Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 12.07.2006 - L 5 KR 5148/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Kostenübernahme für einen Silikonüberzug für eine Beinprothese
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf die Ausstattung einer Oberschenkelprothese mit einem Silikonüberzug zur Unterschenkelprothese und Acrylnägeln für eine Fußprothese zum Ausgleich der bestehenden Behinderung; Beinprothese als Hilfsmittel i.S.d. § 33 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SGB V § 12 Abs. 1 § 33 Abs. 1
Anspruch auf Ausstattung der Unterschenkelprothese mit einem Silikonüberzug und mit Acrylnägeln für die Fußprothese
Verfahrensgang
- SG Konstanz, 27.07.2005 - S 2 KR 2127/03
- LSG Baden-Württemberg, 12.07.2006 - L 5 KR 5148/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 66/01 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Damenperücke - Echthaarperücke - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.07.2006 - L 5 KR 5148/05
Die vertragsärztliche Verordnung eines bestimmten Hilfsmittels stellt sich rechtlich als ärztliche Empfehlung dar, bindet die Krankenkasse im Verhältnis zum Versicherten aber nicht (vgl. BSG vom 23.07.2002, B 3 KR 66/01 R; stRspr).Das BSG hat mit Urteil vom 23.7.2002 - B 3 KR 66/01 R entschieden, dass eine unter Kahlköpfigkeit leidende Frau von der Krankenkasse die Versorgung mit einer Perücke nur in einer Qualität verlangen kann, die den Verlust des natürlichen Haupthaars für einen unbefangenen Beobachter nicht sogleich erkennen lässt; ein Anspruch auf möglichst vollständige Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands besteht nicht.
- BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.07.2006 - L 5 KR 5148/05
Soll ein Hilfsmittel die Ausübung einer beeinträchtigten Körperfunktion unmittelbar ermöglichen, ersetzen oder erleichtern (z.B. Prothesen), ist grundsätzlich ein Hilfsmittel zu gewähren, das die ausgefallene bzw. gestörte Funktion möglichst weit gehend kompensiert, also den umfassendsten Gebrauchsvorteil bietet (BSG vom 06.06.2002, B 3 KR 68/01 R zum C-Leg). - BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R
Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit, …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.07.2006 - L 5 KR 5148/05
Der Gebrauchsvorteil beschränkt sich allerdings in einer besseren Optik (dazu BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 8 S. 55).
- SG Regensburg, 14.07.2010 - S 2 KR 241/09
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Leistungspflicht der Krankenkasse für die …
Geht es um einen solchen Fall des mittelbaren Behinderungsausgleichs bemisst sich der Umfang der Leistungspflicht der Krankenkasse zudem nicht nach dem technisch Machbaren (vgl. BSG vom 23.07.2002, B 3 KR 66/01 R; LSG Baden- Württemberg vom 12.07.2006, L 5 KR 5148/05).