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   LSG Hessen, 30.09.2016 - L 6 AS 373/13   

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https://dejure.org/2016,38529
LSG Hessen, 30.09.2016 - L 6 AS 373/13 (https://dejure.org/2016,38529)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.09.2016 - L 6 AS 373/13 (https://dejure.org/2016,38529)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. September 2016 - L 6 AS 373/13 (https://dejure.org/2016,38529)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    SGB II § 9 Abs. 2 S. 1; BGB § 488 Abs. 3 S. 1 u. 2
    Keine Bedeutung des ehelichen Güterstands bei Bedarfsgemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Bedarfsgemeinschaft; Darlehen; Altfall; Fälligkeit; Güterstand

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gütertrennung schützt nicht vor dem Jobcenter! - Hartz-IV-Empfängerin will sich das Vermögen ihres Ehemannes nicht zurechnen lassen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auch bei Gütertrennung ist ein Hartz-IV-Darlehen nach Verkauf des dem Ehepartner gehörenden Hauses zurückzuzahlen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Gütertrennung bei Bedarfsgemeinschaft ohne Bedeutung

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Ehelicher Güterstand bei Bedarfsgemeinschaft ohne Bedeutung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV-Darlehen ist zurückzuzahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV-Darlehen ist auch bei Gütertrennung nach Verkauf eines dem Ehepartner gehörenden Hauses zurückzuzahlen - Ehelicher Güterstand bei Bedarfsgemeinschaft ohne Bedeutung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 841
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 32/06 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe und Anpassung der Regelleistung - Mehrbedarf für

    Auszug aus LSG Hessen, 30.09.2016 - L 6 AS 373/13
    Insoweit werde hingewiesen auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urteil v. 27. Februar 2008, B 14/7b AS 32/06 R, juris, Rn. 34).

    Das BSG hat schon in seinem Urteil vom 27. Februar 2008, B 14/7b AS 32/06 R, juris Rn. 34 festgestellt: "Bei zusammenlebenden Ehepartnern durfte der Gesetzgeber die in § 7 Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB II aufgestellte Vermutung, dass sich die Partner einer Bedarfsgemeinschaft wechselseitig finanziell unterstützen, verfassungsrechtlich unproblematisch treffen.

    Dementsprechend hat sich das Bundessozialgericht mit dem Hinweis auf § 9 Abs. 2 Satz 1 SGB II ("Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen.") zur wechselseitigen finanziellen Unterstützung der Partner einer Bedarfsgemeinschaft auch eingelassen (Urteil vom 27. Februar 2008, B 14/7b AS 32/06 R, juris Rn. 34 am Ende).

  • SG Fulda, 22.06.2011 - S 10 AS 302/08

    Arbeitslosengeld II - bestandkräftige Darlehensbewilligung mangels sofortiger

    Auszug aus LSG Hessen, 30.09.2016 - L 6 AS 373/13
    Schließlich beruft sich die Klägerin auf ein Urteil des Sozialgerichts Fulda vom 22. Juni 2011 (S 10 AS 302/08), wonach es vor Inkrafttreten des § 42a SGB II für die Rückforderung des Darlehens durch Verwaltungsakt an einer Ermächtigungsrundlage im Gesetz fehle.

    Insbesondere ist der Beklagte nicht auf die Erhebung einer Leistungsklage gegen die Klägerin zu verweisen (so zum BSHG bzw. SGB XII: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juli 2012, L 20 SO 75/12, juris: Rn. 35; ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Dezember 2005, L 8 SO 1/06, juris Rn. 24; einschränkend zum SGB II SG Fulda, Urteil vom 22. Juni 2011, S 10 AS 302/08, juris Rn. 22, 23, wonach der Bescheid betreffend die Darlehensbewilligung nur dann eine geeignete und ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass des Leistungsbescheides bieten kann, wenn bereits in der Ausgangsentscheidung betreffend die darlehensweise Gewährung von Leistungen zumindest Modalitäten betreffend die Voraussetzungen zur Kündigung des Darlehens und die Art und Weise der Rückzahlung festgelegt wurden; a.A. SG Potsdam, Urteil vom 9. März 2012, S 41 AS 3313/10, juris Rn. 16 ff.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.12.2005 - L 8 SO 1/06
    Auszug aus LSG Hessen, 30.09.2016 - L 6 AS 373/13
    Das entspricht der Rechtsprechung zum Bundesozialhilfegesetz - BSHG (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Dezember 2005, L 8 SO 1/06, juris).

    Insbesondere ist der Beklagte nicht auf die Erhebung einer Leistungsklage gegen die Klägerin zu verweisen (so zum BSHG bzw. SGB XII: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juli 2012, L 20 SO 75/12, juris: Rn. 35; ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Dezember 2005, L 8 SO 1/06, juris Rn. 24; einschränkend zum SGB II SG Fulda, Urteil vom 22. Juni 2011, S 10 AS 302/08, juris Rn. 22, 23, wonach der Bescheid betreffend die Darlehensbewilligung nur dann eine geeignete und ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass des Leistungsbescheides bieten kann, wenn bereits in der Ausgangsentscheidung betreffend die darlehensweise Gewährung von Leistungen zumindest Modalitäten betreffend die Voraussetzungen zur Kündigung des Darlehens und die Art und Weise der Rückzahlung festgelegt wurden; a.A. SG Potsdam, Urteil vom 9. März 2012, S 41 AS 3313/10, juris Rn. 16 ff.).

  • BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 28/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietkautionsdarlehen - Tilgung

    Auszug aus LSG Hessen, 30.09.2016 - L 6 AS 373/13
    Die Frage, ob § 42a SGB II auch auf vor dem 1. April 2011 gewährte (bewilligte und/oder ausgezahlte) Darlehen anwendbar ist (dies hat das BSG für die Aufrechnungsregelung des § 42a Abs. 2 SGB II zwischenzeitlich verneint, vgl. BSG, Urteil vom 25. Juni 2016, B 14 AS 28/14 R, juris Rn. 18 ff.), kann hier dahinstehen.
  • BSG, 29.04.1999 - B 2 U 178/98 B

    Rechtsstreit über auslaufendes Recht hat keine grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus LSG Hessen, 30.09.2016 - L 6 AS 373/13
    Grundsätzlich sind nur Rechtsfragen klärungsbedürftig, die sich aus dem geltenden Recht ergeben (BSG, Urteil vom 29. April 1999, B 2 U 178/98 B, juris Rn. 6).
  • BSG, 06.03.1991 - 9b RAr 7/90

    Überprüfung der Rechtswidrigkeit unanfechtbarer belastender Verwaltungsakte

    Auszug aus LSG Hessen, 30.09.2016 - L 6 AS 373/13
    Diese Rückzahlungsverpflichtung ist dem Begriff des Darlehens immanent (BSG, Urteil vom 6. März 1991, 9b Rar 7/90, juris Rn. 17).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 20 SO 75/12

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 30.09.2016 - L 6 AS 373/13
    Insbesondere ist der Beklagte nicht auf die Erhebung einer Leistungsklage gegen die Klägerin zu verweisen (so zum BSHG bzw. SGB XII: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juli 2012, L 20 SO 75/12, juris: Rn. 35; ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Dezember 2005, L 8 SO 1/06, juris Rn. 24; einschränkend zum SGB II SG Fulda, Urteil vom 22. Juni 2011, S 10 AS 302/08, juris Rn. 22, 23, wonach der Bescheid betreffend die Darlehensbewilligung nur dann eine geeignete und ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass des Leistungsbescheides bieten kann, wenn bereits in der Ausgangsentscheidung betreffend die darlehensweise Gewährung von Leistungen zumindest Modalitäten betreffend die Voraussetzungen zur Kündigung des Darlehens und die Art und Weise der Rückzahlung festgelegt wurden; a.A. SG Potsdam, Urteil vom 9. März 2012, S 41 AS 3313/10, juris Rn. 16 ff.).
  • SG Potsdam, 09.03.2012 - S 41 AS 3313/10
    Auszug aus LSG Hessen, 30.09.2016 - L 6 AS 373/13
    Insbesondere ist der Beklagte nicht auf die Erhebung einer Leistungsklage gegen die Klägerin zu verweisen (so zum BSHG bzw. SGB XII: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Juli 2012, L 20 SO 75/12, juris: Rn. 35; ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Dezember 2005, L 8 SO 1/06, juris Rn. 24; einschränkend zum SGB II SG Fulda, Urteil vom 22. Juni 2011, S 10 AS 302/08, juris Rn. 22, 23, wonach der Bescheid betreffend die Darlehensbewilligung nur dann eine geeignete und ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass des Leistungsbescheides bieten kann, wenn bereits in der Ausgangsentscheidung betreffend die darlehensweise Gewährung von Leistungen zumindest Modalitäten betreffend die Voraussetzungen zur Kündigung des Darlehens und die Art und Weise der Rückzahlung festgelegt wurden; a.A. SG Potsdam, Urteil vom 9. März 2012, S 41 AS 3313/10, juris Rn. 16 ff.).
  • LSG Hessen, 24.06.2020 - L 6 AS 340/19
    Dabei spricht, wie bereits das Sozialgericht ausgeführt hat, viel dafür, dass mögliche Mängel der Darlehensbescheide, auf die der Kläger sein Vorbringen zentral stützt, für das hiesige Verfahren schon deshalb keine Bedeutung haben, weil diese vorliegend gar nicht zur Überprüfung stehen, sondern gemäß § 77 SGG bindend geworden sind und bleiben (vgl. hierzu auch Senat, Urteil vom 30. September 2016 - L 6 AS 373/13 -, juris, Rn. 24).
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