 KR 40/17 B ER, zitiert nach juris ) von einer sozialversicherungsrechtlichen Beachtlichkeit einer außerhalb des Gesellschaftsvertrages geschlossenen Treuhandabrede ausgegangen ist, nicht zu folgen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2019 - L 8 BA 42/19

    Keine Sozialversicherungspflicht der Alleingesellschafter-Geschäftsführerin einer

    Anknüpfend daran ist gegenwärtig unter den Landessozialgerichten umstritten, ob Treuhandvereinbarungen geeignet sind, die Rechtsmachtverhältnisse in der Gesellschafterversammlung maßgeblich zu verändern (bejahend LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 06.02.2019, L 4 R 465/16, GmbHR 2019, 480 ff.; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss v. 13.08.2018, L 5 BA 104/18 B ER, Breith 2019, 319 ff.; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss v. 02.05.2017, L 5 KR 40/17 B ER, Breith 2017, 625 ff.; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 13.03.2018, L 11 R 590/17, DStR 2018, 1677 ff., anhängig unter BSG, B 12 R 5/18 R; im jeweiligen Streitfall verneinend Senat, Beschluss v. 12.02.2019, L 8 BA 169/18 B ER; Beschluss v. 10.12.2018, L 8 BA 146/18 B ER; Urteil v. 11.04.2018, L 8 R 1026/16; jeweils juris; Urteil v. 24.04.2019, L 8 BA 31/18, zur Veröffentlichung in sozialgerichtsbarkeit.de und juris vorgesehen; Sächsisches LSG, Urteil v. 08.11.2018, L 9 KR 263/15, Die Beiträge Beilage 2019, 149 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 01.10.2018, L 1 BA 61/18 B ER, juris; BayLSG, Urteil v. 15.12.2016, L 9 AL 185/12, juris; abhängig von der Frage, ob die notarielle Form eingehalten war LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 08.03.2018, L 1 KR 396/15, juris).
  • SG Münster, 14.09.2017 - S 17 R 891/14
    Es ist - entgegen der Auffassung der Beklagten - zur Überzeugung der Kammer nicht maßgeblich, dass es sich bei dem Treuhandvertrag um eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen den vertragschließenden Parteien handelt, da auch einem solchen Vertrag zwi-schen einem Gesellschafter und einem Dritten eine erhebliche Bedeutung mit Blick auf die Einflussmöglichkeit auf die Gesellschaft und damit auf das Vorliegen eines Beschäfti-gungsverhältnisses bzw. einer selbstständigen Tätigkeit zukommt (vgl. nur Schles-wig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 2.5.2017 - L 5 KR 40/17 B ER - juris Rn. 19).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - L 11 KA 30/17

    Vertragsarztrecht; Beschwerde; Streitwertfestsetzung in

    Geht es - wie hier - um einstweiligen Rechtsschutz in Zulassungssachen, wird teilweise die Auffassung vertreten, dass von dem fiktiven Wert des solchermaßen in zeitlicher Hinsicht fixierten Hauptsacheverfahrens wegen des besonderen Charakters des einstweiligen Rechtsschutzes ein Abschlag vorzunehmen ist (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.05.2017 - L 5 KR 40/17 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.03.2017 - L 8 R 263/16 B ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.01.2015 - L 5 KA 3675/14 ER-B - LSG Thüringen, Beschluss vom 12.03.2004 - L 4 B 15/01 KA - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.11.2003 - L 11 B 28/00 KA -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - L 7 AS 119/22

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung der

    Zwar ist - im Wege der Auslegung - regelmäßig davon auszugehen, dass sich ein zunächst auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gerichteter Antrag anschließend auf die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage bezieht, wenn das Widerspruchsverfahren während des gerichtlichen Eilverfahrens abgeschlossen und Klage erhoben, das Eilverfahren aber fortgesetzt wird (LSG Schleswig-Holstein Beschluss 02.05.2017 - L 5 KR 40/17 B ER; Burkiczak in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl., § 86b SGG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2017 - L 11 KA 31/17
    Geht es - wie hier - um einstweiligen Rechtsschutz in Zulassungssachen, wird teilweise die Auffassung vertreten, dass von dem fiktiven Wert des solchermaßen in zeitlicher Hinsicht fixierten Hauptsacheverfahrens wegen des besonderen Charakters des einstweiligen Rechtsschutzes ein Abschlag vorzunehmen ist (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.05.2017 - L 5 KR 40/17 B ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.03.2017 - L 8 R 263/16 B ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.01.2015 - L 5 KA 3675/14 ER-B - LSG Thüringen, Beschluss vom 12.03.2004 - L 4 B 15/01 KA - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.11.2003 - L 11 B 28/00 KA -).
  • SG Münster, 17.11.2020 - S 23 BA 47/19
    Insoweit verwies die Klägerin exemplarisch auf die Entscheidungen des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichtes vom 13.08.2018 - Az. L 5 BA 104/18 B ER -, vom 02.05.2017 - Az. L 5 KR 40/17 B ER -, des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg vom 08.03.2018 - Az. L 1 KR 396/15 -, des Bundessozialgerichtes vom 25.01.2006 - Az. B 12 KR 30/04 R -, des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 11.04.2018 - Az. L 8 R 1026/16 - und des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg vom 13.03.2018 - Az. L 11 R 590/17 -.
  • SG Hannover, 06.07.2018 - S 44 BA 26/18
    Ergänzend führte der Prozessbevollmächtigte nach Akteneinsicht mit Schreiben vom 19. Dezember 2017 aus, dass nach einer Entscheidung des LSG Schleswig-Holstein (Beschluss vom 2. Mai 2017, L 5 KR 40/17 B ER) das Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses für einen GmbH-Geschäftsführer verneint wurde, weil die Alleingesellschafterin die Geschäftsanteile treuhänderisch hielt und trotz ihrer Stellung als Alleingesellschafterin an Weisungen des Treugebers gebunden war.
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