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   LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14   

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https://dejure.org/2015,34009
LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14 (https://dejure.org/2015,34009)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14 (https://dejure.org/2015,34009)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - L 5 KR 5084/14 (https://dejure.org/2015,34009)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Krankengeld - Arztbefragungsformular - Auskunft des behandelnden Arztes zur (Nicht-) Absehbarkeit des Wiedereintritts der Arbeitsfähigkeit ohne erneute Untersuchung des Versicherten - keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Auslegung des § 46 S 1 Nr ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung; Anforderungen an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 46 S 1 Nr 2 SGB 5 vom 20.12.1988, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Krankenversicherung - Krankengeld - Arztbefragungsformular - Auskunft des behandelnden Arztes zur (Nicht-) Absehbarkeit des Wiedereintritts der Arbeitsfähigkeit ohne erneute Untersuchung des Versicherten - keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Auslegung des § 46 S 1 Nr ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung; Anforderungen an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Arbeits(un)fähigkeitsfeststellung bei Angaben des Arztes auf Befragungsformular zur Arbeitsfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 24
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 04.03.2014 - B 1 KR 17/13 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14
    Was den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch angehe, sei sie nicht verpflichtet, auf das Erfordernis der lückenlosen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit hinzuweisen (vgl. Bundessozialgericht , Urt. v. 04.03.2014, - B 1 KR 17/13 R -, in juris).

    Für die Aufrechterhaltung des Krankengeldanspruchs (etwa aus der Krankenversicherung der Beschäftigten - § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) ist es im Hinblick auf die Regelung in § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V a.F. deshalb erforderlich gewesen, dass die Arbeitsunfähigkeit erneut spätestens am letzten Tag des Bewilligungsabschnitts ärztlich festgestellt wird (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. etwa Urteil v. 04.03.2014, - B 1 KR 17/13 R -, in juris).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 04.03.2014, - B 1 KR 17/13 R -, in juris) genügt es auch nicht, dass die Klägerin um das Erfordernis der "nahtlosen" Arbeitsunfähigkeitsfeststellung nicht gewusst hat und dass man sie - im Unterschied zu ihrem Ehemann - hierüber, und sei es auch versehentlich, nicht rechtzeitig vor Ablauf des letzten Bewilligungszeitraums am 18.01.2013 informiert, ihr das entsprechende Hinweisblatt vielmehr erst bei dem Beratungsgespräch am 23.01.2013 ausgehändigt hat, als es bereits "zu spät" gewesen ist.

    Die Familienversicherung nach § 10 SGB V hat gem. § 19 Abs. 2 Satz 2 SGB V Vorrang vor dem (grundsätzlich subsidiären - BSG; Urteil vom 04.03.2013, - B 1 KR 17/13 R -, in juris) nachgehenden Leistungsanspruch und verdrängt ihn; Familienversicherte, wie die Klägerin, können diesen Anspruch nicht geltend machen.

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 37/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14
    Ob und in welchem Umfang Versicherte Krankengeld beanspruchen könnten, bestimmt sich nach dem Versicherungsverhältnis, das im Zeitpunkt des jeweils in Betracht kommenden Entstehungstatbestands für Krankengeld vorliegt (BSG, Urteile vom 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R und B 1 KR 37/14 R -, beide in juris).

    Ausnahmen kommen nur in eng begrenzten Sonderfällen in Betracht, wenn nämlich der Versicherte alles in seiner Macht Stehende und Zumutbare zur Wahrung seiner Ansprüche unternommen hat, er an der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Obliegenheiten aber durch eine von der Krankenkasse zu vertretende Fehlentscheidung (wie eine Fehlbeurteilung der Arbeitsunfähigkeit des Vertragsarztes und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ) gehindert war und er außerdem seine Rechte bei der Krankenkasse unverzüglich (spätestens innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V) nach Kenntnis der Fehlentscheidung geltend gemacht hat (näher: BSG, Urteil vom 08.11.2005, - B 1 KR 30/04 R - auch BSG, Urteil vom 16.12.2014, - B 1 KR 37/14 R -, alle in juris).

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - rechtzeitige ärztliche Feststellung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14
    Ob und in welchem Umfang Versicherte Krankengeld beanspruchen könnten, bestimmt sich nach dem Versicherungsverhältnis, das im Zeitpunkt des jeweils in Betracht kommenden Entstehungstatbestands für Krankengeld vorliegt (BSG, Urteile vom 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R und B 1 KR 37/14 R -, beide in juris).

    Unschädlich ist schließlich, wenn - was allgemeiner Übung entspricht - unmittelbar Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird, obwohl es sich hierbei um einen Rechtsbegriff handelt, sofern die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit die Schlussfolgerung aus einer persönlichen ärztlichen Untersuchung ist (BSG, Urteil vom 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R -, in juris; Kassler Kommentar/Brandts SGB V § 46 Rdnr. 11).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2011 - L 12 AS 1337/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14
    Der Umfang der Deutschkenntnisse der Klägerin ist unerheblich (vgl. dazu auch etwa Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.04.2011, - L 12 AS 1337/10 -, in juris).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14
    Ausnahmen kommen nur in eng begrenzten Sonderfällen in Betracht, wenn nämlich der Versicherte alles in seiner Macht Stehende und Zumutbare zur Wahrung seiner Ansprüche unternommen hat, er an der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Obliegenheiten aber durch eine von der Krankenkasse zu vertretende Fehlentscheidung (wie eine Fehlbeurteilung der Arbeitsunfähigkeit des Vertragsarztes und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ) gehindert war und er außerdem seine Rechte bei der Krankenkasse unverzüglich (spätestens innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V) nach Kenntnis der Fehlentscheidung geltend gemacht hat (näher: BSG, Urteil vom 08.11.2005, - B 1 KR 30/04 R - auch BSG, Urteil vom 16.12.2014, - B 1 KR 37/14 R -, alle in juris).
  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 20/08 R

    Krankenversicherung - Krankengeldbezug - nachgehender Leistungsanspruch - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14
    Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt durch die Zahlung von Krankengeld aufgrund des nachgehenden Leistungsanspruchs aber nicht aufrechterhalten (BSG, Urteil vom 05.05.2009, - B 1 KR 20/08 R -, in juris).
  • BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 7/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutzbedürfnis bei Erfüllungseinwand -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14
    Auch auf die Verwendung des (für Vertragsärzte) in den AURL vorgeschriebenen Vordrucks (vgl. § 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 AURL) kommt es nicht an (BSG, Urteil vom 12.03.2013 - B 1 KR 7/12 R -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 KR 3888/14

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Entlassung aus stationärer Behandlung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14
    Ob einer Erklärung (Bescheinigung) der Erklärungswert und der ("notwendige") Inhalt einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Sinne des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V zukommt, muss im Zweifel durch Auslegung nach Maßgabe der in §§ 133, 157 BGB niedergelegten Auslegungsgrundsätze festgestellt werden (Urteil des erkennenden Senats vom 23.09.2015, - L 5 KR 3888/14 -. zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14
    Dabei hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, dass bei der Auslegung des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V a.F. die aus dem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) bzw. aus dem grundrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgenden Maßgaben zu beachten sind, da die gesetzliche Krankenversicherung als staatliche Pflichtversicherung mit Beitragszwang ausgestaltet ist (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 06.12.2005, 1 BvR 347/98, juris; Urteil des erkennenden Senats vom 05.07.2015, - L 5 KR 1791/14 -, nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - L 5 KR 1791/14
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14
    Dabei hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, dass bei der Auslegung des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V a.F. die aus dem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) bzw. aus dem grundrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgenden Maßgaben zu beachten sind, da die gesetzliche Krankenversicherung als staatliche Pflichtversicherung mit Beitragszwang ausgestaltet ist (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 06.12.2005, 1 BvR 347/98, juris; Urteil des erkennenden Senats vom 05.07.2015, - L 5 KR 1791/14 -, nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.04.2015 - L 5 KR 3617/14
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 1027/15
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 KR 1027/15

    Krankenversicherung - Krankengeld - Fortbestehen des Anspruchs bei

    Eine wegen einer anderen Erkrankung abweichende und insoweit darüber hinaus gehende Feststellung der Arbeitsunfähigkeit setzt nach Auffassung des Senats eine erneute körperliche Untersuchung voraus, die vorliegend nicht gegeben war (vgl. hierzu auch Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tag - L 5 KR 5084/14).
  • BSG, 29.10.2020 - B 3 KR 6/20 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Beantwortung der formularmäßigen Anfrage der

    Dieser Erklärungsinhalt entspreche daher nicht einer ärztlichen AU-Bescheinigung (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14 - juris = NZS 2016, 24).

    Ob eine Erklärung oder Bescheinigung den Inhalt einer ärztlichen AU-Feststellung iS von § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V hat, muss daher im Zweifel durch Auslegung der Erklärung nach Maßgabe von §§ 133, 157 BGB und unter Berücksichtigung aller Umstände und des gesamten Auslegungsstoffs festgestellt werden (vgl bereits BSG Beschluss vom 30.9.2015 - B 3 KR 40/15 B - juris RdNr 13; vgl auch LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14 - juris RdNr 32) .

  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2016 - L 6 KR 192/15

    Krankenversicherung - Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld - Einschätzung als

    Diese muss auch nicht auf den hierfür nach der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie vorgesehenen Vordruck erfolgen (a.A. ohne Begründung LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2015, L 5 KR 5084/14, Rn. 27, juris); dies sieht das Gesetz nicht vor.
  • LSG Baden-Württemberg, 15.09.2017 - L 4 KR 2475/15

    Krankenversicherung - Krankengeld - Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit durch

    Anlass und Zweck der ärztlichen Äußerung zur Arbeitsunfähigkeit sind unerheblich (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Oktober 2015 - L 5 KR 5084/14 - juris, Rn. 32).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.09.2016 - L 5 KR 727/16
    Eine ohne ärztliche Untersuchung des Versicherte erteilte Auskunft eines Arztes über die (Nicht-)Absehbarkeit des Wiedereintritts von Arbeitsfähigkeit stelle eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich nicht dar (vgl. hierzu Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG), Urteil vom 21. Oktober 2015 - L 5 KR 5084/14-, juris).

    Eine ohne ärztliche Untersuchung des Versicherten erteilte Auskunft eines Arztes über die (Nicht-)Absehbarkeit des Wiedereintritts von Arbeitsfähigkeit stellt grds. keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dar (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 21.10.2015, - L 5 KR 5084/14 -, in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2017 - L 5 KR 29/17
    Liegt jedoch keine ärztliche Untersuchung der Klägerin am 13.02.2015 vor, so kann dahinstehen, ob Dr. K. am 13.02.2015 einen Auszahlschein ausgestellt hat und welchen Inhalt das Telefonat mit der Klägerin hatte und inwieweit hierin ggf. sogar eine mündliche Bescheinigung Arbeitsunfähigkeit zu sehen ist, denn ohne ärztliche Untersuchung stellt selbst eine Auskunft eines Arztes über die Arbeitsunfähigkeit keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dar (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 21.10.2015, - L 5 KR 5084/14 -, in juris und Beschluss vom 14.09.2016, - L 5 KR 727/16 -, n.v.).
  • SG Mainz, 31.08.2015 - S 3 KR 405/13
    Das LSG Baden-Württemberg misst dem auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung prognostizierten Enddatum der Arbeitsunfähigkeit selbst dann eine den Krankengeldanspruch beendende Wirkung zu, wenn der die Bescheinigung ausstellende Arzt auf Frage der Krankenkasse entgegen der Angabe auf der Bescheinigung schriftlich mitteilt, dass der Zeitpunkt des Widereintritts der Arbeitsunfähigkeit nicht vorhersehbar sei (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14 - Rn. 33).
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