Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2005 - L 6 U 236/04   

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https://dejure.org/2005,18178
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2005 - L 6 U 236/04 (https://dejure.org/2005,18178)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.02.2005 - L 6 U 236/04 (https://dejure.org/2005,18178)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - L 6 U 236/04 (https://dejure.org/2005,18178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 73a Abs. 2 SGG; § 73 Abs. 6 S. 3 SGG; § 73a Abs. 1 S. 1 SGG; § 115 Abs. 1 S. 1 ZPO; § 115 Abs. 2 S. 1 ZPO; § 192 SGG; § 177 SGG
    Verletztenrente wegen Folgen eines Arbeitsunfalles; Antrag auf Prozesskostenhilfe; Gewährung effektiven Rechtsschutzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletztenrente wegen Folgen eines Arbeitsunfalles; Antrag auf Prozesskostenhilfe; Gewährung effektiven Rechtsschutzes

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Keine Prozesskostenhilfe bei kostenlosem Rechtsschutz durch Gewerkschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 278
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.10.1983 - III ZR 61/82

    Amtshaftungsansprüche wegen pflichtwidriger Handlungen von Richtern -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2005 - L 6 U 236/04
    Er darf sich deshalb nicht gezielt unvermögend machen (BGH VersR 1984, 77/79; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl 2005, § 115 Rn 73; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl 2005, § 115 Rn 72).
  • BSG, 12.03.1996 - 9 RV 24/94

    Prozeßkostenhilfe bei Vertretung durch Gewerkschaft

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2005 - L 6 U 236/04
    Der Senat teilt die in höchstrichterlicher Rechtsprechung und Literatur vertretene Auffassung, dass zum Vermögen eines Antragstellers ein satzungsmäßiger Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz durch eine Gewerkschaft oder einen Verband gehört (BSG SozR 3-1500 § 73a Nr. 4).
  • SG Stade, 18.10.2006 - S 16 AL 222/05
    Zum Vermögen eines Antragstellers gehört auch ein satzungsmäßiger Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz durch eine Gewerkschaft oder einen Verband (BSG vom 12. März 1996, SozR 3-1500 § 73a Nr. 4; LSG Nieder-sachsen-Bremen vom 16. Juni 2005, NZS 2006, 278; ebenso Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG 8. Auflage 2005, § 73a Rn 4).

    Entscheidend ist allein die Zuordnung des Anspruchs auf kostenlose Prozessvertretung zu vermögenswerten Rechten, die Be-teiligte nach § 73a Abs. 1 S 1 SGG iVm § 115 Abs. 2 S 1 ZPO vor der Bewilligung von Prozesskostenhilfe einzusetzen haben (BSG vom 12. März 1996, SozR 3-1500 § 73a Nr. 4; LSG Niedersachsen-Bremen vom 16. Juni 2005, NZS 2006, 278; ebenso Landes-arbeitsgericht Hamm vom 30. Januar 2006, 4 Ta 675/05, juris).

    Deshalb ist beispielsweise eine durch die Kündigung der Mit-gliedschaft insoweit herbeigeführte Vermögenslosigkeit bei der Prüfung von Prozesskos-tenhilfe dann nicht zu berücksichtigen, wenn der Prozessvertretung durch eine Gewerk-schaft oder einen Verband berechtigte sachliche oder persönliche Gründe nicht entge-genstehen und die Umstände des Einzelfalls darauf hinweisen, dass die Kündigung aus-gesprochen wurde, um Prozesskostenhilfe zu erlangen (LSG Niedersachsen-Bremen vom 16. Juni 2005, NZS 2006, 278).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2010 - L 11 R 6027/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - maßgeblicher Zeitpunkt für

    Schließlich handelt es sich bei der PKH um eine besondere Art der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2005, XII ZB 234/03, NJW 2005, 2393, 2394), weshalb ein Beteiligter wegen des für Sozialhilfe und PKH gleichermaßen geltenden Subsidiaritätsprinzips verpflichtet ist, die dem Staat durch die PKH entstehenden Kosten so gering wie möglich zu halten (st. Rspr des Senats, vgl auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. Juni 2005, NZS 2006, 278).
  • LSG Hamburg, 21.01.2008 - L 5 B 256/06

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei Rechtsschutz

    Zum Vermögen wird nach ganz h.M. auch der Anspruch auf Versicherungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung sowie der Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz durch einen Verband gezählt (BSG, Beschluss v. 12.3.1996, 9 RV 24/94, SozR 3-1500 § 73a Nr. 4, S. 4 ff.; ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 16.6.2005, L 6 U 236/04, NZS 2006, 278, 279; Keller/Leitherer in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG 8. Aufl, § 73a Rn. 4; Knittel in Hennig, SGG, § 73a Rn. 38; Littmann in Hk-SGG, § 73a Rn. 8; Udsching in Krasney/Udsching, Hdb. des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl., Kap VI Rn. 56; Düring in Jansen, SGG 2. Aufl., § 73a Rn. 3, 6).
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.09.2017 - L 3 AS 201/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Mitgliedschaft des

    Er darf sich deshalb nicht gezielt unvermögend machen (Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16.02.2005, L 6 U 236/04, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2019 - L 9 KR 380/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - ablehnende

    Er darf sich deshalb nicht gezielt unvermögend machen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16.02.2005, L 6 U 236/04, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2012 - L 15 AS 158/11
    Im sozialgerichtlichen Verfahren ist daher einem Beteiligten, der sich als Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Verbandes durch einen Angestellten seiner Organisation vertreten lassen kann, PKH nicht zu gewähren (Bundessozialgericht - BSG -, Beschl. v. 12. März 1996 - 9 RV 24/94; Beschl. v. 8. Oktober 2009 - B 8 SO 35/09 B; Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 16. Februar 2005 - L 6 U 236/04).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2005 - L 6 U 236/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,21631
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2005 - L 6 U 236/04 (https://dejure.org/2005,21631)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.06.2005 - L 6 U 236/04 (https://dejure.org/2005,21631)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - L 6 U 236/04 (https://dejure.org/2005,21631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe nach Kündigung des kostenlosen Rechtsschutzes durch eine Gewerkschaft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 675/05

    Keine Prozesskostenhilfe und keine Anwaltsbeiordnung bei Anspruch eines

    Deshalb kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer von dem Anspruch Gebrauch macht, also tatsächlich einen Gewerkschaftssekretär bevollmächtigt, denn entscheidend ist allein die Zuordnung des Anspruchs auf kostenlose Prozessvertretung zu vermögenswerten Rechten, die die bedürftige Partei nach § 11a Abs. 3 SGG i.V.m. § 115 Abs. 2 Satz 1 ZPO vor der Bewilligung von Prozesskostenhilfe einzusetzen hat (so zu § 73 SGG LSG Niedersachsen-Bremen v. 16.06.2005 - L 6 U 236/04, NdsRpfl 2005, 262; zust. Keller, jurisPR-SozR 29/2005, Anm. 3).

    Deshalb ist bspw. eine durch die Kündigung der Mitgliedschaft insoweit herbeigeführte Vermögenslosigkeit bei der Prüfung von Prozesskostenhilfe dann nicht zu berücksichtigen, wenn der Prozessvertretung durch eine Gewerkschaft oder einen Verband berechtigte sachliche oder persönliche Gründe nicht entgegenstehen und die Umstände des Einzelfalls darauf hinweisen, dass die Kündigung ausgesprochen wurde, um Prozesskostenhilfe zu erlangen (LSG Niedersachsen-Bremen v. 16.06.2005 - L 6 U 236/04, NdsRpfl 2005, 262).

  • LSG Hessen, 19.01.2011 - L 4 SB 71/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die

    Mit der h. M. (s. z.B. BSG SozR 3-1500 § 73a Nr. 4; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16.06.2005 - L 6 U 236/04 - Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a. a. O.) scheidet zwar weiterhin entgegen dem Wortlaut dieser Vorschrift die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht nur dann aus, wenn der Beteiligte durch z.B. einen Gewerkschaftssekretär tatsächlich vertreten ist, sondern schon dann, wenn er Anspruch darauf hat, sich durch einen Angestellten seiner Organisation vertreten zu lassen, es muss sich jedoch um eine Vertretung nach § 73 Abs. 2 Satz 2 Nrn. 5 bis 9 SGG handeln, die auf die Mitglieder dieser Organisationen begrenzt ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2006 - 12 A 1748/03

    Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. Juni 2005 - L 6 U 236/04 -, NdsRpfl 2005, 262 m. w. N.
  • LSG Bayern, 13.09.2006 - L 19 B 176/06

    Versagung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Gewerkschaftsmitglied bei dessen

    Entgegen dem Wortlaut des § 73a Abs. 2 SGG scheidet die PKH-Bewilligung nicht nur dann aus, wenn der Beteiligte durch z.B. einen Gewerkschaftssekretär vertreten ist, sondern schon dann, wenn er sich durch einen Angestellten seiner Organisation vertreten lassen kann (BSG SozR 3-1500 § 73a Nr. 4; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16.06.2005 - L 6 U 236/04 - Keller/Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8.Auflage, § 73a Rdnr 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2013 - L 6 AS 696/12
    Hierbei handelt es sich um ein vermögenswertes Recht, das einzusetzen ist (BSG Urteil vom 12. März 1996, 9 RV 24/95; Beschluss des erkennenden Senats vom 16. Juni 2005, L 6 U 236/04).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2018 - L 9 R 350/18
    Darauf, dass der Kläger zeitgleich mit einem Schriftsatz seiner (seit April 2016 in dieser Angelegenheit bevollmächtigten - vgl. Blatt 36, 372 der Verwaltungsakten der Beklagten - Rechtsanwältin vom 27. Juli 2017, mit dem der klägerseitige Vortrag zur Nichtinanspruchnahme des SoVD nach Ankündigung des SG, den SoVD befragen zu wollen, geändert wurde, die Kündigung seiner Mitgliedschaft im Sozialverband zum 31. Dezember 2017 erklärt hat, kommt es entgegen den Ausführungen der Beschwerdebegründung nicht an. Wenn das SG zu der Auffassung kommen sollte, dass diese Mitgliedschaft (zielgerichtet) gekündigt wurde, um PKH zu erlangen, würde dies auch einem erneuten PKH-Antrag entgegenstehen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. Juni 2005 - L 6 U 236/04 - Thüringer LSG, Beschluss vom 2. Dezember 2014 - L 6 SF 1478/14 AB -, jeweils juris; zur Nichtinanspruchnahme eines vermögenswerten Anspruchs auf kostengünstigen Rechtsschutz durch einen Sozialverband s.a. Senatsbeschluss vom 14. März 2016 - L 9 R 230/15 -, m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2011 - L 6 AS 594/11
    Es kann dahingestellt bleiben, ob Prozesskostenhilfe (PKH) bereits deshalb zu versagen ist, weil die Klägerin ausweislich der Kontoauszüge Mitglied des Sozialverbandes VdK ist, der seinen Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz in sozialgerichtlichen Verfahren gewährt (Beschluss des erkennenden Senats vom 16. Juni 2005 L 6 U 236/04 sowie BSG Beschluss vom 12. März 1996 - 9 RV 24/95).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.06.2011 - L 6 AS 1274/10
    Aus diesem Grund kann dahingestellt bleiben, ob der Klägerin auch deshalb PKH zu versagen ist, weil sie als Mitglied des Sozialverbands Deutschland (vgl die Vertretung durch diesen Verband im November 2008 und die Kontoauszüge über die Beitragszahlung 2009) durch diesen kostenlosen Rechtsschutz in sozialgerichtlichen Verfahren erlangen kann, was ein vermögenswertes Recht darstellt, zu dessen Verwertung sie verpflichtet ist (vgl Beschluss des erkennenden Senats vom 16. Juni 2005, L 6 U 236/04, mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 6 AS 1220/10
    Hierbei handelt es sich nach der in ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung um ein vermögenswertes Recht (BSG Urteil vom 12. März 1996, 9 RV 24/95 =SozR 3-1500 § 73a Nr. 4, Beschluss des erkennenden Senats vom 16. Juni 2005, L 6 U 236/04).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2015 - L 6 AS 1249/15
    Infolgedessen konnte auch nicht geklärt werden, ob dem Antragsteller auch wegen einer etwaigen Mitgliedschaft im Sozialverband Deutschland - den in den Verwaltungsakten des Antragsgegners vorliegenden Kontoauszügen sind Hinweise für eine Beitragszahlung an denselben zu entnehmen - wegen dieses vermögenswerten Rechts PKH zu versagen war (vgl BSG Beschluss vom 12.03.1996 - 9 RV 24/95 - sowie Beschluss des Senats vom 16. Juni 2005 - L 6 U 236/04 -).
  • SG Lüneburg, 02.01.2011 - S 2 U 40/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2008 - L 6 B 24/06
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 6 U 236/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,26690
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 6 U 236/04 (https://dejure.org/2005,26690)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.02.2005 - L 6 U 236/04 (https://dejure.org/2005,26690)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - L 6 U 236/04 (https://dejure.org/2005,26690)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; keine PKH bei unberechtigter Kündigung der Mitgliedschaft in Gewerkschaft oder Verband

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei Kündigung der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einem Verband

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 12.03.1996 - 9 RV 24/94

    Prozeßkostenhilfe bei Vertretung durch Gewerkschaft

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 6 U 236/04
    Zum Vermögen eines Antragstellers zählt ein satzungsmäßiger Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz durch eine Gewerkschaft oder einen Verband (Anschluss an BSG SozR 3-1500 § 73a Nr. 4).

    Der Senat teilt die in höchstrichterlicher Rechtsprechung und Literatur vertretene Auffassung, dass zum Vermögen eines Antragstellers ein satzungsmäßiger Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz durch eine Gewerkschaft oder einen Verband gehört (BSG SozR 3-1500 § 73a Nr. 4).

  • BGH, 06.10.1983 - III ZR 61/82

    Amtshaftungsansprüche wegen pflichtwidriger Handlungen von Richtern -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 6 U 236/04
    Er darf sich deshalb nicht gezielt unvermögend machen (BGH VersR 1984, 77/79; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl 2005, § 115 Rn 73; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl 2005, § 115 Rn 72).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2010 - L 6 AS 314/09

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Hinreichende

    Dahingestellt bleiben kann, ob die Klägerin - wie im Jahre 2005 - noch Mitglied im Sozialverband Deutschland ist und sie sich deshalb von Angestellten dieser Organisation vertreten lassen könnte (§ 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 SGG), was schon einer Bewilligung von PKH entgegenstünde (BSG SozR 3-1500 § 73a Nr. 4; zur Unbeachtlichkeit einer Kündigung der Mitgliedschaft mit dem Ziel, PKH zu erlangen, Senatsbeschluss vom 9. Februar 2005 - L 6 U 236/04 = NdsRpfl 2005, 262).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2007 - L 6 U 394/05
    Der Senat hat sich der in höchstrichterlicher Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung angeschlossen, dass zum Vermögen eines Antragstellers ein satzungsmäßiger Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz durch eine Gewerkschaft oder einen Verband gehört (Beschluss des erkennenden Senats vom 9. Februar 2005 - L 6 U 236/04; BSG SozR 3-1500 § 73a Nr. 4).
  • SG Aachen, 11.09.2012 - S 6 U 173/12

    Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Möglichkeit der Inanspruchnahme

    Die Möglichkeit der Inanspruchnahme kostenlosen Rechtsschutzes über einen Verband indessen lässt eine Bedürftigkeit im Sinne von § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 114 ZPO entfallen (grundlegend BSG, Beschluss vom 12.03.1996 - 9 RV 24/94 = juris; ferner Bayerisches LSG, Beschluss vom 28.10.2010 - L 2 U 420/10 B PKH = juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.02.2005 - L 6 U 236/04 = juris); LSG Hamburg, Beschluss vom 21.01.2008 - L 5 B 256/06 PKH AL = juris).
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