Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 25.08.2016 - L 6 VG 3508/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,29918
LSG Baden-Württemberg, 25.08.2016 - L 6 VG 3508/12 (https://dejure.org/2016,29918)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.08.2016 - L 6 VG 3508/12 (https://dejure.org/2016,29918)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. August 2016 - L 6 VG 3508/12 (https://dejure.org/2016,29918)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,29918) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertbarkeit psychiatrischer Gutachten zur Feststellung einer posttraumatischen Belastungsstörung für einen Anspruch auf Beschädigtenversorgung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 30 Abs 1 S 1 BVG, § 1 Abs 3 BVG, § 1 Abs 1 S 1 OEG, § 118 SGG, § 411a ZPO
    Sozialgerichtliches Verfahren - psychiatrisches Sachverständigengutachten - persönliche Exploration durch den Gutachter - Begutachtungszeit von 30 Minuten - Pflicht zur Prüfung der Angaben des Probanden - sozialgerichtliches Verfahren - Heranziehung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertbarkeit psychiatrischer Gutachten zur Feststellung einer posttraumatischen Belastungsstörung für einen Anspruch auf Beschädigtenversorgung

  • rechtsportal.de

    Verwertbarkeit psychiatrischer Gutachten zur Feststellung einer posttraumatischen Belastungsstörung für einen Anspruch auf Beschädigtenversorgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Psychiatrisches Sachverständigengutachten: Zum notwendigen Umfang der persönlichen Exploration durch den Gutachter

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 84 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Ärztliches Berufsrecht | Psychiatrisches Sachverständigengutachten: Persönliche Exploration durch den Gutachter

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (21)

  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2016 - L 6 VH 4633/14

    Soziales Entschädigungsrecht - strafrechtliche Rehabilitierung - DDR-Unrechtshaft

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2016 - L 6 VG 3508/12
    Der Senat hat sich bei der Beurteilung der Frage, ob eine PTBS vorliegt, in seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil vom 23. Juni 2016 - L 6 VH 4633/14 - juris, Rz. 34 ff.) an den gängigen Diagnosesystemen entsprechend der Nomenklatur der ICD-10 und der DSM orientiert.

    Der Senat hat bereits entschieden (Urteil vom 12. August 2014 - L 6 VH 5821/10 ZVW, juris, Rz. 145; vgl. auch zuletzt Urteil vom 23. Juni 2016 - L 6 VH 4633/14, juris, Rz. 60), dass solche "Brückensymptome" weder nach der ICD-10 noch nach dem DSM-IV zu fordern sind.

  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - L 6 VS 413/13

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Feststellung des Grads der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2016 - L 6 VG 3508/12
    Beschädigte erhalten gemäß § 31 Abs. 1 BVG eine monatliche Grundrente ab einem GdS von 30. Liegt der GdS unter 25 besteht kein Anspruch auf eine Rentenentschädigung (vgl. Urteil des Senats vom 18. Dezember 2014 - L 6 VS 413/13 -, juris, Rz. 42).

    Der Senat orientiert sich bei der Beurteilung von MdE und GdS für die Zeit bis zum 31. Dezember 2008 an den im Interesse einer gleichmäßigen Rechtsanwendung als antizipierte Sachverständigengutachten angewandten (BSG, Urteile vom 29. August 1990 - 9a/9 RVs 7/89 -, BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 1, vom 23. Juni 1993 - 9/9a RVs 1/91 -, BSGE 72, 285, vom 9. April 1997 - 9 RVs 4/95 -, SozR 3-3870 § 4 Nr. 19 und vom 18. September 2003 - B 9 SB 3/02 R -, BSGE 190, 205) AHP in der jeweils geltenden Fassung, danach an den VG (vgl. Urteil des Senats vom 18. Dezember 2014 - L 6 VS 413/13 -, juris, Rz. 43).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.2014 - L 6 VH 5821/10
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2016 - L 6 VG 3508/12
    Der Senat hat bereits entschieden (Urteil vom 12. August 2014 - L 6 VH 5821/10 ZVW, juris, Rz. 145; vgl. auch zuletzt Urteil vom 23. Juni 2016 - L 6 VH 4633/14, juris, Rz. 60), dass solche "Brückensymptome" weder nach der ICD-10 noch nach dem DSM-IV zu fordern sind.

    Zwar ist dann, wenn solche Symptome nicht alsbald nach der Schädigung entstanden und nachweisbar sind, die Zusammenhangfrage besonders sorgfältig zu prüfen und nur anhand eindeutiger objektiver Befunde zu bejahen, was sich auch aus Anforderungen der früheren Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) ergibt (Senat, Urteil vom 12. August 2014 a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 R 4953/10
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2016 - L 6 VG 3508/12
    Deswegen kommt auch nach der Rechtsprechung der Einschätzung des gerichtlichen Sachverständigen grundsätzlich ein höherer Beweiswert zu (vgl. auch Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 17. Januar 2012 - L 11 R 4953/10).
  • BSG, 10.03.2016 - B 13 R 93/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Sachaufklärungsrüge - Erfordernis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2016 - L 6 VG 3508/12
    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der Antrag auf persönliche Anhörung vom rechtskundig vertretenen Kläger nicht bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung aufrechterhalten wurde und damit als erledigt angesehen werden kann (vgl. hierzu: BSG, Beschluss vom 10. März 2016 - B 13 R 93/15 B, Rz. 8, juris).
  • BSG, 02.12.2010 - B 9 VH 3/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2016 - L 6 VG 3508/12
    Diese Ansicht entspricht der Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 2. Dezember 2010 - B 9 VH 3/09 B -, Rz. 14, juris; Beschluss vom 16. Februar 2012 - B 9 V 17/11 B -, Rz. 16, juris).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2016 - L 6 VG 3508/12
    Denn die konkret zu bezeichnenden Krankheiten bilden die Tatsachengrundlage, von der ausgehend die Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Leistungsvermögens zu beurteilen ist (so auch BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; BSG SozR 4-2700 § 200 Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.2015 - L 6 VS 4569/14

    Soziales Entschädigungsrecht - Wehrdienstbeschädigung - GdS-Feststellung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2016 - L 6 VG 3508/12
    Dagegen bestehen gegen die zwischenzeitlich seit Mai 2013 als Nachfolgerin des DSM-IV-TR nunmehr in deutscher Sprache vorliegende 5. Auflage (DSM-5) Bedenken hinsichtlich ihrer Validität (vgl. im Einzelnen Urteil des Senats vom 27. August 2015 - L 6 VS 4569/14, juris, Rz. 40, 41 ff.), was jedoch letztlich dahingestellt bleiben kann, weil jedenfalls das auch danach erforderliche Vermeidungsverhalten bei dem Kläger fehlt (dazu unten).
  • BVerfG, 29.05.2013 - 1 BvR 1522/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Form der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2016 - L 6 VG 3508/12
    Der Senat lehnt daher den Beweisantrag ab, weil Art. 103 Abs. 1 GG keinen Anspruch darauf gewährt, das Fragerecht gegenüber Sachverständigen in jedem Fall mündlich auszuüben (vgl. BVerfG vom 29. Mai 2013 - 1 BvR 1522/12, juris; vgl. auch BVerfG vom 17. Januar 2012 - 1 BvR 2728/10 - NJW 2012, 1346, juris m. w. N.).
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 36/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2016 - L 6 VG 3508/12
    Bei psychologischen und psychiatrischen Gutachten muss der Sachverständige die persönliche Begegnung mit dem Probanden und das explorierende Gespräch im wesentlichen Umfang selbst durchführen (BSG, Beschluss vom 17. April 2013 - B 9 V 36/12 B, Rz. 7, juris).
  • BVerfG, 17.01.2012 - 1 BvR 2728/10

    Verweigerung der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen im Zivilprozess

  • BSG, 16.02.2012 - B 9 V 17/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2015 - L 6 VS 2234/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung -

  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89

    Begriff der Hilflosigkeit bei Kindern im Schwerbehindertenrecht, wesentliche

  • BSG, 10.12.2013 - B 13 R 198/13 B

    Fragerecht eines Beteiligten gegenüber einem Sachverständigen in einem

  • BSG, 08.12.1988 - 2/9b RU 66/87
  • BSG, 09.04.1997 - 9 RVs 4/95

    Bildung des Gesamt-GdB bei mehreren Funktionsbeeinträchtigungen

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare

  • BSG, 01.04.2014 - B 9 V 54/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 7 R 318/12
  • OLG Köln, 13.09.2018 - 12 U 20/13

    Geschäftsunfähigkeit, Beweiserhebung durch Verwertung eines im

    Ungeachtet dessen besteht für die Annahme eines Verwertungsverbotes auch schon im Ansatz keine Grundlage (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 25.8.2016, L 6 VG 3508/12, juris Rn. 61; auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird die Verwertung von in einem Betreuungsverfahren eingeholten Gutachten in anderen Verfahren für grundsätzlich zulässig erachtet (vgl. BGH, Urt. v. 6.12.2013, V ZR 8/13, juris Rn. 6 ff.); auch mit seinem im vorliegenden Verfahren ergangenen Beschluss vom 12.11.2015 hat der Bundesgerichtshof die Verwertung des Gutachtens aus dem Betreuungsverfahren als solche nicht beanstandet.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.07.2016 - L 6 VG 4941/14

    Krankenversicherung - Auftragsverwaltung nach dem BVG - Gewährung

    Die Richtigkeit dieser Aussage ist dem mit solchen Fällen oft befassten Senat aus einer Vielzahl von Gutachten bekannt, so hat bspw. der Sachverständige Prof. Dr. G. in dem SG-Verfahren S 10 VG 271/06, welches in dem Berufungsverfahren L 6 VG 3508/12 dem Senat vorlag, ausgeführt, dass auch bei schweren Störungsabläufen es sehr unwahrscheinlich sei, dass Beschwerden vollkommen unbeeinflussbar durch intensive Behandlungsmaßnahmen sind.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2016 - L 6 VG 4941/14

    Krankenversicherung - Auftragsverwaltung nach dem BVG - Gewährung

    Die Richtigkeit dieser Aussage ist dem mit solchen Fällen oft befassten Senat aus einer Vielzahl von Gutachten bekannt, so hat bspw. der Sachverständige Prof. Dr. G. in dem SG-Verfahren S 10 VG 271/06, welches in dem Berufungsverfahren L 6 VG 3508/12 dem Senat vorlag, ausgeführt, dass auch bei schweren Störungsabläufen es sehr unwahrscheinlich sei, dass Beschwerden vollkommen unbeeinflussbar durch intensive Behandlungsmaßnahmen sind.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 6 VG 1964/14
    Der Senat hat sich bei der Beurteilung der Frage, ob eine PTBS vorliegt, die hier als psychoreaktive Störung letztlich alleine in Betracht kommt, in seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil vom 25. August 2016 - L 6 VG 3508/12 -, juris, Rz. 55) an den gängigen Diagnosesystemen entsprechend der Nomenklatur der ICD-10 und der DSM orientiert.

    Deswegen kommt auch nach der Rechtsprechung der Einschätzung des gerichtlichen Sachverständigen grundsätzlich ein höherer Beweiswert zu (vgl. auch Urteil des Senats vom 25. August 2016 - L 6 VG 3508/12 und LSG Baden-Württemberg vom 17. Januar 2012 - L 11 R 4953/10).

  • SG Karlsruhe, 20.04.2017 - S 1 U 3641/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallfolge - isolierter

    Z. und C. und des Prof. Dr. Sch., deren Gutachten sie im Wege des Urkundenbeweises (vgl. BSG vom 08.12.1988 - 2/9b RU 66/87 -, Rdnr. 17 und LSG Baden-Württemberg vom 25.08.2016 - L 6 VG 3508/12, Rdnr. 61 ) verwertet, hinsichtlich der erhobenen Befunde auf HNO-fachärztlichem Gebiet ferner auf das ebenfalls urkundenbeweislich verwertete Gutachten von Dr. G. und das Attest des Allgemeinmediziners Dr. W. vom 15.12.2015.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 6 VG 1954/18
    Zu berücksichtigten ist deren therapeutischer Ansatz, bei dem ganz anders als bei einer forensischen Erhebung ein Vertrauensverhältnis zur Probandin aufgebaut werden muss, demzufolge deren Angaben in der Regel nicht kritisch in Frage gestellt werden (Urteil des Senats vom 25. August 2016 - L 6 VG 3508/12 -, juris, Rz. 69 und vom 22. September 2016 - L 6 VG 381/15 -, juris, Rz. 38 m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 6 VG 381/15

    Soziales Entschädigungsrecht - GdS-Feststellung - sozialgerichtliches Verfahren -

    Insoweit muss nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 25. August 2016 - L 6 VG 3508/12 -, juris, Rz. 69) auch der therapeutische Ansatz der behandelnden Ärzte bei der Beweiswürdigung berücksichtigt werden, welche ganz anders als der Forensiker ein Vertrauensverhältnis zum Patienten aufbauen müssen, demzufolge dessen Angaben in der Regel nicht kritisch in Frage gestellt werden (so auch Stevens, DSM-V: Bedeutung für die Begutachtung, Der Medizinische Sachverständige 2015, S. 162 ff., Urteil des Senats vom 17. Dezember 2015 - L 6 VG 4685/14 - , juris, Rz. 52).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.06.2017 - L 6 VG 3769/15
    Diese Regelung schließt jedoch nicht aus, dass im Rahmen einer Rentenklage auch weitere, bislang nicht anerkannte Gesundheitsstörungen berücksichtigt werden, wenn sie sich als Schädigungsfolge darstellen (vgl. Urteil des Senats vom 25. August 2016 - L 6 VG 3508/12 -, juris, Rz. 53 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 6 SB 763/15
    Denn der Sachverständige muss danach die bei psychologischen und psychiatrischen Gutachten unverzichtbare persönliche Begegnung mit dem Probanden und das explorierende Gespräch im wesentlichen Umfang selbst durchgeführt haben (vgl. dazu Urteil des Senats vom 25. August 2016 - L 6 VG 3508/12 -, unter Hinweis auf BSG, Beschluss vom 17. April 2016 - B 9 V 36/12 B -, juris, Rz. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2016 - L 6 U 4894/15
    Auch wenn vom Kläger nicht verlangt werden kann, die Fragen im Einzelnen vorzuformulieren, so muss er doch deutlich machen, inwieweit noch Aufklärungsbedarf besteht (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 25. August 2016 - L 6 VG 3508/12 -, juris, Rz. 48).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht