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   LSG Bayern, 15.04.2008 - L 5 KR 68/07   

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https://dejure.org/2008,26661
LSG Bayern, 15.04.2008 - L 5 KR 68/07 (https://dejure.org/2008,26661)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.04.2008 - L 5 KR 68/07 (https://dejure.org/2008,26661)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. April 2008 - L 5 KR 68/07 (https://dejure.org/2008,26661)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer Betriebsprüfung; Rechtliche Ausgestaltung des zu verbeitragenden Arbeitsentgelts; Definition des Begriffs Arbeitsentgelt i.S.d. Arbeitsentgeltverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.04.2001 - VI R 2/98

    Gehaltsumwandlung zugunsten steuerfreier Reisekosten

    Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2008 - L 5 KR 68/07
    Es fehlt an der Zahlung zusätzlich zum Arbeitsentgelt, wie dies auch im Steuerrecht § 3 Nr. 16 EStG erfordert (vgl. BFH Urteil vom 27.04.2001 - VI R 2/98).
  • BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 4/06 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Zahlungen zur Abgeltung eines Anspruchs auf

    Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2008 - L 5 KR 68/07
    Die Begriffsbestimmung des Arbeitsentgelts in § 14 Abs. 1 SGB IV erfasst solche Einnahmen, die den Versicherten in ursächlichem Zusammenhang mit einer Beschäftigung zufließen (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG Urteil vom 07.03.2007 - B 12 KR 4/06 R m.w.N.).
  • LSG Bayern, 22.09.2021 - L 16 BA 11/20

    Beitragsrecht: Beitragserhebung bei Verpflegungsmehraufwendungen als

    Die Zahlungen des Klägers sind damit im vorliegenden Fall als einheitliche Gegenleistungen für die erbrachten Arbeiten des Beigeladenen zu 1 anzusehen und damit beitragspflichtig (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.03.2009 - L 9 KR 157/03 zur Beitragspflicht eines Verpflegungsmehraufwandes, der durch Abzug vom vereinbarten Gehalt gewährt wurde; Bayerisches LSG, Urteil vom 15.04.2008 - L 5 KR 68/07 R); die Verpflegungsmehraufwendungen wurden nicht zusätzlich zu der vereinbarten Entlohnung gewährt.
  • BGH, 08.07.2009 - 1 StR 150/09

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt ("Spesenzahlungen" als

    Die als Ausnahme vorgesehene Beitragsbefreiung, die die Vorschriften der ArEV im Wesentlichen aus betriebswirtschaftlichen Gründen vorsieht (vgl. Seewald in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 55. Ergänzungslieferung 2007 SGB IV § 14 Rdn. 71), kann daher nicht dann gewährt werden, wenn das Erfordernis der zusätzlichen Gewährung des § 1 ArEV lediglich in formeller Hinsicht erfüllt ist, tatsächlich aber die Zulagen oder Zuschüsse i.S.v. § 1 ArEV sich als umgewandeltes geschuldetes Arbeitsentgelt darstellen (vgl. auch Bayerisches Landessozialgericht, Urt. vom 15. April 2008 - L 5 KR 68/07; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. vom 4. März 2009 - L 9 KR 157/03).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2009 - L 9 KR 157/03

    Verpflegungsmehraufwand, der nicht zusätzlich zum Arbeitsentgelt gewährt wird,

    In Anbetracht der Umstände sind somit die Zahlungen des Klägers als einheitliche Gegenleistungen für die erbrachten Arbeiten anzusehen und damit beitragspflichtig (vgl. zu Vorstehendem in gleichem Sinne Bayerisches LSG, Urteil vom 15. April 2008, L 5 KR 68/07, zitiert nach juris).
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