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   LSG Berlin, 13.06.2003 - L 5 RA 61/02   

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https://dejure.org/2003,17015
LSG Berlin, 13.06.2003 - L 5 RA 61/02 (https://dejure.org/2003,17015)
LSG Berlin, Entscheidung vom 13.06.2003 - L 5 RA 61/02 (https://dejure.org/2003,17015)
LSG Berlin, Entscheidung vom 13. Juni 2003 - L 5 RA 61/02 (https://dejure.org/2003,17015)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Zuschusses zur Krankenversicherung; Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind; Rentner, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind; Rentner, die in einer privaten Krankenversicherung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

    Auszug aus LSG Berlin, 13.06.2003 - L 5 RA 61/02
    Eine Grenze ist jedoch dann erreicht, wenn sich für eine Ungleichbehandlung kein im angemessenen Verhältnis zu dem Grad der Ungleichbehandlung stehender Rechtfertigungsgrund finden lässt (vgl. BVerfGE 99, 165, 178; ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 2/00 R

    Rentenversicherung - Beitragszuschuß - Höhe - Krankenversicherung -

    Auszug aus LSG Berlin, 13.06.2003 - L 5 RA 61/02
    Danach wird die eigentumsgeschützte rentenrechtliche Position des Klägers hinsichtlich der Leistungen zu seiner Krankenversicherung erst durch die Regelungen des § 106 SGB VI dahingehend definiert, dass er nur einen geringen Zuschuss zu seiner relativ hohen Beitragslast beanspruchen kann (vgl. Urteil des BSG vom 16. Mai 2001 - B 8 KN 2/00 R - SozR 3-2600 § 93 Nr. 10).
  • BSG, 06.11.1997 - 12 RK 61/96

    Vorversicherungszeit für die KVdR, Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Berlin, 13.06.2003 - L 5 RA 61/02
    Soweit er von dieser Rente hohe Beiträge zu seiner privaten Krankenversicherung aufbringt, erhält er rechtlich und wirtschaftlich eine angemessene Gegenleistung in Gestalt einer Kranken-Vollversicherung (vgl. Urteil des BSG vom 6. November 1997 - 12 RK 61/96 - SozR 3-2500 § 240 Nr. 30).
  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus LSG Berlin, 13.06.2003 - L 5 RA 61/02
    Verbleiben sie als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, so tragen sie während ihres Erwerbslebens mit regelmäßig hohen Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung im Rahmen der solidarischen Umverteilung erheblich zu den Kosten der Rentnerkrankenversicherung bei (vgl. zu diesem Aspekt Beschluss des BVerfG vom 15. März 2000 - 1 BvL 16/96 u.a. - SozR 3-2500 § 5 Nr. 42).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus LSG Berlin, 13.06.2003 - L 5 RA 61/02
    Die konkrete Reichweite dieses Schutzes ergibt sich deshalb erst aus der Bestimmung von "Inhalt und Schranken" des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG durch die konkreten gesetzlichen Regelungen (Urteile des BVerfG vom 16. Juli 1985 - 1 BvR 1023/83 u.a. - SozR 2200 § 165 Nr. 81).
  • BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 1/07 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher

    Trotz fehlender Verweisung und trotz des genannten materiell-rechtlichen Regelungsdefizits wurden in der Literatur und von Instanzgerichten die in den vorgenannten Feststellungen des BMG angegebenen "bundesunterschiedlichen" durchschnittlichen regional-allgemeinen Beitragssätze für die Krankenkassen-West und die Krankenkassen-Ost auch als maßgebend iS von § 106 Abs. 2 Satz 2 SGB VI angesehen (vgl etwa Kreikebohm, SGB VI, 2. Aufl, § 106 RdNr 11; VerbandsKomm, § 106 SGB VI RdNr 10 und Anlage; LSG Berlin Urteil vom 13.6.2003 - L 5 RA 61/02, veröffentlicht in Juris RdNr 20).
  • BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 21/07 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher

    Trotz fehlender Verweisung und trotz des genannten materiell-rechtlichen Regelungsdefizits wurden in der Literatur und von Instanzgerichten die in den vorgenannten Feststellungen des BMG angegebenen "bundesunterschiedlichen" durchschnittlichen regional-allgemeinen Beitragssätze für die Krankenkassen-West und die Krankenkassen-Ost auch als maßgebend iS von § 106 Abs. 2 Satz 2 SGB VI angesehen (vgl etwa Kreikebohm, SGB VI, 2. Aufl, § 106 RdNr 11; VerbandsKomm, § 106 SGB VI RdNr 10 und Anlage; LSG Berlin Urteil vom 13.6.2003 - L 5 RA 61/02, veröffentlicht in Juris RdNr 20).
  • BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 22/07 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher

    Trotz fehlender Verweisung und trotz des genannten materiell-rechtlichen Regelungsdefizits wurden in der Literatur und von Instanzgerichten die in den vorgenannten Feststellungen des BMG angegebenen "bundesunterschiedlichen" durchschnittlichen regional-allgemeinen Beitragssätze für die Krankenkassen-West und die Krankenkassen-Ost auch als maßgebend iS von § 106 Abs. 2 Satz 2 SGB VI angesehen (vgl etwa Kreikebohm, SGB VI, 2. Aufl, § 106 RdNr 11; VerbandsKomm, § 106 SGB VI RdNr 10 und Anlage; LSG Berlin Urteil vom 13.6.2003 - L 5 RA 61/02, veröffentlicht in Juris RdNr 20).
  • BSG, 05.06.2007 - B 4 RS 5/07 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher

    Trotz fehlender Verweisung und trotz des genannten materiell-rechtlichen Regelungsdefizits wurden in der Literatur und von Instanzgerichten die in den vorgenannten Feststellungen des BMG angegebenen "bundesunterschiedlichen" durchschnittlichen regional-allgemeinen Beitragssätze für die Krankenkassen-West und die Krankenkassen-Ost auch als maßgebend iS von § 106 Abs. 2 Satz 2 SGB VI angesehen (vgl etwa Kreikebohm, SGB VI, 2. Aufl, § 106 RdNr 11; VerbandsKomm, § 106 SGB VI RdNr 10 und Anlage; LSG Berlin Urteil vom 13.6.2003 - L 5 RA 61/02, veröffentlicht in Juris RdNr 20).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2017 - L 12 R 1106/14

    Rentenversicherung - Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung für

    Es werde verwiesen auf das Urteil des LSG vom 13. Juni 2003 (L 5 RA 61/02) das in der anzuwendenden Begrenzungsregelung, die regelmäßig nicht die Hälfte der tatsächlichen Beitragsaufwendungen zur privaten Krankenversicherung ausgleiche, keine verfassungsrechtlichen Bedenken sehe.
  • LSG Bayern, 30.03.2017 - L 19 R 402/16

    Kein Anspruch auf Zuerkennung eines höheren Zuschusses zur Krankenversicherung

    Demgegenüber fehle ein solcher beträchtlicher Solidarbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Personen, die in der privaten Krankenversicherung versichert gewesen seien (so schon LSG Berlin, Urteil vom 13.06.2003, L 5 RA 61/02 - nach juris).
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