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   LSG Hessen, 23.08.2019 - L 5 R 226/18 - vom 23.08.2019   

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LSG Hessen, 23.08.2019 - L 5 R 226/18 - vom 23.08.2019 (https://dejure.org/2019,30696)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23.08.2019 - L 5 R 226/18 - vom 23.08.2019 (https://dejure.org/2019,30696)
LSG Hessen, Entscheidung vom 23. August 2019 - L 5 R 226/18 - vom 23.08.2019 (https://dejure.org/2019,30696)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gewährung einer Erwerbsminderungsrente bei teilweiser Erwerbsminderung und Verschlossenheit des Arbeitsmarktes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Kein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bei teilweiser Erwerbsminderung und verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt

  • rechtsportal.de

    Kein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bei teilweiser Erwerbsminderung und verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt; Keine vorsätzliche Herbeiführung eines Anspruchs durch eine nicht ausreichende Verfolgung zustehender Rechte auf Geltendmachung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Teilweise erwerbsgeminderter Arbeitnehmer erhält Vollzeitrente auch ohne Antrag auf Teilzeittätigkeit

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Besteht Anspruch auf Vollzeitrente bei Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wann besteht Anspruch auf eine Arbeitsmarktrente?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Volle Erwerbsminderungsrente auch ohne Teilzeitantrag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Teilweise erwerbsgeminderter Arbeitnehmer kann auch ohne Antrag auf Teilzeittätigkeit Anspruch auf Vollzeitrente haben - Rentenversicherung muss bei Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes Vollzeitrente gewähren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 63
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus LSG Hessen, 23.08.2019 - L 5 R 226/18
    Nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundessozialgerichts (BSG GS, Beschluss vom 11. Dezember 1969, GS 2/68; modifiziert durch BSG GS, Beschluss vom 10. Dezember 1976, GS 2/75 u.a.) kommt es daher für die Beurteilung entsprechender Ansprüche nicht nur auf die Frage an, ob der Versicherte gesundheitlich noch bestimmte Tätigkeiten verrichten kann; es ist vielmehr auch erheblich, ob solche Tätigkeiten die Möglichkeit bieten, durch ihre Verrichtung Erwerbseinkommen zu erzielen.

    Einem Versicherten war der Arbeitsmarkt nach ursprünglicher Rechtsprechung praktisch verschlossen, wenn das Verhältnis der im Verweisungsgebiet vorhandenen, für den Versicherten in Betracht kommenden Teilzeitarbeitsplätze zur Zahl der Interessenten für solche Beschäftigungen ungünstiger war als 75 : 100, d.h. wenn 75 - besetzten oder freien - Teilzeitarbeitsplätzen mehr als 100 Interessenten gegenüberstehen, wobei den Interessenten auch die Inhaber besetzter Arbeitsplätze zuzurechnen sind (BSG GS, Beschluss vom 11. Dezember 1969, GS 2/68).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist der Teilzeitarbeitsmarkt nicht verschlossen, wenn der Versicherte einen solchen Arbeitsplatz tatsächlich und nicht nur vorübergehend innehat und durch die von ihm ausgeübte Erwerbstätigkeit mehr als nur geringfügige Einkünfte erzielt (BSG GS, Beschluss vom 11. Dezember 1969, GS 2/68; BSG, Urteil vom 30. September 1970, 12 RJ 180/66; es sei denn, dieser werde ihm nur "vergönnungshalber" gewährt, da in einem solchen Falle nicht ausreichend dargetan ist, dass dem Versicherten der Arbeitsmarkt offensteht; vgl. hierzu Steiner, SGb 2011, 365, 367).

    Von der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes ist unter Bezugnahme auf den allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben ebenfalls auszugehen, wenn der Versicherte einen ihm angebotenen bzw. zufällig bekannt gewordenen, seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit entsprechenden Arbeitsplatz ohne triftigen Grund ablehnt (BSG GS, Beschluss vom 11. Dezember 1969, GS 2/68).

  • BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 63/70

    Pflicht zur Schadensverhütung - Vollständige Auskunftspflicht -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.08.2019 - L 5 R 226/18
    Aus dem Sozialrechtsverhältnis ergibt sich zwar als Nebenpflicht grundsätzlich eine gegenseitige Pflicht, sich vor vermeidbaren Schäden zu bewahren (vgl. BSG, Urteil vom 23. März 1972, 5 RJ 63/70; BSG, Urteil vom 14. Dezember 1995, 11 Rar 75/95; BSG, Urteil vom 8. Februar 2001, B 11 AL 21/00 R).
  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Hessen, 23.08.2019 - L 5 R 226/18
    Aus dem Sozialrechtsverhältnis ergibt sich zwar als Nebenpflicht grundsätzlich eine gegenseitige Pflicht, sich vor vermeidbaren Schäden zu bewahren (vgl. BSG, Urteil vom 23. März 1972, 5 RJ 63/70; BSG, Urteil vom 14. Dezember 1995, 11 Rar 75/95; BSG, Urteil vom 8. Februar 2001, B 11 AL 21/00 R).
  • BSG, 07.05.1975 - 11 RA 50/74

    Verschlossener Arbeitsmarkt - Ausnahme - Innegehabter Arbeitsplatz -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.08.2019 - L 5 R 226/18
    Diese beinhalten vorwiegend Pflichten zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts und umfassen konkret Mitteilungspflichten nach § 60 Abs. 1 SGB I, die Pflicht zum persönlichen Erscheinen nach § 61 SGB I, die Teilnahme an erforderlichen Untersuchungen gemäß § 62 SGB I, die Teilnahme an Heilbehandlungen nach § 63 SGB I sowie die Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß § 64 SGB I. Begrenzt ist die einforderbare Mitwirkung jeweils nach § 65 SGB I, insbesondere nach § 65 Abs. 1 Nr. 1 SGB I durch die Verhältnismäßigkeit der Mitwirkungsverpflichtung sowie das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I. Die in §§ 60 ff. SGB I geregelten gesetzlichen Mitwirkungspflichten enthalten jedoch keine Verpflichtung des Versicherten, aktiv Anträge gegenüber Dritten - hier gegenüber seinem Arbeitgeber - zu stellen oder bestehende arbeitsrechtliche Ansprüche geltend zu machen (ebenso Freudenberg, B+P 2019, 55, 59), geschweige denn, rechtlich durchzusetzen (vgl. hierzu bereits BSG, Urteil vom 7. Mai 1975, 11 RA 50/74).
  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der

    Auszug aus LSG Hessen, 23.08.2019 - L 5 R 226/18
    Aus dem Sozialrechtsverhältnis ergibt sich zwar als Nebenpflicht grundsätzlich eine gegenseitige Pflicht, sich vor vermeidbaren Schäden zu bewahren (vgl. BSG, Urteil vom 23. März 1972, 5 RJ 63/70; BSG, Urteil vom 14. Dezember 1995, 11 Rar 75/95; BSG, Urteil vom 8. Februar 2001, B 11 AL 21/00 R).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Auszug aus LSG Hessen, 23.08.2019 - L 5 R 226/18
    Über die §§ 103 - 105 SGB VI hinaus kommt ein Anspruchsausschluss lediglich wegen Rechtsmissbrauchs oder nach dem auch im Sozialrecht als Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips anwendbaren Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch ; vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2010, B 13 R 67/09 R, m.w.N.) in Betracht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1998 - L 18 (2) KN 158/97
    Auszug aus LSG Hessen, 23.08.2019 - L 5 R 226/18
    Wenn er gleichwohl in § 103 SGB VI lediglich auf absichtlich herbeigeführte gesundheitliche Beeinträchtigungen abstellt, besteht kein Spielraum für eine Rechtsanwendung, die - unter Berufung auf Treu und Glauben - auch die Herbeiführung bestimmter beruflicher Umstände für die Ablehnung eines Rentenanspruchs ausreichen lässt (BSG, Urteil vom 30. Juni 1997, 8 RKn 21/96; LSG NRW, Urteil vom 27. Oktober 1998, L 18 (2) KN 158/97).
  • BSG, 27.11.1986 - 5a RKnU 6/85

    Verzicht auf einen Teil der Ausbildungsvergütung - Verzicht auf vermögenswirksame

    Auszug aus LSG Hessen, 23.08.2019 - L 5 R 226/18
    Der Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs orientiert sich am Schutzbereich der Norm, wobei grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Berechtigte den ihm zustehenden Anspruch im gesetzlichen Rahmen mit legalen Mitteln ausschöpfen kann (BSG, Urteile vom 19. Mai 1978, 8/3 RK 4/76; vom 23. Oktober 1985, 9a RVg 4/83; vom 27. November 1986, 5a RKnU 6/85; vom 22. März 1995, 10 RAr 1/94; vom 13. August 1996, 12 RK 76/94).
  • BSG, 30.09.1970 - 12 RJ 180/66
    Auszug aus LSG Hessen, 23.08.2019 - L 5 R 226/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist der Teilzeitarbeitsmarkt nicht verschlossen, wenn der Versicherte einen solchen Arbeitsplatz tatsächlich und nicht nur vorübergehend innehat und durch die von ihm ausgeübte Erwerbstätigkeit mehr als nur geringfügige Einkünfte erzielt (BSG GS, Beschluss vom 11. Dezember 1969, GS 2/68; BSG, Urteil vom 30. September 1970, 12 RJ 180/66; es sei denn, dieser werde ihm nur "vergönnungshalber" gewährt, da in einem solchen Falle nicht ausreichend dargetan ist, dass dem Versicherten der Arbeitsmarkt offensteht; vgl. hierzu Steiner, SGb 2011, 365, 367).
  • BSG, 23.10.1985 - 9a RVg 4/83

    Waisengrundrente - Ersatz eines Unterhaltsanspruchs - Halbwaisengrundrente -

    Auszug aus LSG Hessen, 23.08.2019 - L 5 R 226/18
    Der Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs orientiert sich am Schutzbereich der Norm, wobei grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Berechtigte den ihm zustehenden Anspruch im gesetzlichen Rahmen mit legalen Mitteln ausschöpfen kann (BSG, Urteile vom 19. Mai 1978, 8/3 RK 4/76; vom 23. Oktober 1985, 9a RVg 4/83; vom 27. November 1986, 5a RKnU 6/85; vom 22. März 1995, 10 RAr 1/94; vom 13. August 1996, 12 RK 76/94).
  • BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 43/83

    Verweisungstätigkeit - Summierung von Leistungsbeschränkungen - Schwere

  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94

    Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der

  • BSG, 30.11.1982 - 4 RJ 1/82

    Verweisungstätigkeit; Leistungsvermögen; Bezeichnung der Verweisungstätigkeit

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

  • BSG, 19.05.1978 - 3 RK 4/76

    Rentenablehnung - Nichtzulassungsbeschwerde - Endgültige Ablehnung - Fristablauf

  • BSG, 22.08.1973 - 12 RJ 106/72

    Minderung der Leistungsfähigkeit - Geeigneter Teilzeitarbeitsplatz - Feststellung

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 124/79

    Verweisungstätigkeit - Verrichtung einer leichter Tätigkeit - Gesundheitliche

  • BSG, 05.10.2005 - B 5 RJ 6/05 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80

    Benennung einer Verweisungstätigkeit; Arbeitsmarkt; Berufsunfähigkeit;

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 3/08 R

    Elterngeld - Bemessungsgrundlage - Einkommen - Lohnsteuerklasse - Wechsel -

  • BSG, 22.03.1995 - 10 RAr 1/94

    Konkursausfallgeld - Zeitraum - Mißbrauch

  • BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 21/96
  • BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 32/79
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