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   LSG Hessen, 14.10.1998 - L 6 AL 496/98   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (3)  

  • LSG Hessen, 20.08.2007 - L 9 AL 35/04  

    Arbeitslosengeldanspruch - ärztliches Beschäftigungsverbot nach MuSchG - keine

    Das Sozialgericht hat auf das Urteil des HLSG vom 14. Oktober 1998 (L 6 AL 496/98) und das dieses Urteil aufhebende Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 9. September 1999 (B 11 AL 77/98 R) hingewiesen und sich zu eigen gemacht.

    Die §§ 120 Abs. 1, 125, 126 SGB 3 sowie der Rechtsgedanke des § 11 Abs. 1 MuSchG sind dabei heranzuziehen, ferner die Androhung einer Geldbuße von bis zu 15.000 EUR zur Durchsetzung des Beschäftigungsverbotes gegenüber dem Arbeitgeber, § 21 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG (vgl. HLSG 14. Oktober 1998 - L 6 AL 496/98 - noch zu den §§ 105a, 105b, 105c Arbeitsförderungsgesetz - AFG).

  • SG Frankfurt/Main, 08.12.2006 - S 33 AL 854/05  

    Arbeitslosengeldanspruch - fortbestehendes Beschäftigungsverbot nach MuSchG auch

    Im Anschluss an das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 14.10.1998 (Az.: L 6 AL 496/98) ist die Kammer der Auffassung, dass dies durch eine analoge Anwendung des § 11 Abs. 1 MuSchG zu Lasten der Bundesanstalt für Arbeit zu geschehen hat: Auf Grund einer Gesamtanalogie zu den §§ 125, 126 und 428 SGB 3 ist in diesem Falle von einer fiktiv fortbestehenden Verfügbarkeit trotz des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsanspruchs auszgehen, so dass der Betroffenen weiterhin ein Anspruch auf Arbeitslosengeld zusteht.

    Die Kammer folgt insoweit nach Überprüfung und aus eigener Überzeugung der Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 14.10.1998 (Az.: L 6 AL 496/98, als Vorinstanz zu dem mehrfach zitierten Urteil des BSG vom 09.09.1999), soweit sich eine anderweitige Lösung auch nach umfassender Aufklärung des Sachverhalts nicht ergibt.

  • SG Osnabrück, 26.08.2009 - S 16 AL 131/08  

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosigkeit - ärztliches Beschäftigungsverbot für

    Ergänzend kann auf den Gedanken § 11 MuSchG zurückgegriffen werden (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 14.10.1998, Az.: L 6 AL 496/98, Urteil vom 20.08.2007, Az.: L 9 AL 35/04; SG Frankfurt, Urteil vom 08.12.2006, Az.: S 33 AL 854/05).
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