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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1997 - L 5 U 33/95   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1997 - L 5 U 33/95 (https://dejure.org/1997,7798)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.01.1997 - L 5 U 33/95 (https://dejure.org/1997,7798)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Januar 1997 - L 5 U 33/95 (https://dejure.org/1997,7798)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungfähigkeit eines Arbeitsunfalls aus der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kein UV-Schutz gem. § 539 Abs. 2 RVO a.F. für eine Gruppenleiterin von Pfadfindern bei der Teilnahme an einem Sommerlager

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 38/91

    Unfallversicherungsschutz - Gewerkschaftsfunktionär - Ehrenamtlich

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1997 - L 5 U 33/95
    Jedoch stehen Verrichtungen eines Vereinsmitgliedes, das im Rahmen der Vereinspflichten handelt, außerhalb des Bereichs der gesetzlichen Unfallversicherung, wobei sich solche Pflichten aus Satzung, Organbeschlüssen oder allgemeiner Vereinsübung ergeben können (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BSG SozR 2200 § 539 Nrn. 81, 83, 101, 114, 123; SozR 3-2200 § 539 Nr. 18).

    Es genügt, wenn der Verein erwarten kann, daß bestimmte Aufgaben von geeigneten Mitglieder wahrgenommen werden und regelmäßig auch Geeignete dieser Erwartung nachkommen (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 123; SozR 3-2200 § 539 Nr. 18).

    Jedoch ist auch zu beachten, daß der Maßstab insoweit nicht für alle Vereinsmitglieder der gleiche ist und es etwa der hervorgehobenen Stellung von ehrenamtlichen Vereinsfunktionären entspricht, daß sie quantitativ und qualitativ andere Mitgliedspflichten treffen als einfache Vereinsmitglieder (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 18; zustimmend Schlegel, a.a.O., Rdnr. 55).

  • BSG, 31.01.1961 - 2 RU 173/58
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1997 - L 5 U 33/95
    Zwar hat das BSG zu den auf allgemeiner Übung beruhenden Mitgliedspflichten nur geringfügige Tätigkeiten gezählt, die ein Verein von jedem Mitglied erwarten könne (vgl. etwa BSGE 14, 1, 3; SozR 2200 § 539 Nrn. 101, 114, 123).

    In letzterem Fall wird man eher an nehmen müssen, daß die Heranziehung zu Arbeitsleistungen nicht mehr auf Vereinsübung beruht (s. etwa BSGE 14, 1, 3f; USK 8252).

  • BSG, 05.08.1987 - 9b RU 18/86

    Fachkunde - Vereinsmitglieder - Vereinswirklichkeit - Vereinssatzung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1997 - L 5 U 33/95
    In diesem Zusammenhang hat es etwa Arbeiten in einem Umfang von drei bis vier Stunden (SozR 2200 § 539 Nr. 123; Urteil vom 22.09.1988 - 2/9 b RU 78/87 -) oder sieben Stunden ( USK 8366) noch als geringfügig gewertet, während dies beispielsweise bei ganztägigen Einsätzen während eines Streiks von ungewisser Dauer (SozR 2200 § 539 Nr. 83), der Tätigkeit als Fluglehrer in einem Luftsportverein (SozR 2200 § 539 Nr. 81) oder als "Absetzer" während einer Ausbildungswoche eines Fallschirmsportclubs ( Urteil vom 29.4.1982 - 2 RU 83/80) verneint worden ist.

    Es genügt, wenn der Verein erwarten kann, daß bestimmte Aufgaben von geeigneten Mitglieder wahrgenommen werden und regelmäßig auch Geeignete dieser Erwartung nachkommen (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 123; SozR 3-2200 § 539 Nr. 18).

  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 6/91

    Unfallversicherungsschutz bei nachbarschaftlicher Hilfe in einem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1997 - L 5 U 33/95
    Eine bestimmte zeitliche Obergrenze hat das BSG aber - soweit ersichtlich - nicht gezogen, es hat in anderem Zusammenhang vielmehr betont, die Zeitdauer der Verrichtung sei nicht allein auschlaggebend, viel mehr seien bei Tätigkeiten im Rahmen von mitgliedschaftlichen Verpflichtungen die gesamten Umstände des Einzelfalles zu berück sichtigen (s. BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134; SozR 3-2200 § 539 Nr. 15).
  • BSG, 29.04.1982 - 2 RU 83/80

    Unfallversicherungsschutz von Vereinsmitgliedern bei Tätigkeiten im Verein

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1997 - L 5 U 33/95
    In diesem Zusammenhang hat es etwa Arbeiten in einem Umfang von drei bis vier Stunden (SozR 2200 § 539 Nr. 123; Urteil vom 22.09.1988 - 2/9 b RU 78/87 -) oder sieben Stunden ( USK 8366) noch als geringfügig gewertet, während dies beispielsweise bei ganztägigen Einsätzen während eines Streiks von ungewisser Dauer (SozR 2200 § 539 Nr. 83), der Tätigkeit als Fluglehrer in einem Luftsportverein (SozR 2200 § 539 Nr. 81) oder als "Absetzer" während einer Ausbildungswoche eines Fallschirmsportclubs ( Urteil vom 29.4.1982 - 2 RU 83/80) verneint worden ist.
  • BSG, 22.09.1988 - 2/9b RU 78/87
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1997 - L 5 U 33/95
    In diesem Zusammenhang hat es etwa Arbeiten in einem Umfang von drei bis vier Stunden (SozR 2200 § 539 Nr. 123; Urteil vom 22.09.1988 - 2/9 b RU 78/87 -) oder sieben Stunden ( USK 8366) noch als geringfügig gewertet, während dies beispielsweise bei ganztägigen Einsätzen während eines Streiks von ungewisser Dauer (SozR 2200 § 539 Nr. 83), der Tätigkeit als Fluglehrer in einem Luftsportverein (SozR 2200 § 539 Nr. 81) oder als "Absetzer" während einer Ausbildungswoche eines Fallschirmsportclubs ( Urteil vom 29.4.1982 - 2 RU 83/80) verneint worden ist.
  • BSG, 12.05.1981 - 2 RU 40/79

    Ehrenamtlicher Vorsitzender - Ausbildungsleiter - Luftfahrausbildung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1997 - L 5 U 33/95
    In diesem Zusammenhang hat es etwa Arbeiten in einem Umfang von drei bis vier Stunden (SozR 2200 § 539 Nr. 123; Urteil vom 22.09.1988 - 2/9 b RU 78/87 -) oder sieben Stunden ( USK 8366) noch als geringfügig gewertet, während dies beispielsweise bei ganztägigen Einsätzen während eines Streiks von ungewisser Dauer (SozR 2200 § 539 Nr. 83), der Tätigkeit als Fluglehrer in einem Luftsportverein (SozR 2200 § 539 Nr. 81) oder als "Absetzer" während einer Ausbildungswoche eines Fallschirmsportclubs ( Urteil vom 29.4.1982 - 2 RU 83/80) verneint worden ist.
  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 4/89

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1997 - L 5 U 33/95
    Eine bestimmte zeitliche Obergrenze hat das BSG aber - soweit ersichtlich - nicht gezogen, es hat in anderem Zusammenhang vielmehr betont, die Zeitdauer der Verrichtung sei nicht allein auschlaggebend, viel mehr seien bei Tätigkeiten im Rahmen von mitgliedschaftlichen Verpflichtungen die gesamten Umstände des Einzelfalles zu berück sichtigen (s. BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134; SozR 3-2200 § 539 Nr. 15).
  • BSG, 08.10.1981 - 2 RU 50/80

    Unfallversicherungsschutz - Gewerkschaftsmitglied - Tätigkeit als Streikhelfer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1997 - L 5 U 33/95
    In diesem Zusammenhang hat es etwa Arbeiten in einem Umfang von drei bis vier Stunden (SozR 2200 § 539 Nr. 123; Urteil vom 22.09.1988 - 2/9 b RU 78/87 -) oder sieben Stunden ( USK 8366) noch als geringfügig gewertet, während dies beispielsweise bei ganztägigen Einsätzen während eines Streiks von ungewisser Dauer (SozR 2200 § 539 Nr. 83), der Tätigkeit als Fluglehrer in einem Luftsportverein (SozR 2200 § 539 Nr. 81) oder als "Absetzer" während einer Ausbildungswoche eines Fallschirmsportclubs ( Urteil vom 29.4.1982 - 2 RU 83/80) verneint worden ist.
  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 7/98 R

    Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche Tätigkeit - arbeitnehmerähnliche

    Dies schließe einen Versicherungsschutz gemäß § 539 Abs. 2 RVO iVm § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO aus, wie das LSG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 21. Januar 1997 - L 5 U 33/95 - entschieden habe.

    Ein - wie die Revision meint - Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (§§ 62, 112 Abs. 2, 128 Abs. 2 SGG), weil das LSG sich auf das von der Beklagten im Berufungsverfahren vorgelegte Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 21. Januar 1997 - L 5 U 33/95 - gestützt habe, ohne trotz des abweichenden Sachverhalts einen entsprechenden Hinweis gegeben zu haben, liegt nicht vor.

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