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   LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 5117/04   

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https://dejure.org/2006,12295
LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 5117/04 (https://dejure.org/2006,12295)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.10.2006 - L 5 KR 5117/04 (https://dejure.org/2006,12295)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - L 5 KR 5117/04 (https://dejure.org/2006,12295)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungspflicht des Vorstandes einer Genossenschaft zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung; Notwendigkeit eines Beschäftigungsverhältnisses zur Begrünndung einer Versicherungspflicht; Umfang der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherung - Keine Versicherungsfreiheit für Vorstand einer Genossenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arbeitnehmereigenschaft des Vorstands einer Genossenschaft

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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 5117/04
    Unter dieser Voraussetzung müssten auch die Mitglieder von Vorständen juristischer Personen, die von Weisungen im täglichen Geschäft weitgehend frei seien, als abhängig Beschäftigte angesehen werden (BSG, Urteil vom 19.6.2001, - B 12 KR 44/00 R -).

    Im Genossenschaftsgesetz werde demgegenüber auf die Vorschriften des Aktiengesetzes nicht verwiesen (vgl. auch BSG, Urteil vom 19.6.2001, - B 12 KR 44/00).

    Höhere Dienste werden im Rahmen abhängiger Beschäftigung geleistet, wenn sie fremdbestimmt bleiben, sie in einer von der anderen Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebs aufgehen (BSG, Urt. v. 19.6.2001, - B 12 KR 44/00 R -).

    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben diese den Ausschlag (zu alledem etwa BSG, Urt. v. 19.6.2001, - B 12 KR 44/00 R - m.w.N.; vgl. auch Senatsurteil vom 1.2.2006, - L 5 KR 3432/05 -).

    Diese Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht schließlich im Urteil vom 19.6.2001 (- B 12 KR 44/00 R -: eingetragener Verein) nochmals bekräftigt und die entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Versicherungsfreiheit der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft auf die Organe anderer juristischer Personen erneut abgelehnt.

    Die vom Kläger für seinen Arbeitgeber geleisteten Dienste höherer Art bleiben fremdbestimmt, da die Ordnung des Betriebs, die Unternehmenspolitik der Beigeladenen Nr. 2 nach den dafür maßgeblichen Kriterien der Rechtsprechung (dazu insbesondere BSG, Urt. v. 19.6.2001, - B 12 KR 44/00 R -) maßgeblich durch den Aufsichtsrat bestimmt wird, der nicht nur zu den in § 23 Abs. 2 der Satzung der Beigeladenen Nr. 2 genannten Angelegenheiten seine Zustimmung erteilen muss, sondern auch die Vorstandsmitglieder bestellt und ggf. abberuft (§ 18 Abs. 3 und 7 der Satzung) und deren Anstellungsverhältnis durch einen schriftlichen Dienstvertrag regelt (§ 18 Abs. 3 der Satzung).

    Soweit der Kläger geltend macht, er sei für die Beigeladene zu 1.) weit mehr als die üblichen 40 Wochenstunden tätig, lässt er außer acht, dass die Vergütung, die im üblichen zeitlichen Umfang beschäftigte Arbeitnehmer typischerweise erhalten, mit seiner Vergütung einschließlich der Nebenleistungen auch nicht ansatzweise vergleichbar ist (dazu auch etwa BSG, Urt. v. 19.6.2001, - B 12 KR 44/00 R -).

    Wie das Sozialgericht im Einzelnen richtig dargelegt hat, begründet auch die den Kläger persönlich treffende Gefahr der Haftung für durch schuldhaftes Verhalten entstandene Schäden kein Unternehmerrisiko (auch dazu BSG, Urt. v. 19.6.2001, - B 12 KR 44/00 R - unter Hinweis auf BSG SozR 2200 § 165 Nr. 73).

  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 84/92

    Vorstandsmitglied - Sparkasse - Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 5117/04
    Diese Rechtsauffassung hat das Bundessozialgericht im Urteil vom 3.2.1994 (- 12 RK 84/92 -) bekräftigt und zusätzlich betont, dass der Gesetzgeber die ursprünglich in § 3 Abs. 1a Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) angeordnete Versicherungsfreiheit von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft auf die Vorstandsmitglieder anderer juristischer Personen hätte ausdehnen können, wenn er das gewollt hätte.

    Das Bundessozialgericht hat den Sinn dieser mehr formalen Abgrenzung darin gesehen, dass die Rechtsanwendung dadurch einfacher, sicherer und gleichmäßiger wird (BSG SozR 2400 § 3 Nr. 4) und daran im Urteil vom 3.2.1994 (- 12 RK 84/92 -) ausdrücklich fest gehalten.

    Das Abgrenzungsmerkmal der rechtlichen Gleichstellung kann nicht durch andere Merkmale - etwa das vom Kläger im Berufungsvorbringen betonte, einer Aktiengesellschaft vergleichbare Umsatzvolumen der Genossenschaft - ersetzt werden (BSG; Urt. v. 3.2.1994, a. a. O.).

  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 47/87

    Vorstandsmitglieder - Eingetragene Genossenschaft - Versicherungspflicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 5117/04
    Die im Urteil des BSG vom 21.2.1990 (- 12 RK 47/87 -) aufgestellten Kriterien würden vom Vorstand einer Genossenschaft nicht erfüllt.

    Das Bundessozialgericht hat dies mit Urteil vom 21.2.1990 (- 12 RK 47/87 - vgl. auch schon das Urteil vom 2.3.1973, - 12/3 RK 80/71 -) entschieden und dafür maßgeblich darauf abgestellt, dass hinsichtlich der Rechtsstellung des Vorstands im Genossenschaftsgesetz - im Unterschied zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) für Vorstände von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit - jegliche Verweisung auf das Aktiengesetz fehlt und sich die für den Vorstand einer Genossenschaft geltenden Bestimmungen erheblich von den Regelungen des Aktiengesetzes über den Vorstand einer Aktiengesellschaft unterscheiden.

  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 35/98 R

    Unfallversicherung - Beitragspflicht - GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 5117/04
    Dabei handelt es sich nur um ein Kriterium unter anderen, das in das für die Qualifizierung der jeweiligen Tätigkeit maßgebliche Gesamtbild einfließt, die Annahme einer selbständigen Beschäftigung aber nicht von vornherein erzwingen kann, zumal es in Fällen dieser Art (wie auch hier) regelmäßig um in der dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess bestehende Dienste höherer Art geht (vgl. dazu auch etwa BSG, Urt. v. 30.6 1999, - B 2 U 35/98 R -).

    Vielmehr ist es durchaus üblich, dass Geschäftsführer (nicht anders geschäftsführende Vorstandsmitglieder) spezielle Fachkenntnisse aufweisen und diese vielfach gerade Voraussetzung für die Übertragung dieser Aufgabe sind (so BSG, Urt. v. 30.6.1999, - B 2 U 35/98 -).

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 5117/04
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urt. v. 25.1.2006, - B 12 KR 30/04 R -).

    Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der von ihnen ausgeübten Tätigkeit richtet sich vielmehr ebenfalls nach den dargestellten Rechtsgrundsätzen; das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses ist grundsätzlich neben der gesellschaftsrechtlichen Stellung möglich (BSG, Urt. v. 25.1.2006, - B 12 KR 30/04 R -).

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 5117/04
    Vornehmlich bei Diensten höherer Art kann dieses auch eingeschränkt und zur "dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein (dazu BSG, Urt. v. 18.12.2001, - B 12 KR 10/01 R -).

    Auch angesichts dessen bleibt es dabei, dass er für die Beigeladene zu 1.) im Rahmen des abgeschlossenen Dienstvertrags seine Arbeit einsetzt und die ihm dafür vereinbarungsgemäß zustehende Gegenleistung dem von einem Unternehmer regelmäßig eingesetzten Wagniskapital nicht gleich steht (vgl. zur Zahlung einer Jahresleistungsprämie etwa BSG, Urt. v. 18.12.2001, - B 12 KR 10/01 - R).

  • BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Bezeichnung der Beteiligten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 5117/04
    Die Auffassung des 2. Senats (Beschluss vom 29.05.2006, B 2 U 391/05 B), wonach dann, wenn gegen ein Urteil mehrere Beteiligte Rechtsmittel einlegen, von denen einer zum kostenrechtlich begünstigten Personenkreis des § 183 SGG gehört und ein anderer nicht, sich die Kostenentscheidung in dem Rechtszug für alle Beteiligten einheitlich nach § 193 SGG richten soll, lehnt der Senat ab.
  • BSG, 02.03.1973 - 3 RK 80/71

    Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung und Beitragspflicht in der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 5117/04
    Das Bundessozialgericht hat dies mit Urteil vom 21.2.1990 (- 12 RK 47/87 - vgl. auch schon das Urteil vom 2.3.1973, - 12/3 RK 80/71 -) entschieden und dafür maßgeblich darauf abgestellt, dass hinsichtlich der Rechtsstellung des Vorstands im Genossenschaftsgesetz - im Unterschied zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) für Vorstände von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit - jegliche Verweisung auf das Aktiengesetz fehlt und sich die für den Vorstand einer Genossenschaft geltenden Bestimmungen erheblich von den Regelungen des Aktiengesetzes über den Vorstand einer Aktiengesellschaft unterscheiden.
  • BSG, 26.07.2006 - B 3 KR 6/06 B

    Zulässigkeit einer kombinierten Kostenentscheidung nach § 193 SGG und § 197a SGG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 5117/04
    Der Senat schließt sich mit dieser kombinierten Kostenentscheidung der Rechtsauffassung des 3. Senats des BSG (Beschluss vom 26.07.2006, B 3 KR 6/06 B) an.
  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 5117/04
    Davon abgesehen kann ein Arbeitseinsatz dieser Art bei Geschäftsführern und leitenden Angestellten allgemein nicht als Indiz für eine selbständige (unternehmerische) Tätigkeit herangezogen werden, nachdem er in diesem Bereich (und vielfach auch bei nicht leitenden Angestellten) durchaus üblich ist (vgl. BSG, Urt. v. 6.3.2003, - B 11 AL 25/02 R -).
  • BSG, 15.12.1983 - 12 RK 57/82

    Vorstandsmitglieder - Bürgerlich-rechtliche Vereine - AbhängigeBeschäftigte

  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - L 5 KR 5602/11

    Sozialversicherungspflicht - Consultant bei einem Finanzdienstleister -

    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben diese den Ausschlag (zu alledem etwa BSG, Urt. v. 25.01.2006, - B 12 KR 30/04 R - Urt. v. 19.06.2001, - B 12 KR 44/00 R - m.w.N.; vgl. auch Senatsurteile vom 13.06.2007, - L 5 KR 2782/06 - vom 25.04.2007, - L 5 KR 2056/06 -, vom 14.2.2007, - L 5 R 3363/06 -, vom 01.02.2006, - L 5 KR 3432/05 - und vom 11.10.2006, - L 5 KR 5117/04).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2010 - L 5 KR 5179/08

    Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH

    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben diese den Ausschlag (zu alledem etwa BSG, Urt. v. 25.1.2006, - B 12 KR 30/04 R - Urt. v. 19.6.2001, - B 12 KR 44/00 R - m.w.N.; vgl. auch Senatsurteile vom 13.6.2007, - L 5 KR 2782/06 - vom 25.4.2007, - L 5 KR 2056/06 -, vom 14.2.2007, - L 5 R 3363/06 -, vom 1.2.2006, - L 5 KR 3432/05 - und vom 11.10.2006, - L 5 KR 5117/04 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.03.2009 - L 5 R 6176/06

    Versicherungspflicht Selbständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung,

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