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   LSG Rheinland-Pfalz, 19.01.2012 - L 5 KR 97/11   

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https://dejure.org/2012,719
LSG Rheinland-Pfalz, 19.01.2012 - L 5 KR 97/11 (https://dejure.org/2012,719)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.01.2012 - L 5 KR 97/11 (https://dejure.org/2012,719)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - L 5 KR 97/11 (https://dejure.org/2012,719)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 109 Abs 4 S 3 SGB 5, § 112 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 5, § 7 S 1 Nr 1 KHEntgG, KFPVbg 2008
    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung - Krankenhausbehandlung - intensivmedizinische Komplexbehandlung - Gewährleistung einer ständigen ärztlichen Anwesenheit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung von Krankenhausleistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung; Voraussetzungen für die Kodierung einer intensivmedizinischen Komplexbehandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Krankenhausleistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung; Voraussetzungen für die Kodierung einer intensivmedizinischen Komplexbehandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Abrechnung von intensivmedizinischer Komplexbehandlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vielbeschäftigte Krankenhausarzt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Intensivbehandlungen - Krankenhaus kann nur bei anwesendem Arzt abrechnen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Wenn er bezahlt wird muss ein Arzt auch da sein!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abrechnung von intensivmedizinischer Komplexbehandlung setzt ständige ärztliche Anwesenheit voraus - Ständige ärztliche Anwesenheit auf Intensivstation durch Bereitschaftsdienst nicht gewährleistet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 385 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • SG Potsdam, 14.03.2013 - S 3 KR 407/10

    Klage eines Krankenhausträgers auf Zahlung der Behandlungskosten eines

    Diese Rechtsprechung ist unter anderem weiterentwickelt durch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Januar 2012 (Aktenzeichen: L 5 KR 97/11, Rd. 13) und auch durch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Mai 2010 (Aktenzeichen: L 9 KR 218/07).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2014 - 7 A 11124/13

    Festsetzung von Krankenhaus-Pflegesätzen; Genehmigung des Erlösbudgets;

    Dass dieser Abrechnungsmangel nicht als evident angesehen werden kann, ergibt sich im Übrigen daraus, dass letztinstanzlich erst nach Zulassung der Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Januar 2012 - L 5 KR 97/11 - das Bundessozialgericht durch Urteil vom 18. Juli 2013 - B 3 KR 25/12 R - für einen Behandlungsfall im Krankenhaus der Beigeladenen entschieden hat, die Abrechnungsvoraussetzungen für eine intensivmedizinische Komplexbehandlung hätten im Jahre 2008 nicht vorgelegen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2018 - L 5 KR 174/15

    Vergütung einer Krankenhausbehandlung

    Die ständige Anwesenheit eines Arztes, die der Kode voraussetze, sei nicht mehr gewährleistet, wenn der auf der Intensivstation tätige Anästhesist neben dem Dienst auf der Intensivstation planmäßig auf anderen Stationen des Krankenhauses weitere Aufgaben erfüllen müsse (Bezugnahme auf LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.01.2012 - L 5 KR 97/11 und SG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2014 - S 9 KR 1240/11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2016 - L 4 KR 183/13

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses für die stationäre Behandlung eines

    Dazu hat sich die Beklagte auf das Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 19. Januar 2012, L 5 KR 97/11, bezogen, wonach die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Sinne des OPS-Kodes 8-980 nicht abgerechnet werden könne, wenn nach der Organisationsstruktur des Krankenhauses der ärztliche Bereitschaftsdienst nachts und am Wochenende nicht ausschließlich für die Versorgung der Patienten der Intensivstation, sondern auch der Patienten der Normalstation zuständig und deshalb eine ständige ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation nicht gewährleistet ist (später nach Revision bestätigt durch BSG, Urteil vom 18. Juli 2013 - B 3 KR 25/12 R -, SozR 4-5562 § 7 Nr. 4, SozR 4-2500 § 109 Nr. 32, Anmerkung des Senats).
  • LSG Hessen, 25.10.2019 - L 1 KR 472/17

    Zur Frage der Abrechenbarkeit des ZE126 bei autogene/autologe matrixinduzierte

    Entgegen der Auffassung des Sozialgerichts war zudem kein erneutes Gutachten des MDK gemäß § 275 Abs. 1c SGB V erforderlich, da das Vorliegen der strukturellen Abrechnungsvoraussetzungen unabhängig vom einzelnen Behandlungsfall auf Grund der allgemeinen Organisationen des Krankenhauses zu beurteilen ist (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Januar 2012, L 5 KR 97/11, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2016 - L 4 KR 183/13
    Dazu hat sich die Beklagte auf das Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 19. Januar 2012, L 5 KR 97/11, bezogen, wonach die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Sinne des OPS-Kodes 8-980 nicht abgerechnet werden könne, wenn nach der Organisationsstruktur des Krankenhauses der ärztliche Bereitschaftsdienst nachts und am Wochenende nicht ausschließlich für die Versorgung der Patienten der Intensivstation, sondern auch der Patienten der Normalstation zuständig und deshalb eine ständige ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation nicht gewährleistet ist (später nach Revision bestätigt durch BSG, Urteil vom 18. Juli 2013 - B 3 KR 25/12 R -, SozR 4-5562 § 7 Nr. 4, SozR 4-2500 § 109 Nr. 32, Anmerkung des Senats).
  • SG Düsseldorf, 26.04.2021 - S 30 KR 2131/19
    Dieser Auslegung des Merkmals der "ständigen ärztlichen Anwesenheit auf der Intensivstation" folgt auch die erkennende Kammer (vgl. dazu gleichsam Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Januar 2012 - L 5 KR 97/11 -, juris).
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