Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 09.01.2007

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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2008 - L 5 KR 41/06   

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https://dejure.org/2008,16985
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2008 - L 5 KR 41/06 (https://dejure.org/2008,16985)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.05.2008 - L 5 KR 41/06 (https://dejure.org/2008,16985)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - L 5 KR 41/06 (https://dejure.org/2008,16985)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme von Magnet-Resonanz-Tomographien; Empfehlung i.S.v. § 115a Abs. 3 S. 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) als unverbindliche Meinungsäußerung; Empfohlene Abrechnung in Form einer Pauschale für die Leistung mit abgestimmten medizinisch-technischen ...

  • medcontroller.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89

    Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2008 - L 5 KR 41/06
    Wie bei § 10 Satz 1 KHG ist unter "Abstimmung" ein einverständliches Zusammenwirken hinsichtlich Anschaffung, Nutzung oder Mitbenutzung von Großgeräten zu verstehen (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 17.06.1993 - Az.: 3 C 3/89 - Juris).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 09.01.2007 - L 5 KR 41/06   

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https://dejure.org/2007,19357
LSG Bayern, 09.01.2007 - L 5 KR 41/06 (https://dejure.org/2007,19357)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.01.2007 - L 5 KR 41/06 (https://dejure.org/2007,19357)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - L 5 KR 41/06 (https://dejure.org/2007,19357)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kraftknotensystem - Keine Leistungspflicht der Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Erstattungsanspruchs für angefallene Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung eines Kraftknotens für ein Reha-Gestell; Notwendigkeit der Anbringung eines Rückhaltesystems; Bestehen eines Anspruchs auf sichere Beförderung zum Förderschulbesuch gegenüber der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 27/96

    Anspruch eines geistig und körperlich behinderten Versicherten auf Versorgung mit

    Auszug aus LSG Bayern, 09.01.2007 - L 5 KR 41/06
    Der vertragsärztlichen Verordnung kommt bei Hilfsmitteln keine die Leistungsverpflichtung der Beklagten verbindlich regelnde Wirkung zu (BSG, Urteil vom 29.09.1997, 8 RKN 27/96).
  • LSG Bayern, 09.11.2006 - L 4 KR 249/05

    Keine Leistungspflicht der Krankenkasse für Kraft-Knoten-System

    Auszug aus LSG Bayern, 09.01.2007 - L 5 KR 41/06
    Wie der 4. Senat des erkennenden Gerichts bereits ausgeführt hat, besteht für die Nachrüstung mit dem Kraftknoten keine Rechtspflicht (Urteil vom 09.11.2006 - L 4 KR 249/05) und die Hersteller von Rollstühlen verneinen ein ausreichendes Sicherheitsmaß zum Transport im Rollstuhl auch mit Kraftknoten.
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Bayern, 09.01.2007 - L 5 KR 41/06
    Das Bundessozialgericht hat derartige Umstände bei einem querschnittsgelähmten Jugendlichen angenommen, der auf den Rollstuhl angewiesen war (Rollstuhlbike für Jugendliche SozR 3-2500 § 33 Nr. 27), um ihm die Integration in das Lebensumfeld nichtbehinderter Gleichaltriger zu ermöglichen; aus demselben Grund hat es den Anspruch eines Kindes auf Ausstattung mit einem behindertengerechten Dreirad als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung bejaht (Urteil vom 23.07.2002 in SozR 3-2500 § 33 Nr. 46).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.03.2006 - L 5 KR 16/05

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme für Rollstuhlrückhaltesystem im

    Auszug aus LSG Bayern, 09.01.2007 - L 5 KR 41/06
    Weil dieses Rückhaltesystem keines der in § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V genannten Hilfsmittelziele verfolgt und mit einem Rollstuhl fest verbunden ist, handelt es sich lediglich um ein Zubehörteil zum Rollstuhl (ebenso Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.03.2006 L 5 KR 16/05).
  • BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem

    Auszug aus LSG Bayern, 09.01.2007 - L 5 KR 41/06
    Dies wäre aber Voraussetzung, um die Leistungspflicht für ein technisch verbessertes Gerät bejahen zu können (vgl. BSG, Urteil vom 06.06.2002 in SozR 3-2500 § 33 Nr. 44).
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind -

    Auszug aus LSG Bayern, 09.01.2007 - L 5 KR 41/06
    Das Bundessozialgericht hat derartige Umstände bei einem querschnittsgelähmten Jugendlichen angenommen, der auf den Rollstuhl angewiesen war (Rollstuhlbike für Jugendliche SozR 3-2500 § 33 Nr. 27), um ihm die Integration in das Lebensumfeld nichtbehinderter Gleichaltriger zu ermöglichen; aus demselben Grund hat es den Anspruch eines Kindes auf Ausstattung mit einem behindertengerechten Dreirad als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung bejaht (Urteil vom 23.07.2002 in SozR 3-2500 § 33 Nr. 46).
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R

    Bindung des Tatsachengerichts an rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts,

    Auszug aus LSG Bayern, 09.01.2007 - L 5 KR 41/06
    So wird in der Entscheidung vom 16.09.1999 (SozR 3-2500 § 33 Nr. 33) betont, dass der Besuch der Regelschule für ein Kind ein elementares Lebensbedürfnis ist, weil von ähnlicher Bedeutung wie die Arbeitsfähigkeit von Erwachsenen und im Urteil vom 30.01.2001 (SozR 3-2500 § 3 Nr. 33 Nr. 40) heißt es, der Erwerb einer elementaren Schulausbildung zähle ebenso zu den Grundbedürfnissen jedes Menschen wie die körperlichen Grundfunktionen.
  • BSG, 11.01.2006 - B 3 KR 44/05 B

    Faltrollstuhl mit Elektrohilfsantrieb als Hilfsmittel der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 09.01.2007 - L 5 KR 41/06
    Besonderheiten des Wohnorts sind jedoch für die Hilfsmitteleigenschaft nicht maßgeblich (BSG, Beschluss vom 11.01.2006 - B 3 KR 44/05 B).
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus LSG Bayern, 09.01.2007 - L 5 KR 41/06
    Die körperliche Bewegungsfreiheit ist als Grundbedürfnis anzuerkennen, soweit es notwendig ist, um sich in der eigenen Wohnung zu bewegen oder die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um die üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (BSG, SozR 3-2500 § 33 Nr. 31).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2006 - L 5 KR 512/06

    Krankenversicherung - Notwendigkeit eines Hilfsmittels bei Erweiterung der

    Auszug aus LSG Bayern, 09.01.2007 - L 5 KR 41/06
    Das beantragte Kraftknotensystem ist daher auch nicht notwendiges Zubehör des Rollstuhls zur Kompensation des Grundbedürfnisses der Mobilität (ebenso Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 19.08.2005 L 1 KR 42/05 und daran anschließend LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.04.2006 - L 5 KR 512/06 ER-B).
  • BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 12/96 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - sozialpädiatrische Betreuung -

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 22/95

    Fortführung der kieferorthopädischen Behandlung bei Verzicht des Zahnarztes auf

  • LSG Hamburg, 21.12.2005 - L 1 KR 42/05

    Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Kündigung der Mitgliedschaft in einer

  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.02.2008 - L 5 KR 129/07

    Anspruch auf Zubehör für Rollstuhl

    In einem solchen Fall kann die Bewilligung des Hilfsmittels (bzw des Zubehörs) nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dieses gewährleiste keinen völligen Behinderungsausgleich im Vergleich zu einem Gesunden (a.A. offenbar Bayerisches LSG 9.1.2007 - L 5 KR 41/06; vgl auch Bayerisches LSG 9.11.2006 - L 4 KR 249/05).
  • SG Würzburg, 26.02.2008 - S 4 KR 136/07

    Krankenversicherung - Kostenerstattung für eine selbst beschaffte

    Sie nahm hierbei insbesondere auf ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 09.01.2007 (Az. L 5 KR 41/06) Bezug, wonach die intensive ganzheitliche Förderung in einer Schule mit verbundener heilpädagogischen Tagesstätte keine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern des Staates sei, dem durch Art. 34 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes entsprochen werde.

    Anders als in dem vom Bayerischen Landessozialgericht in seiner Entscheidung vom 09.01.2007 (L 5 KR 41/06) beschriebenen Kraftknotensystem, geht es bei diesem Rückhaltesystem nicht um die Beförderung eines Behinderten in seinem Rollstuhl, sondern um eine Sicherung des auf einem Autositz sitzenden Behinderten.

    Dagegen wird vom Bayerischen Landessozialgericht im Rahmen seiner Entscheidung vom 09.01.2007 (L 5 KR 41/06) der Besuch einer Förderschule nicht den der Krankenversicherung zugehörigen Grundbedürfnissen, sondern der "Fürsorge bei der Entwicklung eines Kindes im Verhältnis zu seiner Person und Umwelt" zugeordnet.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2008 - L 1 KR 321/06
    Auf die Erschließung eines Freiraums durch die Benutzung eines Kraftfahrzeuges, dessen sicherere Benutzung durch den Rollstuhlfahrers hier durch das Kraftknotensystem gewährleistet werden soll, und das den Radius des körperlichen Freiraums erweitert, besteht kein Anspruch (im Ergebnis haben die Erstattungspflicht der Krankenkasse für Kraftknotensysteme auch abgelehnt: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. August 2003 L 4 KR 223/02; Bayrisches LSG, Urteile vom 9. November 2006 L 4 KR 249/05 und 9. Januar 2007 L 5 KR 41/06; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29. März 2006 L 5 KR 16/05, LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Juni 2007 L 2 KN 209/05; OVG Hamburg, Beschluss vom 31. Mai 2001- 4 Bf 319/00).
  • SG Landshut, 02.03.2007 - S 1 KR 117/05

    Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem (Kraftknoten) durch die

    Die Versorgung mit dem Kraftknotensystem gehört im vorliegenden Fall vielmehr zur beruflichen Eingliederung, für die die gesetzliche Krankenkasse nicht zuständig ist (im Ergebnis ebenso: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 09.01.2007; - L 5 KR 41/06; - LSG Rheinland Pfalz, Urteil vom 19.08.2005 - L 1 KR 42/04; Schleswigholsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.03.2006 - L 5 KR 16/05; - Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 09.11.2006 - L 4 KR 249/05).
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