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   LSG Sachsen, 07.01.2014 - L 5 R 626/12   

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https://dejure.org/2014,234
LSG Sachsen, 07.01.2014 - L 5 R 626/12 (https://dejure.org/2014,234)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07.01.2014 - L 5 R 626/12 (https://dejure.org/2014,234)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07. Januar 2014 - L 5 R 626/12 (https://dejure.org/2014,234)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 10 Abs. 1
    Rentenversicherung; Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Bezugsberuf nach längerer Arbeitslosigkeit; lange zurückliegender Bezugsberuf

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Allgemeiner Arbeitsmarkt kann Bezugspunkt für Prüfung der Erwerbsfähigkeit bei langjährig Arbeitslosem darstellen

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 37/05 R

    Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - persönliche Voraussetzungen -

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.01.2014 - L 5 R 626/12
    In Rechtsprechung, Literatur und Praxis versteht man unter Erwerbsfähigkeit übereinstimmend die Fähigkeit des Versicherten, unter Ausnutzung der Arbeitsgelegenheiten, die sich ihm nach seinen gesamten Erkenntnissen und körperlichen und geistigen Fähigkeiten im ganzen Bereich des wirtschaftlichen Lebens bieten, Erwerbseinkommen zu erzielen; das Bundessozialgericht (BSG) präzisiert den Begriff der Erwerbsfähigkeit als Fähigkeit des Versicherten, seinen bisherigen Beruf oder seine bisherige Tätigkeit weiter ausüben zu können (vgl. BSG, Urteil vom 29. März 2006 - B 13 RJ 37/05 R - JURIS-Dokument, RdNr. 15 = SozR 4-2600 § 10 Nr. 1; BSG, Urteil vom 17. Oktober 2006 - B 5 RJ 15/05 R - JURIS-Dokument, RdNr. 17 = SozR 4-2600 § 10 Nr. 2).

    Maßgeblich ist die Minderung des Leistungsvermögens des Versicherten in seiner letzten, nicht nur kurzfristig ausgeübten Tätigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 29. März 2006 - B 13 RJ 37/05 R - JURIS-Dokument, RdNr. 19 = SozR 4-2600 § 10 Nr. 1).

    Unbedeutend ist, dass die letzte Tätigkeit auch von Ungelernten ausgeübt werden konnte; die Qualität der beruflichen Tätigkeit ist deshalb belanglos (vgl. BSG, Urteil vom 17. Oktober 2006 - B 5 RJ 15/05 R - JURIS-Dokument, RdNr. 17 ff. = SozR 4-2600 § 10 Nr. 2; BSG, Urteil vom 29. März 2006 - B 13 RJ 37/05 R - JURIS-Dokument, RdNr. 18 = SozR 4-2600 § 10 Nr. 1).

  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - persönliche Voraussetzungen -

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.01.2014 - L 5 R 626/12
    In Rechtsprechung, Literatur und Praxis versteht man unter Erwerbsfähigkeit übereinstimmend die Fähigkeit des Versicherten, unter Ausnutzung der Arbeitsgelegenheiten, die sich ihm nach seinen gesamten Erkenntnissen und körperlichen und geistigen Fähigkeiten im ganzen Bereich des wirtschaftlichen Lebens bieten, Erwerbseinkommen zu erzielen; das Bundessozialgericht (BSG) präzisiert den Begriff der Erwerbsfähigkeit als Fähigkeit des Versicherten, seinen bisherigen Beruf oder seine bisherige Tätigkeit weiter ausüben zu können (vgl. BSG, Urteil vom 29. März 2006 - B 13 RJ 37/05 R - JURIS-Dokument, RdNr. 15 = SozR 4-2600 § 10 Nr. 1; BSG, Urteil vom 17. Oktober 2006 - B 5 RJ 15/05 R - JURIS-Dokument, RdNr. 17 = SozR 4-2600 § 10 Nr. 2).

    Unbedeutend ist, dass die letzte Tätigkeit auch von Ungelernten ausgeübt werden konnte; die Qualität der beruflichen Tätigkeit ist deshalb belanglos (vgl. BSG, Urteil vom 17. Oktober 2006 - B 5 RJ 15/05 R - JURIS-Dokument, RdNr. 17 ff. = SozR 4-2600 § 10 Nr. 2; BSG, Urteil vom 29. März 2006 - B 13 RJ 37/05 R - JURIS-Dokument, RdNr. 18 = SozR 4-2600 § 10 Nr. 1).

  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 8/79

    Förderung einer beruflichen Umschulung

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.01.2014 - L 5 R 626/12
    Maßgeblich ist dabei auf die beruflichen Tätigkeiten in den letzten Jahren, wenn auch aus nicht allzu lange zurückliegender Zeit, abzustellen (BSG, Urteil vom 31. Januar 1980 - 11 RA 8/79 - JURIS-Dokument, RdNr. 20 = SozR 2200 § 1237a Nr. 10; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. Oktober 2004 - L 2 RJ 48/04 - JURIS-Dokument, RdNr. 19; ebenso: Kater in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB VI, § 10, RdNr. 3 [Stand: Dezember 2012]; Löschau in: Kommentar zum SGB VI, § 10, RdNr. 20 [Stand: Juli 2010]; Luthe in: JURIS-Praxiskommentar zum SGB VI, 2008, § 10, RdNr. 32; Günniker in: Hauck/Noftz, SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung - Kommentar, K § 10, RdNr. 6 [Stand: Mai 2011]).

    Es ist zwar zutreffend, dass sich die Entscheidung des BSG vom 31. Januar 1980 (- 11 RA 8/79 - JURIS-Dokument, RdNr. 20 = SozR 2200 § 1237a Nr. 10), wonach beim Begriff der "bisherigen Tätigkeit" die "beruflichen Tätigkeiten in den letzten Jahren, wenn auch nicht aus allzu lange zurückliegender Zeit einzubeziehen" sind, auf § 14a Abs. 2 Satz 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) und damit auf eine die Rechtsfolgenseite einer die Gewährung berufsfördernder Leistungen regelnden Norm bezieht.

  • SG Halle, 27.09.2012 - S 11 R 873/11

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.01.2014 - L 5 R 626/12
    Diese - wie vorstehend erläuterte - Interpretation beruht damit auch nicht, wie gelegentlich in erstinstanzgerichtlichen Entscheidungen zum Ausdruck kommt, auf die sich der Kläger-Prozessbevollmächtigte bezieht, auf einer "Missinterpretation der höchstrichterlichen Rechtsprechung" (so ausdrücklich bspw.: SG Karlsruhe, Urteil vom 13. März 2013 - S 16 R 3178/12 - JURIS-Dokument, RdNr. 19; sinngemäß ebenso: SG Halle/Saale, Urteil vom 27. September 2012 - S 11 R 873/11 - JURIS-Dokument, RdNr. 16 f.), sondern auf einer Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung" nach dem Sinn und Zweck der Teilhabeleistungen.

    Soweit des Weiteren in der erstinstanzgerichtlichen Rechtsprechung darauf hingewiesen wird, die Anknüpfung an den bisherigen Beruf bzw. die bisherige Tätigkeit bei der Prüfung der Erwerbsfähigkeit im Sinne des § 10 Abs. 1 SGB VI ohne Berücksichtigung einer lang andauernden Arbeitslosigkeit ergebe sich daraus, dass nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI in Verbindung mit §§ 51 Abs. 1, 55 Abs. 1, 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI auch durch den Bezug von Arbeitslosengeld die versicherungsrechtliche Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erfüllt werden kann, weshalb es nicht folgerichtig sei, die Zeit der Arbeitslosigkeit im Einzelfall zur Einschränkung eines möglichen Anspruchs heranzuziehen (so bspw.: SG Halle/Saale, Urteil vom 27. September 2012 - S 11 R 873/11 - JURIS-Dokument, RdNr. 19 f.), beruht dieses Argument auf einer Vermischung der persönlichen mit der versicherungsrechtlichen Voraussetzung eines Teilhabeanspruchs.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2004 - L 2 RJ 48/04

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Minderung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.01.2014 - L 5 R 626/12
    Maßgeblich ist dabei auf die beruflichen Tätigkeiten in den letzten Jahren, wenn auch aus nicht allzu lange zurückliegender Zeit, abzustellen (BSG, Urteil vom 31. Januar 1980 - 11 RA 8/79 - JURIS-Dokument, RdNr. 20 = SozR 2200 § 1237a Nr. 10; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. Oktober 2004 - L 2 RJ 48/04 - JURIS-Dokument, RdNr. 19; ebenso: Kater in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB VI, § 10, RdNr. 3 [Stand: Dezember 2012]; Löschau in: Kommentar zum SGB VI, § 10, RdNr. 20 [Stand: Juli 2010]; Luthe in: JURIS-Praxiskommentar zum SGB VI, 2008, § 10, RdNr. 32; Günniker in: Hauck/Noftz, SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung - Kommentar, K § 10, RdNr. 6 [Stand: Mai 2011]).
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R

    Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.01.2014 - L 5 R 626/12
    Bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit ist daher zu prüfen, ob der Versicherte unabhängig von den Besonderheiten des aktuellen Arbeitsplatzes den typischen Anforderungen des ausgeübten Berufs noch nachkommen kann (BSG, Urteil vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 44/08 R - JURIS-Dokument, RdNr. 29 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 9).
  • SG Karlsruhe, 13.03.2013 - S 16 R 3178/12

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Bezugsberuf nach längerer

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.01.2014 - L 5 R 626/12
    Diese - wie vorstehend erläuterte - Interpretation beruht damit auch nicht, wie gelegentlich in erstinstanzgerichtlichen Entscheidungen zum Ausdruck kommt, auf die sich der Kläger-Prozessbevollmächtigte bezieht, auf einer "Missinterpretation der höchstrichterlichen Rechtsprechung" (so ausdrücklich bspw.: SG Karlsruhe, Urteil vom 13. März 2013 - S 16 R 3178/12 - JURIS-Dokument, RdNr. 19; sinngemäß ebenso: SG Halle/Saale, Urteil vom 27. September 2012 - S 11 R 873/11 - JURIS-Dokument, RdNr. 16 f.), sondern auf einer Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung" nach dem Sinn und Zweck der Teilhabeleistungen.
  • LSG Berlin, 22.07.2004 - L 3 RJ 15/03

    Rente wegen Erwerbsminderung - Erwerbsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.01.2014 - L 5 R 626/12
    Denn allein aus der Chronifizierung eines oder mehrerer Leidens kann noch nicht auf die Quantität oder eine bestimmte Qualität der Leistungseinbußen geschlossen werden (vgl.: LSG Berlin, Urteil vom 22. Juli 2004 - L 3 RJ 15/03 - JURIS-Dokument, RdNr. 31).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 2 R 712/15

    Bezugsberuf - Arbeitslosigkeit - berufliche Rehabilitation - Leistungen zur

    Verwiesen werde auf das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen (Urteil vom 7. Januar 2014, Aktenzeichen L 5 R 626/12).

    Den Ausführungen des LSG Sachsen in dessen Urteil vom 7. Januar 2014 ( Az. L 5 R 626/12, Rdnr. 19 zitiert nach juris), auf die sich die Beklagte bezieht, kann jedenfalls im Hinblick auf die vertretene Regelhaftigkeit der Kausalität der Einschränkung der Erwerbsfähigkeit bei langjähriger Arbeitslosigkeit nicht gefolgt werden (so bereits LSG Berlin-Brandenburg, a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - L 8 R 1033/14

    Bestimmung des Bezugsberufes im Rahmen der Prüfung der persönlichen

    Die Beklagte hat sich auf das Urteil des Sächsischen LSG vom 7. Januar 2014, Aktenzeichen L 5 R 626/12, berufen.

    Der Senat folgt auch nicht der Auffassung des Sächsischen LSG in seinem Urteil vom 7. Januar 2014, Az. L 5 R 626/12, juris Rdnr. 19, wenn es ausführt, dass nach einer derart langen Dauer der Arbeitslosigkeit Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf regelmäßig auf dem Verlust von Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnissen beruhen, die zwangsläufig mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess und der Arbeitsentwöhnung als solcher verbunden sind.

  • LSG Bayern, 19.05.2021 - L 19 R 197/17

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nur bei Gefährdung oder Minderung der

    Nach einer derart langen Dauer der Arbeitslosigkeit beruhten Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf regelmäßig auf dem Verlust von Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnissen, die zwangsläufig mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess und der Arbeitsentwöhnung als solcher verbunden seien (unter Hinweis auf ein Urteil des Sächsischen LSG vom 07.01.2014 - L 5 R 626/12).

    Es könne dabei dahinstehen, ob eine "Verfallsfrist" nach 10-jähriger Arbeitslosigkeit dergestalt bestehe (gesetzlich nicht - ausdrücklich - normiert), dass Anknüpfungspunkt nach solch langer Arbeitslosigkeit nicht mehr die letzte Tätigkeit darstelle, sondern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zurückzugreifen sei (unter Bezugnahme auf das Sächsische LSG, Urteil vom 07.01.2014, Az.: L 5 R 626/12; anderer Ansicht z. B. Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2013, Az.: S 16 R 3178/13; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.12.2015, Az.: L 8 R 1033/14; jeweils zitiert nach juris).

    Vom Sächsischen LSG (Urteil vom 07.01.2014 - L 5 R 626/12) werde die Auffassung vertreten, dass auf jeden Fall die letzten 10 Jahre vor der Antragstellung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben als "nicht allzu lange zurückliegend" anzusehen seien.

  • LSG Baden-Württemberg, 01.04.2014 - L 13 R 2341/13

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Umschulung zur

    Ziel ist es hierbei immer, durch die Teilhabeleistungen nach Möglichkeit den bisherigen Arbeitsplatz zu erhalten (Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 7. Januar 2014 - L 5 R 626/12 -, juris).
  • SG Nürnberg, 30.05.2016 - S 16 R 345/15

    Rentenversicherung

    Ausweislich des Urteils des LSG Sachsen vom 07.01.2014, Az.: L 5 R 626/12, sei daher ausnahmsweise der allgemeine Arbeitsmarkt zugrunde zu legen.

    Es kann dabei dahinstehen, ob eine "Verfallfrist" nach 10-jähriger Arbeitslosigkeit dergestalt besteht (gesetzlich nicht -ausdrücklichnormiert), dass Anknüpfungspunkt nach solch langer Arbeitslosigkeit nicht mehr die letzte Tätigkeit darstellt, sondern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zurückzugreifen ist (vgl. hierzu: Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 07.01.2014, Az.: L 5 R 626/12; a.A.: z.B. SG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2013, Az.: S 16 R 3178/13; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.12.2015, Az.: L 8 R 1033/14 - jeweils zitiert nach Juris).

  • SG Dessau-Roßlau, 22.06.2016 - S 24 R 556/13

    Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die gesetzliche

    Das Sächsische Landessozialgericht (LSG) hat eine zeitliche Grenze von zehn Jahren Arbeitslosigkeit vor Antragstellung für den Verlust der letzten Tätigkeit als Bezugsberuf gebilligt und dies mit dem regelmäßigen Verlust von Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnissen sowie Kernkompetenzen durch das Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess begründet (Sächsisches LSG, Urteil vom 07.01.2014, L 5 R 626/12).
  • SG Stralsund, 20.03.2014 - S 1 R 342/13

    Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Bezugsberuf nach

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ändert sich der maßgebliche Bezugsberuf nicht durch Zeitablauf (ebenso SG Halle, Urteil vom 27. September 2012 - S 11 R 873/11; SG Karlsruhe, Urteil vom 13. März 2013 - S16 R 3178/12; a.A. SG Gießen, Gerichtsbescheid vom 20. August 2009 - S 2 R 1026/07; Sächsisches LSG, Urteil vom 7. Januar 2014 - L 5 R 626/12; jeweils zitiert nach juris).
  • SG Karlsruhe, 23.05.2016 - S 5 KR 191/16

    Stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Substitutionstherapie -

    Hat der Versicherte hingegen in den letzten zehn Jahren keine relevante Beschäftigung verrichtet, bemisst sich die Erwerbsfähigkeit nicht anhand eines bestimmten Berufs; maßgeblich ist dann vielmehr der allgemeine Arbeitsmarkt (Sächsisches LSG, Urteil vom 7.1.2014, L 5 R 626/12, Rdnr. 19 - nach Juris).
  • BSG, 09.06.2016 - B 5 R 16/16 BH
    Soweit es abweichende eigene Rechtsprechung und ein divergierendes Urteil des Sächsischen LSG vom 7.1.2014 (L 5 R 626/12 - Juris) erwähnt, lässt es den daraus resultierenden Meinungsstreit ausdrücklich "dahinstehen", weil die angefochtene Entscheidung selbst unter Zugrundelegung der divergierenden Rechtssätze genauso ausgefallen wäre und deshalb nicht auf der Rechtsprechungsabweichung beruht.
  • SG Nürnberg, 05.01.2016 - S 12 R 1358/13

    Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Wechselt ein Versicherte in den letzten Jahren seine Berufe, sind für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit die beruflichen Tätigkeiten der letzten Jahre entsprechend zu würdigen, sofern die unterschiedlichen beruflichen Tätigkeiten nicht nur kurzfristig ausgeübt wurden (siehe hierzu Sächsisches LSG, Urteil vom 07.01.2014, Az. L 5 R 626/12 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2016 - L 9 R 5008/14
  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2013 - L 9 R 632/11
  • LSG Baden-Württemberg, 06.05.2014 - L 13 R 1166/12
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