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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2010 - L 6 AS 297/10 B   

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https://dejure.org/2010,2395
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2010 - L 6 AS 297/10 B (https://dejure.org/2010,2395)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.04.2010 - L 6 AS 297/10 B (https://dejure.org/2010,2395)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. April 2010 - L 6 AS 297/10 B (https://dejure.org/2010,2395)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wertung eines Computers nebst Zubehör und Router als Wohnungserstausstattung i.S.d. § 23 Abs. 3 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Hartz IV Empfänger bekommen keinen PC bezahlt

  • heise.de (Pressebericht, 11.05.2010)

    Hartz-IV-Empfänger bekommen keinen PC bezahlt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Computer von der ARGE - Hartz-IV-Empfängerin hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Hartz-IV-Empfänger bekommen keinen PC bezahlt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Anspruch auf Kostenübernahme für einen PC?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Muss die Arbeitsagentur den PC bezahlen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV Empfänger bekommen keinen PC bezahlt - Erstausstattung der Wohnung umfasst keinen PC

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Hartz-IV-Empfängern steht kein Geld für Computer-Kauf zu // Geordnete Haushaltsführung ohne PC möglich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2010 - L 6 AS 297/10
    Prozesskostenhilfe kann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BSG, Beschluss vom 17.02.1998, B 13 RJ 83/97 R = SozR 3-1750 § 114 Nr. 5; BVerfG, Beschluss vom 14.04.2003, 1 BvR 1998/02 = NJW 2003, 296; BVerfG, Beschluss vom 29.09.2004, 1 BvR 1281/04 = NJW-RR 2005, 140).
  • BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2010 - L 6 AS 297/10
    Prozesskostenhilfe kann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BSG, Beschluss vom 17.02.1998, B 13 RJ 83/97 R = SozR 3-1750 § 114 Nr. 5; BVerfG, Beschluss vom 14.04.2003, 1 BvR 1998/02 = NJW 2003, 296; BVerfG, Beschluss vom 29.09.2004, 1 BvR 1281/04 = NJW-RR 2005, 140).
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2010 - L 6 AS 297/10
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht, wenn das Gericht nach vorläufiger Prüfung (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 07.05.1997, 1 BvR 296/94 = NJW 1997, 2745) den Standpunkt des Antragstellers auf Grund der Sachverhaltsschilderung und der vorliegenden Unterlagen für zutreffend oder doch für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. Meyer-Ladewig, SGG, 9. Aufl. 2008, § 73 a Rn 7a; st. Rspr. LSG NRW, z.B. Beschluss vom 23.03.2010, L 6 B 141/09 AS).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2007 - L 20 AS 12/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2010 - L 6 AS 297/10
    Wesentlich sei, ob ein PC für eine geordnete Haushaltsführung notwendig sei und der Leistungsempfänger ihn für ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Leben benötige (Münder in LPK-SGB II, 2. Aufl. 2007, jetzt: 3. Aufl. 2009, § 23 Rn 29 ff.; LSG NRW, Urteil vom 29.10.2007, L 20 AS 12/07, in juris Rn 27).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2010 - L 6 AS 297/10
    Prozesskostenhilfe kann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BSG, Beschluss vom 17.02.1998, B 13 RJ 83/97 R = SozR 3-1750 § 114 Nr. 5; BVerfG, Beschluss vom 14.04.2003, 1 BvR 1998/02 = NJW 2003, 296; BVerfG, Beschluss vom 29.09.2004, 1 BvR 1281/04 = NJW-RR 2005, 140).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - L 6 B 141/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2010 - L 6 AS 297/10
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht, wenn das Gericht nach vorläufiger Prüfung (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 07.05.1997, 1 BvR 296/94 = NJW 1997, 2745) den Standpunkt des Antragstellers auf Grund der Sachverhaltsschilderung und der vorliegenden Unterlagen für zutreffend oder doch für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. Meyer-Ladewig, SGG, 9. Aufl. 2008, § 73 a Rn 7a; st. Rspr. LSG NRW, z.B. Beschluss vom 23.03.2010, L 6 B 141/09 AS).
  • LSG Bayern, 29.01.2010 - L 7 AS 41/10

    Arbeitslosengeld II - Kraftfahrzeugreparatur und Winterreifen - Personalcomputer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2010 - L 6 AS 297/10
    Zu Recht hat das SG darauf hingewiesen, dass ein PC samt Zubehör nicht zur "Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten" im Sinn von § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II zähle (ebenso LSG Bayern, Beschluss vom 29.01.2010, L 7 AS 41/10 B ER) und deshalb auch die Kosten für den Grundkurs nicht übernommen werden könnten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2015 - L 7 AS 2346/13

    Gewährung von Leistungen der Grundsicherung nach SGB II

    Auch bei dem vom Kläger begehrten Computer handelt es sich zur Überzeugung des Senats nicht um einen wohnraumbezogenen Gegenstand, der eine geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Wohnverhältnissen orientiertes Wohnen ermöglicht, denn er dient nicht der Befriedigung der grundlegenden Bedürfnisse Essen, Schlafen und Aufenthalt (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.04.2010 - L 6 AS 297/10 B), so dass der Kläger auf einen Computer im Rahmen der Erstausstattung keinen Anspruch dem Grunde nach hat.
  • LSG Bayern, 12.05.2010 - L 11 AS 42/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - fehlender Anordnungsgrund bei

    Über die hiergegen erhobene Klage (Az. S 6 AS 297/10) ist nach Aktenlage noch nicht entschieden.
  • SG Frankfurt/Main, 14.12.2020 - S 20 SO 144/17

    SGB II

    Denn bei dem von der Klägerin begehrten Computer handelt es sich nicht um einen wohnraumbezogenen Gegenstand, der eine geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Wohnverhältnissen orientiertes Wohnen ermöglicht, denn er dient nicht der Befriedigung der grundlegenden Bedürfnisse Essen, Schlafen und Aufenthalt (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.04.2010 - L 6 AS 297/10 B), das wäre aber Voraussetzung für eine Gewährung als Bedarf für eine Erstausstattung.
  • SG Frankfurt/Main, 14.03.2022 - S 30 AY 6/21

    Asylbewerberleistungsgesetz

    Denn bei dem von dem Kläger begehrten Computer handelt es sich nicht um einen wohnraumbezogenen Gegenstand, der eine geordnete Haushaltsführung und ein an den herrschenden Wohnverhältnissen orientiertes Wohnen ermöglicht, denn er dient nicht der Befriedigung der grundlegenden Bedürfnisse wie Essen, Schlafen und Aufenthalt (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.04.2010 - L 6 AS 297/10 B), das wäre aber Voraussetzung für eine Gewährung als Bedarf für eine Erstausstattung.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2014 - L 9/11 AS 522/11
    Ein PC (einschließlich Zubehör) gehört von vorherein nicht zu den notwendigen Haushaltsgegenständen im Sinne des § 20 Abs. 1 SGB II a.F. (von Boetticher/ Münder in: LPK- SGB II, a.a.O., § 24 Rn. 31; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. April 2010 - L 6 AS 297/10 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2013 - L 11 AS 384/12
    Ein PC (einschließlich Zubehör) gehört von vorherein nicht zu den notwendigen Haushaltsgegenständen im Sinne des § 20 Abs. 1 SGB II a.F. (Münder in: LPK- SGB II, a.a.O., § 24 Rn 31; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. April 2010 - L 6 AS 297/10 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2013 - L 11 AS 307/12
    Ein PC (einschließlich Zubehör) gehört von vorherein nicht zu den notwendigen Haushaltsgegenständen im Sinne des § 20 Abs. 1 SGB II a.F. (Münder in: LPK- SGB II, a.a.O., § 24 Rn 31; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. April 2010 - L 6 AS 297/10 B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2010 - L 18 AS 1413/10
    Zwar dürfte ein Anspruch - auch als Darlehen - auf Leistungen zur Anschaffung eines PC nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) im Wege der Erstausstattung ebenso wenig bestehen (vgl. hierzu Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. April 2010 - L 6 AS 297/10 B - juris) wie gemäß § 23 Abs. 1 SGB II (vgl. hierzu Bayerisches LSG, Beschluss vom 29. Januar 2010 - L 7 AS 41/10 B ER).
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