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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1998 - L 5 KR 44/97   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1998 - L 5 KR 44/97 (https://dejure.org/1998,3359)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.11.1998 - L 5 KR 44/97 (https://dejure.org/1998,3359)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. November 1998 - L 5 KR 44/97 (https://dejure.org/1998,3359)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung des gesetzlich Krankenversicherten zur freiwiliigen Fortsetzung der Krankenversicherung im Anschluss an eine Pflichtversicherung; Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist für die Abgabe der Beitrittserklärung zur freiwilligen Krankenversicherung bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 27/92

    Anwartschaftsverlust - Arbeitsamt - Beratungspflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1998 - L 5 KR 44/97
    Der Rechtsanspruch auf Gewährung von Wiedereinsetzung greift auch dann ein, wenn eine hier vorliegende materiell-rechtliche Ausschlußfrist unverschuldet versäumt worden ist (vgl. BSGE 64, 153, 155 ff.; BSGE 73, 56, 58 f. = SozR 3 - 1200 § 14 Nr. 9).

    Die engen Verknüpfungen der verschiedenen Zweige der sozialen Sicherung, die von Betroffenen oftmals nicht überschaut werden, machen es erforderlich, die Beratungspflicht der Versicherungsträger dahin abzugrenzen, daß Versicherte zumindest auf Fragen, die für die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes oder erhebliche Leistungsnachteile bedeutsam sind, bei konkretem Anlaß hingewiesen werden (BSGE 73, 56, 59 ff. m.w.Nw.; s.a. BSG SozR 3 -2600 § 58 Nr. 2, Bl. 6 f.; BSG, Urteil vom 06.08.1992 - 8 RKn 9/91 -, Umdr. S. 5).

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1998 - L 5 KR 44/97
    Die engen Verknüpfungen der verschiedenen Zweige der sozialen Sicherung, die von Betroffenen oftmals nicht überschaut werden, machen es erforderlich, die Beratungspflicht der Versicherungsträger dahin abzugrenzen, daß Versicherte zumindest auf Fragen, die für die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes oder erhebliche Leistungsnachteile bedeutsam sind, bei konkretem Anlaß hingewiesen werden (BSGE 73, 56, 59 ff. m.w.Nw.; s.a. BSG SozR 3 -2600 § 58 Nr. 2, Bl. 6 f.; BSG, Urteil vom 06.08.1992 - 8 RKn 9/91 -, Umdr. S. 5).

    Die verletzte Spontanberatungspflicht der Beklagten ist darauf gerichtet, gerade die hier eingetretene Versäumung der rechtzeitigen Beitrittserklärung bei Beendigung der Versicherungspflicht zu verhindern (Schutzzweckzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und sozialrechtlichem Nachteil, vgl. zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch: BSG SozR 3 - 2600 § 58 Nr. 2, Bl. 5 f.).

  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Rücknahme des Antrags - Verpflichtung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1998 - L 5 KR 44/97
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß Versicherungsträger trotz Nichtvorliegens eines Beratungsbegehrens gehalten sind, Versicherte bei einem konkreten Anlaß von sich aus "spontan" auf solche klar zu Tage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen (BSGE 41, 126, 128 = SozR 7610 § 242 Nr. 5; BSGE 46, 124, 126 = SozR 2200 § 1290 Nr. 11; BSGE 60, 79, 86 = SozR 4100 § 100 Nr. 11; BSG SozR 3 - 5750 Art. 2 § 6 Nr. 7, Bl. 30 f.; BSG, Urteil vom 26.10.1994 - 11 RAr 5/94 -, Umdr. S. 6).
  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 88/75

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Naturalrestitution -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1998 - L 5 KR 44/97
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß Versicherungsträger trotz Nichtvorliegens eines Beratungsbegehrens gehalten sind, Versicherte bei einem konkreten Anlaß von sich aus "spontan" auf solche klar zu Tage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen (BSGE 41, 126, 128 = SozR 7610 § 242 Nr. 5; BSGE 46, 124, 126 = SozR 2200 § 1290 Nr. 11; BSGE 60, 79, 86 = SozR 4100 § 100 Nr. 11; BSG SozR 3 - 5750 Art. 2 § 6 Nr. 7, Bl. 30 f.; BSG, Urteil vom 26.10.1994 - 11 RAr 5/94 -, Umdr. S. 6).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1998 - L 5 KR 44/97
    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob der bei einer Beratungspflichtverletzung ebenfalls einschlägige sozialrechtliche Herstellungsanspruch durch die Anwendbarkeit des § 27 SGB X verdrängt wird (bejahend: BVerwG NJW 1997, 2966; verneinend: Schneider-Danwitz in: Bley u.a., Gesamtkommentar Sozialversicherung, Band 4, § 27 SGB X Anm. 9 b und KassKomm- Krasney, § 27 SGB X RdNr. 2).
  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 22/87

    Versäumung materieller Fristen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1998 - L 5 KR 44/97
    Der Rechtsanspruch auf Gewährung von Wiedereinsetzung greift auch dann ein, wenn eine hier vorliegende materiell-rechtliche Ausschlußfrist unverschuldet versäumt worden ist (vgl. BSGE 64, 153, 155 ff.; BSGE 73, 56, 58 f. = SozR 3 - 1200 § 14 Nr. 9).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung - Freiwillige Beträge - Rentenanwartschaft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1998 - L 5 KR 44/97
    Diese Pflichtenstellung der Versicherungsträger bildet einen Gegenpol zu der komplexen Sozialrechtsmaterie und ihrer häufig existenziellen Bedeutung für Versicherte, wobei sich eine normative Begründung aus dem gesetzlichen Auftrag zur möglichst weitgehenden Verwirklichung sozialer Rechte in § 2 Abs. 2 SGB I ergibt (BSG SozR 3 - 1200 § 14 Nr. 22, Bl. 74 f.; SG Dortmund, Breithaupt 1997, 587, 589).
  • BSG, 06.08.1992 - 8 RKn 9/91

    Anspruch auf die Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit oder

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1998 - L 5 KR 44/97
    Die engen Verknüpfungen der verschiedenen Zweige der sozialen Sicherung, die von Betroffenen oftmals nicht überschaut werden, machen es erforderlich, die Beratungspflicht der Versicherungsträger dahin abzugrenzen, daß Versicherte zumindest auf Fragen, die für die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes oder erhebliche Leistungsnachteile bedeutsam sind, bei konkretem Anlaß hingewiesen werden (BSGE 73, 56, 59 ff. m.w.Nw.; s.a. BSG SozR 3 -2600 § 58 Nr. 2, Bl. 6 f.; BSG, Urteil vom 06.08.1992 - 8 RKn 9/91 -, Umdr. S. 5).
  • BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 5/94

    Altersübergangsgeld - Arbeitsamt - Hinweispflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1998 - L 5 KR 44/97
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß Versicherungsträger trotz Nichtvorliegens eines Beratungsbegehrens gehalten sind, Versicherte bei einem konkreten Anlaß von sich aus "spontan" auf solche klar zu Tage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen (BSGE 41, 126, 128 = SozR 7610 § 242 Nr. 5; BSGE 46, 124, 126 = SozR 2200 § 1290 Nr. 11; BSGE 60, 79, 86 = SozR 4100 § 100 Nr. 11; BSG SozR 3 - 5750 Art. 2 § 6 Nr. 7, Bl. 30 f.; BSG, Urteil vom 26.10.1994 - 11 RAr 5/94 -, Umdr. S. 6).
  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 22/91

    Hoinweispflichten des Rentenversicherungsträgers beim Ende der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1998 - L 5 KR 44/97
    Aufgrund der Beratungspflicht aus § 14 des Sozialgesetzbuchs - Allgemeiner Teil - (SGB I) ist ein Versicherungsträger gehalten, auf klar zu Tage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und die von jedem verständigen Versicherten mutmaßlich genutzt werden (BSG SozR 3 - 1200 § 14 Nr. 5 und Nr. 6, jeweils m.w.Nw.).
  • BSG, 25.04.1978 - 5 RJ 18/77

    Auslegung des Begriffs "Erhöhung der Rente" i.S. des § 1290 Abs. 3 S. 1

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 43/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Berufsunfähigkeitsrente - Hinweispflicht

  • LSG Saarland, 18.02.2004 - L 2 KR 27/02

    Freiwillige Versicherung - Versäumung - Beitrittsfrist - Wiedereinsetzung -

    Die Klägerin hat sich insbesondere auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17.11.1998 (L 5 KR 44/97) bezogen und geltend gemacht, dass nach dieser Entscheidung nach Beendigung einer Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Beratungspflicht der Krankenversicherung auch ohne Beratungsbegehren bestehe dahingehend, dass die Pflichtversicherung durch eine freiwillige Versicherung fortgesetzt werden könne.

    Nach dem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17.11.1998 (L 5 KR 44/97) sei die Versäumung der Beitrittsfrist unverschuldet, wenn die Krankenkasse den Versicherten nach dem Ende der Versicherungspflicht nicht auf die Form- und Fristerfordernisse der Beitrittserklärung zur freiwilligen Weiterversicherung hingewiesen habe.

    Sie wiederholt und vertieft ihre Argumentation und weist ergänzend darauf hin, das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen habe in der vom SG zitierten Entscheidung vom 17.11.1998 (L 5 KR 44/97) zwar eine Beratungspflicht der Krankenkasse über die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung nach Beendigung einer Pflichtmitgliedschaft auch ohne Beratungsbegehren bejaht, wegen dieser Frage aber ausdrücklich die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen, weil die Entscheidung des BSG vom 11.05.1993 (- 12 KR 36/90 -) ausdrücklich offen gelassen habe, ob sich wegen der Bedeutung des Krankenversicherungsschutzes aus § 14 SGB I eine Hinweispflicht auf die freiwillige Weiterversicherung ergebe, auch ohne dass durch Gesetz oder Verordnung eine ausdrückliche Belehrung vorgeschrieben sei.

    In der Sache schließt sich der Senat - wie das SG - der vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in dessen Urteil vom 17.11.1998 (L 5 KR 44/97) vertretenen Auffassung an, wonach Versicherungsträger trotz Nichtvorliegens eines Beratungsbegehrens gehalten sind, Versicherte bei einem konkreten Anlass von sich aus spontan auf klar zu Tage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und die von jedem verständigen Versicherten mutmaßlich genutzt werden.

  • SG Frankfurt/Main, 13.02.2006 - S 18 KR 935/05
    Das Ende der Mitgliedschaft trat kraft Gesetzes ein, ohne dass es einer bescheidmäßigen Feststellung durch die Antragsgegnerin bedurfte (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 17.11.1998 - L 5 KR 44/97 -, in juris).

    Diese Pflichtenstellung der Versicherungsträger bildet einen Gegenpol zu der komplexen Sozialrechtsmaterie und ihrer häufig existentiellen Bedeutung für Versicherte, wobei sich eine normative Begründung aus dem gesetzlichen Auftrag zur möglichst weitgehenden Verwirklichung sozialer Rechte in § 2 Abs. 2 SGB I ergibt (vgl. zu alle dem LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 17.11.1998, a.a.O., m.w.N., vgl. auch LSG Saarland, Urteil v. 18.02.2004 - L 2 KR 27/02, in juris).

    Sie stellt damit eine notwendige Ergänzung der Versicherungspflicht dar (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 17.11.1998, a.a.O., vgl. auch LSG Saarland, Urteil v. 18.02.2004, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 16.03.2022 - 1 A 34/21

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    Dies trifft zwar zu, [vgl. nur BSG, Urteile vom 19.2.1987 - 12 RK 55/84 -, juris Rz. 14 ff. m.w.N., vom 25.8.1993 - 13 RJ 27/92 -, juris Rz. 38, und vom 22.10.1996 - 13 RJ 69/95 -, juris Rz. 28 m.w.N.; vgl. auch LSG Thüringen, Urteil vom 21.2.2005 - L 6 KR 665/03 -, juris Rz. 27 m.w.N., und LSG Saarland, Urteil vom 18.2.2004 - L 2 KR 27/02 -, juris Rz. 24, unter Bezugnahme auf LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.11.1998 - L 5 KR 44/97 -, juris Rz. 22 m.w.N.; SG München, Urteil vom 28.6.2020 - S 31 RA 1123/97 -, juris Os. 1; zur zivilrechtlichen Rechtsprechung vgl. BGH, Urteil vom 6.2.1997 - III ZR 241/95 - OLG München, Urteil vom 1.6.2006 - 1 U 2388/02 -, juris Rz. 86] beruht aber auf der hier nicht einschlägigen Vorschrift des § 14 SGB I und lässt die vorliegend allein maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht resultierenden Hinweispflichten des Dienstherrn, die an eine anders ausgestaltete Rechts- und Interessenlage anknüpft, unberührt.
  • OLG München, 01.06.2006 - 1 U 2388/02

    Verstoß einer gesetzliche Krankenkasse gegen sozialrechtliche Beratungspflicht

    Danach haben Sozialversicherungsträger sogar trotz Nichtvorliegens eines Beratungsbegehrens spontan auf klar zu Tage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und die von jedem verständigen Versicherten mutmaßlich genutzt werden (LSG Thüringen, Urteil vom 21.02.2005 - L 6 KR 665/03; LSG Saarland, Urteil vom 18.02.2004 - L 2 KR 27/02 und LSG NRW, Urteil vom 17.11.1998 - L 5 KR 44/97; alle drei Entscheidungen aus Juris zur Hinweispflicht auf einen Beitritt zur freiwilligen Versicherung).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2006 - L 5 B 41/06

    Krankenversicherung

    Ferner hat der Ast mit Schreiben vom 28.04.2006 gegenüber der Ag die Aufnahme als freiwillig Versicherter zum 01.05.2006 beantragt, worin zwanglos eine schriftliche Beitrittserklärung nach § 188 Abs. 2 SGB V sowie eine Anzeige im Sinne von § 9 Abs. 2 SGG zu sehen ist (vgl. auch zur diesbezüglichen Beratungspflicht der Krankenkassen und der Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: LSG Thüringen, Urteil vom 21.02.2005, L 6 KR 665/03, juris; LSG Saarland, Urteil vom 18. Februar 2004 - L 2 KR 27/02, juris; LSG NW, Urteil vom 17. November 1998 - L 5 KR 44/97, juris; im Ergebnis auch: LSG Berlin, Urteil vom 3. September 2003 - L 15 KR 31/01, juris).
  • LSG Thüringen, 21.02.2005 - L 6 KR 665/03

    Beratungspflicht der Krankenkasse über eine freiwillige Mitgliedschaft eines

    Insoweit kann unentschieden bleiben, ob die Beklagte den Kläger auch in dem - hier nicht gegebenen - Fall, dass keine besondere Schutzbedürftigkeit vorgelegen hätte, aus Anlass des Ausscheidens aus der gesetzlichen Krankenversicherung u.a. über die Möglichkeit des Beitritts als freiwilliges Mitglied innerhalb der Dreimonatsfrist beraten müsste (vgl. Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 18. Februar 2004 - Az.: L 2 KR 27/02 unter Bezugnahme auf das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17. November 1998 - Az.: L 5 KR 44/97, im Ergebnis auch Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 3. September 2003 - Az.: L 15 KR 31/01, sämtlich nach juris) oder ob bei Beendigung der Pflichtversicherung und der Möglichkeit der Weiterversicherung regelmäßig der Sozialleistungsträger nicht zur Beratung verpflichtet ist (vgl. Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht, Urteil vom 6. Mai 2002 - Az.: L 1 KR 30/01, m.w.N.).
  • LSG Bayern, 29.06.2006 - L 4 KR 359/05

    Rechtzeitigkeit einer Anzeige zum Beitritt zu einer freiwilligen

    Im Ergebnis, wenn auch mit anderer Begründung ist das von Landessozialgerichten für NRW im Urteil vom 17.11.1998 - L 5 KR 44/97 - und in Thüringen vom 21.02.2005 - L 6 KR 665/03 - nicht anders gesehen worden.
  • SG Leipzig, 14.11.2006 - S 8 KR 536/04

    Unverschuldete Fristversäumnis durch Alkoholerkrankung, Wiedereinsetzung in den

    Dies gilt auch im Hinblick darauf, dass es sich bei der Vorschrift um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist handelt (so auch: BSGE 73, 56 (58 f.); LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.11.1998, Az.: L 5 KR 44/97).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 5 KR 2365/12
    Bei Versäumung der Beitrittsfrist des § 9 Abs. 2 SGB V kommt die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 27 SGB X - BSG; Urt. v. 28.5.2008, - B 12 KR 16/07 R - ) oder die Anwendung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs (zu dessen Anwendung auf (materielle) Ausschlussfristen etwa BSG, Urt. v. 17.12.1980, - 12 RK 34/80 - LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 3.3.2011, - L 5 KR 108/10 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17.11.1998, - L 5 KR 44/97 -) in Betracht.
  • SG Meiningen, 26.11.2002 - S 4 KR 27/02
    Sie hat daher aus dem vorherigen Versicherungsverhältnis die nachgehende Nebenpflicht, den Betroffenen rechtzeitig über die Möglichkeit und die Voraussetzungen der Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes nach § 9 SGB V zu beraten, wobei die gesetzliche Dreimonatsfrist besonders herauszustellen ist (Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17. November 1998, Az.: L 5 KR 44/97, anders jedoch Schleswigholsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 6. Mai 2002, Az. L 1 KR 30/01).
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