Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2017 - L 5 KR 90/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Justiz Schleswig-Holstein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
SGB IV § 7 Abs. 1
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Itzehoe, 21.04.2015 - S 27 KR 36/15
- LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2017 - L 5 KR 90/15
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2017 - L 5 KR 90/15
Auch die Höhe der Vergütung, die nach der Pressemitteilung 14/2017 des 12. Senats des BSG hinsichtlich seiner Rechtsprechung im Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R - als gewichtiges Indiz bei Statusfeststellungen vergleichbarer Art zu berücksichtigen ist, spricht für eine selbständige Tätigkeit des Beigeladenen zu 1). - LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 120/10
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2017 - L 5 KR 90/15
Sie stütze sich auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Hamburg im Urteil vom 20. Juni 2012 - L 2 R 120/10 -, mit der die betriebliche Eingliederung von Pflegekräften bejaht worden sei.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2018 - L 8 R 1052/14
Keine selbständige Krankenpflegetätigkeit im Krankenhaus
Abschließend verweist der Kläger auf ein Urteil des SG Düsseldorf vom 3.2.2017 (S 49 R 619/14), in welchem er seine Rechtsauffassung bestätigt sieht, sowie auf das Urteil des Bundessozialgericht (BSG) vom 31.3.2017 (B 12 R 7/15 R) und das Urteil des Landessozialgericht (LSG) Schleswig-Holstein vom 11.5.2017 (L 5 KR 90/15, juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2017 - L 8 R 962/15 Zudem verweist die Klägerin auf ein Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 11.5.2017 (L 5 KR 90/15, juris).
- LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2018 - L 5 BA 121/18
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Begründetheit eines Aussetzungsantrags …
Dies insbesondere deshalb, weil entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin und des Sozialgerichts das Vorliegen eines Unternehmerrisikos als grundsätzlich bedeutendes Merkmal der Abgrenzung bei Dienstleistungen wie der Pflege mangels bedeutenden Kapitaleinsatzes von untergeordneter Bedeutung ist (so ausdrücklich das Urteil vom 11. Mai 2017 - L 5 KR 90/15; siehe auch das Urteil des BSG vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R).Völlig unberücksichtigt gelassen haben sowohl die Antragsgegnerin als auch das Sozialgericht die den Pflegekräften gezahlten Stundenlöhne, obwohl dies vom BSG in seinem Urteil vom 31. März 2017 (B 12 KR 16/14 R) und vom Senat in seinen Entscheidungen vom 11. Mai 2017 a. a. O. hinsichtlich der Frage, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit vorliegt, gewichtige Bedeutung beigemessen wurde.
- LSG Schleswig-Holstein, 24.05.2018 - L 5 BA 16/18
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - examinierte Pflegekraft - Tätigkeit …
Dabei hat der Senat dem Umstand, ob die Pflegekraft für weitere Auftraggeber tätig war, ein besonderes Gewicht beigemessen, auch weil etwa das Vorliegen eines Unternehmerrisikos als grundsätzlich bedeutendes Merkmal der Abgrenzung bei Dienstleistungen wie der Pflege mangels bedeutenden Kapitaleinsatzes von untergeordneter Bedeutung ist (so ausdrücklich vom 11. Mai 2017 - L 5 KR 90/15 - s. auch BSG Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R -).
Rechtsprechung
LSG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - L 5 KR 90/15 B |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 17c Abs 4 KHG, § 17c Abs 4b S 3 KHG, § 114 Abs 2 SGG, Art 20 Abs 3 GG
Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine Krankenkasse - keine Aussetzung des Verfahrens einer Vergütungsstreitigkeit zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens nach § 17c Abs 4 KHG bei bis zum 1.8.2015 erhobenen Klagen
- Wolters Kluwer
Vergütungsanspruch eines Krankenhauses in der gesetzlichen Krankenversicherung; Keine Verfahrensaussetzung bei einer Vergütungsstreitigkeit zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens
- ra.de
- rechtsportal.de
Vergütungsanspruch eines Krankenhauses in der gesetzlichen Krankenversicherung; Keine Verfahrensaussetzung bei einer Vergütungsstreitigkeit zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 60 (Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Krankenhäusern | Aussetzung wegen Nichtdurchführung eines Schlichtungsverfahrens
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 09.04.2015 - S 12 KR 27/15
- LSG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - L 5 KR 90/15 B
Papierfundstellen
- NZS 2015, 789
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- SG Mainz, 12.12.2014 - S 3 KR 398/14
Krankenversicherung - Krankenhaus -- Durchführung eines Schlichtungsverfahrens …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - L 5 KR 90/15
Sie verweist auf die Rechtsprechung des Sozialgerichts Mainz (z.B. SG Mainz 12.12.2014 - S 3 KR 398/14). - BSG, 08.10.2014 - B 3 KR 7/14 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - obligatorische Schlichtung bei …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - L 5 KR 90/15
Die Pflicht zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens hänge entgegen der Auffassung des 3. Senats des Bundessozialgerichts (BSG 8.10.2014 - B 3 KR 7/14 R, Rn. 32 ff.) nicht davon ab, ob die für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens zuständigen Stellen den jeweiligen Landeskrankenhausgesellschaften und den Verbänden der Krankenkassen förmlich angezeigt hätten, dass sie "funktionsfähig errichtet" seien bzw. die Aufgaben der Schlichtung tatsächlich übernehmen könnten. - BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 26/14 R
Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - L 5 KR 90/15
Nach der Rechtsprechung des 1. Senats des Bundessozialgerichts (23.6.2015 - B 1 KR 26/14 R, juris Rn. 24) ist gleichwohl unter Achtung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes bis zum 31.8.2015 an dem Anzeigeerfordernis festzuhalten, da sich die Rechtspraxis im Vertrauen auf die Entscheidungsgründe des Urteils des 3. Senats des Bundessozialgerichts auf die Notwendigkeit der dort geforderten Anzeige verlassen und das Gesetz mangels Abgabe solcher Anzeigen insoweit nicht angewendet hat.