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   LSG Rheinland-Pfalz, 02.10.2013 - L 5 KR 99/13   

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https://dejure.org/2013,40228
LSG Rheinland-Pfalz, 02.10.2013 - L 5 KR 99/13 (https://dejure.org/2013,40228)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.10.2013 - L 5 KR 99/13 (https://dejure.org/2013,40228)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Oktober 2013 - L 5 KR 99/13 (https://dejure.org/2013,40228)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Versorgungsanspruch gegenüber der Krankenkasse mit einem Blindenführhund - Gebrauchsvorteil gegenüber einem Blindenlangstock

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Versorgung mit einem Blindenführhund als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Versorgung mit einem Blindenführhund als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Blindenführhund kann auch neben Blindenlangstock zustehen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die zusätzliche Ausstattung mit einem Blindenführhund

  • lto.de (Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Blindenstock ersetzt keinen Blindenhund

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Blindenführhund kann auch neben Blindenlangstock zustehen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bewilligung eines Blindenführhundes neben Blindenlangstock

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Krankenkasse muss auch Hund bezahlen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kostenübernahme für Blindenhund neben Blindenstock

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Blindenführhund: Gebrauchsvorteile gegenüber Blindenlangstock

  • bista.de (Kurzinformation)

    Blindenstock ersetzt nicht automatisch einen Blindenhund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ersetzt der Blindenstock einen Blindenhund?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Blindenführhund kann auch neben Blindenlangstock als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zustehen - Blindenführhund bietet einen wesentlichen Gebrauchsvorteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 180
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.02.1981 - 5a/5 RKn 35/78

    Blindenführhund - Ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.10.2013 - L 5 KR 99/13
    Der Blindenführhund sei ein Hilfsmittel im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V (Hinweis auf BSG 25.02.1981 5a/5 RKn 35/78) und nicht nach § 34 Abs. 4 SGB V ausgeschlossen.

    Der Blindenführhund sei unmittelbar auf den Ausgleich der Behinderung selbst gerichtet (Hinweis auf BSG 25.02.1981, a.a.O.).

  • BSG, 14.01.1981 - 3 S 4/80

    Blindenführhund - Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.10.2013 - L 5 KR 99/13
    Soweit der 3. Senat des BSG im Urteil vom 10.11.1977 (3 RK 7/77, juris) einen Blindenführhund nicht als Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung angesehen hat, hat er mit Beschluss vom 14.01.1981 (3 S 4/80, juris) diese Auffassung ausdrücklich aufgegeben und betont, dass die mit dem Verlust der Sehfähigkeit unmittelbar verbundene Beeinträchtigung des Orientierungsvermögens bei einer umfassenden Würdigung der Behinderung Blindheit nicht nur als eine Folge, sondern als ein Teil der Behinderung selbst anzusehen ist, die durch den Blindenführhund (teilweise) ausgeglichen wird.
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.10.2013 - L 5 KR 99/13
    Bei diesem sei nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Hinweis auf BSG 17.12.2009 B 3 KR 20/08 R) eine Hilfsmittelversorgung grundsätzlich mit dem Ziel eines vollständigen funktionellen Ausgleichs vorzunehmen.
  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 7/77

    Aufgabenbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung - Blindenführhund als

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.10.2013 - L 5 KR 99/13
    Soweit der 3. Senat des BSG im Urteil vom 10.11.1977 (3 RK 7/77, juris) einen Blindenführhund nicht als Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung angesehen hat, hat er mit Beschluss vom 14.01.1981 (3 S 4/80, juris) diese Auffassung ausdrücklich aufgegeben und betont, dass die mit dem Verlust der Sehfähigkeit unmittelbar verbundene Beeinträchtigung des Orientierungsvermögens bei einer umfassenden Würdigung der Behinderung Blindheit nicht nur als eine Folge, sondern als ein Teil der Behinderung selbst anzusehen ist, die durch den Blindenführhund (teilweise) ausgeglichen wird.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - L 11 KR 804/11

    Krankenversicherung - Versorgung mit einem Blindenführhund

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.10.2013 - L 5 KR 99/13
    Dieser Funktionsausgleich betreffe unmittelbar die Behinderung und setze nicht erst bei den Folgen der Behinderung in bestimmten Lebensbereichen ein (Hinweis auf LSG Baden-Württemberg 10.05.2012 L 11 KR 804/11).
  • SG Aachen, 22.10.2007 - S 21 KR 32/07

    Anspruch auf Versorgung mit einem Blindenführhund

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.10.2013 - L 5 KR 99/13
    Demgegenüber ersetze der Blindenführhund indirekt die verlorengegangene Möglichkeit der optischen Fernwahrnehmung und sei in der Lage, die Hindernisse nicht nur aufzufinden, sondern den Blinden auch daran vorbeizuführen (Hinweis auf SG Aachen 22.10.2007 S 21 KR 32/07 sowie LSG Baden-Württemberg, a.a.O.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2017 - L 16/1 KR 371/15

    Zu krank für einen Führhund? Blinde MS-Patientin obsiegt

    Dieser Funktionsausgleich soll unmittelbar diese Behinderung betreffen und nicht erst bei den Folgen der Behinderung in bestimmten Lebensbereichen einsetzen (BSG, Urteil vom 25. Februar 1981 - 5a/5 RKn 35/78, BSGE 51, 206; auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Mai 2012 - L 11 KR 804/11; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Oktober 2013 - L 5 KR 99/13; SG Bremen, Urteil vom 24. Mai 2016 - S 4 KR 153/15 -).

    Auch neben einem Blindenlangstock kann der Blindenführhund im Einzelfall erforderlich sein, wenn er wesentliche Gebrauchsvorteile bietet (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Oktober 2013 - L 5 KR 99/13; Urteil des erkennenden Senates vom 29. August 2017 - L16/4 KR 65/12).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2017 - L 16/4 KR 65/12

    Gewährung eines Blindenführhundes wegen starker Sehbehinderung; Versorgung eines

    Dieser Funktionsausgleich soll unmittelbar diese Behinderung betreffen und nicht erst bei den Folgen der Behinderung in bestimmten Lebensbereichen einsetzen (BSG, Urteil vom 25. Februar 1981 - 5a/5 RKn 35/78, BSGE 51, 206; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Mai 2012 - L 11 KR 804/11; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Oktober 2013 - L 5 KR 99/13; SG Bremen, Urteil vom 24. Mai 2016 - S 4 KR 153/15 -).

    Auch neben einem Blindenlangstock kann der Blindenführhund im Einzelfall erforderlich sein, wenn er wesentliche Gebrauchsvorteile bietet (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Oktober 2013 - L 5 KR 99/13).

  • SG Aachen, 02.03.2021 - S 14 KR 299/20

    Versorgung mit einem Blindenführhund

    Für die Anerkennung als Hilfsmittel im Sinne des § 182b Satz 1 RVO kann deshalb hier nur maßgeblich sein, daß der Blindenführhund für die durch die Blindheit ausgefallene oder zumindest erschwerte Möglichkeit der Umweltkontrolle einen Funktionsausgleich bietet, der unmittelbar diese Behinderung betrifft und nicht erst bei den Folgen der Behinderung in bestimmten Lebensbereichen einsetzt (vgl hierzu auch Urteil des 11. Senats des BSG in SozR 2200 § 182b Nr. 13 und Urteil des 3. Senats in SozR 2200 § 182b Nr. 17)" (BSG, Urteil vom 25. Februar 1981 - 5a/5 RKn 35/78 -, BSGE 51, 206-209, SozR 2200 § 182b Nr. 19, Rn. 20; ferner: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Mai 2012 - L 11 KR 804/11 -, Rn. 25, juris; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. Oktober 2013 - L 5 KR 99/13 -, Rn. 14, juris; SG Bremen, Urteil vom 24. Mai 2016 - S 4 KR 153/15 -, Rn. 15, juris; offen gelassen von: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. November 2017 - L 16/1 KR 371/15 -, Rn. 32, juris).

    (aa) Die Kammer hält die Darstellungen der Klägerin, des Sachverständigen und insbesondere selbst der Orientierungs- und Mobilitätstrainerin der Klägerin in Bezug auf die Wesentlichkeit der Gebrauchsvorteile eines Blindenführhundes gegenüber dem Langstockeinsatz für überzeugend (vgl. auch Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. Oktober 2013 - L 5 KR 99/13 -, Rn. 14, juris).

  • SG Koblenz, 15.03.2017 - S 11 SO 62/15

    Blinde haben Anspruch auf Versorgung mit einem Laser-Langstock

    Ebenfalls dahinstehen kann, ob mit einem Blindenführhund ein funktionell gleichwertiges, aber preiswerteres Hilfsmittel zur Verfügung stünde (zur Kostenübernahme eines Blindenführhundes an Stelle eines Blinden-Langstocks vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.10.2013 - L 5 KR 99/13 = NZS 2014, 180; Juris).
  • SG Bremen, 20.05.2016 - S 4 KR 153/15

    Anspruch auf Versorgung mit einem Blindenführhund durch die Krankenversicherung

    Das Gericht sieht auch keinen Anlass, von der Rechtsprechung des BSG abzuweichen und schließt sich dieser Einordnung ebenso an, wie in jüngerer Zeit - hinsichtlich des § 33 SGB V - etwa das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg am 10.05.2012 zum Az. L 11 KR 804/11 sowie das LSG Rheinland-Pfalz am 02.10.2013 zum Az. L 5 KR 99/13.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2020 - L 1 KR 51/18
    Auch gebe er dem Sehbehinderten durch die Übernahme der Gehrichtung und Steuerung die Möglichkeit, auch weitere Wege zurückzulegen (LSG Rheinland-Pfalz v. 2. Oktober 2013 - L 5 KR 99/13; LSG Niedersachsen-Bremen v. 21. November 2017 - L 16/1 KR 371/15).
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