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   LSG Berlin, 22.10.2004 - L 5 RA 70/03   

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https://dejure.org/2004,24109
LSG Berlin, 22.10.2004 - L 5 RA 70/03 (https://dejure.org/2004,24109)
LSG Berlin, Entscheidung vom 22.10.2004 - L 5 RA 70/03 (https://dejure.org/2004,24109)
LSG Berlin, Entscheidung vom 22. Oktober 2004 - L 5 RA 70/03 (https://dejure.org/2004,24109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung einer überzahlten Erziehungsrente; Ermittlung des auf die Erziehungsrente anrechenbaren Einkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Auszug aus LSG Berlin, 22.10.2004 - L 5 RA 70/03
    Die Frist beginnt frühestens mit der Anhörung des Begünstigten (BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 42 S. 138 ff. m.w.N.), die hier mit Schreiben vom 18. Oktober 2001 erfolgt ist.
  • BGH, 13.01.2010 - XII ZR 123/08

    Betreuungsunterhalt: Voraussetzungen der Verlängerung über die Vollendung des

    Dazu, dass sie daraus neben oder anstelle der Erziehungsrente nach §§ 47 Abs. 1, 46 Abs. 2 SGB VI (vgl. insoweit LSG Berlin - L 5 RA 70/03 - veröffentlicht bei juris) keine Einkünfte erzielen kann, die ihren Gesamtbedarf von 730 bzw. 770 EUR abdecken, hat die auch insoweit darlegungs- und beweisbelastete Klägerin (vgl. BGH Urteil vom 24. Oktober 1979 - IV ZR 171/78 - FamRZ 1980, 126, 128 und Senatsurteil vom 27. November 1985 - IVb ZR 79/84 - FamRZ 1986, 244, 246) nichts vorgetragen.
  • VG Würzburg, 21.02.2011 - W 3 K 10.187

    Sogenanntes Pflegegeld nach § 39 Abs. 4 bis 6 SGB VIII; Pflegegeld nach § 37 SGB

    Im Hinblick auf das sehr ausführliche und weitgehend kontroverse Vorbringen der Parteien zur Frage einer etwaigen Bösgläubigkeit bzw. eines etwaigen Verschuldens auf Klägerseite im Zusammenhang mit dem Zustandekommen einer Pflegegeldüberzahlung ist festzustellen, dass die den angefochtenen Bescheiden zugrunde liegenden Vorschriften (§ 48 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 SGB X) in keiner Weise Bösgläubigkeit oder Verschulden auf Leistungsbezieherseite voraussetzen, wie schon der insoweit eindeutige Wortlaut der genannten Vorschriften zeigt und wie auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. z.B. LSG Berlin, U.v. 22.10.2004, Az.: L 5 RA 70/03, juris, Rd.Nr. 22; LSG Schleswig-Holstein, U.v. 29.11.2002, Az.: L 3 AL 129/01, juris, Rd.Nr. 31).
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