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   LSG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - L 5 R 5250/11   

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LSG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - L 5 R 5250/11 (https://dejure.org/2013,22002)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.01.2013 - L 5 R 5250/11 (https://dejure.org/2013,22002)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - L 5 R 5250/11 (https://dejure.org/2013,22002)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 658
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2009 - L 5 R 2654/08
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - L 5 R 5250/11
    Die Beklagte verwies auf die Entscheidungen des 11. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 23.01.2007 (Az. L 11 R 1868/06) sowie des erkennenden Senats vom 17.08.2009 (Az. L 5 R 2654/08).

    Für vergleichbare Fallkonstellationen habe das LSG Baden-Württemberg bereits das Vorliegen eines atypischen Falles abgelehnt (Urteile vom 23.01.2007 - L 11 R 1868/06 - sowie vom 17.08.2009 - L 5 R 2654/08 -).

  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Erwerbsersatzeinkommen - Hinzuverdienst -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - L 5 R 5250/11
    Zu berücksichtigen ist auch, ob die Rückerstattung nach Lage des Falles eine Härte bedeutet, die den Leistungsbezieher in untypischer Weise stärker belastet als den hierdurch im Normalfall Betroffenen (BSG, Urt. v. 31.01.2008, - B 13 R 23/07 R -).

    Denn der Sinn der Jahresfrist dient nicht dem Vertrauensschutz des Betroffenen, sondern der Rechtssicherheit (BSG, Urt. v. 31.1.2008, - B 13 R 23/07 R -).

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - L 5 R 5250/11
    Dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie den besonderen Umständen des Falles zu beurteilen (vgl. etwa BSG, Urt. v.08.02.2001, - B 11 AL 21/00 R -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 5 AS 1547/09

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts für die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - L 5 R 5250/11
    Das ist regelmäßig erst nach Anhörung des Leistungsempfängers gem. § 24 SGB X der Fall (vgl. BSG, Urt. v. 27.07.2000, - B 7 AL 88/99 R - BVerwG, Urt. v. vom 18.07.2006, - 1 C 15/05 - LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.03.2011, - L 5 AS 1547/09 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2011 - L 5 R 3888/10
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - L 5 R 5250/11
    Hat der Versicherte Gesichtspunkte dieser Art nicht vorgetragen und sind solche auch sonst nicht ersichtlich, wird die Betätigung von Aufhebungsermessen (unbeschadet des Vorliegens eines atypischen Falles) grundsätzlich nicht veranlasst sein (dazu näher Senatsurteile v. 23.02.2011, - L 5 KR 3975/09 - und v. 28.09.2011, - L 5 R 3888/10 - zum Rücknahmeermessen nach § 45 SGB X mit w. N. auf die Rspr. des BSG).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - L 5 KR 3975/09
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - L 5 R 5250/11
    Hat der Versicherte Gesichtspunkte dieser Art nicht vorgetragen und sind solche auch sonst nicht ersichtlich, wird die Betätigung von Aufhebungsermessen (unbeschadet des Vorliegens eines atypischen Falles) grundsätzlich nicht veranlasst sein (dazu näher Senatsurteile v. 23.02.2011, - L 5 KR 3975/09 - und v. 28.09.2011, - L 5 R 3888/10 - zum Rücknahmeermessen nach § 45 SGB X mit w. N. auf die Rspr. des BSG).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88

    Verfügbarkeit des Arbeitslosen bei Wohnsitzwechsel, Ermessensausübung bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - L 5 R 5250/11
    Das Bundessozialgericht -BSG- habe entschieden, dass selbst die Kenntnis der Behörde von der Änderung der Verhältnisse den Betroffenen nicht von seiner Mitteilungspflicht entbinde (BSG vom 12.02.1980 - 7 RAr 13/79 - sowie vom 29.11.1989 - 7 RAr 138/88 -).
  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - L 5 R 5250/11
    Das ist regelmäßig erst nach Anhörung des Leistungsempfängers gem. § 24 SGB X der Fall (vgl. BSG, Urt. v. 27.07.2000, - B 7 AL 88/99 R - BVerwG, Urt. v. vom 18.07.2006, - 1 C 15/05 - LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.03.2011, - L 5 AS 1547/09 -).
  • BSG, 30.10.2001 - B 3 P 6/01 R

    Rechtsnachfolge - Krankenkasse - Heimaufenthalt - Kostenerstattung - Pflegekosten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - L 5 R 5250/11
    Außerdem ist die Stundung oder Niederschlagung von Ansprüchen - wie Erstattungsansprüchen gem. § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB X - an enge Voraussetzungen gebunden (vgl. i. e. § 76 Abs. 2 SGB IV; auch BSG, Urt. v. 114.2002, - B 3 P 6/01 R - Juris Rdnr. 21).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - L 5 R 5250/11
    Das ist regelmäßig erst nach Anhörung des Leistungsempfängers gem. § 24 SGB X der Fall (vgl. BSG, Urt. v. 27.07.2000, - B 7 AL 88/99 R - BVerwG, Urt. v. vom 18.07.2006, - 1 C 15/05 - LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.03.2011, - L 5 AS 1547/09 -).
  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 13/79

    Zum Begriff der groben Fahrlässigkeit iS des AFG § 152 Abs 1

  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2012 - L 5 R 3255/11
  • SG Konstanz, 07.11.2019 - S 9 R 1190/18

    Rückforderung von Beitragszuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung -

    (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 23.01.2013 - L 5 R 5250/11 (Rn. 39) - juris mit Verweis auf BSG, Urt. v. 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R).

    Von einem atypischen Fall kann ausgegangen werden, wenn die Behörde ein Mitverschulden an der rechtswidrigen Leistungsgewährung trifft (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 28.09.2000 - L 12 RA 3142/99 (Rn. 42); LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 07.03.2013 - L 5 KR 58/11 (Rn. 34); LSG Hessen, Urt. v. 08.10.2013 - L 2 R 46/12 (Rn. 37) - jeweils juris; differenzierend Hauck/Noftz/ Merten , SGB X, Stand: 11/18, § 48 Rn. 72, nach dessen Ansicht das Verschulden des Leistungsträgers überwiegen müsse; a. A. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 23.01.2013 - L 5 R 5250/11 (Rn. 51) - juris).

    Streitig ist allerdings, ob dies auch für ein Mitverschulden eines anderen Sozialversicherungsträgers gilt (dafür LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 07.03.2013 - L 5 KR 58/11 (Rn. 34) - juris; Rieker , Anmerkung zu LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 23.01.2013 - L 5 R 5250/11, NZS 2013, 662 f; dagegen LSG Baden-Württemberg vom 23.01.2013 - L 5 R 5250/11 (Rn. 51) - juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2023 - L 10 R 39/20

    Rückwirkende Aufhebung der Bewilligung des Beitragszuschusses aus der

    Nur am Rande merkt der Senat noch an, dass er auch bereits mehrmals entschieden hat (Senatsurteil vom 22.05.2014, L 10 R 4623/12; Senatsurteil vom 18.10.2012, L 10 R 1938/10, beide n.v.; ebenso Landessozialgericht - LSG - Baden-Württemberg 23.01.2013, L 5 R 5250/11, in juris), dass eine fehlerhafte Datensatzübermittlung der Krankenkasse im gegebenen Zusammenhang dem Rentenversicherungsträger nicht, auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer sog. "Funktionseinheit" (so zum Herstellungsanspruch u.a. BSG 06.05.2010, B 13 R 44/09 R, in juris, Rn. 31 m.w.N.), zuzurechnen ist, weil es sich bei der erwähnten Meldepflicht nach § 201 Abs. 5 Satz 1 SGB V um eine alleinige Pflicht der Krankenkasse und nicht um eine Verpflichtung der Beklagten handelt, sodass von einer arbeitsteiligen Erfüllung der einem Sozialleistungsträger obliegenden sozialrechtlichen Aufgaben kraft Gesetzes oder Vertrages durch Bedienung eines anderen Sozialleistungsträgers keine Rede sein kann.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2023 - L 9 R 421/20
    Der Senat kann offenlassen, ob überhaupt ein atypischer Fall vorliegt (ablehnend in der vorliegenden Fallgestaltung etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2013 - L 5 R 5250/11 -, Rn. 52, juris).

    Soweit die Klägerin meint, die Beklagte müsse sich dieses Fehlverhalten in einem weit größeren Maß zurechnen lassen, verkennt sie die ihr obliegenden Mitteilungspflichten, die nicht dadurch obsolet werden, dass ein Meldeverfahren eingerichtet oder möglich ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2013 - L 5 R 5250/11 -, Rn. 51, juris).

  • LSG Hessen, 08.10.2013 - L 2 R 46/12
    Ob dies für ein Mitverschulden eines anderen Sozialversicherungsträgers ebenso gilt, ist umstritten (dafür Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 7. März 2013 - L 5 KR 58/11 - Juris-Rn. 34; Rieker, Anmerkung zu LSG Baden-Württemberg vom 23. Januar 2013 - L 5 R 5250/11, NZS 2013, 662; dagegen LSG Baden-Württemberg vom 23. Januar 2013 - L 5 R 5250/11 - Juris-Rn. 51 = NZS 2013, 658).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2023 - L 21 R 310/20
    Die Beklagte muss sich das Versäumnis der Krankenversicherung in der vorliegenden Fallkonstellation nicht zurechnen lassen, denn es fehlt an einer eng verzahnten Zusammenarbeit zwischen den Leistungsträgern, die eine Zurechnung des "Verschuldens" rechtfertigen könnte (vgl. so bei vergleichbarer Fallkonstellation auch LSG Baden-Württemberg vom 25.5.2023 - L 10 R 39/20, Rn. 72, juris; vom 23.1.2013 - L 5 R 5250/11, Rn. 51, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2017 - L 14 R 762/15

    Berufung gegen die Zurücknahme der Bewilligung eines Zuschusses zur Kranken- und

    Es war nach alledem nicht ermessensfehlerhaft, nach Abwägung aller Umstände zu dem Ergebnis zu kommen, dass die zu Unrecht gezahlten Beitragszuschüsse vollständig zurückgefordert werden (vgl. zu einem parallel gelagerten Fall auch: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2103, L 5 R 5250/11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2017 - L 14 R 762/15
    Es war nach alledem nicht ermessensfehlerhaft, nach Abwägung aller Umstände zu dem Ergebnis zu kommen, dass die zu Unrecht gezahlten Beitragszuschüsse vollständig zurückgefordert werden (vgl. zu einem parallel gelagerten Fall auch: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2103, L 5 R 5250/11).
  • SG Köln, 18.02.2020 - S 11 R 887/18
    Die Beklagte muss sich das Versäumnis der Krankenversicherung in der vorliegenden Fallkonstellation nicht zurechnen lassen, denn es fehlt an einer eng verzahnten Zusammenarbeit zwischen den Leistungsträgern, die eine Zurechnung des "Verschuldens" rechtfertigen könnte (vgl. so bei vergleichbarer Fallkonstellation auch LSG Baden-Württemberg vom 25.5.2023 - L 10 R 39/20, Rn. 72, juris; vom 23.1.2013 - L 5 R 5250/11, Rn. 51, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.08.2013 - L 5 R 5759/11
    Ebenso wenig kann sich der Kläger auf das zwischen der Beklagten und den Krankenkassen bestehende Meldeverfahren berufen, da ihn dieses nicht von seiner eigenen Mitteilungspflicht entbindet (vgl. Senatsurteile vom 15.02.2012 - L 5 R 3255/11 - und vom 23.01.2013 - L 5 R 5250/11 -).
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