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   LSG Bayern, 19.06.2013 - L 5 KR 91/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,22496
LSG Bayern, 19.06.2013 - L 5 KR 91/13 B ER (https://dejure.org/2013,22496)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.06.2013 - L 5 KR 91/13 B ER (https://dejure.org/2013,22496)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - L 5 KR 91/13 B ER (https://dejure.org/2013,22496)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 2 Abs. 1a S. 1; SGG § 86b Abs. 2
    Anspruch auf Leistung von Rezepturarzneimitteln mit dem Wirkstoff Dronabinol aus der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer der lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung zumindest wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung im Verfahren des einstweiligen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Bayern, 19.06.2013 - L 5 KR 91/13
    Deshalb folgert das Bundesverfassungsgericht aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip auch die Pflicht der Rechtsprechung, diese Grundsätze bei der Anwendung des einfachen Rechts zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.2.2009, 1 BvR 120/09, Rz. 13).

    Zu einem aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgenden Anspruch auf Schaffung von Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein (vgl. BVerfGE 82, 60 ) gehört auch der Anspruch auf Fürsorgeleistungen, die dem Verlust der Mobilität des Einzelnen entgegenwirken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.2.2009, 1 BvR 120/09, zum Eilrechtsschutz über die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung).

    In einem Fall des § 2 Abs. 1a Satz 1 SGB V darf die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes nur auf eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage gestützt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2009, 1 BvR 120/09, Rz. 11).

    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2009, 1 BvR 120/09, Rz. 11).

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Leistungserweiterung für tödlich

    Auszug aus LSG Bayern, 19.06.2013 - L 5 KR 91/13
    Neben notstandsähnlichen Situationen, die einen der Lebenserhaltung dienenden akuten Behandlungsbedarf begründen, bezieht das Bundessozialgericht Erkrankungen ein, in denen es um einen nicht kompensierbaren Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion geht (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.2006, B 1 KR 12/06 R, Rz. 20).
  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf cannabinoidhaltige Arzneimittel zur

    Auszug aus LSG Bayern, 19.06.2013 - L 5 KR 91/13
    Das Bundessozialgericht stellt strenge Anforderungen an das Vorliegen einer solchen Krankheit und die Voraussetzungen dafür, wann diese mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung in der Bewertung vergleichbar ist (vgl. BSG, Urteil vom 27.3.2007, B 1 KR 30/06 R, Rz. 16).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 2014/95

    Pflegeversicherung I

    Auszug aus LSG Bayern, 19.06.2013 - L 5 KR 91/13
    Dem Staat ist die Würde des Menschen in einer solchen Situation der Hilfebedürftigkeit besonders anvertraut (vgl. BVerfGE 103, 197 unter Hinweis auf Art. 1 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 19.06.2013 - L 5 KR 91/13
    Bei der Entscheidung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung sind bei der Anwendung und Auslegung der leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB V jedoch die Anforderungen aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip sowie aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu beachten und das Recht der Antragstellerin auf eine Leistungserbringung durch die gesetzliche Krankenversicherung, die dem Schutz seines Lebens gerecht wird, zu wahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2005, 1 BvR 347/98, Rz. 62 - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für eine

    Auszug aus LSG Bayern, 19.06.2013 - L 5 KR 91/13
    Unabhängig davon, dass ein Anordnungsgrund unter Hinweis auf eine Vorleistungspflicht des Versicherten nicht verneint werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 2007, 1 BvR 2496/07, Rz. 28 - zitiert nach juris), könnte auch eine vorläufige Kostentragung von der Antragstellerin nicht verlangt werden.
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus LSG Bayern, 19.06.2013 - L 5 KR 91/13
    Zu einem aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip folgenden Anspruch auf Schaffung von Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein (vgl. BVerfGE 82, 60 ) gehört auch der Anspruch auf Fürsorgeleistungen, die dem Verlust der Mobilität des Einzelnen entgegenwirken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.2.2009, 1 BvR 120/09, zum Eilrechtsschutz über die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung).
  • BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.14

    Cannabis; Medizinalhanf; Eigenanbau; Erlaubnis; Multiple Sklerose;

    Das Bayerische Landessozialgericht hat zwar in Erwägung gezogen, dass der Fall des nicht kompensierbaren Verlusts einer herausgehobenen Körperfunktion gegeben sein kann, wenn bei einer bestehenden Multiplen Sklerose mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Gehfähigkeit eine weitere Verschlechterung der Mobilität droht (LSG München, Beschluss vom 19. Juni 2013 - L 5 KR 91/13 B ER - juris Rn. 24 f.).
  • VG Köln, 22.07.2014 - 7 K 4447/11

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Das ist nur bei lebensbedrohlichen, regelmäßig tödlich verlaufenden oder wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankungen - wie bei Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion - anzunehmen und liegt im Fall eines chronischen Schmerzsyndroms nicht vor, vgl. BSG, Urteile vom 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R - juris und vom 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R - juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2011 - L 4 KR 4903/10 - juris; Landessozialgericht NRW, Urteile vom 14.02.2008 - L 5 KR 25/06 - und vom 04.01.2012 - L 11 KA 110/10 - juris; a.A. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19.06.2013 - L 5 KR 91/13 B ER - juris: bei drohendem Verlust der Fortbewegungsfähigkeit einer MS-Patientin.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 4 KR 276/15

    Kostenübernahme für Cannabistropfen; Morbus Bechterew mit progredientem Verlauf;

    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2009, 1 BvR 120/09, Rz. 11, vgl. auch: Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. Juni 2013, L 5 KR 91/13 B ER).
  • VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 5217/12

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Das ist nur bei lebensbedrohlichen, regelmäßig tödlich verlaufenden oder wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankungen - wie bei Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion - anzunehmen und liegt im Fall eines chronischen Schmerzsyndroms nicht vor, vgl. BSG, Urteile vom 13.10.2010 - B 6 KA 48/09 R -, juris, und vom 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R -, juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2011 - L 4 KR 4903/10 -, juris; Landessozialgericht NRW, Urteile vom 14.02.2008 - L 5 KR 25/06 - und vom 04.01.2012 - L 11 KA 110/10 -, juris; a.A. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19.06.2013 - L 5 KR 91/13 B ER -, juris: bei drohendem Verlust der Fortbewegungsfähigkeit einer MS-Patientin.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2017 - L 4 KR 512/16
    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.02.2009, Az: 1 BvR 120/09, Rn. 11, zit. nach juris; vgl. auch: Bayerisches Landessozialgericht, Beschl. v. 19.06.2013, Az: L 5 KR 91/13 B ER).
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