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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 21.09.2012 - L 7 AL 3/12   

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https://dejure.org/2012,28508
LSG Hessen, 21.09.2012 - L 7 AL 3/12 (https://dejure.org/2012,28508)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21.09.2012 - L 7 AL 3/12 (https://dejure.org/2012,28508)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21. September 2012 - L 7 AL 3/12 (https://dejure.org/2012,28508)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld bis Vorlesungsbeginn // Die Einschreibung an einer Universität steht der Verfügbarkeit nicht entgegen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitslosengeldanspruch bei Studienbeginn

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil für Studenten - Arbeitslosengeld bis Vorlesungsbeginn

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitslosengeld für Studenten bis zum Vorlesungsbeginn

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bis Vorlesungsbeginn

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Anspruch bis Vorlesungsbeginn

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Angehender Student erhält Arbeitslosengeld bis Vorlesungsbeginn

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld bis Vorlesungsbeginn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld für Studenten bis zum Beginn der Vorlesungen

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld bis Vorlesungsbeginn // Die Einschreibung an einer Universität steht der Verfügbarkeit nicht entgegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 240 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 99/96

    Verfügbarkeit eines immatrikulierten Studenten

    Auszug aus LSG Hessen, 21.09.2012 - L 7 AL 3/12
    Selbst wenn man aufgrund der Immatrikulation zum 01. September 2009 das Eingreifen der Vermutungswirkung als gegeben ansehen würde, weil hier nur auf den formalen Status des Studenten abgestellt wird (vgl. einerseits BSG vom 19. März 1998, Az.: B 7 AL 44/97 R - juris - BSG SozR 3-4100 § 103a Nr. 3; andererseits Gagel/Steinmeyer, SGB III, Kommentar, § 120 Rn. 77f, Stand: Januar 2005) und nicht auf die Frage, ob auch tatsächlich studiert wird, so hätte die Klägerin diese Vermutung widerlegt.

    Die gesetzliche Vermutung ist in Fällen, in denen für das vom Arbeitslosen gewählte Studium konkrete Anforderungen in den Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen nicht vorgesehen sind oder solche Bestimmungen überhaupt nicht bestehen, bereits durch diese Tatsche widerlegt (BSG SozR 3-4100 § 103a Nr. 3; BSG vom 19. März 1998, Az.: B 7 AL 44/97 R - juris -).

  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 44/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Rücknahme - Verwaltungsakt - intertemporales Verfahrensrecht

    Auszug aus LSG Hessen, 21.09.2012 - L 7 AL 3/12
    Selbst wenn man aufgrund der Immatrikulation zum 01. September 2009 das Eingreifen der Vermutungswirkung als gegeben ansehen würde, weil hier nur auf den formalen Status des Studenten abgestellt wird (vgl. einerseits BSG vom 19. März 1998, Az.: B 7 AL 44/97 R - juris - BSG SozR 3-4100 § 103a Nr. 3; andererseits Gagel/Steinmeyer, SGB III, Kommentar, § 120 Rn. 77f, Stand: Januar 2005) und nicht auf die Frage, ob auch tatsächlich studiert wird, so hätte die Klägerin diese Vermutung widerlegt.

    Die gesetzliche Vermutung ist in Fällen, in denen für das vom Arbeitslosen gewählte Studium konkrete Anforderungen in den Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen nicht vorgesehen sind oder solche Bestimmungen überhaupt nicht bestehen, bereits durch diese Tatsche widerlegt (BSG SozR 3-4100 § 103a Nr. 3; BSG vom 19. März 1998, Az.: B 7 AL 44/97 R - juris -).

  • LSG Thüringen, 22.02.2007 - L 3 AL 822/03

    Gewährung von Arbeitslosengeld für einen immatrikulierten Studenten; Ausübung

    Auszug aus LSG Hessen, 21.09.2012 - L 7 AL 3/12
    Die Klägerin hätte folglich eine Vollzeitbeschäftigung im streitgegenständlichen Zeitraum ausüben können (so wie hier in einem vergleichbaren Fall: Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 22. Februar 2007, Az.: L 3 AL 822/03 - juris -).
  • LSG Niedersachsen, 25.10.1991 - L 4 KR 130/90
    Auszug aus LSG Hessen, 21.09.2012 - L 7 AL 3/12
    In einem solchen Fall wiederum hätte sie in Umkehrung der hier streitigen Situation sich nicht auf das sog. Werkstudentenprivileg berufen können, denn dieses und die damit einhergehende Versicherungs- und Beitragsfreiheit greift nur ein, wenn jemand tatsächlich studiert und nicht allein aufgrund der Tatsache, dass eine Immatrikulation oder Rückmeldung erfolgt ist (LSG Niedersachsen, Urteil vom 25. Oktober 1991, Az.: L 4 Kr 130/90 - juris - ).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 25/92

    Beitragsfreiheit - Student - Abschluß - Ergänzungsstudium

    Auszug aus LSG Hessen, 21.09.2012 - L 7 AL 3/12
    Der Regelungsgehalt steht in sachlichem Zusammenhang mit dem sog. Werkstudentenprivileg und soll nicht nur der Beweiserleichterung dienen, sondern auch den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz studierender Arbeitsloser in der Arbeitslosenversicherung gewährleisten (BSG, Urteil vom 21. April 1993, Az.: 11 RAr 25/92; SozR 3-4100 § 103a Nr. 1).
  • BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 18/94

    Widerlegung der Vermutung beitragsfeier Beschäftigung durch einen Studenten

    Auszug aus LSG Hessen, 21.09.2012 - L 7 AL 3/12
    Zu der vergleichbaren Vorläuferregelung (§ 103a Arbeitsförderungsgesetz (AFG)) hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass ein Student die Vermutung des § 103a Abs. 1 AFG, er könne neben dem Studium nur eine beitragsfreie Beschäftigung ausüben, widerlegt, wenn er dargelegt und nachweist, dass weder die für ihn geltenden abstrakten Regelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen noch seine konkrete Studiengestaltung eine Beschäftigung ausschließen, die mehr als kurzzeitig ist und bei der das Studium hinsichtlich der Gesamtbelastung hinter der Arbeitnehmertätigkeit zurücktritt (Urteil vom 14. März 1996, 7 RAr 18/94, SozR 3-4100 § 103a Nr. 2).
  • LSG Hessen, 27.02.2015 - L 9 AL 148/13

    1. Durch die Immatrikulation entsteht zwischen dem Studenten und der Hochschule

    (ebenso Hessisches LSG, Urteil vom 21. September 2012 - L 7 AL 3/12 - Urteil vom 26. Juni 2013 - L 6 AL 186/10 -).

    Ausgehend davon, dass aufgrund der Immatrikulation zum 1. September 2010 die Vermutungswirkung eingreife (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 26. Juni 2013 - L 6 AL 186/10 -, Hess. LSG, Urteil vom 21. September 2012 - L 7 AL 3/12 - m. w. N.), habe die Klägerin diese Vermutung widerlegt.

    Außerdem verweist sie auf die Urteile des Hessischen Landessozialgerichts mit den Az. L 6 AL 186/10 sowie L 7 AL 3/12.

  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2014 - L 13 AL 5317/13
    Hierzu hat sie auf Entscheidungen des Sozialgerichts Mainz vom 31. Juli 2012 und des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) vom 21. September 2012, L 7 AL 3/12, verwiesen.

    Das Klageverfahren hat im Hinblick auf eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht (BSG) wegen der Entscheidung des Hessischen LSG vom 21. September 2012, L 7 AL 3/12, zeitweise geruht und ist nach Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das BSG (Beschluss vom 8. April 2013, B 11 AL 137/12 B) fortgesetzt worden.

    Hierzu ist zunächst festzustellen, dass - entgegen der Ansicht der Beklagten - die Widerlegung, dass nur eine versicherungsfreie Beschäftigung ausgeübt werden kann, nicht für das gesamte Semester oder gar für das gesamte Studium erforderlich ist, sondern nur für den Zeitraum, für welchen Leistungen begehrt werden (vgl. Hessisches LSG, Urteile vom 21. September 2012, L 7 AL 3/12, und 26. Juni 2013, L 6 AL 186/10, in Juris; Öndül in juris-PK SGB III, § 139 Rdnr. 36).

    B 7 AL 44/97 R, und vom 14. März 1996, 7 Rar 18/94, LSG Baden-Württemberg Urteil vom 18. November 2011, L 12 AL 5291/09, sowie Hessisches LSG, Urteile vom 21. September 2012, L 7 AL 3/12, und 26. Juni 2013, L 6 AL 186/10, alle jeweils in Juris; Brand, SGG, Kommentar, 6. Auflage 2012, § 139 Rdnr.15, Öndül in juris-PK SGB III, § 139 Rdnr. 35).

    B 7 AL 44/97 R, und vom 14. März 1996, 7 Rar 18/94, LSG Baden-Württemberg Urteil vom 18. November 2011, L 12 AL 5291/09, sowie Hessisches LSG, Urteile vom 21. September 2012, L 7 AL 3/12, und 26. Juni 2013, L 6 AL 186/10, alle jeweils in Juris; Brand, SGG, Kommentar, 6. Auflage 2012, § 139 Rdnr.15, Öndül in juris-PK SGB III, § 139 Rdnr. 35).

  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2014 - L 13 AL 4752/13
    Dies ergebe sich auch aus den Urteilen des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 18. November 2011, L 12 AL 5291/09 und des Hessischen LSG vom 21. September 2012, L 7 AL 3/12, die zu den gleichlautenden Vorgängernormen ergangen seien.

    Hierzu ist zunächst festzustellen, dass - entgegen der Ansicht der Beklagten - die Widerlegung, dass nur eine versicherungsfreie Beschäftigung ausgeübt werden kann, nicht für das gesamte Semester oder gar für das gesamte Studium erforderlich ist, sondern nur für den Zeitraum, für welchen Leistungen begehrt werden (vgl. Hessisches LSG, Urteile vom 21. September 2012, L 7 AL 3/12, und 26. Juni 2013, L 6 AL 186/10, in Juris; Öndül in juris-PK SGB III, § 139 Rdnr. 36).

    B 7 AL 44/97 R, und vom 14. März 1996, 7 Rar 18/94, LSG Baden-Württemberg Urteil vom 18. November 2011, L 12 AL 5291/09, sowie Hessisches LSG, Urteile vom 21. September 2012, L 7 AL 3/12, und 26. Juni 2013, L 6 AL 186/10, alle jeweils in Juris; Brand, SGG, Kommentar, 6. Auflage 2012, § 139 Rdnr.15, Öndül in juris-PK SGB III, § 139 Rdnr. 35).

    B 7 AL 44/97 R, und vom 14. März 1996, 7 Rar 18/94, LSG Baden-Württemberg Urteil vom 18. November 2011, L 12 AL 5291/09, sowie Hessisches LSG, Urteile vom 21. September 2012, L 7 AL 3/12, und 26. Juni 2013, L 6 AL 186/10, alle jeweils in Juris; Brand, SGG, Kommentar, 6. Auflage 2012, § 139 Rdnr.15, Öndül in juris-PK SGB III, § 139 Rdnr. 35).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 12 AL 23/13
    Nach dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 2.10.2012 - L 7 AL 3/12 - könne eine eingeschriebene Studienanfängerin bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen Alg beanspruchen.

    Dazu werde auf das Urteil des Landessozialgerichts Hessen vom 21.9.2012 - L 7 AL 3/12 - verwiesen, dem uneingeschränkt zuzustimmen sei.

    Dies hat zur Folge, dass er solange als der Arbeitsvermittlung nicht aktuell zur Verfügung stehend anzusehen ist, bis er diese Vermutung widerlegt hat." Das BSG habe ebenso wie zuvor das BVerfG - entgegen der wohl grundsätzlich anderen Annahme des Hessischen LSG in seinem Urteil vom 21.9.2012 (L 7 AL 3/12) - nicht nur zufällig, sondern sehr bewusst den Immatrikulationsakt als Auslöser und damit Zeitpunkt des Beginns der widerleglichen Vermutung der Versicherungsfreiheit eines Studenten gewählt.

    Die von ihr - der Beklagten - gegen das Urteil des Hessischen LSG vom 21.9.2012 - L 7 AL 3/12 - erhobene Nichtzulassungsbeschwerde habe das BSG inzwischen mit Beschluss vom 8.4.2013 - B 11 AL 137/12 B - als unzulässig verworfen.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - L 8 AL 5356/13
    Hierzu ist zunächst festzustellen, dass die Widerlegung, dass nur eine versicherungsfreie Beschäftigung ausgeübt werden kann, nicht für das gesamte Semester oder gar für das gesamte Studium erforderlich ist, sondern nur für den Zeitraum, für welchen Leistungen begehrt werden (vgl. Hessisches LSG 21.09.2012 - L 7 AL 3/12; Hessisches LSG 26.06.2013 - L 6 AL 186/10 - juris; LSG Baden-Württemberg 28.10.2014 - L 13 AL 5317/13 - n.v.; LSG Baden-Württemberg 28.10.2014 - L 13 AL 4752/13 - n.v.; Öndül in juris-PK SGB III, § 139 RdNr. 36).

    Die Vorschrift des § 139 Abs. 2 Satz 2 SGB III legt dem Arbeitslosen insofern eine Darlegungs- und Beweisführungslast i.S.d. objektiven Beweisbelastung auf (BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 25/92 - juris RdNr. 26; BSG 24.07.1997 - 11 RAr 99/96 - juris; BSG 19.03.1998 - B 7 AL 44/97 R - juris; BSG 14.03.1996 - 7 RAr 18/94 - juris; LSG Baden-Württemberg 18.11.2011 - L 12 AL 5291/09 - juris; Hessisches LSG 21.09.2012 - L 7 AL 3/12 - juris; Hessisches LSG 26.06.2013 - L 6 AL 186/10 - juris; LSG Baden-Württemberg 28.10.2014 - L 13 AL 5317/13 - n.v.; LSG Baden-Württemberg 28.10.2014 - L 13 AL 4752/13 - n.v.; Brand, SGB 111, 6.

    Insoweit kommt es nicht auf eine rückschauende, sondern auf eine vorausschauende Beurteilung an (zum Ganzen vgl. BSG 21.04.1993 - 11 RAr 25/92 - juris RdNr. 26; BSG 24.07.1997 - 11 RAr 99/96 - juris; BSG 19.03.1998 - B 7 AL 44/97 R - juris; BSG 14.03.1996 - 7 RAr 18/94 - juris; LSG Baden-Württemberg 18.11.2011 - L 12 AL 5291/09 - juris; Hessisches LSG 21.09.2012 - L 7 AL 3/12 - juris; Hessisches LSG 26.06.2013 - L 6 AL 186/10 - juris; LSG Baden-Württemberg 28.10.2014 - L 13 AL 5317/13 - n.v.; LSG Baden-Württemberg 28.10.2014 - L 13 AL 4752/13 - n.v.; Brand, SGB 111, 6.

  • LSG Hessen, 26.06.2013 - L 6 AL 186/10

    Arbeitslosengeldanspruch - Sonderfall der Verfügbarkeit - Student - Beginn der

    So hat der 7. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in seinem Urteil vom 21. September 2012 (L 7 AL 3/12, juris), in einem vergleichbaren Fall - formaler Beginn des Wintersemesters 2009/10 am 1. September 2009, Vorlesungsbeginn am 5. Oktober 2009 - die Verfügbarkeit der dortigen Klägerin im Zeitraum 1. September bis 4. Oktober 2009 bejaht und die Vermutung des § 120 Abs. 2 S. 1 SGB III als widerlegt angesehen.

    Die Arbeitsvermittlung durch die Beklagte tritt in den Hintergrund, auch wenn die Verfügbarkeit des Arbeitslosen Anspruchsvoraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld ist (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 21. September 2012 - L 7 AL 3/12 -, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.11.2014 - L 3 AL 972/14

    Arbeitslosengeldanspruch - Sonderfall der Verfügbarkeit - Student - Zeitraum bis

    Für diese Vermutungsregelung selbst stellt die Rechtsprechung durchgehend auf den rein formalen Umstand der Immatrikulation und den Status als Student (oder Schüler) ab, unabhängig davon, ob das Studium durchgeführt wird oder nicht (BSG, Urt. v. 21.04.1993, 11 RAr 25/92, Juris Rn. 26; Hessisches LSG, Urt. v. 21.09.2012, L 7 AL 3/12, Juris Rn. 35; wohl auch BSG, Urt. v. 19.03.1998, B 7 AL 44/97 R, Juris Rn. 25).
  • SG Augsburg, 26.06.2020 - S 7 AL 319/18

    Kein Stopp des Arbeitslosengeldes nach Immatrikulation

    Für die Zeit unmittelbar nach der Immatrikulation oder sonst dem Beginn des Status als Student reicht es für eine Widerlegung der gesetzlichen Vermutung nämlich bereits aus, dass der Versicherte — beispielsweise durch Vorlage der Stundenpläne — nachweist, dass er in dieser Zeit nicht an einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gehindert ist (vgl. Hessisches Landessozialgericht — LSG — Urteil vom 21.09.2012, L 7 AL 3/12, und Urteil vom 27.02.2015, L 9 AL 148/13, jeweils zitiert nach juris; Beck OK SozR, Stand 01.06.2019, § 139 SGB III Randnr. 10 a; Söhngen in: Eicher/SchIegel, SGB III, Stand März 2020, § 139 Randnr. 50; Öndyl in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 111, 2. Aufl., § 139 SGB III, Randnr. 41, Stand 11.11.2019.).
  • SG Nürnberg, 27.10.2020 - S 22 AL 229/20

    Arbeitslosengeld für Schüler nach letztem Prüfungstag

    Bei Studenten ist nach Auffassung mehrerer Landessozialgerichte für die Zeit unmittelbar nach der Immatrikulation bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen, also zu Beginn des Studiums, eine Widerlegung der Vermutung nach § 139 Abs. 2 Satz 2 SGB III möglich, wenn das bevorstehende Studium noch keinerlei Zeit in Anspruch nimmt (LSG Hessen v. 27.02.2015 - L 9 AL 148/13; LSG Hessen v. 21.09.2012 - L 7 AL 3/12; LSG Thüringen v. 22.02.2007 - L 3 AL 822/03).
  • SG Nürnberg, 27.10.2020 - 22 AL 229/20

    Arbeitslosengeld für einen Schüler bereits nach dem Ablegen der letzten Prüfung

    Bei Studenten ist nach Auffassung mehrerer Landessozialgerichte für die Zeit unmittelbar nach der Immatrikulation bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen, also zu Beginn des Studiums, eine Widerlegung der Vermutung nach § 139 Abs. 2 Satz 2 SGB III möglich, wenn das bevorstehende Studium noch keinerlei Zeit in Anspruch nimmt (LSG Hessen v. 27.02.2015 - L 9 AL 148/13; LSG Hessen v. 21.09.2012 - L 7 AL 3/12; LSG Thüringen v. 22.02.2007 - L 3 AL 822/03).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2016 - L 12 AL 26/13
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2013 - L 7 AL 3/12   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.02.2011 - B 7 AL 156/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2013 - L 7 AL 3/12
    Bei dieser Durchschnittsberechnung ist vielmehr zum einen das tatsächlich im Bemessungszeitraum erzielte Entgelt, zum anderen aber auch die tatsächliche Anzahl der Kalendertage im Bemessungszeitraum zugrunde zu legen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 7/08 R, Rdnr. 19 nach juris; BSG, Beschluss vom 16. Februar 2011 - B 7 AL 156/10 B, Rdnr. 6).
  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 7/08 R

    Höhe des Arbeitslosengeldes nach Arbeitszeitreduzierung durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2013 - L 7 AL 3/12
    Bei dieser Durchschnittsberechnung ist vielmehr zum einen das tatsächlich im Bemessungszeitraum erzielte Entgelt, zum anderen aber auch die tatsächliche Anzahl der Kalendertage im Bemessungszeitraum zugrunde zu legen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 6. Mai 2009 - B 11 AL 7/08 R, Rdnr. 19 nach juris; BSG, Beschluss vom 16. Februar 2011 - B 7 AL 156/10 B, Rdnr. 6).
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