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   LSG Hessen, 28.10.2005 - L 7 AL 117/05   

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https://dejure.org/2005,56871
LSG Hessen, 28.10.2005 - L 7 AL 117/05 (https://dejure.org/2005,56871)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.10.2005 - L 7 AL 117/05 (https://dejure.org/2005,56871)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - L 7 AL 117/05 (https://dejure.org/2005,56871)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Hessen, 09.05.2001 - L 6 AL 432/00

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Zumutbarkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.10.2005 - L 7 AL 117/05
    Ergänzend ist ausgeführt, es könne dahingestellt bleiben, ob die Mutter der Klägerin an dem streiterheblichen Vermögen das behauptete Eigentum habe, denn auch fremdes Vermögen sei einem Arbeitslosen im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung dann zurechenbar, wenn dieser es in eigenem Namen verdeckt treuhänderisch verwalte (Bezugnahme auf Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. Mai 2001 - L 6 AL 432/00).

    Zwar wird der Treuhänder unter Umständen gezwungen, das ihm zur Verfügung stehende Treugut für seinen Lebensunterhalt zu verwerten, weshalb er möglicherweise wirtschaftlich außerstande gesetzt wird, den Anspruch des Treugebers nach § 667 BGB zu befriedigen, jedoch entspricht es der Rechtssystematik ebenso wie billiger Interessenabwägung, das wirtschaftliche Risiko der Durchsetzbarkeit des Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB dem Treugeber aufzubürden, der das verdeckte Treuhandverhältnis ermöglicht hat und auch die Vorteile hieraus zieht (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juni 2005 - L 7/10 AL 1217/02; Urteil vom 19. November 2004 - L 10 AL 1160/03 - im Anschluss an das Urteil des 6. Senats des HLSG vom 9. Mai 2001 - L 6 AL 432/00; ebenso LSG NRW vom 16. Januar 2002 - L 12 AL 40/01; LSG Brandenburg vom 27. Juni 2003 - L 10 AL 4/02).

  • BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 11/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine erneute

    Auszug aus LSG Hessen, 28.10.2005 - L 7 AL 117/05
    Unter welchen Voraussetzungen die Gewährung von Alhi mit Rücksicht auf die Vermögensverhältnisse offenbar nicht gerechtfertigt ist, konkretisieren die §§ 6 ff. der Arbeitslosenhilfe-Verordnung (Alhi-VO) vom 7. August 1974 (BGBl. I. S. 1929; vgl. BSG SozR 3-4300 § 193 Nr. 2 m.w.N).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2002 - L 12 AL 40/01

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 28.10.2005 - L 7 AL 117/05
    Zwar wird der Treuhänder unter Umständen gezwungen, das ihm zur Verfügung stehende Treugut für seinen Lebensunterhalt zu verwerten, weshalb er möglicherweise wirtschaftlich außerstande gesetzt wird, den Anspruch des Treugebers nach § 667 BGB zu befriedigen, jedoch entspricht es der Rechtssystematik ebenso wie billiger Interessenabwägung, das wirtschaftliche Risiko der Durchsetzbarkeit des Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB dem Treugeber aufzubürden, der das verdeckte Treuhandverhältnis ermöglicht hat und auch die Vorteile hieraus zieht (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juni 2005 - L 7/10 AL 1217/02; Urteil vom 19. November 2004 - L 10 AL 1160/03 - im Anschluss an das Urteil des 6. Senats des HLSG vom 9. Mai 2001 - L 6 AL 432/00; ebenso LSG NRW vom 16. Januar 2002 - L 12 AL 40/01; LSG Brandenburg vom 27. Juni 2003 - L 10 AL 4/02).
  • LSG Hessen, 13.06.2005 - L 7/10 AL 1217/02

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.10.2005 - L 7 AL 117/05
    Zwar wird der Treuhänder unter Umständen gezwungen, das ihm zur Verfügung stehende Treugut für seinen Lebensunterhalt zu verwerten, weshalb er möglicherweise wirtschaftlich außerstande gesetzt wird, den Anspruch des Treugebers nach § 667 BGB zu befriedigen, jedoch entspricht es der Rechtssystematik ebenso wie billiger Interessenabwägung, das wirtschaftliche Risiko der Durchsetzbarkeit des Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB dem Treugeber aufzubürden, der das verdeckte Treuhandverhältnis ermöglicht hat und auch die Vorteile hieraus zieht (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juni 2005 - L 7/10 AL 1217/02; Urteil vom 19. November 2004 - L 10 AL 1160/03 - im Anschluss an das Urteil des 6. Senats des HLSG vom 9. Mai 2001 - L 6 AL 432/00; ebenso LSG NRW vom 16. Januar 2002 - L 12 AL 40/01; LSG Brandenburg vom 27. Juni 2003 - L 10 AL 4/02).
  • BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 47/77

    Arbeitslosigkeit - Arbeitslosenhilfe - Einkommen - Veräußerung eines privaten

    Auszug aus LSG Hessen, 28.10.2005 - L 7 AL 117/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist als Vermögen im Sinne der Alhi-Vorschriften der gesamte Bestand an Sachen oder Rechten in Geld- oder Geldeswert in der Hand des Berechtigten anzusehen (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 3; SozR 3-4220 § 6 Nrn. 8 u. 9).
  • LSG Brandenburg, 27.06.2003 - L 10 AL 4/02
    Auszug aus LSG Hessen, 28.10.2005 - L 7 AL 117/05
    Zwar wird der Treuhänder unter Umständen gezwungen, das ihm zur Verfügung stehende Treugut für seinen Lebensunterhalt zu verwerten, weshalb er möglicherweise wirtschaftlich außerstande gesetzt wird, den Anspruch des Treugebers nach § 667 BGB zu befriedigen, jedoch entspricht es der Rechtssystematik ebenso wie billiger Interessenabwägung, das wirtschaftliche Risiko der Durchsetzbarkeit des Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB dem Treugeber aufzubürden, der das verdeckte Treuhandverhältnis ermöglicht hat und auch die Vorteile hieraus zieht (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juni 2005 - L 7/10 AL 1217/02; Urteil vom 19. November 2004 - L 10 AL 1160/03 - im Anschluss an das Urteil des 6. Senats des HLSG vom 9. Mai 2001 - L 6 AL 432/00; ebenso LSG NRW vom 16. Januar 2002 - L 12 AL 40/01; LSG Brandenburg vom 27. Juni 2003 - L 10 AL 4/02).
  • LSG Hessen, 12.11.2014 - L 6 AS 491/11

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebungs- und Erstattungsbescheid -

    Selbst wenn er der Überzeugung gewesen sein sollte, sein Einkommen sei nicht anrechenbar, hätte er es offenlegen müssen, um dem Beklagten eine rechtliche Bewertung im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung zu ermöglichen (Verweis auf Hess. LSG, Urtl. v. 28. Oktober 2005 - L 7 AL 117/05, und BSG, Urtl. v. 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R).
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2006 - L 3 AL 113/05

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - verdecktes

    Der erkennende Senat folgt deshalb in Fortführung und Bestätigung seiner bisherigen Rechtsprechung der insoweit einhelligen Rechtsprechung anderer LSG, wonach für das Recht der Arbeitslosenversicherung bzw. die Berücksichtigung von Vermögen bei der Bewilligung von Alhi derjenige, der als verdeckter Treuhänder den Rechtsschein der Vermögensinhaberschaft erzeugt, sich daran gegenüber der Beklagten im Rahmen der Alhi-Bedürftigkeitsprüfung festhalten lassen muss (Urteile des erkennenden Senats vom 10. Februar 2006, L 3 AL 83/05, und 24. Februar 2006, L 3 AL 14/05; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Februar 2005, L 1 AL 84/03, Breithaupt 2005, 677; LSG Baden-Württemberg, a.a.O.; LSG Saarland, Urteile vom 4. November 2003, a.a.O., und 14. Januar 2001, L 8 AL 45/03, veröffentlicht in juris; LSG Brandenburg, Urteile vom 27. Juni 2003, a.a.O., und 1. Oktober 2004, L 8 AL 16/02, veröffentlicht in juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 21. August 2002, L 12 AL 247/01, veröffentlicht in juris, 20. März 2002, L 1 AL 85/01, veröffentlicht in juris, und 16. Januar 2002, a.a.O.; LSG Hessen, Beschluss vom 11. August 2005, L 9 AL 234/04 ER, veröffentlicht in juris, sowie Urteile vom 28. Oktober 2005, L 7 AL 117/05, veröffentlicht in juris, 13. Juni 2005, L 7/10 AL 1217/02, veröffentlicht in juris, und 9. Mai 2001, a.a.O.; SG Aachen, Urteil vom 15. September 2005, S 9 AL 9/05, veröffentlicht in juris; SG Detmold, S 10 (16) AL 48/02, veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de; ebenso für die Bedürftigkeitsprüfung im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. November 2005, L 19 B 73/05 AS ER; ebenso für die Bedürftigkeitsprüfung im Sozialhilferecht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteile vom 16. Dezember 2004, 12 S 2429/04, veröffentlicht in juris, und 25. September 1985, 6 S 1078/85, FEVS 36, 384; Verwaltungsgericht (VG) Hamburg, Urteil vom 28. Mai 2004, 8 K 1935/03, veröffentlicht in juris, VG Berlin, Beschluss vom 22. März 2004, 8 A 628/03, veröffentlicht in juris; und ebenso für die Bedürftigkeitsprüfung im Ausbildungsförderungsrecht: VG Karlsruhe, Urteil vom 23. Februar 2005, 10 K 1069/04, veröffentlicht in juris; ähnlich VG Düsseldorf, Urteil vom 31. Januar 2005, 11 K 7239/03, veröffentlicht in juris, und VG Aachen, Urteil vom 5. Juli 2005, 5 K 3571/04, veröffentlicht in juris).
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