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   LSG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - L 6 BK 1/10   

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https://dejure.org/2012,6490
LSG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - L 6 BK 1/10 (https://dejure.org/2012,6490)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.03.2012 - L 6 BK 1/10 (https://dejure.org/2012,6490)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. März 2012 - L 6 BK 1/10 (https://dejure.org/2012,6490)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kein Kinderzuschlag für Großeltern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kinderzuschlag auch für Großeltern?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil zum Kinderzuschlag für Großeltern

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Kinderzuschlag - Kein Anspruch für Großeltern auch bei Vormundschaft

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Kinderzuschlag für Großeltern

  • rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Kein Kinderzuschlag für Großeltern

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Großeltern als Vormund erhalten keinen Kinderzuschlag

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zuschlag zum Kindergeld nicht für die Großeltern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Großeltern haben keinen Anspruch auf Kinderzuschlag - Großeltern bilden mit ihren Enkelkindern keine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II

Besprechungen u.ä.

  • rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Kein Kinderzuschlag für Großeltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 76
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.01.2009 - B 14/7b AS 8/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Pflegekind

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - L 6 BK 1/10
    Auch bestehe im Regelfall kein sachlicher Grund, den Begriff des Kindes im Wege der Auslegung der Norm auf Enkel- oder Pflegekinder zu erweitern (Hinweis auf BSG, Urteil vom 27.01.2009 Az.: B 14/7 b AS 8/07 R).

    Zur Begründung trägt die Beklagte im Wesentlichen vor, das BSG habe in seinem Urteil vom 27.01.2009 (Az.: B 14/7 b AS 8/07 R) ausdrücklich festgestellt, dass Kinder im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II nur leibliche und angenommene Kinder seien.

    Damit gilt auch im Rahmen des § 6 a BKGG die allgemeine Grundregel, dass für die Auslegung des Begriffs "Kindes" auf die Vorschriften über die Verwandtschaft nach dem BGB abzustellen ist (vgl. BSG, Urteil vom 27.01.2009 Az.: B 14/7 b AS 8/07 R, SozR 4-4200 § 21 Nr. 4 Rn. 14).

    Zutreffend weist das SG auch auf die Rechtsprechung des BSG hin, derzufolge Pflegekinder oder Enkelkinder, auch wenn sie dauerhaft in den Haushalt aufgenommen sind, nicht von dieser Vorschrift erfasst werden (BSG, Urteil vom 27.01.2009 Az.: 14/7 b AS 8/07 R, Rdnr. 14).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2011 - L 13 AS 1206/10

    Kinderzuschlag - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit - Bedarfsgemeinschaft des

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - L 6 BK 1/10
    Ein durch die Bewilligung von Kinderzuschlag zu vermeidender Leistungsanspruch scheitert somit am Fehlen einer Bedarfsgemeinschaft zwischen den Klägern und ihren Enkelkindern (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.06.2011 L 13 BK 1/10 und ihm folgend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2011 Az.: L 13 AS 1206/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 13 BK 1/10

    Bedarfsgemeinschaft zwischen Antragsteller und Mündel ist Voraussetzung für die

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 20.03.2012 - L 6 BK 1/10
    Ein durch die Bewilligung von Kinderzuschlag zu vermeidender Leistungsanspruch scheitert somit am Fehlen einer Bedarfsgemeinschaft zwischen den Klägern und ihren Enkelkindern (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.06.2011 L 13 BK 1/10 und ihm folgend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2011 Az.: L 13 AS 1206/10).
  • SG Karlsruhe, 23.09.2013 - S 11 AS 2299/13

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Die am 03.06.2003 geborene F. selbst hätte darüber hinaus keinen Ansprüche nach dem SGB II. Sie hat noch nicht das 15. Lebensjahr vollendet (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB II) und bildet nach § 7 Abs. 3 Nr. 1-4 SGB II auch keine Bedarfsgemeinschaft mit ihrer Großmutter (BSG, Urteil vom 27.01.2009, B 14/7b AS 8/07, Rn. 14; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.03.2012, L 6 BK 1/10, Rn. 18 - jeweils nach juris).
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