Rechtsprechung
LSG Thüringen, 20.03.2003 - L 5 VJ 624/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,48889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nordhausen, 28.08.2001 - S 7 VJ 1346/98
- LSG Thüringen, 20.03.2003 - L 5 VJ 624/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84
Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge - …
Auszug aus LSG Thüringen, 20.03.2003 - L 5 VJ 624/01
Auch in der Impfopferversorgung müssen diese drei Glieder der Kausalkette als anspruchsbegründende Tatsachen nämlich die Impfung, die unübliche Impfreaktion und das Dauerleiden nachgewiesen und nicht nur wahrscheinlich sein (BSG SozR 3850 § 51 Nr. 9). - BSG, 09.04.1997 - 9 RVs 4/95
Bildung des Gesamt-GdB bei mehreren Funktionsbeeinträchtigungen
Auszug aus LSG Thüringen, 20.03.2003 - L 5 VJ 624/01
Zwar unterliegen die Anhaltspunkte nur einer eingeschränkten Kontrolle durch die Gerichte und können nicht durch Einzelfallgutachten hinsichtlich ihrer generellen Richtigkeit widerlegt werden (vgl. BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 19). - BSG, 17.12.1997 - 9 RVi 1/95
Prüfung der Richtigkeit der herrschenden medizinischen Lehrmeinung im …
Auszug aus LSG Thüringen, 20.03.2003 - L 5 VJ 624/01
Wahrscheinlich ist der ursächliche Zusammenhang dann, wenn wenigstens mehr für als gegen ihn spricht (BSG, Urteil vom 17. Dezember 1997 - 9 RVI 1/95). - BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 4/84
Impfung - Impfschaden - Hirnleiden - Versorgung nach dem Bundes-Seuchengesetz
Auszug aus LSG Thüringen, 20.03.2003 - L 5 VJ 624/01
Das gilt auch dann, wenn außer der Impfung eine bestimmte Ursache für den Dauerschaden nicht gefunden werden kann (BSG, SozR 3850 § 51 Nr. 10).
- BSG, 07.04.2011 - B 9 VJ 1/10 R
Impfschaden - Impfung - Impfreaktion - Impfkomplikation - Impfstoff - Diphtherie …
Der erkennende Senat hält es für unzulässig, eine Versorgung nach dem IfSG an Anforderungen scheitern zu lassen, die im Zeitpunkt der Impfung nicht erfüllt zu werden brauchten und im nachhinein nicht mehr erfüllt werden können (vgl dazu Thüringer LSG Urteil vom 20.3.2003 - L 5 VJ 624/01 - juris RdNr 32; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21.7.2006 - L 8 VJ 847/04 - juris RdNr 40) .