Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2014 - L 6 AS 146/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35140
LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2014 - L 6 AS 146/13 (https://dejure.org/2014,35140)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.05.2014 - L 6 AS 146/13 (https://dejure.org/2014,35140)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Mai 2014 - L 6 AS 146/13 (https://dejure.org/2014,35140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,35140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Angemessenheitsprüfung für Einpersonenhaushalte in Kiel 2013

  • ra.de
  • ea-sh.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Adams'sche Formel; Angemessenheit; Baualtersklasse; Einpersonenhaushalt; kalte Betriebskosten; Landeshauptstadt Kiel; Mietspiegel 2012; Nettokaltmiete; schlüssiges Konzept; Tabellenmietspiegel; Unterkunftskosten

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Angemessenheitsprüfung für Einpersonenhaushalte in Kiel 2013

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2014 - L 6 AS 146/13
    Damit wird der höchstrichterlichen Forderung Rechnung getragen, der Angemessenheitsbetrachtung das untere, nicht jedoch das unterste Marktsegment zugrunde zu legen (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 2013, B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70, Rn. 21).

    Dass in den Mietspiegel 2012 nach Maßgabe der mietrechtlichen Vorschriften nur solche Mieten einbezogen sind, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind (Mietspiegel Kiel 2012 - Methodenbericht, November 2012, S. 1), stellt nach Auffassung des Senats einen notwendigen aber auch schlüssigen Kompromiss zwischen einem reinen Bestands- und einem reinen Angebots- bzw. Neuvertragsmietenkonzept dar; höchstrichterlich wird dies jedenfalls nicht beanstandet, sondern zu Recht als zwingende Konsequenz der Anerkennung der Eignung qualifizierter Mietspiegel als Datengrundlage für ein schlüssiges Konzept anerkannt (BSG, Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42, Rn. 27 und vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70).

    Auch das BSG erkennt an, dass der Aktualität des einem schlüssigen Konzept zu Grunde gelegten Datenmaterials Grenzen gesetzt sind (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70, Rn. 33).

    Zwar ist es nach Maßgabe des § 40 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 20 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) zuvörderst die Angelegenheit des Grundsicherungsträgers, für seinen Zuständigkeitsbereich ein schlüssiges Konzept zu entwickeln, auf dessen Grundlage die erforderlichen Daten zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenze zu erheben und auszuwerten sind (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70, Rn. 25); immerhin sind die auf dem Konzept fußenden Erkenntnisse für den Grundsicherungsträger schon für eine sachgerechte Entscheidung im Verwaltungsverfahren unabdingbar.

    Wenn Datenmaterial für den Vergleichsraum vorhanden ist, etwa noch auswertbare Daten, die die Grundlage für die Erstellung zumindest eines qualifizierten Mietspiegels geboten haben, ist dieses im Rahmen der Amtsermittlungspflicht zur Überprüfung der von dem Beklagten gewählten Angemessenheitsgrenze heranzuziehen (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70, Rn. 25 unter Verweis auf die Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 65/09 R - zit. n. juris, Rn. 28 und - B 14 AS 2/10 R - zit. n. juris, Rn. 14 sowie - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42 Rn. 27, die Urteile vom 13. April 2011 - B 14 AS 106/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 46 Rn. 24, - B 14 AS 85/09 R - zit. n. juris, Rn. 28 und - B 14 AS 32/09 R - zit. n. juris Rn. 23, das Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 19/11 R - BSGE 110, 52 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 51, Rn. 23, das Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 59 Rn. 16 f. und das Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 61/12 R - zit. n. juris, Rn. 22).

    Es hat insbesondere ausgeführt, dass diese Grenzziehung im vorliegenden Fall der Stadt München deshalb nicht zu beanstanden sei, weil die Stichprobe eine klare Definition des Untersuchungsgegenstandes nach "unten" und nach der Größe beinhalte - anders als wenn ausschließlich ausgehend vom Mietpreis die Höhe der angemessenen Mietaufwendungen bestimmt werde (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70, Rn. 37).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2014 - L 6 AS 146/13
    Allgemein vertreten wird heute die so genannte Produkttheorie, wonach nicht beide Faktoren (Wohnungsgröße und Wohnungsstandard - letzterer ausgedrückt durch Quadratmeterpreis) je für sich betrachtet "angemessen" sein müssen, solange jedenfalls das Produkt aus Wohnfläche (Quadratmeterzahl) und Standard (Mietpreis je Quadratmeter) eine insgesamt angemessene Wohnungsmiete (Referenzmiete) ergibt (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19).

    Einer sog. "Ghettobildung" wird dadurch begegnet, dass hinsichtlich der Referenzmieten zwar auf Mieten für Wohnungen mit bescheidenem Zuschnitt abgestellt wird, insoweit aber nicht einzelne, besonders heruntergekommene und daher billige Stadtteile herausgegriffen werden dürfen, sondern auf Durchschnittswerte des unteren Mietpreisniveaus im gesamten Stadtgebiet bzw. räumlichen Vergleichsraum abzustellen ist (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19, Rn. 21).

    Auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann ein Abstellen auf Baualtersklassen jedoch gerechtfertigt sein, wenn hieraus und aus anderen Erkenntnisquellen auf den Standard von Wohnungen im Vergleichsraum geschlossen werden kann (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19, Rn. 25).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung geht davon aus, dass die objektive Unmöglichkeit einer Unterkunftsalternative, wenn man auf hinreichend große Vergleichsräume wie vorliegend das gesamte Stadtgebiet einer mittleren Großstadt abstellt, nur in seltenen Ausnahmefällen zu begründen sein wird, zumal es in Deutschland derzeit keine allgemeine Wohnungsnot gibt und allenfalls in einzelnen Regionen Mangel an ausreichendem Wohnraum herrscht (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263-274 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19, Rn. 36).

    Derjenige, der insbesondere als alleinstehender erwerbsfähiger Leistungsberechtigter solche oder ähnliche Gründe nicht anführen kann, wird bereits den Tatbestand der subjektiven Unzumutbarkeit von Kostensenkungsmaßnahmen kaum erfüllen (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R - BSGE 102, 263-274 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 19, Rn. 35).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2014 - L 6 AS 146/13
    Dass in den Mietspiegel 2012 nach Maßgabe der mietrechtlichen Vorschriften nur solche Mieten einbezogen sind, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind (Mietspiegel Kiel 2012 - Methodenbericht, November 2012, S. 1), stellt nach Auffassung des Senats einen notwendigen aber auch schlüssigen Kompromiss zwischen einem reinen Bestands- und einem reinen Angebots- bzw. Neuvertragsmietenkonzept dar; höchstrichterlich wird dies jedenfalls nicht beanstandet, sondern zu Recht als zwingende Konsequenz der Anerkennung der Eignung qualifizierter Mietspiegel als Datengrundlage für ein schlüssiges Konzept anerkannt (BSG, Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42, Rn. 27 und vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70).

    Das BSG hat in der Vergangenheit selbst einfache Mietspiegel (§ 558c BGB) als Grundlage für ein schlüssiges Konzept anerkannt (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 27/09 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 27, Rn. 27); erst Recht gilt dies für qualifizierte Mietspiegel nach § 558d BGB (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42).

    Wenn Datenmaterial für den Vergleichsraum vorhanden ist, etwa noch auswertbare Daten, die die Grundlage für die Erstellung zumindest eines qualifizierten Mietspiegels geboten haben, ist dieses im Rahmen der Amtsermittlungspflicht zur Überprüfung der von dem Beklagten gewählten Angemessenheitsgrenze heranzuziehen (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70, Rn. 25 unter Verweis auf die Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 65/09 R - zit. n. juris, Rn. 28 und - B 14 AS 2/10 R - zit. n. juris, Rn. 14 sowie - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42 Rn. 27, die Urteile vom 13. April 2011 - B 14 AS 106/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 46 Rn. 24, - B 14 AS 85/09 R - zit. n. juris, Rn. 28 und - B 14 AS 32/09 R - zit. n. juris Rn. 23, das Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 19/11 R - BSGE 110, 52 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 51, Rn. 23, das Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 59 Rn. 16 f. und das Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 61/12 R - zit. n. juris, Rn. 22).

    Andererseits hat das BSG bereits mehrfach entschieden, dass es zulässig ist, dort, wo statistische Daten zur Bestimmung der Betriebskosten gerade im unteren Wohnsegment nicht vorliegen, auf bereits vorliegende Daten aus Betriebskostenübersichten (und dabei vorrangig auf örtliche Übersichten) zurückzugreifen und dabei auf die sich daraus ergebenden Durchschnittswerte aus allen Mietverhältnissen zurückzugreifen (BSG, Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42, Rn. 34 und vom 22. August 2012 - B 14 AS 13/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 64, Rn. 27).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2014 - L 6 AS 146/13
    Entscheidend ist jedoch, dass den Feststellungen des Grundsicherungsträgers ein Konzept zu Grunde liegt, das im Interesse der Überprüfbarkeit des Ergebnisses schlüssig und womit die Begrenzung der tatsächlichen Unterkunftskosten auf ein "angemessenes Maß" hinreichend nachvollziehbar ist (BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R - BSGE 104, 192 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 30).

    Schlüssig ist das Konzept nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. erstmals BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R - BSGE 104, 192 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 30, Rn. 19), wenn es mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllt:.

    Zunächst bezogen auf die Ermittlung der Nettokaltmiete als Teilelement des angemessenen Quadratmeterpreises ist das Konzept im Wesentlichen nicht zu beanstanden; es genügt nach Überzeugung des erkennenden Senats den im Urteil des BSG vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R - BSGE 104, 192 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 30, Rn. 19 im Einzelnen beschriebenen Anforderungen an ein schlüssiges Konzept und repräsentiert den tatsächlich für Empfänger von Grundsicherungsleistungen verfügbaren Wohnungsbestand:.

    Das Bundessozialgericht verlangt insoweit lediglich, dass die Erkenntnisquellen nachvollziehbar offengelegt werden (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R - BSGE 104, 192 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 30, Rn. 19).

  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 13/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2014 - L 6 AS 146/13
    Für die Frage, ob das bisherige Vorgehen ein schlüssiges Konzept im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts darstelle, sei dessen Entscheidung vom 22. August 2012 - B 14 AS 13/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 64 zu berücksichtigen.

    Dementsprechend ist die Qualifizierung des gesamten Stadtgebiets der Landeshauptstadt Kiel als einheitlicher Vergleichsraum auch in früheren Verfahren revisionsrechtlich nicht beanstandet worden (BSG, Urteil vom 22. August 2012 - B 14 AS 13/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 64, Rn. 24).

    Er hat mit dem im Methodenbericht zur "Festlegung der Angemessenheitsgrenzen gemäß SGB II und SGB XII für die Landeshauptstadt Kiel auf Basis des qualifizierten Kieler Mietspiegels 2012" im Dezember 2013 eine Neukonzeption vorgelegt, die mit der bisherigen, höchstrichterlich beanstandeten (BSG, Urteil vom 22. August 2012 - B 14 AS 13/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 64) Berechnungsmethode nichts mehr gemein hat.

    Andererseits hat das BSG bereits mehrfach entschieden, dass es zulässig ist, dort, wo statistische Daten zur Bestimmung der Betriebskosten gerade im unteren Wohnsegment nicht vorliegen, auf bereits vorliegende Daten aus Betriebskostenübersichten (und dabei vorrangig auf örtliche Übersichten) zurückzugreifen und dabei auf die sich daraus ergebenden Durchschnittswerte aus allen Mietverhältnissen zurückzugreifen (BSG, Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42, Rn. 34 und vom 22. August 2012 - B 14 AS 13/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 64, Rn. 27).

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 32/09 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2014 - L 6 AS 146/13
    Erforderlich sind in diesem Falle vielmehr weitere statistisch valide Unterlagen, die eine Aussage darüber zulassen, dass die in Bezug genommenen Wohnungen einer Baualtersklasse in gewissem Umfang tatsächlich im Vergleichsraum vorhanden sind (BSG, Urteil vom 13. April 2011 - B 14 AS 32/09 R -, zit. n. juris, Rn. 24).

    Wenn Datenmaterial für den Vergleichsraum vorhanden ist, etwa noch auswertbare Daten, die die Grundlage für die Erstellung zumindest eines qualifizierten Mietspiegels geboten haben, ist dieses im Rahmen der Amtsermittlungspflicht zur Überprüfung der von dem Beklagten gewählten Angemessenheitsgrenze heranzuziehen (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70, Rn. 25 unter Verweis auf die Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 65/09 R - zit. n. juris, Rn. 28 und - B 14 AS 2/10 R - zit. n. juris, Rn. 14 sowie - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42 Rn. 27, die Urteile vom 13. April 2011 - B 14 AS 106/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 46 Rn. 24, - B 14 AS 85/09 R - zit. n. juris, Rn. 28 und - B 14 AS 32/09 R - zit. n. juris Rn. 23, das Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 19/11 R - BSGE 110, 52 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 51, Rn. 23, das Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 59 Rn. 16 f. und das Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 61/12 R - zit. n. juris, Rn. 22).

    Zwar steht die höchstrichterliche Rechtsprechung der Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen aus bestimmten Baualtersklassen grundsätzlich kritisch gegenüber (vgl. BSG, Urteil vom 13. April 2011 - B 14 AS 32/09 R -, zit. n. juris, Rn. 24).

  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2014 - L 6 AS 146/13
    Da bei der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels die Repräsentativität der Stichprobe durch die Annahme der Chance gleicher Wahrscheinlichkeit der Abbildung der im Detail unbekannten Realität der Grundgesamtheit des Gesamtwohnungsbestandes fingiert wird (Gautzsch, Sozialrecht aktuell 2011, S. 137, 139) und eine umfassende verfahrensrechtliche Absicherung durch die beteiligten Interessengruppen stattfindet, ist die Repräsentativität und Validität der Datenerhebung auch im Rahmen des schlüssigen Konzepts regelmäßig als ausreichend anzusehen (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 19/11 R - BSGE 110, 52 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 51, Rn. 24).

    Die Leistungsberechtigten dürfen nicht durch die Berücksichtigung nur bestimmter Mietspiegelfelder - de facto - auf bestimmte Bezirke oder Ortsteile mit besonders verdichteter Bebauung beschränkt werden, weil dies neben der tatsächlichen Ausklammerung eines Teils des Vergleichsraums gleichzeitig das Risiko einer Ghettoisierung birgt (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 19/11 R - BSGE 110, 52 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 51, Rn. 24).

    Wenn Datenmaterial für den Vergleichsraum vorhanden ist, etwa noch auswertbare Daten, die die Grundlage für die Erstellung zumindest eines qualifizierten Mietspiegels geboten haben, ist dieses im Rahmen der Amtsermittlungspflicht zur Überprüfung der von dem Beklagten gewählten Angemessenheitsgrenze heranzuziehen (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70, Rn. 25 unter Verweis auf die Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 65/09 R - zit. n. juris, Rn. 28 und - B 14 AS 2/10 R - zit. n. juris, Rn. 14 sowie - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42 Rn. 27, die Urteile vom 13. April 2011 - B 14 AS 106/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 46 Rn. 24, - B 14 AS 85/09 R - zit. n. juris, Rn. 28 und - B 14 AS 32/09 R - zit. n. juris Rn. 23, das Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 19/11 R - BSGE 110, 52 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 51, Rn. 23, das Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 59 Rn. 16 f. und das Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 61/12 R - zit. n. juris, Rn. 22).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2014 - L 6 AS 146/13
    Nicht vorhersehbare Preissprünge, die den Beklagten ggf. dazu hätten veranlassen müssen, die Ausgangsdaten zu korrigieren oder entsprechend anzupassen (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 2/10 R - zit. nach juris, Rn. 21), hat es vor diesem Hintergrund jedenfalls nicht gegeben.

    Wenn Datenmaterial für den Vergleichsraum vorhanden ist, etwa noch auswertbare Daten, die die Grundlage für die Erstellung zumindest eines qualifizierten Mietspiegels geboten haben, ist dieses im Rahmen der Amtsermittlungspflicht zur Überprüfung der von dem Beklagten gewählten Angemessenheitsgrenze heranzuziehen (BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 70, Rn. 25 unter Verweis auf die Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 65/09 R - zit. n. juris, Rn. 28 und - B 14 AS 2/10 R - zit. n. juris, Rn. 14 sowie - B 14 AS 50/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 42 Rn. 27, die Urteile vom 13. April 2011 - B 14 AS 106/10 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 46 Rn. 24, - B 14 AS 85/09 R - zit. n. juris, Rn. 28 und - B 14 AS 32/09 R - zit. n. juris Rn. 23, das Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 19/11 R - BSGE 110, 52 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 51, Rn. 23, das Urteil vom 22. März 2012 - B 4 AS 16/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 59 Rn. 16 f. und das Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 61/12 R - zit. n. juris, Rn. 22).

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2014 - L 6 AS 18/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2014 - L 6 AS 146/13
    Der sachverständige Zeuge Dr. M... C..., als Soziologe und Wohnungsmarktforscher Geschäftsführer des Unternehmens, das die Mietspiegel 2010 und 2012 der Landeshauptstadt Kiel erstellt hat, hat bereits am 4. Juli 2013 im Rahmen der Beweiserhebung in dem zwischen den Beteiligten dieses Verfahrens geführten Parallelverfahren zum Az. L 6 AS 18/13 die Repräsentativität der Feldbesetzungszahlen für den dahinter stehenden Wohnungsbestand in Frage gestellt.

    In Reaktion auf die Ergebnisse der Beweisaufnahme vom 4. Juli 2013 im Parallelverfahren zum Az. L 6 AS 18/13 hat sich der Beklagte deshalb grundsätzlich und folgerichtig von der Gewichtung der Mittelwerte auf Grundlage der Feldbesetzungszahlen gelöst und durch eine Gewichtung anhand der Gesamtheit der tatsächlich hinter den Feldern stehenden mietspiegelrelevanten Wohnungen ersetzt, die - wie bereits ausgeführt - grundsätzlich zu validen Ergebnissen im Sinne eines schlüssigen Konzepts führt, soweit die Mietspiegelfelder allein durch Lage und Baualter klassifiziert sind.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2014 - L 6 AS 146/13
    Die tatsächlichen Aufwendungen des Klägers sind jedoch nur bis zu einer Höhe von 332, 00 EUR angemessen i. S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Die Angemessenheit von Kosten der Unterkunft ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts unter Zugrundelegung der sogenannten Produkttheorie in einem mehrstufigen Verfahren zu ermitteln (vgl. bereits BSG, Urteile vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R - BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 sowie B 7b AS 10/06 R - BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2).

    Insgesamt ist nach Überzeugung des erkennenden Senats zuverlässig sichergestellt, dass auch bei isolierter Berücksichtigung der einfachen Lagen betreffenden Mietspiegelfelder ein Marktsegment abgebildet wird, dass nach höchstrichterlichen Maßstäben nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entspricht (vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 44/12 R - NZS 2013, 289, Rn. 13; dazu bereits BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R - BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2).

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 33/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 65/09 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 85/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Angemessenheitsprüfung anhand

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 16/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - fehlendes

  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 44/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 61/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

  • LSG Schleswig-Holstein, 11.04.2011 - L 11 AS 123/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Ermittlung der

  • LSG Sachsen, 05.02.2024 - L 10 AS 449/21
    Eine solche Aktualisierung könnte nur unterbleiben, wenn sich keine konkreten Anhaltspunkte für die Feststellung eines zwischenzeitlichen extremen Anstiegs der Wohnungsmieten ergeben oder wenn die Beobachtung des Wohnungsmarktes ergibt, dass keine dynamische Preisentwicklung vorliegt (vgl. SächsLSG, Urteil vom 07.12.2021 - L 7 AS 547/17 - juris Rn. 133; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.05.2014 - L 6 AS 146/13 - juris Rn. 76).
  • LSG Sachsen, 19.12.2023 - L 4 AS 107/20

    Betriebskosten; Kappungsgrenze; Mietspiegel; Nettokaltmiete; schlüssiges Konzept;

    Eine solche Aktualisierung könnte nur unterbleiben, wenn sich keine konkreten Anhaltspunkte für die Feststellung eines zwischenzeitlichen extremen Anstiegs der Wohnungsmieten ergeben oder wenn die Beobachtung des Wohnungsmarktes ergibt, dass keine dynamische Preisentwicklung vorliegt (vgl. SächsLSG, Urteil vom 07.12.2021 - L 7 AS 547/17 - juris Rn. 133; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.05.2014 - L 6 AS 146/13 - juris Rn. 76).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2016 - L 11 AS 611/15

    Bestimmung der Höhe der zu berücksichtigenden Aufwendungen für die Grundmiete

    Dass die Bestimmung über das 33%-Quantil nicht zu beanstanden sei, habe auch das LSG Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 19. Mai 2014 - L 6 AS 146/13 - bestätigt.
  • LSG Schleswig-Holstein, 30.05.2016 - L 11 AS 39/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Normenkontrollantrag - Satzungsregelung -

    Insgesamt liegt die Kappungsgrenze (höchster Quadratmeterpreis der unteren 40 Prozent der nach dem Quadratmeterpreis geschichteten Wohnungen der jeweiligen Größenklasse) im überörtlichen Vergleich tendenziell hoch und bezieht einen größeren Anteil an Wohnungen in das angemessene Marktsegment ein, als dies etwa - ebenfalls noch mit Billigung des Gerichts (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteile vom 19. Mai 2014 - L 6 AS 146/13 - SchlHA 2014, 477, Rn. 82 [nach juris] und vom 25. März 2015 - L 6 AS 166/12, Rn. 120 [nach juris]) - in Kiel der Fall ist.

    Dafür spricht auch, dass der für das Jahr 2014 maßgebliche, auf der Grundlage von Erhebungen aus den Jahren 2012 und 2013 errechnete Wert von 1, 48 EUR ziemlich genau dem im Mietspiegel 2012 der Landeshauptstadt Kiel festgestellten Durchschnittswert entspricht (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. Mai 2014 - L 6 AS 146/13 - SchlHA 2014, 477, Rn. 112 [nach juris]).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2015 - L 13 AS 135/15

    Höhere Kosten der Unterkunft und Heizung; Abstrakte angemessene Wohnungsgröße;

    In diesem Sinne hält das LSG Schleswig-Holstein die Notwendigkeit einer eigenständigen Fortschreibung des Konzepts des Grundsicherungsträgers (Zwischenerhebungen) in dem Zwei-Jahres-Zeitraum zwischen den jeweiligen Mietspiegeln für denkbar (Urteile vom 19. Mai 2015 - L 6 AS 146/13 -, Rn. 76; - L 6 AS 18/13 -, Rn. 75).
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.09.2022 - L 3 AS 157/19

    Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft durch den Träger der

    Ferner hat das Sozialgericht die normative Festlegung der Mietobergrenze beim 20% Perzentil für alle Wohnungsgrößen-Klassen über alle Vergleichsräume unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BSG vom 10. September 2013 (- B 4 AS 77/12 R -) und des 6. Senats des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts (LSG) vom 19. Mai 2014 (- L 6 AS 146/13 -) beanstandet, da die Kappungsgrenze keine hinreichende Gewähr dafür biete, dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes wiedergegeben werden und dass in ausreichender Anzahl Wohnung für die im unteren Marktsegment suchenden Gruppen tatsächlich verfügbar seien (BSG, Urteil vom 13. April 2011 - B 14 AS 106/10 R -, diese sowie alle weiteren Entscheidungen zitiert nach juris).

    Auch der Hinweis in den angefochtenen Konzepten (s. dort S. 12 bzw. S. 8,9) auf die Entscheidung des 6. Senats des Schleswig-Holsteinischen LSG zur Landeshauptstadt Kiel vom 19. Mai 2014 (- L 6 AS 146/13 -), in welcher der Anteil der Transferleitungsbezieher 16% betrug und in welcher der dortige Senat von einem ausreichenden Perzentil von 33 % ausging, vermag die Festlegung auf das 20% Quintil nicht zu rechtfertigen.

  • BSG, 09.04.2015 - B 14 AS 314/14 B

    Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten

    L 6 AS 146/13 (Schleswig-Holsteinisches LSG).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2014 - L 6 AS 271/14

    Versagung von Prozesskostenhilfe in einem Überprüfungsverfahren bei Anhängigkeit

    Entsprechende obergerichtliche Entscheidungen sind zwischenzeitlich ergangen (LSG Schleswig-Holstein, Urteile vom 19. Mai 2014 - L 6 AS 18/13 und L 6 AS 146/13 - zit. n. juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht