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   LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - L 5 KR 72/15   

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LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - L 5 KR 72/15 (https://dejure.org/2018,48058)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.04.2018 - L 5 KR 72/15 (https://dejure.org/2018,48058)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. April 2018 - L 5 KR 72/15 (https://dejure.org/2018,48058)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - L 5 KR 72/15
    Entgegen der Auffassung der Beklagten und des Sozialgerichts sei auch die Rechtsprechung des BVerfG im Beschluss vom  28. September 2010 - 1 BvR 1660/08 - auf die vorliegende Fallkonstellation anwendbar.

    Insoweit verweist der Senat auf die Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 10. Juni 1988 - 12 RK 35/88 -, der er sich auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG im Beschluss vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08 -  anschließt.

  • BSG, 10.06.1988 - 12 RK 35/86

    Versorgungsbezüge - Privates Versicherungsunternehmen - Gruppenversicherung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - L 5 KR 72/15
    "Entgegen der Auffassung des Klägers handelt es sich bei der hier im Streit stehenden Kapitalzahlung um eine Rente aus einer Versicherungseinrichtung im Sinne des § 229 Abs. 1 Nr. 3 SGB V. Nach der Rechtsprechung des BSG ist eine Versicherungseinrichtung im Sinne dieser Vorschrift jede kollektive Maßnahme einer Berufsgruppe, die Leistungen zum Gegenstand hat, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der früheren Berufstätigkeit stehen und Entgeltersatzfunktion haben (s. BSG, Urteil vom 10. Juni 1988, B 12 RK 35/86).Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt.

    Ds Bundessozialgericht hat zur Vorgängervorschrift des § 229 SGB V dies bereits mit Urteil vom 10. Juni 1988 festgestellt (B 12 RK 35/86).

  • LSG Hamburg, 24.04.2014 - L 1 KR 88/13
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - L 5 KR 72/15
    Auch das Landessozialgericht Hamburg hat in einer Entscheidung vom 24. April 2014 (L 1 KR 88/13) die Beitragspflicht bezüglich der hier im Streit stehenden Leistungen angenommen.".

    Es gibt keine rechtlichen Anknüpfungspunkte dafür, Versorgungsbezüge von der Beitragspflicht auszunehmen, nur weil diese das zum Lebensunterhalt Unerlässliche übersteigen (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 24. April 2014 - L 1 KR 88/13 -, juris).

  • BSG, 23.05.1989 - 12 RK 35/88
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - L 5 KR 72/15
    Insoweit verweist der Senat auf die Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 10. Juni 1988 - 12 RK 35/88 -, der er sich auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG im Beschluss vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08 -  anschließt.

    Die Einrichtung braucht auch nicht über ein für die Berufsgruppe abgrenzbares Sondervermögen zu verfügen (BSG, Urteil vom 10. Juni 1988, a.a.O.).

  • BSG, 10.09.2015 - B 12 KR 62/14 B

    Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung; Begriff der Divergenz;

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - L 5 KR 72/15
    Hierauf hat auch das BSG im Beschluss vom 10. September 2015 (B 12 KR 62/14 B), mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das o.g. Urteil des LSG Hamburg zurückgewiesen wurde, ausdrücklich hingewiesen.
  • BVerfG, 06.09.2010 - 1 BvR 739/08

    Zur Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner aus

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - L 5 KR 72/15
    Für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gelten jedoch andere Grundsätze (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. September 2010 - 1 BvR 739/08 -, juris).
  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 9/08 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus der betrieblichen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - L 5 KR 72/15
    Ein "Verbot der Doppelverbeitragung" gilt auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht "(BSG, Urteil vom 12. November 2008, B 12 KR 9/08 R).
  • BSG, 30.01.1997 - 12 RK 17/96

    Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit als berufsständische

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - L 5 KR 72/15
    Zwar gehört eine privatrechtliche Versicherungseinrichtung nur dann zu den in § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V genannten Versicherungseinrichtungen, wenn der Kreis der Mitglieder auf die Angehörigen eines oder mehrerer Berufe beschränkt ist (BSG, Urteil vom 30. März 1995, a.a.O.; BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 12 RK 17/96; beide juris), wenn also außer den Mitgliedern einer Berufsgruppe nicht auch Dritte als Versicherte in Betracht kommen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 5 KR 490/16

    Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

    Neben dem hier streitigen Format "Unter Volldampf" wird das Verfahren betreffend des Formats "Das perfekte Dinner" unter dem Az.: L 5 KR 72/15, des Formats "Kocharena" unter dem Az.: L 5 KR 489/16 und des Formats "Let"?s Dance/Dancing on Ice" unter dem Az.: L 5 KR 492/16 fortgeführt.
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