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   LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2015 - L 6 KR 69/12   

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https://dejure.org/2015,43388
LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2015 - L 6 KR 69/12 (https://dejure.org/2015,43388)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.09.2015 - L 6 KR 69/12 (https://dejure.org/2015,43388)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. September 2015 - L 6 KR 69/12 (https://dejure.org/2015,43388)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung stationärer Krankenhausleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung; Beweislast im Vergütungsstreit zwischen Krankenhaus und Krankenkasse; Zulässigkeit der Übermittlung von Sozialdaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung - Datenschutz; ultima ratio; Krankenhausabrechnung; Krankenhaus; Daten; stationäre Behandlung; Vergütungsanspruch; notwendige Krankenhausbehandlung

  • rechtsportal.de

    Vergütung stationärer Krankenhausleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Kontrastmittel-MRT des Herzens erfordert keine stationäre Aufnahme von drei Tagen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 63 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Krankenhäusern | Vergütungsanspruch/Fälligkeit | MRT des Herzens mit Kontrastmitteln/Verwertung aller Unterlagen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1982 - L 8 J 18/80

    Zur Zulässigkeit der Übersendung ärztlicher Gutachten an die Sozialgerichte

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2015 - L 6 KR 69/12
    aa) Zulässig ist gemäß § 69 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) zumindest die Verwertung aller Unterlagen, die der beklagten Krankenkasse datenschutzrechtlich legal vorliegen (kritisch zu dieser Rechtsgrundlage LSG NRW, Urteil vom 21. Juli 1982 - L 8 J 18/80, juris; anders Rombach in Hauck/Noftz, SGB X, § 67d Rn. 61 ff).

    Denn sie ist keine in § 35 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil (SGB I) genannte Stelle; generell kann das SGB X angesichts seines Anwendungsbereiches nach § 1 SGB X keine Mitteilung von Daten durch die Klägerin rechtfertigen, die keine öffentliche Verwaltung ist (kritisch zu dieser Rechtsgrundlage auch LSG NRW, Urteil vom 21. Juli 1982 - L 8 J 18/80,juris; anders Rombach in Hauck/Noftz, SGB X, § 67d Rn. 61 ff).

  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 22/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung einer nicht erforderlichen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2015 - L 6 KR 69/12
    Das setzt voraus, dass die notwendige medizinische Versorgung nur mit den besonderen Mitteln eines Krankenhauses durchgeführt werden kann und eine ambulante ärztliche Versorgung nicht ausreicht, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (BSG, 18. September 2008 - B 3 KR 22/07 R, Juris, Rn. 10).
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R

    Krankenhaus - Vergütung im Fallpauschalensystem nur für erforderliche stationäre

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2015 - L 6 KR 69/12
    Die Klage eines Krankenhausträgers wie der Klägerin auf Zahlung der Behandlungskosten eines Versicherten gegen eine Krankenkasse wie die Beklagte ist ein sogenannter Beteiligtenstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt, kein Vorverfahren durchzuführen und keine Klagefrist zu beachten ist (BSG, 30. Juni 2009 - B 1 KR 24/08 R, Rn. 12 m.w.N).
  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2015 - L 6 KR 69/12
    Denn diese Offenbarung im Falle einer - wie hier - unvermeidbaren gerichtlichen Geltendmachung der Behandlungskosten ist unstrittig als letztes Mittel erlaubt (BGH, Urteil vom 10. Juli 1991 - VIII ZR 296/90, BGHZ 115, 123 = juris Rn. 31, Fischer, StGB, 62. Auflage, § 203 Rn. 46; LK/Schünemann, StGB, Stand 1. August 2000, Rn. 83; Schönke/Schröder/Lenckner/Eisele, StGB, 29. Auflage, Rn. 133).
  • BGH, 25.03.1993 - IX ZR 192/92

    Nichtige Abtretung der anwaltlichen Honorarforderung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2015 - L 6 KR 69/12
    Zusätzlich ist hier bei der Abwägung zwischen dem Vermögensinteresse der Klägerin und dem Geheimhaltungsinteresse der verstorbenen Versicherten der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BGH, 25. März 1993 - IX ZR 192/92, BGHZ 122, 120).
  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung ambulanter,

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2015 - L 6 KR 69/12
    Dieser Vergütungsanspruch setzt voraus, dass eine notwendige Krankenhausbehandlung stattgefunden hat, die nicht ambulant, sondern vollstationär durchgeführt worden ist (BSG, 28. Februar 2007 - B 3 KR 17/06 R, Rn. 11).
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