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   LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 R 1616/15   

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LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 R 1616/15 (https://dejure.org/2015,102145)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.12.2015 - L 5 R 1616/15 (https://dejure.org/2015,102145)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - L 5 R 1616/15 (https://dejure.org/2015,102145)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 R 1616/15
    Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie das Unternehmerrisiko gekennzeichnet (vgl. BSG, Urt. v. 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R -, in juris).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urt. v. 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R - und - B 12 R 14/10 R -, in juris).

    Für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung kommt es darauf an, was gilt, wenn es, aus welchen Gründen auch immer, zum Streit kommt; eine "Schönwetterselbstständigkeit" gibt es nicht (BSG, Urt. v. 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R - und - B 12 R 14/10 R -, jeweils in juris).

    Der Senat verkennt nicht, dass es neben den bereits erörterten Regelungen des Gesellschaftsvertrags zur Sperrminorität auch (weitere) Gesichtspunkte gibt, die, wie die - in als GmbH verfassten Unternehmen freilich nicht seltene Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (dazu etwa BSG, Urt. v. 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R - und - B 12 R 14/10 R - Urt. v. 04.07.2007, - B 11a Al 5/06 R -, jeweils in juris) - für eine selbstständige Erwerbstätigkeit des Klägers sprechen.

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 R 1616/15
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urt. v. 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R - und - B 12 R 14/10 R -, in juris).

    Für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung kommt es darauf an, was gilt, wenn es, aus welchen Gründen auch immer, zum Streit kommt; eine "Schönwetterselbstständigkeit" gibt es nicht (BSG, Urt. v. 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R - und - B 12 R 14/10 R -, jeweils in juris).

    Der Senat verkennt nicht, dass es neben den bereits erörterten Regelungen des Gesellschaftsvertrags zur Sperrminorität auch (weitere) Gesichtspunkte gibt, die, wie die - in als GmbH verfassten Unternehmen freilich nicht seltene Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (dazu etwa BSG, Urt. v. 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R - und - B 12 R 14/10 R - Urt. v. 04.07.2007, - B 11a Al 5/06 R -, jeweils in juris) - für eine selbstständige Erwerbstätigkeit des Klägers sprechen.

  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 12/92

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Sperrminorität - Annahme eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 R 1616/15
    Er könne ihm nicht genehme Weisungen der Mehrheit in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Art seiner Geschäftsführertätigkeit nicht abwehren (Bundessozialgericht (BSG), Urt. v. 24.09.1992, - 7 RAr 12/92 -, in juris).

    Erforderlich ist aber immer, dass dem Gesellschafter-Geschäftsführer im Ergebnis die Rechtsmacht zukommt, sich ihm nicht genehmer Weisungen hinsichtlich der Ausübung seiner Geschäftsführertätigkeit zu erwehren (vgl. BSG, Urt. v. 24.09.1992, - 7 RAr 12/92 -, in juris; zur Sperrminorität im Besonderen BSG, Urt. v. 30.04.2013, - B 12 KR 19/11 R -, in juris).

    Daher genügt es für die Annahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit insbesondere nicht, wenn eine dem Gesellschafter-Geschäftsführer eingeräumte Sperrminorität sich in Minderheitenschutzklauseln hinsichtlich besonders wichtiger Geschäfte erschöpft (vgl. dazu BSG, Urt. v. 24.09.1992, - 7 RAr 12/92 -, in juris.; vgl. auch den Terminbericht des BSG vom 11.11.2015 zum Revisionsverfahren B 12 KR 10/14 R hinsichtlich der nur auf einzelne Entscheidungsgegenstände bezogenen Rechtsmacht zur Verhinderung von Weisungen der Gesellschafterversammlung - das Urteil liegt noch nicht vor).

  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - L 4 KR 1024/13

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 R 1616/15
    Für darüberhinausgehende Geschäfte weist die in § 7 Nr. 4 Gesellschaftsvertrag festgelegte Sperrminorität dem Kläger im Kern (nur) eine (negative) Verhinderungsmacht, jedoch keine (positive) Gestaltungsmacht zu, da er solche Geschäfte eines etwaigen weiteren Geschäftsführers mit seiner Sperrminorität in der Gesellschafterversammlung zwar verhindern könnte, als allein zur Geschäftsführung befugter Geschäftsführer aber ohne Mitwirkung der übrigen Gesellschafter selbst nicht vornehmen kann (vgl. hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.05.2014 - L 4 KR 1024/13 -, in juris).

    Auch im Hinblick darauf kann seine Tätigkeit als Geschäftsführer der Beigeladenen zu 5) aber nicht schon aus gesellschaftsrechtlichen Gründen als selbstständige Erwerbstätigkeit eingestuft werden, wobei dahinstehen kann, wie sich die Stimmverbote in § 47 GmbHG hierzu verhalten (dazu etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 21.05.2014, - L 8 R 665/13 -, in juris) und ob ein derart qualifiziertes Mehrheitserfordernis überhaupt zulässig ist, weil die Möglichkeit der Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund den Gesellschaftern zwingend einzuräumen ist (dazu etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.05.2014 - L 4 KR 1024/13 -, in juris).

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 R 1616/15
    Vornehmlich bei Diensten höherer Art kann das Weisungsrecht auch eingeschränkt und zur "dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein (dazu BSG, Urt. v. 18.12.2001, - B 12 KR 10/01 R -, in juris).

    Das ist freilich kennzeichnend (auch) für den Status (abhängig beschäftigter) leitender Angestellter, von denen erwartet wird, dass sie ihre Aufgaben im Rahmen dienender Teilhabe am Arbeitsprozess (vgl. BSG, Urt. v. 18.12.2001, - B 12 KR 10/01 R -, in juris) frei von Einzelweisungen erfüllen und selbstständig arbeiten (können).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 R 1616/15
    Notwendig ist regelmäßig die Angabe einer bestimmbaren Arbeit und die gerade hiermit in Zusammenhang stehende Entgeltlichkeit (vgl. näher BSG, Urt. v. 11.03.2009, - B 12 R 11/07 R - Urt. v. 04.06.2009, - B 12 R 6/08 R -, jeweils in juris).

    Eine Elementenfeststellung dieser Art ist nicht zulässig (BSG, Urt. v. 11.03.2009, - B 12 R 11/07 R -, in juris).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 R 1616/15
    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urt. v. 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R -, in juris).

    Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, d. h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (so BSG, Urt. v. 24.05.2012, - B 12 KR 14/10 R - und - B 12 KR 24/10 R -, in juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2015 - L 8 R 931/13

    Streit im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens nach § 28p SGB IV über die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 R 1616/15
    Eine (auch) die Abberufung des Geschäftsführers umfassende, gleichwohl aber nur partielle Sperrminorität, die im Übrigen Weisungen an den Geschäftsführer nicht ausschließt, steht der Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses nicht entgegen, da die höchstrichterliche Rechtsprechung für eine relevante Rechtsmachtverschiebung verlangt, dass der Geschäftsführer ihm nicht genehme Weisungen "jederzeit" abwenden kann (LSG Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 04.03.2015, - L 8 R 931/13 -, in juris, m. Nachw. zur Rspr. des BSG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2014 - L 8 R 665/13

    Statusfeststellungsverfahren über die Versicherungspflicht als mitarbeitender

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 R 1616/15
    Auch im Hinblick darauf kann seine Tätigkeit als Geschäftsführer der Beigeladenen zu 5) aber nicht schon aus gesellschaftsrechtlichen Gründen als selbstständige Erwerbstätigkeit eingestuft werden, wobei dahinstehen kann, wie sich die Stimmverbote in § 47 GmbHG hierzu verhalten (dazu etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 21.05.2014, - L 8 R 665/13 -, in juris) und ob ein derart qualifiziertes Mehrheitserfordernis überhaupt zulässig ist, weil die Möglichkeit der Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund den Gesellschaftern zwingend einzuräumen ist (dazu etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.05.2014 - L 4 KR 1024/13 -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 1732/14
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 R 1616/15
    Soll dem Minderheitengesellschafter der sozialversicherungsrechtliche Status des (Mit-)Unternehmers durch Einräumung einer Sperrminorität zukommen, müssen die Gesellschafter den - hierfür ausreichenden - Umfang der Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag klar festlegen und insoweit eindeutig "Farbe bekennen" (zu alledem auch etwa Senatsurteil vom 20.05.2015, - L 5 R 1732/14 -, nicht veröffentlicht).
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • LSG Hamburg, 05.11.2014 - L 1 KR 44/13

    Indiz für abhängig beschäftigten Geschäftsführer sind bezahlter Jahresurlaub und

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 130/14

    Versicherungspflicht - Gesellschafter-Gesellschafter - Minderheitsgesellschaften

  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 2662/13

    Sozialversicherungspflicht - Fremdgeschäftsführer einer GmbH ohne Beteiligung an

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer -

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2015 - L 4 R 908/14
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH - mitarbeitender Gesellschafter -

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 72/92

    Abhängige Beschäftigung eines angestellten GmbH-Gesellschafters

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

  • BGH, 11.10.1976 - II ZR 119/75

    Gültigkeit von Stimmrechtsvereinbarungen im Zusammenhang mit der treuhänderischen

  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2016 - L 5 R 50/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Dass die Rechtsmacht aus der Sperrminorität gegenständlich beschränkt worden ist (vgl. zu einem solchen Fall etwa Senatsurteil vom 16.12.2015, - L 5 R 1616/15 -, nicht veröffentlicht), fällt für das Gesamtbild der Tätigkeit nicht mehr ausschlaggebend ins Gewicht.

    Der Beigeladene kann (insoweit wesentlich anders als bei der dem Senatsurteil vom 16.12.2015, a.a.O., zugrunde liegenden Fallgestaltung) die Geschicke des Unternehmens der Klägerin auch (positiv) bestimmen und gestalten.

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 3635/14
    Eine (auch) die Abberufung des Geschäftsführers umfassende, gleichwohl aber nur partielle Sperrminorität, die im Übrigen Weisungen an den Geschäftsführer nicht ausschließt, steht der Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses nicht entgegen, da die höchstrichterliche Rechtsprechung für eine relevante Rechtsmachtverschiebung verlangt, dass der Geschäftsführer ihm nicht genehme Weisungen "jederzeit" abwenden kann (Urt. des erkennenden Senats v. 16.12.2015 - L 5 R 1616/15 - n.v.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 04.03.2015, - L 8 R 931/13 -, in juris, m. Nachw. zur Rspr. des BSG).
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