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   LSG Schleswig-Holstein, 12.01.2012 - L 5 KR 49/10   

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https://dejure.org/2012,384
LSG Schleswig-Holstein, 12.01.2012 - L 5 KR 49/10 (https://dejure.org/2012,384)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.01.2012 - L 5 KR 49/10 (https://dejure.org/2012,384)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - L 5 KR 49/10 (https://dejure.org/2012,384)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 2 Abs 1 S 1 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5, § 13 Abs 3 S 1 Alt 1 SGB 5, § 13 Abs 3 S 1 Alt 2 SGB 5, § 27 Abs 1 S 1 SGB 5
    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für eine Behandlung mit einer Kombinationstherapie von Hyperthermie und dendritischen Zellen - grundrechtsorientierte Auslegung nach dem Beschluss des BVerfG vom 6.12.2005

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Behandlung mit einer Kombinationstherapie von Hyperthermie und dendritischen Zellen bei einer Krebserkrankung unter grundrechtsorientierter Auslegung nach dem Beschluss des BVerfG vom 6.12.2005

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Behandlung mit einer Kombinationstherapie von Hyperthermie und dendritischen Zellen bei einer Krebserkrankung unter grundrechtsorientierter Auslegung nach dem Beschluss des BVerfG vom 6.12.2005

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Kombinationsbehandlung aus Elektrohyperthermie und dendritischer Zell-Immuntherapie - Leiomyosarkom und Rezidive

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 585
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.01.2012 - L 5 KR 49/10
    Der danach in Betracht kommende Kostenerstattungsanspruch reicht nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch; er setzt daher voraus, dass die selbstbeschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (vgl. BSG, SozR 4-2500 § 27 Nr. 12).

    Aus diesem Grund braucht der Senat auch nicht zu entscheiden, ob der Ausschluss der Hyperthermie in Nr. 42 der Anlage II zu der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (Nicht anerkannten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) der Anwendung der Grundsätze aus dem Beschluss vom 6. Dezember 2005 entgegensteht (vgl. BSG, SozR 4-2500 § 27 Nr. 12).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.01.2012 - L 5 KR 49/10
    Zum Anspruch auf Behandlung mit einer Kombinationstherapie von Hyperthermie und dendritischen Zellen unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 6.12.2005 (1 BvR 347/98).

    Insbesondere liegen entgegen der Auffassung der Klägerin die Voraussetzungen für eine grundrechtsorientierte Auslegung nach dem Beschluss des BVerfG vom 6. Dezember 2005 (SozR 4-2500 § 27 Nr. 5) nicht vor.

  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.01.2012 - L 5 KR 49/10
    Vielmehr ist bei wiederkehrenden Leistungen wie hier grundsätzlich die ablehnende Entscheidung der Kasse als Zäsur in dem Sinne anzusehen, dass der Ausschluss der Kostenerstattung nur für die Zeit davor besteht, während für die Zeit danach ein Kausalzusammenhang vorliegt (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 22).
  • VG Minden, 09.02.2010 - 4 K 1715/08

    Beihilfefähigkeit einer dendritischen Zelltherapie; Anwendung einer dendritischen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.01.2012 - L 5 KR 49/10
    Zur Vergleichbarkeit von Studien und Studienergebnisse zwischen verschiedenen Krebserkrankungen verweist der Senat auch auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden (Urteil vom 9. Februar 2010 - 4 K 1715/08).
  • LSG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - L 5 KR 97/10
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 12.01.2012 - L 5 KR 49/10
    Gemessen daran ist die hier streitige Behandlungsmethode kein Leistungsgegenstand der gesetzlichen Krankenversicherung(s. auch Urteil des erkennenden Senats vom 8. September 2011 - L 5 KR 97/10).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2014 - L 5 KR 1496/13

    Krankenversicherung - Anspruch auf Kostenerstattung für eine Behandlung mit

    Die Deutsche Krebsgesellschaft fordere alle Ärzte auf, ihren Patienten von Therapieangeboten außerhalb von Studien auf privater Zahlungsbasis abzuraten und Patienten mit Informationsbedarf an ein entsprechendes Forschungs- und Studienzentrum zu verweisen (vgl. LSG Schleswig Holstein, Urt. v. 12.01.2012, - L 5 KR 49/10 - LSG Hessen, Beschl. v. 27.08.2012, - L 8 KR 189/12 B ER - ; Stellungnahme der Deutschen Krebsgesellschaft vom 05.04.2011 - Presseinformation).

    Bei wiederkehrenden Behandlungsleistungen der vorliegenden Art setze die Ablehnungsentscheidung der Krankenkasse eine Zäsur mit der Folge, dass die Kostenerstattung (mangels Einhaltung des Beschaffungswegs) nur für die Zeit davor ausgeschlossen sei (vgl. LSG Schleswig Holstein, Urt. v. 12.01.2012, - L 5 KR 49/10 - BSG, Urt. v. 25.09.2000, - B 1 KR 5/99 R -).

    Die Beklagte und ersichtlich auch der MDK werden mit ihrer (zu engen) Auffassung den besonderen Leistungsanforderungen, die den gesetzlichen Krankenkassen nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung aus den Grundrechten der Versicherten erwachsen, im vorliegenden Fall nicht ausreichend gerecht (anders etwa LSG Hessen, Beschl. v. 28.03.2013, - L 8 KR 68/13 ZVW - ; LSG, Urt. v. 12.01.2012, - L 5 KR 49/10 - zum Recht der beamtenrechtlichen Beihilfe etwa VGH Baden-Württemberg Urt. v. 14.07.2010, - 11 S 2730/09 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 11 KR 2090/16

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - keine Immuntherapie mit dendritischen

    Gemessen daran ist die Immuntherapie mit dendritischen Zellen neu und als bislang nicht vom GBA empfohlene Methode zur Behandlung des Kolonkarzinoms damit grundsätzlich kein Leistungsgegenstand der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl Senatsurteil vom 16.11.2010, L 11 KR 1871/10; LSG Schleswig-Holstein 12.01.2012, L 5 KR 49/10 und Hessisches LSG 28.03.2013, L 8 KR 68/13 ZVW; Senatsurteil vom 18.02.2014, L 11 KR 5016/12; zur privaten Krankenversicherung: OLG Oldenburg 16.12.2015, 5 U 82/15 und OLG Köln 11.03.2016, 20 U 178/14 alle juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2017 - L 5 KR 1653/15

    Krankenversicherung - Kostenerstattung für eine Immuntherapie mit dendritischen

    Aus der Wirksamkeit der Behandlung für eine Tumorart könne auf die Wirksamkeit bei einer anderen Tumorart nicht geschlossen werden (vgl. dazu Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.01.2012, - L 5 KR 49/10 -, in juris).

    Die Beklagte und der MDK werden mit ihrer (zu engen) Auffassung den besonderen Leistungsanforderungen, die der GKV nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung aus den Grundrechten der Versicherten erwachsen, im vorliegenden Fall nicht ausreichend gerecht (anders etwa LSG Hessen, Beschl. v. 28.03.2013, - L 8 KR 68/13 ZVW - ; LSG, Urt. v. 12.01.2012, - L 5 KR 49/10 - zum Recht der beamtenrechtlichen Beihilfe etwa VGH Baden-Württemberg Urt. v. 14.07.2010, - 11 S 2730/09 -).

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.03.2014 - L 5 KR 95/10

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Kostenerstattung für eine Therapie mit

    § 13 Abs. 3 Satz 1 Alternative 1 SGB V erfasst vielmehr solche Fälle, in denen, wie insbesondere in einem akuten medizinischen Notfall, ein Abwarten der Versicherten auf die Entscheidung der Krankenkasse unzumutbar ist (Urteil des erkennenden Senats vom 12. Januar 2012 - L 5 KR 49/10, veröffentlicht in juris).

    Gemessen daran sind die hier streitigen Behandlungsmethoden nicht Leistungsgegenstand der gesetzlichen Krankenversicherung (s. auch Urteile des erkennenden Senats vom 8. September 2011 - L 5 KR 97/10 - und vom 12. Januar 2012 - L 5 KR 49/10).

    Deshalb hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 12. Januar 2012 - L 5 KR 49/10, veröffentlicht in juris; s. auch Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 28. März 2013 - L 8 KR 68/13 ZVW) fest, dass die aktuellen Therapieergebnisse gegen einen Einsatz von Tumorimpfstoff und dendritischen Zellen außerhalb von wissenschaftlichen Studien sprechen.

  • LSG Hessen, 27.08.2012 - L 8 KR 189/12

    Ausschluss einer Kostenerstattung für Hyperthermie und dendritische Zelltherapie

    Unter Bezug auf das Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein vom 12. Januar 2012 (Az. L 5 KR 49/10, Rdnr. 34 bis 38, veröff. in Juris) sei davon auszugehen, "dass hinsichtlich der Kombination aus Hyperthermie mit dendritischer Zelltherapie "deren Wirksamkeit bei einem genitalen Sarkom der Frau bislang nicht einmal annähernd nachgewiesen worden ist" und es auch keinerlei Veröffentlichung über diese Therapieform gebe.

    Hierfür sprechen auch die Ausführungen des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein in dessen Urteil vom 12. Januar 2012 (Az. L 5 KR 49/10, Rdnr. 36 f., zitiert nach Juris), wonach die Behandlung von Patienten mit fortgeschrittenen Tumorerkrankungen nach derartigen Therapiekonzepten außerhalb klinischer Studien keine von der Deutschen Krebsgesellschaft empfohlene Therapie darstelle.

  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2014 - L 11 KR 5016/12

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf eine additive Behandlung mit

    Gemessen daran ist die Immuntherapie mit dendritischen Zellen neu und als bislang nicht vom GBA empfohlene Methode zur Behandlung des Pankreaskarzinoms damit grundsätzlich kein Leistungsgegenstand der gesetzlichen Krankenversicherung (ebenso Senatsurteil vom 16.11.2010, L 11 KR 1871/10; Schleswig-Holsteinisches LSG 12.01.2012, L 5 KR 49/10 und Hessisches LSG 28.03.2013, L 8 KR 68/13 ZVW, alle juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2016 - 1 B 943/16

    Vorwegnahme der Hauptsache; Tumortherapie; Dendritische Zellen; Wissenschaftlich

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 11. März 2016- 20 U 178/14 -, juris, Rn. 12 ff. (Die überzeugenden Fälle in vitro-Daten hätten in klinischen Studien weniger gut belegt werden können, was am ehesten dadurch bedingt sei, dass eine erhöhte Immunantwort in vitro nicht immer mit einer objektiven Tumorregression einhergehe. Zudem fehlten randomisierte Studien der klinischen Phase III.), und Urteil vom 10. Januar 2014- 20 U 71/12 -, juris, Rn. 23 f.; OLG Oldenburg, Urteil vom 16. Dezember 2015 - 5 U 82/15 -, juris, Rn. 14 ff., 19 (Bedenken gegen die Impfung mit dendritischen Zellen seien nachvollziehbar, weil es bislang keine standardisierten Verfahren zur Gewinnung der Zellen gebe, die Impfungen und etwaige in Studien beobachtete Wirkungen daher nur eingeschränkt vergleichbar seien; ohne eine Vergleichbarkeit in den Herstellungsverfahren der dendritischen Zellen könne auch keine Vergleichbarkeit bei den etwaigen Wirkungsgraden aufgezeigt werden.); Schl.-H. LSG, Urteile vom 13. März 2014- L 5 KR 95/10 - juris, Rn. 47 (Aussagen zur allgemeinen Wirkungsweise reichen nicht aus, um einen Nutzen plausibel zu machen. Denn allein aus dem Grundprinzip des Wirkmechanismus kann nicht zwangsläufig auf dessen Potential im konkreten Einzelfall geschlossen werden.), und vom 12. Januar 2012 - L 5 KR 49/10 -, juris, Rn. 34; LSG Bad.-Württ., Urteil vom 18. Februar 2014- L 11 KR 5016/12 -, juris, Rn. 33 (sehr kleine Fallserien, sehr geringe Fallzahl, inhomogenes Patientenkollektiv, verschiedene Aufbereitungen dendritischer Zellen); Hess. LSG, Beschluss vom 28. März 2013 - L 8 KR 68/13 ZVW -, juris, Rn. 17 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14. Juli 2010- 11 S 2730/09 -, juris, Rn. 35 (Über Eignung und Wirksamkeit der eingesetzten Methoden - Therapie mit dendritischen Zellen - können keine nachprüfbaren Aussagen gemacht werden.); VG Bremen, Urteil vom 22. Mai 2015 - 2 K 2156/08 -, juris, Rn. 41 f.; VG Sigmaringen, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 3 K 634/12 -, juris, Rn. 55 ff.; a. A. OLG Bremen, Urteil vom 30. November 2015- 3 U 65/13 -, juris, Rn. 46 f. (Das Gericht hielt das von den Sachverständigen geschilderte medizinische Wirkprinzip dendritischer Zellen für nachvollziehbar und erfolgversprechend, wobei die Sachverständigen über ihren eigenen Arbeits- bzw. Forschungsbereich berichteten.), und LSG Bad.-Württ., Urteil vom 19. März 2012 - L 5 KR 1496/13 -, juris, Rn. 83 (Das Gericht stützte sich auf die indiziellen Wirkungen der im Verfahren angeführten Studienergebnisse zu dendritischen Zellen, obwohl, wie anzumerken ist, es sich insoweit "in der großen Mehrheit" nur um "Phase-I/II-Studien" gehandelt hat. Einem daraus abgeleiteten Analogschluss dürfe man nicht die Unterschiede verschiedener Tumoren entgegenhalten, weil die Beklagte hinsichtlich der etablierten Methoden zur Krebsbehandlung ebenfalls einen Analogschluss gezogen habe.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.11.2015 - L 5 KR 203/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Mitteilung über aktuelle Ausprägung und

    Auch dort war der Senat zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich noch um eine experimentelle Therapie handelt, zu der von der Deutschen Krebsgesellschaft zudem die Empfehlung abgegeben worden war, Patienten nur innerhalb klinischer Studien zu behandeln verbunden mit der Aufforderung an alle Ärzte, ihren Patienten von Therapieangeboten außerhalb solcher Studien auf privater Zahlungsbasis abzuraten und Patienten mit Informationsbedarf an ein entsprechendes Forschungs- und Studienzentrum zu verweisen (Urteil vom 13. März 2014 - L 5 KR 95/10; Urteil vom 12. Januar 2012 - L 5 KR 49/10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2016 - L 5 KR 531/16

    Krankenversicherung; Kostenerstattung für eine Hyperthermie- und

    Ferner hat die Beklagte auf das Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 12.1.2012 (L 5 KR 49/10) Bezug genommen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2012 - L 4 KR 438/11
    Zu Kombinationsbehandlungen aus Hyperthermie und Dendritischen Zellen verweist der Senat ferner auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein vom 12. Januar 2012 (L 5 KR 49/10).
  • SG Gießen, 07.03.2017 - S 7 KR 344/15
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