Rechtsprechung
   LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05 ER, L 7 AS 2/05 ER, L 7 AS 3/05 ER, L 7 AS 4/05 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,190
LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05 ER, L 7 AS 2/05 ER, L 7 AS 3/05 ER, L 7 AS 4/05 ER (https://dejure.org/2005,190)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.06.2005 - L 7 AS 1/05 ER, L 7 AS 2/05 ER, L 7 AS 3/05 ER, L 7 AS 4/05 ER (https://dejure.org/2005,190)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER, L 7 AS 2/05 ER, L 7 AS 3/05 ER, L 7 AS 4/05 ER (https://dejure.org/2005,190)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 3 Nr 3 Buchst b SGB 2, § 9 Abs 2 S 1 SGB 2, § 9 Abs 1 SGB 2, § 20 SGB 10, § 86b Abs 2 SGG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche Gemeinschaft - aktuelle Anhaltspunkte - einstweiliger Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung; Notwendigkeit des Vorliegens eines Anordnungsanspruchs und eines Anordnungsgrundes; Voraussetzungen für das Vorliegen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft und ALG II

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft und ALG II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Prüfung der Hilfebedürftigkeit durch zeitnahe Erkenntnisse, Versagung einstweiligen Rechtsschutzes bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 295 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (185)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05
    Die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in diesen Fällen bedeutete, da der elementare Lebensbedarf eines Menschen nur aktuell befriedigt werden kann, für den Hilfebedürftigen eine grundsätzlich unzulässige "Vorwegnahme der Hauptsache" (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) müssen sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).

    Dabei sind, soweit im Zusammenhang mit dem Anordnungsanspruch auf die Erfolgsaussichten abgestellt wird, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).

    Umstände der Vergangenheit dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie eindeutige Erkenntnisse über die gegenwärtige Lage des Anspruchstellers ermöglichen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).

    Nur wenn die Antragsgegnerin unter Angabe von Tatsachen konkret vorgetragen hätte, über welches - bisher verschwiegene - Einkommen die Antragsteller aktuell verfügen, so dass diesen auch eine Widerlegung im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten möglich gewesen wäre, könnte von berechtigten Zweifeln an der Hilfsbedürftigkeit ausgegangen werden und diese ein Gewicht erlangen, dass die Ablehnung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts rechtfertigte (vgl. auch den bereits zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 sowie den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts a.a.O.).

    Wie ausgeführt dienen die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens, mithin der Erfüllung einer verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutz der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl. BVerfG Beschluss vom 12. Mai 2005 -1 BvR 569/05 - unter Hinweis auf BVerwGE 82, 60, 80).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.03.2003 - 2 MB 31/03

    Erst sterben, dann klagen

    Auszug aus LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05
    Vorgänge in der Vergangenheit könnten deshalb nur dann die Rechtslage beeinflussen, wenn sie in die Gegenwart weiterhin fortwirkten (Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. März 2003 - 2 MB 31/03 - info also: 2004, 226, 227).

    Ganz abgesehen davon, dass das Sozialamt der Stadt A.Stadt jedenfalls für die Antragsteller zu 2. und 3. die Sozialhilfe ab Oktober 2004 weiter bewilligte und diese Leistung zu Händen der Antragstellerin zu 1. in Höhe von 754, 51 Euro zahlte, so dass durch Einschränkung auf das existentiell zwingend Erforderliche und Inanspruchnahme von Privatdarlehen sowie - von der Antragstellerin zu 1. eingeräumt - Ladendiebstählen eine Überlebensmöglichkeit möglich erscheint, war es schon nach früherem Sozialhilferecht unstatthaft, einem Hilfesuchenden die Gewährung der Hilfe zum Lebensunterhalt zunächst zu verweigern und ihm dann entgegenzuhalten, dass bereits das Überleben ohne die verweigerte Hilfe Zweifel an der Hilfebedürftigkeit begründe (Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. März 2003 - 2 MB 31/03 - info also: 2004, 226).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05
    Eine eheähnliche Gemeinschaft ist allein die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt und sich - im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Paare füreinander begründen, also über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft - hinausgeht (BVerwG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87, BVerwGE 87, 234, 264; Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 96/00 R).

    Dies entspricht im Übrigen der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 87, 234, 264) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 98, 195, 198 f.).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05
    Dies entspricht im Übrigen der Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 87, 234, 264) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 98, 195, 198 f.).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Auszug aus LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05
    Eine eheähnliche Gemeinschaft ist allein die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt und sich - im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Paare füreinander begründen, also über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft - hinausgeht (BVerwG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87, BVerwGE 87, 234, 264; Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 - B 7 AL 96/00 R).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - L 3 AS 315/14

    Zulässigkeit von Hausbesuchen bei SGB-II-Leistungen

    Ist die Klage offensichtlich zulässig und begründet, vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (LSG Nds-Bremen v. 20.10.2003 - L 15 AL 23/03 ER, SGb 2004, 44; LSG RP v. 12.2.2010 - L 1 SO 84/09 B ER; Thür. LSG aaO; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 123 Rn. 25); auch in diesem Fall kann aber auf einen Anordnungsgrund nicht verzichtet werden (LSG RP v. 11.11.2004 - L 5 ER 75/04 KA, NZS 2005, 671; Hess. LSG v. 29.6.2005, L 7 AS 1/05 ER, Breith. 2006, 56).

    Die einstweilige Anordnung wird erlassen, wenn es dem Antragsteller unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (LSG NW, NZS 2002, 498; LSG RP v. 11.11.2004 - L 5 ER 75/04 KA, NZS 2005, 671; Hess. LSG v. 29.6.2005 - L 7 AS 1/05 ER, Breith. 2006, 56).

  • LSG Hessen, 06.09.2011 - L 7 AS 334/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - fehlende Erwerbsfähigkeit - ausländischer

    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Senat, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05 ER - info also 2005, 169; Keller in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 9. Aufl. 2008, § 86b Rdnr. 27 und 29, 29a m.w.Nw.): Wäre eine Klage in der Hauptsache offensichtlich unzulässig oder unbegründet, so ist der Antrag auf einstweilige Anordnung ohne Rücksicht auf den Anordnungsgrund grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist.
  • LSG Sachsen, 10.11.2020 - L 8 SO 67/20
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Hessisches LSG, Beschluss vom 29. September 2005 - Az. L 7 AS 1/05 ER - juris Rn. 28; Keller a. a. O., § 86b Rn. 27 und 29 m. w. N).
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