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   LSG Thüringen, 17.11.2014 - L 6 KR 1214/14 B ER   

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https://dejure.org/2014,37970
LSG Thüringen, 17.11.2014 - L 6 KR 1214/14 B ER (https://dejure.org/2014,37970)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 17.11.2014 - L 6 KR 1214/14 B ER (https://dejure.org/2014,37970)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 17. November 2014 - L 6 KR 1214/14 B ER (https://dejure.org/2014,37970)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis eines Scheinarbeitsvertrages bei der Versagung von Krankengeld

  • Justiz Thüringen

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 10 SGB 5, § 44 SGB 5, § 188 Abs 4 SGB 5
    Krankenversicherung - einstweiliger Rechtsschutz - Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Feststellung des Versicherungsschutzes - Krankengeld - Leistungen für die Vergangenheit nur ausnahmsweise bei Nachholbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Bayern, 11.08.2011 - L 5 KR 271/11

    Leistung von Krankengeld im einstweiligen Rechtsschutz - Abwarten einer

    Auszug aus LSG Thüringen, 17.11.2014 - L 6 KR 1214/14
    Im Übrigen verweist er auf eine Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts (Beschluss vom 11. August 2011 - L 5 KR 271/11 B ER).

    Auch aus der vom Beschwerdeführer angeführten Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts (Beschluss vom 11. August 2011 - L 5 KR 271/11 B ER -, juris) ergibt sich nichts Abweichendes.

  • LSG Thüringen, 26.02.2014 - L 6 KR 107/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund -

    Auszug aus LSG Thüringen, 17.11.2014 - L 6 KR 1214/14
    Auf die Beschwerde hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 26. Februar 2014 (L 6 KR 107/14 B ER) den Beschluss aufgehoben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

    Ausnahmen kommen nur in Betracht, wenn ein Nachholbedarf erkennbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Februar 2014 - L 6 KR 107/14 B ER).

  • LSG Schleswig-Holstein, 03.07.2013 - L 5 KR 98/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund -

    Auszug aus LSG Thüringen, 17.11.2014 - L 6 KR 1214/14
    So können durch die Versagung des Krankengeldes für die Vergangenheit grundsätzlich keine wesentlichen Nachteile mehr entstehen, die sich durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung noch abwenden ließen; denn der Beschwerdeführer hat für diese Zeit seinen Lebensunterhalt bereits aus eigenen oder fremden Mitteln gedeckt, so dass er hierfür auf das begehrte Krankengeld nicht mehr angewiesen ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Januar 2008 - L 9 B 600/07 KR ER - Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 03. Juli 2013 - L 5 KR 98/13 B ER, L 5 KR 221/13 B PKH -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2008 - L 9 B 600/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Gewährung von

    Auszug aus LSG Thüringen, 17.11.2014 - L 6 KR 1214/14
    So können durch die Versagung des Krankengeldes für die Vergangenheit grundsätzlich keine wesentlichen Nachteile mehr entstehen, die sich durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung noch abwenden ließen; denn der Beschwerdeführer hat für diese Zeit seinen Lebensunterhalt bereits aus eigenen oder fremden Mitteln gedeckt, so dass er hierfür auf das begehrte Krankengeld nicht mehr angewiesen ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Januar 2008 - L 9 B 600/07 KR ER - Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 03. Juli 2013 - L 5 KR 98/13 B ER, L 5 KR 221/13 B PKH -, juris).
  • SG Dortmund, 12.11.2020 - S 30 AS 4219/20

    Sozialhilfe zur Bestreitung der Kosten eines Umzugs unter Coronabedingungen

    Zu beachten ist nämlich, dass Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein beweglichen System bilden, bei welchem die Anforderungen an den Anordnungsgrund entsprechend sinken, je größer die Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind (ThürLSG vom 17.11.2014 - L 6 KR 1214/14 B ER, BayLSG vom 23.03.2015 - L 1 R 138/15 B ER; LSG Berlin-Brandenburg vom 30.07.2019 - L 7 SO 2356/19 ER-B).
  • SG Karlsruhe, 03.03.2021 - S 17 AS 471/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Eine Verpflichtung zu Leistungen für die Zeit vor Stellung des Eilantrags kommt deshalb nur ausnahmsweise bei einem Nachholbedarf in Betracht (Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, Sozialgerichtsgesetz, 13. Auflage 2020, § 86b Rn. 35a; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Februar 2008 - L 13 AS 237/07 ER -, juris Rn. 36 f.; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 17. November 2014 - L 6 KR 1214/14 B ER -, juris Rn. 23).
  • SG Hannover, 02.07.2018 - S 43 AS 2003/18

    Vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes unter dem

    Eine Verpflichtung zu Leistungen für die Zeit vor dem Eilantrag kommt ausnahmsweise bei einem Nachholbedarf in Betracht (vgl. z.B. Thüringisches LSG, Beschluss vom 17.11.14, L 6 KR 1214/14 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.3.16, L 4 AS 65/16 B ER; Sächsisches LSG, Beschluss vom 4.4.16, L 7 AS 1277/15 B ER), d.h. wenn die Nichtgewährung in der Vergangenheit in die Gegenwart fortwirkt und eine gegenwärtige Notlage bewirkt (vgl. Keller, a.a.O.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 4 KR 138/20
    Eine Verpflichtung zu Leistungen für die Zeit vor dem Eilantrag (sog. zurückliegende Leistungszeiträume) kommt ausnahmsweise bei einem Nachholbedarf in Betracht (allgM, zB Thür. LSG 17.11.14, L 6 KR 1214/14 B ER; LSG SachsAnh. 30.3.16, 4 AS 65/16 B ER; Sächs. LSG 4.4.16, L 7 AS 1277/15 B ER), dh wenn die Nichtgewährung in der Vergangenheit in die Gegenwart fortwirkt und zB eine gegenwärtige finanzielle Notlage bewirkt (vgl. Berlit info also 05, 3, 11).
  • SG Dortmund, 12.11.2020 - S 30 S 4219/20
    Zu beachten ist nämlich, dass Anordnungs-grund und Anordnungsanspruch aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein be-weglichen System bilden, bei welchem die Anforderungen an den Anordnungsgrund entsprechend sinken, je größer die Erfolgsaussichten in der Hauptsache sind (ThürLSG vom 17.11.2014 - L 6 KR 1214/14 B ER, BayLSG vom 23.03.2015 - L 1 R 138/15 B ER; LSG Berlin-Brandenburg vom 30.07.2019 - L 7 SO 2356/19 ER-B).
  • SG Mannheim, 03.03.2021 - S 3 SO 255/21
    Eine Verpflichtung zu Leistungen für die Zeit vor dem Eilantrag kommt nur ausnahmsweise bei einem Nachholbedarf in Betracht (allg. M., z. B. Thür. LSG, Beschl. v. 17.11.2014, Az. L 6 KR 1214/14 B ER; LSG SachsAnh., Beschl. v. 30.03.2016, Az. 4 AS 65/16 B ER; Sächs. LSG, Beschl. v. 04.04.2016, Az. L 7 AS 1277/15 B ER), d. h. wenn die Nichtgewährung in der Vergangenheit in die Gegenwart fortwirkt und eine gegenwärtige Notlage bewirkt, was vorliegend nicht ersichtlich ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2015 - L 11 KR 508/15
    So können durch die Versagung des Krankengeldes für die Vergangenheit grundsätzlich keine wesentlichen Nachteile mehr entstehen, die sich durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung noch abwenden ließen; denn der Beschwerdeführer hat für diese Zeit seinen Lebensunterhalt bereits aus eigenen oder fremden Mitteln gedeckt, so dass er hierfür auf das begehrte Krankengeld nicht mehr angewiesen ist (Thüringer LSG 17.11.2014, L 6 KR 1214/14 B ER; Schleswig-Holsteinisches LSG 03.07.2013, L 5 KR 98/13 B ER, L 5 KR 221/13 B PKH; LSG Berlin-Brandenburg 27.05.2013, L 1 KR 145/13 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen 17.06.2008, L 16 B 23/08 KR ER, alle veröffentlicht in juris).
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