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   LSG Hessen, 17.08.2015 - L 6 AS 659/14 B   

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LSG Hessen, 17.08.2015 - L 6 AS 659/14 B (https://dejure.org/2015,29671)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17.08.2015 - L 6 AS 659/14 B (https://dejure.org/2015,29671)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17. August 2015 - L 6 AS 659/14 B (https://dejure.org/2015,29671)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Bei der Auslegung und Anwendung des § 102 Abs. 2 SGG ist der strenge Ausnahmecharakter der Norm zu beachten. Die Vorschrift des § 102 Abs. 2 SGG ist weder ein Instrument zum Disziplinieren von unkooperativen Klägern bzw. zur Sanktionierung prozessleitender Verfügungen noch zum ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11

    Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO

    Auszug aus LSG Hessen, 17.08.2015 - L 6 AS 659/14
    Die Vorschrift soll die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzbedürfnisses festlegen und gesetzlich legitimieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; Bundestags-Drucks. 13/3993, S. 12 zu § 81 AsylVfG).

    Anwendung findet sie als vereinfachte Beendigung eines Verfahrens, an dessen Fortführung der Kläger erkennbar kein Interesse mehr hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11; Bundestags-Drucks 12/2062, S. 42).

    Vom Wegfall eines ursprünglich gegebenen Rechtsschutzinteresses kann ein Gericht im Einzelfall regelmäßig nur dann ausgehen, wenn das prozessuale Verhalten eines rechtsschutzsuchenden Verfahrensbeteiligten begründeten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung mangels eines Sachbescheidungsinteresses nicht mehr gelegen ist (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).

    Denn die Vorschrift des § 102 Abs. 2 SGG ist weder ein Instrument zum Disziplinieren von unkooperativen Klägern bzw. oder zur Sanktionierung prozessleitender Verfügungen (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11) noch zum Generieren von bequemen Erledigungen in lästigen Verfahren (in diesem Sinne auch bereits OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Oktober 2005 - 1 L 40/05 zu § 92 VwGO; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 AS 217/10, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. September 2014 - L 19 AS 1532/14 B).

    An einem solchen Desinteresse fehlt es, wenn die Motivation des Rechtsbehelfsführers, an der Verfolgung seines Rechtsschutzzieles festzuhalten, eindeutig auf der Hand liegt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).

    Hat der Rechtsbehelfsführer seine Klage bereits begründet und Beweis für die von ihm vorgebrachten Tatsachenbehauptungen angeboten, so ist es Aufgabe des zur Amtsermittlung verpflichteten Gerichts, den Sachverhalt durch eine Beweisaufnahme aufzuklären und danach zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).

    Der Weg, aufgrund einer vorweggenommenen Beweiswürdigung auf einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers zu schließen und auf diese Weise das Verfahren ohne mündliche Verhandlung und gegebenenfalls ohne Beweisaufnahme zu beenden, ist dem Gericht in einer solchen Fallkonstellation verwehrt (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).

    Zumindest der damalige Prozessbevollmächtigte hätte im Übrigen wissen müssen, dass das Gericht insbesondere dann Anlass haben kann, am Fortbestand des Rechtsschutzinteresses ernsthaft zu zweifeln, wenn der Prozessgegner die Richtigkeit des Vorbringens des Rechtsschutzsuchenden in Frage stellt und dieser sich dazu nicht äußert (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Klagerücknahmefiktion

    Auszug aus LSG Hessen, 17.08.2015 - L 6 AS 659/14
    Bei der fingierten Klagerücknahme handelt es sich um einen gesetzlich geregelten Fall des Wegfalls des Rechtsschutzinteresses (Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum SGGArbGGÄndG, Bundestags-Drucks. 16/7716 S. 19 zu Nr. 17 § 102; BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R).

    Bei der Auslegung und Anwendung des § 102 Abs. 2 SGG ist der strenge Ausnahmecharakter der Norm zu beachten (Bundestags-Drucks. 16/7716 S. 19 zu Nr. 17 § 102; BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 58/09 R = BSGE 106, 254-264 = SozR 4-1500 § 102 Nr. 1 = NJW 2011, 1992-1996).

    Der Regelungsgehalt der Parallelvorschrift des § 92 Abs. 2 VwGO sollte in das SGG "übernommen" werden (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010, a.a.O).

    Ohne derartige Anhaltspunkte, also insbesondere in Fällen der sog. schlichten Untätigkeit bzw. des bloßen Nichtbetreibens des Verfahrens, ist für eine fingierte Klagerücknahme kein Raum (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2010, a.a.O; Hessisches LSG, Urteil vom 28. April 2015 - L 3 U 205/14; Hessisches LSG - erkennender Senat -, Beschluss vom 22. Mai 2015 - L 6 AS 798/14 NZB).

    Wenn die Betreibensaufforderung die in § 102 Abs. 2 SGG genannten Wirkungen für die Beteiligten erzeugen soll, ist als dritte Voraussetzung weitergehend zu fordern, dass sie vom zuständigen Richter verfügt und mit vollem Namen unterzeichnet worden sein muss (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2010, a.a.O).

    Dass eine Verletzung der sich aus § 103 SGG ergebenden prozessualen Mitwirkungspflichten des Klägers Anhaltspunkte für den Wegfall des Rechtsschutzinteresses liefern kann und dies in der Regel dann tut, wenn das Gericht konkrete Auflagen verfügt hat, ist allgemein anerkannt (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 8 B 119/00).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - L 5 AS 217/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - unrechtmäßige Feststellung

    Auszug aus LSG Hessen, 17.08.2015 - L 6 AS 659/14
    Auf die zur vergleichbaren Vorschrift des § 92 Abs. 2 VwGO ergangene Rechtsprechung kann folglich zurückgegriffen werden (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 AS 217/10; Bayerisches LSG vom 12. Juni 2014 - L 20 R 249/12).

    Denn die Vorschrift des § 102 Abs. 2 SGG ist weder ein Instrument zum Disziplinieren von unkooperativen Klägern bzw. oder zur Sanktionierung prozessleitender Verfügungen (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11) noch zum Generieren von bequemen Erledigungen in lästigen Verfahren (in diesem Sinne auch bereits OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Oktober 2005 - 1 L 40/05 zu § 92 VwGO; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 AS 217/10, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. September 2014 - L 19 AS 1532/14 B).

    Gerade bei Rechtstreitigkeiten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist nämlich zu berücksichtigen, dass wegen der existenzsichernden Bedeutung dieser Leistungen nur ausnahmsweise auf einen Fortfall des Rechtsschutzinteresses geschlossen werden kann (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 AS 217/10; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 12. April 2001 - 8 B 2/01 zu vermögensrechtlichen Streitigkeiten).

    Im vorliegenden Fall hat das Sozialgericht von der Klägerin allerdings nicht etwa Mitwirkungshandlungen verlangt, die sie bereits erfüllt hatte oder ganz offenkundig nicht erfüllen konnte (so die Fallkonstellation bei LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 AS 217/10), sondern das Sozialgericht musste aufgrund der Einlassung der Klägerin im früheren Rechtsstreit S 15 AS 241/09 ("Meine Tochter, der es finanziell gut geht, unterstützt mich großzügig.") davon ausgehen, dass sie nicht nur - was auf der Hand liegt - den nicht aktenkundigen Namen ihrer Tochter kennt, sondern im Rahmen der angegebenen Unterstützungsleistungen auch Kenntnis von deren ladungsfähiger Anschrift hat.

  • BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen

    Auszug aus LSG Hessen, 17.08.2015 - L 6 AS 659/14
    Vom Wegfall eines ursprünglich gegebenen Rechtsschutzinteresses kann ein Gericht im Einzelfall regelmäßig nur dann ausgehen, wenn das prozessuale Verhalten eines rechtsschutzsuchenden Verfahrensbeteiligten begründeten Anlass zu der Annahme bietet, dass ihm an einer Sachentscheidung mangels eines Sachbescheidungsinteresses nicht mehr gelegen ist (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11).

    Als erste Voraussetzung ist demgemäß zu fordern, dass definitv zum Zeitpunkt des Erlasses der Betreibensaufforderung sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses des Klägers bestanden haben müssen (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95; BVerwG, Urteil vom 23. April 1985 - 9 C 48/84).

  • LSG Bayern, 12.06.2014 - L 20 R 249/12

    Rechtsschutzinteresse, fiktive Klagerücknahme, Dreimonatsfrist

    Auszug aus LSG Hessen, 17.08.2015 - L 6 AS 659/14
    Auf die zur vergleichbaren Vorschrift des § 92 Abs. 2 VwGO ergangene Rechtsprechung kann folglich zurückgegriffen werden (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 AS 217/10; Bayerisches LSG vom 12. Juni 2014 - L 20 R 249/12).

    Wer in einer solchen prozessualen Situation "sehenden Auges" die vom Gericht ganz konkret eingeforderten Mitwirkungshandlungen unterlässt und - wie die Klägerin - auch nach Belehrung in Bezug auf die Klagerücknahmefiktion des § 102 Abs. 2 SGG nichts unternimmt, statt sich zumindest gegen die Mitwirkungsverpflichtung zu verwahren, der erweckt in der Tat den Anschein, das Interesse an einer Fortführung des Rechtsstreits verloren zu haben (in diesem Sinne auch Bayerisches LSG vom 12. Juni 2014 - L 20 R 249/12).

  • BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für

    Auszug aus LSG Hessen, 17.08.2015 - L 6 AS 659/14
    Gerade bei Rechtstreitigkeiten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist nämlich zu berücksichtigen, dass wegen der existenzsichernden Bedeutung dieser Leistungen nur ausnahmsweise auf einen Fortfall des Rechtsschutzinteresses geschlossen werden kann (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 AS 217/10; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 12. April 2001 - 8 B 2/01 zu vermögensrechtlichen Streitigkeiten).
  • BVerwG, 05.07.2000 - 8 B 119.00

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen der

    Auszug aus LSG Hessen, 17.08.2015 - L 6 AS 659/14
    Dass eine Verletzung der sich aus § 103 SGG ergebenden prozessualen Mitwirkungspflichten des Klägers Anhaltspunkte für den Wegfall des Rechtsschutzinteresses liefern kann und dies in der Regel dann tut, wenn das Gericht konkrete Auflagen verfügt hat, ist allgemein anerkannt (BSG, Urteil vom 1. Juli 2010, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 8 B 119/00).
  • BVerwG, 07.07.2005 - 10 BN 1.05

    Voraussetzungen für eine fiktive Antragsrücknahme aus verfassungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 17.08.2015 - L 6 AS 659/14
    Bestehen dagegen tatsächlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses, so kann eine Anwendung des § 102 Abs. 2 SGG nur in Betracht kommen, sofern - als zweite Voraussetzung - der Kläger innerhalb der Drei-Monats-Frist tatsächlich das Verfahren nicht mehr betrieben und insbesondere nicht substantiiert dargetan hat, dass und warum das Rechtsschutzbedürfnis trotz des Zweifels an dessen Fortbestehen, aus dem sich die Betreibensaufforderung ergeben hat, nicht entfallen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1987 - 9 C 259/86; BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 10 BN 1/05).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2005 - 1 L 40/05

    Voraussetzungen für eine Betreibensaufforderung

    Auszug aus LSG Hessen, 17.08.2015 - L 6 AS 659/14
    Denn die Vorschrift des § 102 Abs. 2 SGG ist weder ein Instrument zum Disziplinieren von unkooperativen Klägern bzw. oder zur Sanktionierung prozessleitender Verfügungen (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2254/11) noch zum Generieren von bequemen Erledigungen in lästigen Verfahren (in diesem Sinne auch bereits OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Oktober 2005 - 1 L 40/05 zu § 92 VwGO; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2010 - L 5 AS 217/10, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. September 2014 - L 19 AS 1532/14 B).
  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 259.86

    Asylverfahren - Aufforderung zur Betreibung des Verfahrens - Nichtbetreiben des

    Auszug aus LSG Hessen, 17.08.2015 - L 6 AS 659/14
    Bestehen dagegen tatsächlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses, so kann eine Anwendung des § 102 Abs. 2 SGG nur in Betracht kommen, sofern - als zweite Voraussetzung - der Kläger innerhalb der Drei-Monats-Frist tatsächlich das Verfahren nicht mehr betrieben und insbesondere nicht substantiiert dargetan hat, dass und warum das Rechtsschutzbedürfnis trotz des Zweifels an dessen Fortbestehen, aus dem sich die Betreibensaufforderung ergeben hat, nicht entfallen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1987 - 9 C 259/86; BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 10 BN 1/05).
  • LSG Bayern, 08.12.2009 - L 5 R 884/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - fiktive Klagerücknahme - Betreibensaufforderung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2014 - L 19 AS 1532/14

    Rückforderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II

  • LSG Hessen, 28.04.2015 - L 3 U 205/14

    Fiktion der Klagerücknahme; Ausnahmecharakter der Rücknahmefiktion; Bestimmtheit

  • SG Duisburg, 13.02.2018 - S 49 AS 1276/15

    Obliegenheit zur Angabe einer ladungsfähigen Anschrift durch den

    Dabei kann die Mitteilung einer ladungsfähigen Anschrift - eines Beteiligten oder Zeugens - Gegenstand einer wirksamen Betreibensaufforderung sein (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23.11.2015 - L 11 KR 535/15 B ER, juris, Rn. 7; Hessisches LSG, Beschl. v. 17.08.2015 - L 6 AS 659/14 B, juris, Rn. 24 ff.).

    Die Ausführungen der Prozessbevollmächtigen in den Schreiben vom 01.08.2017 und 09.08.2017 sind als substantiierter beachtlicher Protest gegen die gerichtlich geforderte Mitwirkungshandlung anzusehen, welcher die Vermutungswirkung des § 102 Abs. 2 SGG hier ausschließt (vgl. Hessisches LSG, Beschl. v. 17.08.2015 - L 6 AS 659/14 B, juris, Rn. 40; Wehrhahn, in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 102, Rn. 12).

  • LSG Bayern, 14.12.2016 - L 2 P 19/15

    Klagerücknahmefiktion ohne gesondertes Wiederaufnahmeverfahren

    Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass eine Verletzung der sich aus § 103 SGG ergebenden prozessualen Mitwirkungspflichten des Klägers in der Regel Anhaltspunkte für den Wegfall des Rechtsschutzinteresses liefert, wenn das Gericht konkrete Auflagen verfügt hat und der Kläger diesen Auflagen nicht nachkommt, ohne substantiierte Gründe für seine fehlende Mitwirkung mitzuteilen (vgl. hierzu BT-Drucks. 16/7716 S. 19 zur Einführung von § 102 Abs. 2 SGG; vgl. BSG im Urteil vom 01.07.2010 - B 13 R 58/09 R - Juris RdNr. 47; Hessisches LSG, Beschluss vom 17.08.2015 - L 6 AS 659/14 B - Juris RdNr. 38).
  • LSG Hessen, 28.11.2017 - L 3 U 139/17

    Klagerücknahmefiktion; Betreibensaufforderung; Wegfall des

    In seinem Schriftsatz vom 23. März 2017 hat dieser lediglich umfassend wörtlich die allgemeinen Rechtsausführungen des Hessischen Landessozialgerichts in dessen Entscheidung vom 17. August 2015 (L 6 AS 659/14 B) zitiert.
  • LSG Hamburg, 05.04.2017 - L 2 AL 1/17

    Arbeitslosenhilfe

    Habe das Gericht aber konkrete Auflagen zu bestimmten verfahrensfördernden Handlungen verfügt, die es vom Kläger verlange, so werde das vollständige Ausbleiben einer klägerseitigen Reaktion für den Wegfall des Rechtsschutzinteresses sprechen (Hinweis auf Hessisches LSG, Beschluss vom 17. August 2015 - L 6 AS 659/14 B; Bayerisches LSG, Urteil vom 8. Dezember 2009 - L 5 R 884/09).
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