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   LSG Hessen, 16.02.2016 - L 6 SF 56/15 PKH   

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https://dejure.org/2016,7414
LSG Hessen, 16.02.2016 - L 6 SF 56/15 PKH (https://dejure.org/2016,7414)
LSG Hessen, Entscheidung vom 16.02.2016 - L 6 SF 56/15 PKH (https://dejure.org/2016,7414)
LSG Hessen, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - L 6 SF 56/15 PKH (https://dejure.org/2016,7414)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 198 Abs. 5 S. 2; SGG § 160a Abs. 3
    Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren; Klagefrist; Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussicht; Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung des Ausgangsverfahrens; Nichtzulassungsbeschwerde; isolierter Prozesskostenhilfeantrag für das Rechtsmittel

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.03.2015 - B 2 U 1/15 BH
    Auszug aus LSG Hessen, 16.02.2016 - L 6 SF 56/15
    Der Antrag des Antragstellers, ihm für das Verfahren gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil vom 28. November 2014 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines postulationsfähigen Rechtsbeistands zu bewilligen, wurde durch Beschluss des Bundessozialgerichts vom 10. März 2015 (B 2 U 1/15 BH) abgelehnt.
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus LSG Hessen, 16.02.2016 - L 6 SF 56/15
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund der Sachverhaltsschilderung und der vorliegenden Unterlagen zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Erforderlichkeit und Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist, also eine nicht fernliegende Möglichkeit besteht, das Rechtsschutzziel durch Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes jedenfalls unter Zuhilfenahme aller verfahrensrechtlich vorgesehenen Rechtsbehelfe durchzusetzen (BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 626/06 - juris; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 73a Rdnr. 7 ff.).
  • BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 68/07
    Auszug aus LSG Hessen, 16.02.2016 - L 6 SF 56/15
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der hinreichenden Erfolgsaussicht ist unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. Beschlüsse vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 1172/02 = NJW-RR 2004, 1053 und vom 28. November 2007 - 1 BvR 68/07 - juris) auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG), des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) und des Gebotes der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) dahingehend auszulegen, dass eine Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes erreicht wird.
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1172/02

    Zur Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrages für eine Klage gerichtet auf

    Auszug aus LSG Hessen, 16.02.2016 - L 6 SF 56/15
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der hinreichenden Erfolgsaussicht ist unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. Beschlüsse vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 1172/02 = NJW-RR 2004, 1053 und vom 28. November 2007 - 1 BvR 68/07 - juris) auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG), des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) und des Gebotes der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) dahingehend auszulegen, dass eine Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes erreicht wird.
  • LSG Hessen, 14.12.2016 - L 6 SF 5/16

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens; Verfristung der

    Dieser Antrag ist durch Beschluss des erkennenden Senats vom 16. Februar 2016 (Az.: L 6 SF 56/15 PKH) mit der Begründung abgelehnt worden, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg habe, weil die in § 198 Abs. 5 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) genannte Sechs-Monats-Frist zur Erhebung einer Entschädigungsklage verstrichen sei und weil eine solche Klage im vorliegenden Fall deshalb abzuweisen sein würde.

    Da es sich bei der Frist nach § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG um eine absolute materielle Ausschlussfrist handelt, ist bei deren Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht möglich (vgl. Ott in Steinbeiß-Winkelmann/Ott, a.a.0, § 198 Rdnr. 255 m.w.N.; Hessisches LSG - erkennender Senat - vom 16. Februar 2016 - L 6 SF 56/15 PKH).

    Dem hilfsweise vom Kläger gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand war schon bereits deshalb nicht zu entsprechen, weil es sich bei der Frist nach § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG um eine absolutematerielle Ausschlussfrist handelt, bei deren Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht möglich ist (vgl. Ott in Steinbeiß-Winkelmann/Ott, a.a.0, § 198 Rdnr. 255 m.w.N.; Hessisches LSG - erkennender Senat - vom 16. Februar 2016 - L 6 SF 56/15 PKH).

  • LSG Hessen, 27.01.2017 - L 5 SF 19/13

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens

    Bei der Klagefrist nach § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG handelt es sich also um eine absolute Ausschlussfrist, das heißt, eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. Steinbeiß-Winkelmann, Ott: Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren, § 198 Rdnr. 255 mit weiteren Nachweisen, HLSG, Beschluss vom 16. Februar 2016 - L 6 SF 56/15 PKH).
  • LSG Hessen, 29.06.2016 - L 6 SF 5/14

    EK

    Bei der Klagefrist nach § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG handelt sich um eine absolute Ausschlussfrist, eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist nicht möglich (vgl. Steinbeiß-Winkelmann, Ott, a.a.0, § 198 Rn. 255 m.w.N.; HLSG, Beschluss vom 16.02.2016, L 6 SF 56/15 PKH).
  • BSG, 13.12.2018 - B 10 ÜG 5/18 BH

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens

    Aus diesen Verfahren war dem Kläger - worauf das beklagte Land in seiner Antragserwiderung vom 15.11.2018 zutreffend hinweist - ua auch bereits die Sechs-Monats-Frist des § 198 Abs. 5 S 2 GVG und ihre Wirkung als materiell-rechtliche Ausschlussfrist bekannt (vgl zB Beschluss des Hessischen LSG vom 16.2.2016 - L 6 SF 56/15 PKH - Umdruck S 4).
  • BSG, 13.12.2018 - B 10 ÜG 4/18 BH

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens

    Aus diesen Verfahren war dem Kläger - worauf das beklagte Land in seiner Antragserwiderung vom 15.11.2018 zutreffend hinweist - ua auch bereits die Sechs-Monats-Frist des § 198 Abs. 5 S 2 GVG und ihre Wirkung als materiell-rechtliche Ausschlussfrist bekannt (vgl zB Beschluss des Hessischen LSG vom 16.2.2016 - L 6 SF 56/15 PKH - Umdruck S 4).
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