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   LSG Hessen, 26.06.2013 - L 6 SO 165/10   

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https://dejure.org/2013,17654
LSG Hessen, 26.06.2013 - L 6 SO 165/10 (https://dejure.org/2013,17654)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26.06.2013 - L 6 SO 165/10 (https://dejure.org/2013,17654)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - L 6 SO 165/10 (https://dejure.org/2013,17654)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    SGB XII §§ 19 Abs. 3, 90 Abs. 1, 2 Nr. 9; BGB §§ 2214, 2217 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermögenseinsatz zur Tragung der Kosten der Sozialhilfe nach der Freigabe von Vermögenswerten durch einen Testamentsvollstrecker

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermögenseinsatz zur Tragung der Kosten der Sozialhilfe nach der Freigabe von Vermögenswerten durch einen Testamentsvollstrecker

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Behindertentestament und die Freigabe von Vermögenswerten durch den Testamentsvollstrecker

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 169/89

    Sittenwidrigkeit eines Testaments

    Auszug aus LSG Hessen, 26.06.2013 - L 6 SO 165/10
    Die hierzu benutzte testamentarische Konstruktion des sog. Behindertentestaments ist nach h.M. zulässig und nicht sittenwidrig (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1990 - IV ZR 169/89, NJW 1990, 2055; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1993 - IV ZR 231/92, BGHZ 123, 368; Eichenhofer, JZ 1999, 226, 227 f.).
  • BGH, 20.10.1993 - IV ZR 231/92

    Erbeinsetzung eines auf Kosten der Sozialhilfe untergebrachten Kindes

    Auszug aus LSG Hessen, 26.06.2013 - L 6 SO 165/10
    Die hierzu benutzte testamentarische Konstruktion des sog. Behindertentestaments ist nach h.M. zulässig und nicht sittenwidrig (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1990 - IV ZR 169/89, NJW 1990, 2055; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1993 - IV ZR 231/92, BGHZ 123, 368; Eichenhofer, JZ 1999, 226, 227 f.).
  • SG Hamburg, 25.06.2007 - S 56 SO 440/06

    Leistungen der Sozialhilfe, Voraussetzungen für den Aufwendungsersatz nach § 19

    Auszug aus LSG Hessen, 26.06.2013 - L 6 SO 165/10
    Eine weitere Fallgruppe ist gegeben, wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht geklärt sind, es dem Leistungsberechtigten aber nicht zugemutet werden kann, bis zum Abschluss der Ermittlungen auf die Leistungen zu verzichten (vgl. Coseriu, jurisPK-SGB XII, 1. Auflage 2011, Stand: 13. Mai 2013, § 19 Rn. 58; SG Hamburg, Urteil vom 25. Juni 2007 - S 56 SO 440/06, juris Rn. 30).
  • LG Kassel, 17.10.2013 - 3 T 342/13

    Geldbetrag aus Erbteilsübertragung kein Schonvermögen

    Es stellt auch gegenüber dem Staat kein Schonvermögen mehr dar (Hessisches LSG, Urteil vom 26.06.2013, L 6 SO 165/10, zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.11.2014 - L 15 AS 457/12

    Anspruch eines voll Erwerbsgeminderten auf Leistungen zur Sicherung des

    Sie kann insbesondere in der Überweisung von Geldbeträgen liegen (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 26.06.2013 - L 6 SO 165/10 - Rn. 37).
  • VG Berlin, 05.11.2014 - 80 K 46.11

    Disziplinarrechtliche Würdigung des Unterlassens der Mitteilungen von Einkommen

    Solange sich die Substanz des Nachlasses sowie die Erträge hieraus in der Verwaltung des Testamentsvollstreckers befanden, waren sie dem Zugriff des Sozialhilfe- bzw. Eingliederungshilfeträgers entzogen (§ 2214 BGB; vgl. Hess. Landessozialgericht, Urteil vom 26. Juni 2013 - L 6 SO 165/10 - nach juris Rn. 33).
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