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   LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 1732/14   

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LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 1732/14 (https://dejure.org/2015,69817)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.05.2015 - L 5 R 1732/14 (https://dejure.org/2015,69817)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - L 5 R 1732/14 (https://dejure.org/2015,69817)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 1732/14
    Demgegenüber ist eine selbständige Tätigkeit vornehmlich durch das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie das Unternehmerrisiko gekennzeichnet (vgl. BSG, Urt. v. 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R -).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urt. v. 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R - und - B 12 R 14/10 R -).

    Für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung kommt es darauf an, was gilt, wenn es, aus welchen Gründen auch immer, zum Streit kommt; eine "Schönwetterselbständigkeit" gibt es nicht (BSG, Urt. v. 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R - und - B 12 R 14/10 R -).

    Auch diesen Umständen, namentlich der in als GmbH verfassten Unternehmen nicht seltenen Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (dazu etwa BSG, Urt. v. 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R - und - B 12 R 14/10 R - Urt. v. 04.07.2007, - B 11a Al 5/06 R -), kommt indessen kein ausschlaggebendes Gewicht in der Gesamtabwägung aller maßgeblichen Einzelfallumstände zu.

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 1732/14
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urt. v. 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R - und - B 12 R 14/10 R -).

    Für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung kommt es darauf an, was gilt, wenn es, aus welchen Gründen auch immer, zum Streit kommt; eine "Schönwetterselbständigkeit" gibt es nicht (BSG, Urt. v. 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R - und - B 12 R 14/10 R -).

    Auch diesen Umständen, namentlich der in als GmbH verfassten Unternehmen nicht seltenen Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot (dazu etwa BSG, Urt. v. 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R - und - B 12 R 14/10 R - Urt. v. 04.07.2007, - B 11a Al 5/06 R -), kommt indessen kein ausschlaggebendes Gewicht in der Gesamtabwägung aller maßgeblichen Einzelfallumstände zu.

  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 12/92

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Sperrminorität - Annahme eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 1732/14
    Erforderlich ist aber immer, dass dem Gesellschafter-Geschäftsführer im Ergebnis die Rechtsmacht zukommt, sich ihm nicht genehmer Weisungen hinsichtlich der Ausübung seiner Geschäftsführertätigkeit zu erwehren (vgl. BSG, Urt. v. 24.09.1992, - 7 RAr 12/92 - zur Sperrminorität im Besonderen BSG, Urt. v. 30.04.2013, - B 12 KR 19/11 R -).

    Daher genügt es für die Annahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit insbesondere nicht, wenn eine dem Gesellschafter-Geschäftsführer eingeräumte Sperrminorität sich in Minderheitenschutzklauseln hinsichtlich besonders wichtiger Geschäfte erschöpft (vgl. dazu BSG, Urt. v. 24.09.1992, a. a. O.).

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 1732/14
    Ist - wie hier - bei einem Streit mit subjektiver Klagehäufung und einem einheitlichen, unteilbaren Streitgegenstand in einer Instanz ein Kläger (hier der Kläger Nr. 2 als Versicherter i. S. d. § 183 SGG) kostenrechtlich privilegiert und ein anderer Kläger (hier die Klägerin Nr. 1) kostenpflichtig (§§ 197a Abs. 1 Satz 1, 183 SGG), greift - immer bezogen auf den jeweiligen Rechtszug (dazu BSG Urt. v. 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R -, Juris Rdnr. 32) - wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung die Regelung für Kostenprivilegierte ein (BSG, Beschl. v. 29.05.2006, - B 2 U 391/05 B - sowie v. 26.07.2006, - B 3 KR 6/06 B -, LSG Bayern, Beschl. v. 02.03.2010, - L 5 R 109/10 B -, LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 30.03.2012, - L 4 R 2043/10 -).

    Anderes gilt für den Fall der objektiven Klagehäufung (BSG, Urt. v. 26.09.2006, - B 1 KR 1/06 R -).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 1732/14
    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urt. v. 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R -).

    Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, d. h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (so BSG, Urt. v. 24.05.2012, - B 12 KR 14/10 R - und - B 12 KR 24/10 R -).

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 1732/14
    Vornehmlich bei Diensten höherer Art kann das Weisungsrecht auch eingeschränkt und zur "dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein (dazu BSG, Urt. v. 18.12.2001, - B 12 KR 10/01 R -).

    Das ist freilich kennzeichnend (auch) für den Status (abhängig beschäftigter) leitender Angestellter, von denen erwartet wird, dass sie ihre Aufgaben im Rahmen dienender Teilhabe am Arbeitsprozess (vgl. BSG, Urt. v. 18.12.2001, - B 12 KR 10/01 R -) frei von Einzelweisungen erfüllen und selbständig arbeiten (können).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 1732/14
    Notwendig ist regelmäßig die Angabe einer bestimmbaren Arbeit und die gerade hiermit in Zusammenhang stehende Entgeltlichkeit (vgl. näher BSG, Urt. v. 11.03.2009, - B 12 R 11/07 R - Urt. v. 04.06.2009, - B 12 R 6/08 R -).

    Eine Elementenfeststellung dieser Art ist nicht zulässig (BSG, Urt. v. 11.03.2009, - B 12 R 11/07 R -).

  • LSG Hamburg, 05.11.2014 - L 1 KR 44/13

    Indiz für abhängig beschäftigten Geschäftsführer sind bezahlter Jahresurlaub und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 1732/14
    Die Sperrminorität muss sich vielmehr grundsätzlich auf alle Angelegenheiten der Gesellschaft und nicht nur auf einige bedeutende Angelegenheiten beziehen (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.01.2015, - L 1 KR 130/14 - LSG Hamburg, Urt. v. 05.11.2014, - L 1 KR 44/13 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 130/14

    Versicherungspflicht - Gesellschafter-Gesellschafter - Minderheitsgesellschaften

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 1732/14
    Die Sperrminorität muss sich vielmehr grundsätzlich auf alle Angelegenheiten der Gesellschaft und nicht nur auf einige bedeutende Angelegenheiten beziehen (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.01.2015, - L 1 KR 130/14 - LSG Hamburg, Urt. v. 05.11.2014, - L 1 KR 44/13 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 2662/13

    Sozialversicherungspflicht - Fremdgeschäftsführer einer GmbH ohne Beteiligung an

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 R 1732/14
    Ein durch die Sperrminorität vermittelter maßgeblicher gesellschaftsrechtlicher Einfluss liegt nicht vor, wenn der (Minderheiten-)Gesellschafter-Geschäftsführer so wesentliche Entscheidungen wie die Auflösung der Gesellschaft, die operative Neuausrichtung oder seine eigene Abberufung bzw. Entlassung nicht verhindern kann (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 30.09.2014, - L 11 R 2662/13 - zur Reichweite von Stimmverboten insoweit Baumbach/Hueck, GmbHG § 47 Rdnrn. 84, 86,106).
  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer -

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

  • BSG, 26.07.2006 - B 3 KR 6/06 B

    Zulässigkeit einer kombinierten Kostenentscheidung nach § 193 SGG und § 197a SGG

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 72/92

    Abhängige Beschäftigung eines angestellten GmbH-Gesellschafters

  • LSG Bayern, 02.03.2010 - L 5 R 109/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Einheitlichkeit der Kostenentscheidung -

  • BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Bezeichnung der Beteiligten

  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH - mitarbeitender Gesellschafter -

  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2012 - L 4 R 2043/10

    Sozialversicherungspflicht - Fitnesstrainerin - abhängige Beschäftigung -

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 3257/12
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

  • LSG Bayern, 16.07.2014 - L 16 R 851/13

    Sozialversicherungspflicht eines Gesellschafter Geschäftsführers

  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2016 - L 5 R 50/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Soll dem Minderheitengesellschafter der sozialversicherungsrechtliche Status des selbstständig erwerbstätigen (Mit-)Unternehmers durch Einräumung einer echten Sperrminorität zukommen, müssen die Gesellschafter den - hierfür ausreichenden - Umfang der Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag klar festlegen und insoweit eindeutig "Farbe bekennen" (zu alledem auch etwa Senatsurteil vom 20.05.2015, - L 5 R 1732/14 -, nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2017 - L 2 R 1594/17
    Der Beigeladene selbst hat ebenfalls am 27. Februar 2012 Klage zum SG erhoben (S 14 R 672/12) Das Verfahren war im Hinblick auf die den Gesellschafter-Geschäftsführer R.S. betreffenden Parallelverfahren (S 7 R 3740/11 - betreffend R.S. - und S 7 R 3741/11 - betreffend die Klägerin - Urteile vom 14. März 2014 und - nach Verbindung der beide beim 5. Senat des Landessozialgerichts [LSG] Baden-Württemberg eingegangenen Berufungen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung - Berufungsverfahren L 5 R 1732/14 - Urteil vom 20. Mai 2015) mit Beschluss vom 21. Oktober 2014 zum Ruhen gebracht worden.

    Des Weiteren hat das SG bezüglich der gesellschaftsrechtlichen Stellung des Beigeladenen auf die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg im Parallelverfahren bezüglich des weiteren Geschäftsführers (L 5 R 1732/14) Bezug genommen und sich diesen Ausführungen nach eigener Prüfung und auch bezogen auf den hier Beigeladenen als weiteren Geschäftsführer für den die identischen Regelungen Geltung beansprucht hätten, angeschlossen.

    Sie ist nicht geeignet, einen für bestimmte Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen abschließend und nicht (etwa durch "Insbesondere-Klausel") nur beispielhaft geltenden Katalogtatbestand - hier hinsichtlich der Abberufung von in der Gesellschaft tätigen Personen in X Nr. 3 Buchst. d - um weitere Regelungsgegenstände zu ergänzen (vgl. hierzu insgesamt LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Mai 2015 in der R:S: betreffenden Parallelsache L 5 R 1732/14).

    Sie haben für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung gegenüber der dargestellten Verteilung der Rechtsmacht im Unternehmen während der streitigen Zeit, der überwiegend arbeitnehmertypisch konzipierten Vertragsgrundlage für die Tätigkeit des Beigeladenen und dem Fehlen eines hinreichend statusrelevanten Unternehmerrisikos geringeres Gewicht, weshalb es für die noch streitige Zeit beim Gesamtbild einer abhängigen Beschäftigung bleibt (so bereits LSG Baden-Württemberg im R. S. betreffenden Parallelverfahren mit Urteil vom 20. Mai 2015 - L 5 R 1732/14 -).

  • BSG, 17.03.2016 - B 12 R 23/15 B
    L 5 R 1732/14 (LSG Baden-Württemberg).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 R 1616/15
    Soll dem Minderheitengesellschafter der sozialversicherungsrechtliche Status des (Mit-)Unternehmers durch Einräumung einer Sperrminorität zukommen, müssen die Gesellschafter den - hierfür ausreichenden - Umfang der Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag klar festlegen und insoweit eindeutig "Farbe bekennen" (zu alledem auch etwa Senatsurteil vom 20.05.2015, - L 5 R 1732/14 -, nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - L 5 R 636/16
    Soll dem Minderheitengesellschafter der sozialversicherungsrechtliche Status des selbstständig erwerbstätigen (Mit-)Unternehmers durch Einräumung einer echten Sperrminorität zukommen, müssen die Gesellschafter den - hierfür ausreichenden - Umfang der Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag klar festlegen und insoweit eindeutig "Farbe bekennen" (zu alledem: Urteile des erkennenden Senats vom 20.05.2015, - L 5 R 1732/14 -, n.v., und vom 23.11.2016, - L 5 R 50/16 -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2017 - L 5 R 5067/15
    Soll dem Minderheitengesellschafter der sozialversicherungsrechtliche Status des selbstständig erwerbstätigen (Mit-)Unternehmers durch Einräumung einer echten Sperrminorität zukommen, müssen die Gesellschafter den - hierfür ausreichenden - Umfang der Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag klar festlegen und insoweit eindeutig "Farbe bekennen" (Senatsurteil vom 20.05.2015, - L 5 R 1732/14, nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2017 - L 5 R 3878/15
    Soll dem Minderheitengesellschafter der sozialversicherungsrechtliche Status des selbstständig erwerbstätigen (Mit-)Unternehmers durch Einräumung einer echten Sperrminorität zukommen, müssen die Gesellschafter den - hierfür ausreichenden - Umfang der Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag klar festlegen und insoweit eindeutig "Farbe bekennen" (zu alledem: Urteile des erkennenden Senats vom 20.05.2015, - L 5 R 1732/14 -, nicht veröffentlicht, und vom 23.11.2016, - L 5 R 50/16 -, in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2017 - L 5 R 4982/15
    Die Sperrminorität muss sich vielmehr grundsätzlich auf alle Angelegenheiten der Gesellschaft und nicht nur auf einige bedeutende Angelegenheiten beziehen (Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.01.2015, - L 1 KR 130/14 - LSG Hamburg, Urteil vom 05.11.2014, - L 1 KR 44/13 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.09.2014, - L 11 R 2662/13 -, jeweils in juris; zu alledem auch etwa Senatsurteil vom 20.05.2015, - L 5 R 1732/14 -, nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.12.2016 - L 5 R 2736/16
    Soll dem Minderheitengesellschafter der sozialversicherungsrechtliche Status des selbstständig erwerbstätigen (Mit-)Unternehmers durch Einräumung einer echten Sperrminorität zukommen, müssen die Gesellschafter den - hierfür ausreichenden - Umfang der Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag klar festlegen und insoweit eindeutig "Farbe bekennen" (zu alledem auch etwa Senatsurt. v. 20.05.2015, - L 5 R 1732/14 -, nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2017 - L 5 R 2055/16
    Soll dem Minderheitengesellschafter der sozialversicherungsrechtliche Status des selbstständig erwerbstätigen (Mit-)Unternehmers durch Einräumung einer echten Sperrminorität zukommen, müssen die Gesellschafter den - hierfür ausreichenden - Umfang der Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag klar festlegen und insoweit eindeutig "Farbe bekennen" (Senatsurteil vom 20.05.2015, - L 5 R 1732/14, nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 R 3915/13
  • LSG Baden-Württemberg, 27.10.2015 - L 5 R 3272/15
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