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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2018 - L 7 AL 163/18 B ER   

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https://dejure.org/2018,46079
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2018 - L 7 AL 163/18 B ER (https://dejure.org/2018,46079)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.12.2018 - L 7 AL 163/18 B ER (https://dejure.org/2018,46079)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Dezember 2018 - L 7 AL 163/18 B ER (https://dejure.org/2018,46079)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG; § 5 Abs. 1 Nr. 3 AÜG; § 2 Abs. 1 Nr. 1 AÜG; § 3 Abs. 1 Nr. 1 AÜG; § 1 AÜG
    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen den Widerruf einer Erlaubnis nach dem AÜG; Unzuverlässigkeit eines Antragstellers; Summierung von Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen den Widerruf einer Erlaubnis nach dem AÜG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Widerruf einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Besprechungen u.ä. (2)

  • efarbeitsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung: Droht Entzug, Compliance-Analyse erforderlich

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Entzug der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 140/90

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2018 - L 7 AL 163/18
    Wann die Voraussetzungen des Versagungsgrundes der Unzuverlässigkeit, der einen gerichtlich nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff darstellt (Bundessozialgericht , Urteil vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 140/90 - SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 3), verwirklicht sind, ergibt sich nicht abschließend aus dem AÜG.

    Als unzuverlässig ist ein Antragsteller danach anzusehen, wenn in seiner Person Tatsachen vorliegen, denen zufolge zu besorgen ist, dass er sein Gewerbe nicht im Einklang mit den bestehenden rechtlichen Vorschriften ausüben wird (BSG, Urteil vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 140/90 - SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 3).

    Maßgebend ist ein aus den vorhandenen tatsächlichen Umständen der Vergangenheit und der Gegenwart gezogener Schluss auf ein wahrscheinliches zukünftiges Verhalten des Antragstellers, wobei der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht maßgebend ist (BSG, Urteil vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 140/90 - a.a.O.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2017 - L 2 AL 75/17 B ER).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2017 - L 2 AL 75/17

    Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit (AL)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2018 - L 7 AL 163/18
    - handeln (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2017 - L 2 AL 75/17 B ER -).

    Maßgebend ist ein aus den vorhandenen tatsächlichen Umständen der Vergangenheit und der Gegenwart gezogener Schluss auf ein wahrscheinliches zukünftiges Verhalten des Antragstellers, wobei der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht maßgebend ist (BSG, Urteil vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 140/90 - a.a.O.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. November 2017 - L 2 AL 75/17 B ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2018 - L 7 AL 22/18

    Summierung von kleinen Verstößen; Unzuverlässigkeit des Arbeitgebers; Widerruf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2018 - L 7 AL 163/18
    Sind die Erfolgsaussichten nicht in dieser Weise abschätzbar, so hat eine allgemeine Interessenabwägung hinsichtlich der Folgen für die jeweiligen Beteiligten bei der Aufrechterhaltung der gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehung zu erfolgen (vgl. Beschluss des Senats vom 27. Juni 2018 - L 7 AL 22/18 B ER - Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Aufl. 2017, § 86b Rn 12 ff).

    Die Unzuverlässigkeit kann sich aber auch aus einer Summierung von Umständen und kleinen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften ergeben, die für sich allein keinen Versagungsgrund rechtfertigen könnten (Beschluss des Senats vom 27. Juni 2018 - L 7 AL 22/18 B ER).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - L 1 AL 4/01
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2018 - L 7 AL 163/18
    Diese "Unzuverlässigkeit" ist nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift nicht nur bei der Neuerteilung, sondern auch bei jeder Verlängerung der Erlaubnis zu prüfen (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Dezember 2012 - L 1 AL 4/01).
  • LSG Sachsen, 14.09.2023 - L 3 AL 41/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Beginn der einjährigen Widerrufsfrist;

    Bei einem gänzlich offenen Ausgang in der Hauptsache müssen die sonstigen, gegen den Sofortvollzug sprechenden Umstände in jedem Fall höher zu bewerten sein, als die für ihn sprechenden, sonstigen Umstände, da es andernfalls bei der bereits gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit bleibt (vgl. zum Ganzen m. w. N.: Sächs. LSG, Beschluss vom 17. September 2019 - L 3 AL 19/19 B ER - juris Rdnr. 39, m. w. N.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - L 7 AL 163/18 B ER - juris Rdnr. 20, m. w. N.; Schlesw.-Holst. LSG, Beschluss vom 28. Februar 2020 - L 3 AL 27/20 B ER - juris Rdnr. 15; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG [13. Aufl., 2020, § 86b Rdnr. 12a bis 12e).

    Denn im Rahmen der Ermessensentscheidung sind unter anderem auch Schwere und Häufigkeit der Verstöße zu gewichten und mildere Mittel, zum Beispiel der Erlass einer Auflage, in Erwägung zu ziehen (vgl. Schlesw.-Holst. LSG, Beschluss vom 28. Februar 2020, a. a. O., Rdnr. 17; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Dezember 2018, a. a. O., Rdnr. 22; Schüren, a. a. O., § 5 Rdnr. 38, m. w. N.).

    Die Höhe des Streitwertes für das Verfahren des vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - L 7 AL 163/18 B ER - juris Rdnr. 31; Schlesw.-Holst. LSG, Beschluss vom 28. Februar 2020 - L 3 AL 27/20 B ER - juris Rdnr. 22; LSG Hamburg, Beschluss vom 9. Oktober 2020 - L 2 AL 32/20 B ER - juris Rdnr. 12).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2019 - L 11 AL 27/19

    Widerruf einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung; Begriff der

    Die für die Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern erforderliche Zuverlässigkeit setzt die Einrichtung einer Organisations- und Überwachungsstruktur voraus, die geeignet ist, zu Lasten der Leiharbeitnehmer gehende Verstöße gegen bestehende rechtliche Vorschriften zu vermeiden (Anschluss an Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - L 7 AL 163/18 B ER -).

    Insoweit ist auch von einem Widerrufsgrund iSd § 5 Abs. 1 Nr. 3 iVm § 3 Abs. 1 Nr. 2 AÜG auszugehen (mangelhafte Betriebsorganisation, vgl. dazu ausführlich: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - L 7 AL 163/18 B ER - Rn 24 ff).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2019 - L 11 AL 46/19
    Die Aufhebung umfasst auch den Widerruf nach § 5 AÜG (vgl Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 86a Rn 31; Wahrendorf in: Roos/Wahrendorf, SGG, 1. Auflage 2014, § 86a Rn 127; Richter in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG § 86a, Rn 66; ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - L 7 AL 163/18 B ER, Rn 19 - Beschluss des erkennenden Senats vom 17. Juni 2019 - L 11 AL 27/19 B ER, Rn 24).
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