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   LSG Thüringen, 19.07.2005 - L 6 KR 771/03   

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LSG Thüringen, 19.07.2005 - L 6 KR 771/03 (https://dejure.org/2005,14000)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 19.07.2005 - L 6 KR 771/03 (https://dejure.org/2005,14000)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - L 6 KR 771/03 (https://dejure.org/2005,14000)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Apothekers auf Vergütung der von ihm an Versicherte einer Krankenkasse gelieferten Arzneimittel; Verspätete Einreichung von ärztlichen Verschreibungen bei der Verrechnungsstelle; Berechtigung zur Zahlungsverweigerung nach Überschreitung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vergütungsanspruch eines Apothekers bei verspäteter Einreichung ärztlicher Verordnungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 26/94

    Drogensubstitution mit Remedacen, pflichtwidrige Verordnung von Arzneimitteln,

    Auszug aus LSG Thüringen, 19.07.2005 - L 6 KR 771/03
    Denn die Entscheidung über den erhobenen Zahlungsanspruch greift nicht so unmittelbar in ihre Rechtssphäre ein, dass sie auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen könnte (vgl. BSG, Urteil vom 17. Januar 1996 - Az.: 3 RK 26/94, BSGE 77, S. 194 ff.).

    Die Beteiligten stehen nämlich in einem Gleichordnungsverhältnis zueinander, in dem Verwaltungsakte nicht ergehen können (vgl. BSG, Urteil vom 17. Januar 1996, a.a.O.).

    Nach letzterer Vorschrift sind die Beziehungen vertraglich zu gestalten und werden daher, entgegen der Auffassung des Klägers, gerade nicht nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag abgewickelt (vgl. BSG, Urteil vom 17. Januar 1996, a.a.O.).

    Sie wirken insoweit normativ und sind wie Rechtsnormen allein nach dem "objektivierten Willen des Gesetzes" auszulegen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Januar 1996, a.a.O.).

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 19/99 B

    Vertragsverhältnis zwischen Krankenkasse und Apotheker

    Auszug aus LSG Thüringen, 19.07.2005 - L 6 KR 771/03
    Schließlich scheidet hier auch die vom Kläger behauptete Anwendbarkeit der Regelungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) bzw. aus dem Bereicherungsrecht auf die Zahlungspflicht von Krankenkassen für ärztlich verordnete Arzneimittel nach höchstrichterlicher Rechtsprechung aus (vgl. z.B. BSG, Beschluss vom 17. Mai 2000 - Az.: B 3 KR 19/99 B, m.w.N., zitiert nach juris).

    Ihre Steuerungsaufgabe könnten die genannten Regelungen nicht erfüllen, wenn der Arzt oder der mit ihm zusammenarbeitende nichtärztliche Leistungserbringer die gesetz- oder vertragswidrig bewirkten Leistungen über einen Wertersatzanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung oder einen Aufwendungsersatzanspruch aus GoA im Ergebnis dennoch vergütet bekäme (so BSG, Beschluss vom 17. Mai 2000, a.a.O.).

  • BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88

    Marktbeherrschende Stellung - Preise - Rechtsweg - Heilmittel

    Auszug aus LSG Thüringen, 19.07.2005 - L 6 KR 771/03
    So ist der Sozialrechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen nichtärztlichen Leistungserbringern und Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 SGG gegeben (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 1990 - Az.: 3 RK 11/88, SozR 3-2200 § 367d Nr. 1 sowie Limpinsel in Jahn/Klose, Sozialgesetzbuch (SGB) für die Praxis - Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung, Stand: Mai 2005, § 69 Rdnrn. 3 und 6).
  • LSG Thüringen, 19.07.2005 - L 6 KR 770/03

    Vergütungsanspruch eines Apothekers bei Ausgabe der Arzneimittel an Versicherte

    Auszug aus LSG Thüringen, 19.07.2005 - L 6 KR 771/03
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie des aus dem Verfahren Az. L 6 KR 770/03 beigezogenen Rahmenvertrags nach § 129 SGB V (in Kraft getreten am 01. Juli 1993), die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R

    Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung

    Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Thüringer Landessozialgerichts vom 19. Juli 2005 - L 6 KR 771/03 - und des Sozialgerichts Nordhausen vom 30. Juni 2003 idF des Urteilsergänzungsbeschlusses vom 13. Oktober 2003 geändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 239, 84 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 73, 47 EUR seit 25. Januar 2001 und aus 166, 37 EUR seit 7. September 2001 zu zahlen.

    die Urteile des Thüringer Landessozialgerichts vom 19. Juli 2005 - L 6 KR 771/03 - und des Sozialgerichts Nordhausen vom 30. Juni 2003 idF des Urteilsergänzungsbeschlusses vom 13. Oktober 2003 zu ändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 239, 84 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 73, 47 EUR seit 25. Januar 2001 und aus 166, 37 EUR seit 7. September 2001 zu zahlen.

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