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   LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 7 AS 1267/15 B PKH   

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https://dejure.org/2016,8745
LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 7 AS 1267/15 B PKH (https://dejure.org/2016,8745)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22.02.2016 - L 7 AS 1267/15 B PKH (https://dejure.org/2016,8745)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22. Februar 2016 - L 7 AS 1267/15 B PKH (https://dejure.org/2016,8745)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 24.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH

    Versagung der Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 7 AS 1267/15
    Mutwillig ist eine Rechtsverfolgung dann, wenn ein verständiger Beteiligter, der für die Prozesskosten selbst aufzukommen hätte, von der Prozessführung absehen oder seine Rechte nicht in gleicher Weise geltend machen würde (BSG, Beschluss vom 05.03.2015 - B 8 SO 38/14 BH, Rn. 7; BSG, Beschluss vom 24.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH, Rn. 4, beide juris).

    Das ist insbesondere anzunehmen, wenn der Beteiligte seine Ziele auf andere Weise mit geringerem Kostenaufwand erreichen könnte (BSG, Beschluss vom 24.05.2000, a.a.O.).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 7 AS 1267/15
    Dabei ist keine vollständige Gleichheit Unbemittelter, sondern nur eine weitgehende Angleichung geboten (vgl. BVerfGE 9, 124 (130); 81, 347 (357)).

    Vergleichsperson ist derjenige Bemittelte, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 9, 124 (130); 81, 347 (357); 122, 39 (51)).

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 7 AS 1267/15
    Dabei ist keine vollständige Gleichheit Unbemittelter, sondern nur eine weitgehende Angleichung geboten (vgl. BVerfGE 9, 124 (130); 81, 347 (357)).

    Vergleichsperson ist derjenige Bemittelte, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 9, 124 (130); 81, 347 (357); 122, 39 (51)).

  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 7 AS 1267/15
    Es reicht aus verfassungsrechtlicher Sicht aus, wenn dem Betroffenen nach Ergehen der ?Musterentscheidungen' noch alle prozessualen Möglichkeiten offenstehen, umfassenden gerichtlichen Schutz zu erlangen (vgl. BVerfGE 54, 39 (41 f.)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2013 - L 2 AS 1021/12
    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 7 AS 1267/15
    "Hat ein Hilfebedürftiger über mehrere Jahre entgegen einer vorgelegten vertraglichen Vereinbarung keine Mietzahlung geleistet, ohne dass dies zu mietrechtlichen Konsequenzen geführt hat, spricht das gegen eine wirksame rechtliche Verpflichtung des Antragstellers zur Zahlung von Miete und für ein Scheingeschäft nach § 117 BGB mit der Folge, dass er die Kosten der Unterkunft gegenüber dem Grundsicherungsträger nicht beanspruchen kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2013 - L 2 AS 1021/12 - JURIS-Dokument; Piepenstock, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II [4. Aufl., 2015], § 22 Rdnr. 64).
  • BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH

    Prozesskostenhilfe bei Nichtzulassungsbeschwerden

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 7 AS 1267/15
    Zu denken ist insgesamt an Begehren, bei denen im objektiven Sinne die Rechtsverfolgung - bei Ausnutzung der Kostenfreiheit - missbräuchlich ist (BSG, Beschluss vom 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH, Rn. 6, juris).
  • BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 7 AS 1267/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08, Rn. 9 ff., juris, zur Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung ausgeführt:.
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 7 AS 1267/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07) dürften die Anforderungen bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe an die Erfolgsaussichten des Klagebegehrens nicht überspannt werden.
  • BSG, 05.03.2015 - B 8 SO 38/14 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - fehlende hinreichende

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 7 AS 1267/15
    Mutwillig ist eine Rechtsverfolgung dann, wenn ein verständiger Beteiligter, der für die Prozesskosten selbst aufzukommen hätte, von der Prozessführung absehen oder seine Rechte nicht in gleicher Weise geltend machen würde (BSG, Beschluss vom 05.03.2015 - B 8 SO 38/14 BH, Rn. 7; BSG, Beschluss vom 24.05.2000 - B 1 KR 4/99 BH, Rn. 4, beide juris).
  • SG Stralsund, 05.01.2017 - S 7 AS 979/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit der

    Bietet die Verwaltungsbehörde einem Widerspruchsführer an, ein Verfahren wegen eines bereits beim Sozialgericht anhängigen Verfahrens der Beteiligten, welches auch die erneut aufgeworfenen (Grundsatz-)Rechtsfragen berührt, ruhend zu stellen, ist die nach Beharren auf der Entscheidung im Widerspruchsverfahren erfolgte Klageerhebung als mutwillig anzusehen (vgl. auch Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31. August 2009 - L 6 AS 227/09 B -, zitiert nach juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. August 2014 - L 2 AS 1627/13 B -, zitiert nach juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08. August 2012 - L 7 AS 287/12 B -, zitiert nach juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. März 2013 - L 15 AS 477/12 B -, zitiert nach juris; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. Februar 2016 - L 7 AS 1267/15 B PKH -, zitiert nach juris; Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 24. Juli 2012 - L 4 AS 1353/11 B -, juris und Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09. Juli 2012 - L 6 AS 12/12 B PKH, zitiert nach juris).
  • SG Kassel, 06.06.2019 - S 6 AS 251/19
    Solange ein Betreiben des eigenen Verfahrens in zumutbarer Weise zurückgestellt beziehungsweise auch formell ruhend gestellt werden kann, ist es hiernach nicht zu beanstanden, wenn die Fachgerichte davon ausgehen, dass eine anwaltliche Vertretung nicht erforderlich ist (BVerfG, Beschluss von 18.11.2009, 1 BvR 2455/08, juris, Rn. 11; ähnlich gelagert vgl. auch Beschlüsse des Sächsischen Landessozialgerichtes vom 22.2.2016, L 7 AS 1267/15 B PKH, und des Landesssozialgerichtes Niedersachsen-Bremen vom 20.3.2013, L 15 AS 477/12 B, beide nach juris).
  • SG Kassel, 06.03.2019 - S 7 AS 643/18
    Solange ein Betreiben des eigenen Verfahrens in zumutbarer Weise zurückgestellt beziehungsweise auch formell ruhend gestellt werden kann, ist es hiernach nicht zu beanstanden, wenn die Fachgerichte davon ausgehen, dass eine anwaltliche Vertretung nicht erforderlich ist (BVerfG, Beschluss von 18.11.2009, 1 BvR 2455/08, juris, Rn. 11; ähnlich gelagert vgl. auch Beschlüsse des Sächsischen Landessozialgerichtes vom 22.2.2016, L 7 AS 1267/15 B PKH, und des Landesssozialgerichtes Niedersachsen-Bremen vom 20.3.2013, L 15 AS 477/12 B, beide nach juris).
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