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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2014 - L 7 AL 56/12   

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https://dejure.org/2014,28561
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2014 - L 7 AL 56/12 (https://dejure.org/2014,28561)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.09.2014 - L 7 AL 56/12 (https://dejure.org/2014,28561)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. September 2014 - L 7 AL 56/12 (https://dejure.org/2014,28561)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 3 S. 2 WVO; § ... 112 Abs. 1 SGB III; § 117 Abs. 2 SGB III; § 136 Abs. 2 S. 1 und S. 2 SGB IX; § 33 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX; § 33 Abs. 8 S. 1 Nr. 3 SGB IX; § 40 Abs. 1 SGB IX; § 42 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX; UN-BRK Art. 27
    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Keine Kostenübernahme für eine Kommunikationsassistenz zwecks Aufnahme in eine Werkstatt für Behinderte; Kein Individualanspruch aus der UN-Behindertenrechtkonvention

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben - Werkstatt für behinderte Menschen - Kostenübernahme für eine Kommunikationsassistenz - Werkstattfähigkeit - hoher Betreuungsbedarf - Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung - UNBehRÜbk

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Keine Kostenübernahme für eine Kommunikationsassistenz zwecks Aufnahme in eine Werkstatt für Behinderte; Kein Individualanspruch aus der UN-Behindertenrechtkonvention

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Keine Kostenübernahme für eine Kommunikationsassistenz zwecks Aufnahme in eine Werkstatt für Behinderte; Kein Individualanspruch aus der UN-Behindertenrechtkonvention

  • rechtsportal.de

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Keine Kostenübernahme für eine Kommunikationsassistenz zwecks Aufnahme in eine Werkstatt für Behinderte; Kein Individualanspruch aus der UN-Behindertenrechtkonvention

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 878
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 22/93

    Eignung eines Behinderten zur Teilnahme an Maßnahmen im Arbeitstrainingsbereich

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2014 - L 7 AL 56/12
    Steht dagegen von vornherein fest, dass der behinderte Mensch - auch nach Teilnahme am Eingangsverfahren und nach dem Durchlaufen des Berufsbildungsbereichs - die Voraussetzungen für eine Aufnahme in den Arbeitsbereich nicht erfüllen wird, weil er nicht mindestens an einem der mehreren Arbeitsvorgänge eingesetzt werden kann, die in dem Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen wiederholt anfallen, hat er keinen Anspruch auf Förderung nach dem SGB III (BSG, Urteil vom 10.03.1994 - 7 RAr 22/93 -, SozR 3-4100 § 58 Nr. 6, Rdz. 36).
  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 57/94

    Anhörung bei der Feststellung der Prozeßunfähigkeit eines Verfahrensbeteiligten,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2014 - L 7 AL 56/12
    d) Maßstab für die Werkstattfähigkeit von behinderten Menschen sind also nach der Rechtsprechung des BSG die konkreten Verhältnisse (z. B. Personalschlüssel) in der Werkstatt, in die der behinderte Mensch aufgenommen werden soll (BSG, Urteil 29.06.1995 - 11 RAr 57/94 -, SozR 3-4100 § 58 Nr. 7, Rdz. 27).
  • BSG, 02.11.2011 - B 11 AL 80/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2014 - L 7 AL 56/12
    In Anlehnung an die BSG-Rechtsprechung und an die normativen Vorgaben haben dann bei behinderten Menschen mit Autismus und einem Betreuungsbedarf von 1 : 1 die Werkstattfähigkeit verneint: Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 03.06.2011 - L 3 AL 86/10 - (Nichtzulassungsbeschwerde dagegen verworfen durch BSG, Beschluss vom 02.11.2011 - B 11 AL 80/11 B -) und Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.05.2012 - L 10 AL 8/11 - (Nichtzulassungsbeschwerde dagegen verworfen durch BSG, Beschluss vom 19.12.2012 - B 11 AL 92/12 B -).
  • BSG, 19.12.2012 - B 11 AL 92/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2014 - L 7 AL 56/12
    In Anlehnung an die BSG-Rechtsprechung und an die normativen Vorgaben haben dann bei behinderten Menschen mit Autismus und einem Betreuungsbedarf von 1 : 1 die Werkstattfähigkeit verneint: Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 03.06.2011 - L 3 AL 86/10 - (Nichtzulassungsbeschwerde dagegen verworfen durch BSG, Beschluss vom 02.11.2011 - B 11 AL 80/11 B -) und Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.05.2012 - L 10 AL 8/11 - (Nichtzulassungsbeschwerde dagegen verworfen durch BSG, Beschluss vom 19.12.2012 - B 11 AL 92/12 B -).
  • BSG, 04.06.2013 - B 11 AL 8/12 R

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Erstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2014 - L 7 AL 56/12
    In diesem Zusammenhang hat das BSG z. B. entschieden, dass die Gestellung eines Gebärdensprachdolmetschers im ausbildungsbegleitenden Berufsschulunterricht eines behinderten Menschen als sonstige Hilfe im Sinne dieser Vorschriften in den Zuständigkeitsbereich der Beklagten fällt (BSG, Urteil vom 04.06.2013 - B 11 AL 8/12 R).
  • LSG Bayern, 23.05.2012 - L 10 AL 8/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2014 - L 7 AL 56/12
    In Anlehnung an die BSG-Rechtsprechung und an die normativen Vorgaben haben dann bei behinderten Menschen mit Autismus und einem Betreuungsbedarf von 1 : 1 die Werkstattfähigkeit verneint: Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 03.06.2011 - L 3 AL 86/10 - (Nichtzulassungsbeschwerde dagegen verworfen durch BSG, Beschluss vom 02.11.2011 - B 11 AL 80/11 B -) und Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.05.2012 - L 10 AL 8/11 - (Nichtzulassungsbeschwerde dagegen verworfen durch BSG, Beschluss vom 19.12.2012 - B 11 AL 92/12 B -).
  • LSG Sachsen, 03.06.2011 - L 3 AL 86/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2014 - L 7 AL 56/12
    In Anlehnung an die BSG-Rechtsprechung und an die normativen Vorgaben haben dann bei behinderten Menschen mit Autismus und einem Betreuungsbedarf von 1 : 1 die Werkstattfähigkeit verneint: Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 03.06.2011 - L 3 AL 86/10 - (Nichtzulassungsbeschwerde dagegen verworfen durch BSG, Beschluss vom 02.11.2011 - B 11 AL 80/11 B -) und Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.05.2012 - L 10 AL 8/11 - (Nichtzulassungsbeschwerde dagegen verworfen durch BSG, Beschluss vom 19.12.2012 - B 11 AL 92/12 B -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - L 15 SO 54/12

    Anspruch des in einer Werkstätte für Behinderte Untergebrachten auf Leistungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2014 - L 7 AL 56/12
    Denn nur der Träger der Werkstatt für behinderte Menschen selbst kann im Rahmen der ihm zugewiesenen Aufgaben und der Vorgaben für die einzelnen Tätigkeitsbereiche über die persönlichen und sachlichen Mittel bestimmen, während die Beklagte keinen Einfluss auf den Personalschlüssel für die Tätigkeitsbereiche der Werkstatt für behinderte Menschen hat und zwar auch nicht mittelbar durch die Entscheidung über die Leistungsvoraussetzungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (a.A. LSG Berlin-Brandenburg 20.2.2014 - L 15 SO 54/12 -, welches entscheidungserheblich eine Interventionspflicht des Sozialleistungsträgers vermisst, die Einrichtung an die Erfüllung ihrer Aufnahmepflicht anzuhalten).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - L 7 SO 1447/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung - Klage auf höhere

    Die Beigeladene Ziff. 2 hat die erwachsene, an einer geistigen oder Mehrfachbehinderung leidende Klägerin, die unstreitig nicht werkstattfähig ist (vgl. §§ 41 Abs. 1, 136 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - ; vgl. ferner bspw. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. September 2014 - L 7 AL 56/12 - juris Rdnrn. 24 ff. - Bayerisches LSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 10 AL 7/11 - juris Rdnrn. 20 ff.; Sächsisches LSG, Urteil vom 3. Juni 2011 - L 3 AL 86/10 - juris Rdnr. 23 - jeweils unter Bezugnahme auf BSG, Urteile vom 10. März 1994 - 7 RAr 22/93 - juris - vom 29. Juni 1995 - 11 RAr 57/97 - BSGE 76, 178), in den FuB für geistig und körperliche behinderte Erwachsende aufgenommen, so dass lediglich der Leistungstyp I.4.5.a in Betracht kommt.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.11.2014 - L 2 AL 41/14

    Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben - Werkstatt für behinderte Menschen -

    Eine solche Arbeitsassistenz kann auch für einen Arbeitsplatz in einer Werkstatt für behinderte Menschen geleistet werden (ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. September 2014 - L 7 AL 56/12 - zitiert nach juris).
  • BGH, 16.06.2015 - VI ZR 416/14

    Rentenversicherungspflicht bei Teilnahme an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im

    Wenn nämlich von vornherein feststeht, dass der behinderte Mensch die Voraussetzungen für eine Aufnahme in den Arbeitsbereich auch nach Teilnahme am Eingangsverfahren und nach dem Durchlaufen des Berufsbildungsbereichs nicht erfüllen wird, hat er keinen Anspruch auf Förderung nach dem Sozialgesetzbuch III und Aufnahme in das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich (vgl. BSG, SozR 3-4100 § 58 Nr. 6 S. 25; Bayerisches LSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 10 AL 8/11, juris Rn. 15, 21; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. September 2014 - L 7 AL 56/12, juris Rn. 24; Knittel, SGB IX, § 40 Rn. 16 [Stand: Mai 2013]; a.A. Cramer, Werkstätten für behinderte Menschen, 5. Aufl., § 3 WVO Rn. 15; vgl. auch BSG, SozR 3-2200 § 1237a Nr. 2 S. 6 zu § 1237a RVO).
  • SG Mannheim, 12.10.2017 - S 14 AL 3035/16

    Ermessensentscheidung des Leistungsträgers bei der Aufnahme eines behinderten

    Soweit keine weiteren Abklärungsmaßnahmen erfolgt sind und eine Prognose über die Werkstattfähigkeit nicht aufgestellt werden kann, kann im Eingangsverfahren eine 1:1-Betreuung geboten sein, um eine Eingewöhnung zu gewährleisten (vgl. Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 23. September 2014 - L 7 AL 56/12, in juris, m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2018 - L 8 SO 354/15
    Die Beurteilung der Werkstattfähigkeit richtet sich nach den konkreten Verhältnissen in der WfbM, in die der behinderte Mensch aufgenommen ist bzw. werden soll (BSG, Urteil vom 29. Juni 1995 - 11 RAr 57/94 - juris Rn. 24, 25; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. September 2014 - L 7 AL 56/12 - juris Rn. 25; Luik, a.a.O., § 39 Rn. 41).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2017 - L 7/12 AL 82/12
    Steht dagegen von vornherein fest, dass der behinderte Mensch - auch nach Teilnahme am Eingangsverfahren und nach Durchlaufen des Berufsbildungsbereichs - die Voraussetzungen für eine Aufnahme in den Arbeitsbereich nicht erfüllen wird, weil er nicht mindestens an einem der mehreren Arbeitsvorgänge eingesetzt werden kann, die in dem Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen wiederholt anfallen, hat er keinen Anspruch auf Förderung nach dem SGB III (BSG, Urteil vom 10.03.1994 - 7 RAr 22/93 - SozR 3-4100 § 58 Nr. 6 Rdnr. 36; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.09.2014 - L 7 AL 56/12 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2018 - L 3 R 242/18
    Es ist nämlich nichts dafür ersichtlich, dass er nicht mindestens an einem der mehreren Arbeitsvorgänge eingesetzt werden kann, die in dem Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen wiederholt anfallen (vgl. zu diesem Kriterium etwa Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 10. März 1994 - 7 RAr 22/93 -, zitiert nach juris Rn. 36, 38), oder seine Betreuung mit dem Betreuungsschlüssel der Einrichtung nicht zu erreichen ist (vgl. Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. September 2014 - L 7 AL 56/12 -, zitiert nach juris Rn. 24 ff.).
  • VG Berlin, 21.08.2023 - 3 L 234.23
    Die UN-Behindertenrechtskonvention enthält keine Individualansprüche (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. September 2014 - L 7 AL 56/12 -, juris Rn. 31).
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