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   LSG Rheinland-Pfalz, 31.08.2016 - L 6 R 95/14   

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https://dejure.org/2016,26566
LSG Rheinland-Pfalz, 31.08.2016 - L 6 R 95/14 (https://dejure.org/2016,26566)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.08.2016 - L 6 R 95/14 (https://dejure.org/2016,26566)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. August 2016 - L 6 R 95/14 (https://dejure.org/2016,26566)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a Abs 1 S 1 SGB 4
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Radiomoderatorin - Freier-Mitarbeiter-Vertrag - programmgestaltende Mitarbeiterin - künstlerisch-fachliche Vorgaben - selbständige Tätigkeit - abhängige Beschäftigung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflicht; Mitwirkung an einem Radioprogramm; Programmgestaltende Mitarbeiter; Abgrenzung von Beschäftigung und Selbständigkeit; Künstlerisch-fachliche Vorgaben

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7 Abs. 1; SGB IV § 7a; KSVG § 1
    Versicherungspflicht; selbständige Tätigkeit; abhängige Beschäftigung; Radiomoderatorin; programmgestaltende Mitarbeiter; Sperrwirkung; Künstlersozialkasse; Dienstbereitschaft; Rentenversicherung

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7a Abs. 1 S. 1; SGB IV § 7a Abs. 2
    Sozialversicherungspflicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Radiomoderatoren mit eigenständiger Programmgestaltung sind selbständig beschäftigt

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Radiomoderatoren mit eigenständiger Programmgestaltung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Radiomoderatoren mit eigenständiger Programmgestaltung sind selbständig beschäftigt

  • versr.de (Kurzinformation)

    Radiomoderatoren mit eigenständiger Programmgestaltung sind selbstständig beschäftigt

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Selbstständig oder abhängig tätig: Wann greift Versicherungspflicht?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auftraggeber muss Sozialabgaben leisten, wenn freie Mitarbeiter typische Weisungsempfänger sind

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Radiomoderatorin mit eigener Programmgestaltung ist selbstständig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur Sozialversicherungspflicht eines Radiomoderators, sozialrechtlicher Status

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Sozialversicherungspflicht bei Weisungsempfängern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Radiomoderatoren mit eigenständiger Programmgestaltung sind selbständig beschäftigt - Tätigkeit der Moderatorin fehlt es an arbeitnehmertypischer Weisungsabhängigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 2/98 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Regieassistent - Fernsehen -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 31.08.2016 - L 6 R 95/14
    Dies ist dann anzunehmen, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird, oder der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang ohne Abschluss entsprechender Vereinbarungen zur Arbeit herangezogen werden kann; etwa wenn die Rundfunk- bzw. Fernsehanstalt einseitig, ohne Mitwirkung des Mitarbeiters, Dienstpläne aufstellt (vgl. BSG Urteil vom 28.01.1999 - B 3 KR 2/98 R -, juris).

    Denn die Bindungen, denen die Beigeladene zu 1. insoweit unterlag, ergaben sich aus ihren vertraglichen Vereinbarungen und waren gerade nicht Ausfluss eines einseitigen Direktionsrechts (vgl. BSG, Urteil vom 28.01.1999, a.a.O.).

    Künstlerisch-fachliche Vorgaben stehen jedoch einer Einordnung als selbständige Tätigkeit nicht entgegen (vgl. BSG, Urteil vom 28.01.1999, a.a.O.).

  • LSG Berlin, 18.02.2004 - L 9 KR 650/01

    Weisungsgebundenheit eines Radiomoderators; Voraussetzungen der Eingliederung in

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 31.08.2016 - L 6 R 95/14
    Auch Selbständige können ihre Arbeitskraft hauptsächlich einem Auftraggeber zur Verfügung stellen (vgl. LSG Berlin, Urteil vom 18.02.2004 - L 9 KR 650/01 -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - L 8 R 655/14

    Operettensänger steht auch im Rahmen eines Gastspielvertrags in einem

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 31.08.2016 - L 6 R 95/14
    Die Auffassungen in Rechtsprechung und Literatur zum Bestehen einer solchen Sperrwirkung sind uneinheitlich (gegen eine Sperrwirkung insbesondere unter Hinweis auf den Wortlaut und die Entstehungsgeschichte des § 7a SGB IV: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.05.2015 - L 8 R 655/14 -, juris; eine Sperrwirkung grundsätzlich bejahend: Pietrek in jurisPK-SGB IV, § 7a, Rdnr. 89).
  • BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R

    Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen"

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 31.08.2016 - L 6 R 95/14
    Die Beigeladene zu 2. hatte in diesem Zusammenhang Bezug genommen auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20.03.2013 (-B 12 R 13/10 R-) zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft von gastspielverpflichteten Künstlern.
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 31.08.2016 - L 6 R 95/14
    Ergänzend ist noch auszuführen, dass die Wertung der von der Beigeladenen zu 1. ausgeübten Tätigkeit als selbständig auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Abgrenzung von freier Mitarbeit und Arbeitnehmerstatus bei Rundfunk- und Fernsehanstalten (vgl. BAG, Urteil vom 14.03.2007 - 5 AZR 499/06 -, juris) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 13.01.1982 - 1 BvR 848/77 u.a. - Nichtannahmebeschluss vom 18.02.2000 - 1 BvR 491/93 -, juris) entspricht.
  • BVerfG, 18.02.2000 - 1 BvR 491/93

    Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur Festanstellung ständiger freier

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 31.08.2016 - L 6 R 95/14
    Ergänzend ist noch auszuführen, dass die Wertung der von der Beigeladenen zu 1. ausgeübten Tätigkeit als selbständig auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Abgrenzung von freier Mitarbeit und Arbeitnehmerstatus bei Rundfunk- und Fernsehanstalten (vgl. BAG, Urteil vom 14.03.2007 - 5 AZR 499/06 -, juris) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 13.01.1982 - 1 BvR 848/77 u.a. - Nichtannahmebeschluss vom 18.02.2000 - 1 BvR 491/93 -, juris) entspricht.
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 31.08.2016 - L 6 R 95/14
    Ergänzend ist noch auszuführen, dass die Wertung der von der Beigeladenen zu 1. ausgeübten Tätigkeit als selbständig auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Abgrenzung von freier Mitarbeit und Arbeitnehmerstatus bei Rundfunk- und Fernsehanstalten (vgl. BAG, Urteil vom 14.03.2007 - 5 AZR 499/06 -, juris) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 13.01.1982 - 1 BvR 848/77 u.a. - Nichtannahmebeschluss vom 18.02.2000 - 1 BvR 491/93 -, juris) entspricht.
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