Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 21.02.2011 - L 7 AS 145/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9785
LSG Sachsen, 21.02.2011 - L 7 AS 145/08 (https://dejure.org/2011,9785)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21.02.2011 - L 7 AS 145/08 (https://dejure.org/2011,9785)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21. Februar 2011 - L 7 AS 145/08 (https://dejure.org/2011,9785)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,9785) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Mehrbedarf behinderter Hilfebedürftiger nach § 21 Abs. 4 SGB II setzt Teilnahme an einer regelförmigen Maßnahme voraus; Anspruch auf Mehrbedarf behinderter Hilfebedürftiger; Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Mehrbedarf behinderter Hilfebedürftiger

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 59/09 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähigen behinderten Hilfebedürftigen

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2011 - L 7 AS 145/08
    Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), Urteil vom 22.03.2010, B 4 AS 59/09 R, ergebe sich, dass dem Kläger zu 1 der streitige Mehrbedarf zustehe.

    Im Erörterungstermin vor dem Berichterstatter des Senats am 06.09.2010 sind unter anderem die Urteile des Bundessozialgerichts vom 22.03.2010 - B 4 AS 59/09 R sowie vom 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R erörtert worden.

    Insbesondere bei dem Anspruch auf Mehrbedarf handelt es sich nicht um einen abgrenzbaren Teil des Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, der eigenständig geltend gemacht werden kann (so aber noch Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.08.2009 - L 3 AS 245/08; Beschluss vom 15.02.2010 - L 3 AS 780/09 NZB; vgl. jetzt BSG, Urteil vom 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R, RdNr. 11 m.w.N; Urteil vom 22.03.2010 - B 4 AS 59/09 R).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 22.03.2010 - B 4 AS 59/09 R) setzt der Anspruch darüber hinaus jedoch die Teilnahme an einer regelförmigen besonderen Maßnahme voraus, die grundsätzlich geeignet ist, einen Bedarf beim Betroffenen auszulösen.

    Das BSG hat dazu insbesondere ausgeführt (Urteil vom 22.03.2010 - B 4 AS 59/09 R, RdNrn. 18 ff.): Allerdings ergibt sich noch kein Hinweis auf das Erfordernis einer regelförmigen Maßnahme aus dem Wortlaut des § 21 Abs. 4 Satz 1 SGB II, denn danach wird darauf abgestellt, dass "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht werden".

  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 54/93

    Hilfsmittel

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2011 - L 7 AS 145/08
    Nach der Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis in der Gesetzlichen Krankenversicherung vom 13. Dezember 1989 (BGBl I 2237) ist die Energieversorgung (Akkus oder Batterien) bei Hörgeräten für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, als sächliches Mittel mit geringem Abgabepreis von der Versorgung durch die Gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen (§ 2 Nr. 11 der Verordnung; zur Verfassungsmäßigkeit vgl. BSGE 74, 232 ff = SozR 3-2500 § 33 Nr. 9).

    Während § 34 Abs. 4 SGB V iVm der Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis in der Gesetzlichen Krankenversicherung davon ausgeht, dass sächliche Mittel, deren Erwerb nur mit geringfügigen Kosten verbunden ist, von dem Versicherten getragen werden können, ohne dass das Existenzminimum hierdurch gefährdet wäre, gilt dies nicht für den Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII. Dies hat auch das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 8. Juni 1994 (BSGE 74, 232 ff. = SozR 3-2500 § 33 Nr. 9), wonach der Ausschluss von Hörgerätebatterien von der Verfassung gedeckt ist, gesehen und hierzu ausgeführt, dass der Versicherte an einen Sozialhilfeträger zu verweisen ist, wenn er die Kosten hierfür nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann.

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2011 - L 7 AS 145/08
    Im Erörterungstermin vor dem Berichterstatter des Senats am 06.09.2010 sind unter anderem die Urteile des Bundessozialgerichts vom 22.03.2010 - B 4 AS 59/09 R sowie vom 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R erörtert worden.

    Das BSG hat dazu insbesondere ausgeführt (Urteil vom 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R RdNrn. 16 ff.): Nach § 55 SGB IX werden als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft die Leistungen erbracht, die den behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen oder sichern oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege machen und nach den Kapiteln 4 bis 6 des SGB IX nicht erbracht werden.

  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 11/09 R

    Elterngeld - Anwendungsbereich - NATO - Truppe - ziviles Gefolge - Angehörige -

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2011 - L 7 AS 145/08
    Allerdings kann gemäß § 130 Abs. 1 Satz 1 SGG, wenn eine Leistung in Geld begehrt wird, auf die ein Rechtsanspruch besteht, (§ 54 Abs. 4 SGG), auch zur Leistung dem Grunde nach verurteilt werden, wenn feststeht, dass ein Anspruch auf eine Geldleistung vorhanden oder zumindest wahrscheinlich ist (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 16.10.2007 - B 8/9b SO 2/06 R, RdNr. 22; Urteil vom 21.12.2009 - B 14 AS 61/08 R, RdNrn. 5, 9; Urteil vom 30.09.2010 - B 10 EG 11/09 R, RdNrn. 19, 36).

    Die Höhe der den Klägern insgesamt zustehenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter Berücksichtigung der Eingliederungshilfe nach § 54 SGB XII hat der Beklagte sodann durch besonderen Verwaltungsakt festzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 30.09.2010 - B 10 EG 11/09 R, RdNr. 36).

  • BSG, 14.02.2001 - B 9 V 10/00 R

    Versorgung mit Hilfsmitteln im sozialen Entschädigungsrecht, Akku-Ladestrom für

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2011 - L 7 AS 145/08
    Er umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, damit das Hilfsmittel in einem gebrauchsfähigen Zustand bleibt oder in einen solchen versetzt wird (Majerski-Pahlen, aaO, § 55 RdNr. 16 und § 31 RdNr. 11; Löschau, aaO, § 55 RdNr. 49; vgl aber zur Erstausstattung mit Batterien oder Akkus BSGE 46, 183 ff = SozR 2200 § 182b Nr. 7; zu Stromkosten und Akkuladestrom BSGE 80, 93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24 und SozR 3-3100 § 11 Nr. 6).
  • BSG, 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R

    Sozialhilfe - Belastungsgrenze - keine Kostenübernahme von Zuzahlungen zu

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2011 - L 7 AS 145/08
    Darüber hinaus ist nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R) Empfängern von Leistungen der Grundsicherung zumutbar, die Praxisgebühr sowie Zuzahlungen zu Arzneimitteln aus der Regelleistung aufzubringen, weil diese Kosten von der Regelleistung umfasst werden.
  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 19/07 R

    Arbeitslosengeld II - Ganztagesschule für Sprachbehinderte - Essensgeld für

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2011 - L 7 AS 145/08
    Allerdings ist im gerichtlichen Verfahren betreffend die Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen der nach § 14 SGB IX möglicherweise endgültig zuständige Leistungsträger notwendig beizuladen (BSG, Urteil vom 25.06.2008 - B 11b AS 19/07 R).
  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96

    Hilfsmittelversorgung mit Elektrorollstuhl umfaßt auch Stromkosten

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2011 - L 7 AS 145/08
    Er umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, damit das Hilfsmittel in einem gebrauchsfähigen Zustand bleibt oder in einen solchen versetzt wird (Majerski-Pahlen, aaO, § 55 RdNr. 16 und § 31 RdNr. 11; Löschau, aaO, § 55 RdNr. 49; vgl aber zur Erstausstattung mit Batterien oder Akkus BSGE 46, 183 ff = SozR 2200 § 182b Nr. 7; zu Stromkosten und Akkuladestrom BSGE 80, 93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24 und SozR 3-3100 § 11 Nr. 6).
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2011 - L 7 AS 145/08
    Anderenfalls wäre sinnwidrigerweise in jedem Einzelfall zunächst zu prüfen, ob ggf vorrangig Leistungen der Eingliederungshilfe zum Tragen kommen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 23/07 R).
  • BSG, 18.05.1978 - 3 RK 47/77

    Hilfsmittel iS des RVO § 182b - Batterien für den Betrieb eines Hörgerätes

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2011 - L 7 AS 145/08
    Er umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, damit das Hilfsmittel in einem gebrauchsfähigen Zustand bleibt oder in einen solchen versetzt wird (Majerski-Pahlen, aaO, § 55 RdNr. 16 und § 31 RdNr. 11; Löschau, aaO, § 55 RdNr. 49; vgl aber zur Erstausstattung mit Batterien oder Akkus BSGE 46, 183 ff = SozR 2200 § 182b Nr. 7; zu Stromkosten und Akkuladestrom BSGE 80, 93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24 und SozR 3-3100 § 11 Nr. 6).
  • BVerwG, 06.10.2003 - 5 B 88.03

    Zur Auslegung von § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BSHG - Versorgung mit orthopädischen

  • LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 3 AS 245/08

    Berufung trotz beschränktem Berufungsantrag und einem Absinken des

  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 2/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - gemischte Bedarfsgemeinschaft mit

  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Übernahme der Maklercourtage

  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 61/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei

  • BSG, 20.03.1986 - 11b RAr 11/85

    Einheitliche Maßnahme iS der Übergangsvorschriften des AFKG und des HBegleitG

  • LSG Sachsen, 15.02.2010 - L 3 AS 780/09

    Zulassung der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren wegen grundsätzlicher

  • Drs-Bund, 20.04.1960 - BT-Drs III/1799
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2012 - L 19 AS 2051/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Denn Hilfen zur Teilnahme am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben für behinderte Menschen - auch für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (vgl. LSG Sachsen Urteil vom 21.02.2011 - L 7 AS 145/08 = juris Rn 28) - werden nach den Vorschriften des §§ 55 Abs. 2 Nr. 7, 58 SGB IX, 53, 60 SGB XII erbracht, soweit sie erforderlich sind (vgl. LSG NRW Beschluss vom 08.03.2012 - L 19 AS 1998/11 B).
  • SG Braunschweig, 08.08.2013 - S 17 AS 4125/12

    Übernahme der Kosten für den Nachhilfeunterricht eines an ADHS und Legasthenie

    Die Weiterleitungspflicht besteht auch für den Träger der Grundsicherung nach dem SGB II (Sächsisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 21.02.2011, L 7 AS 145/08, zit. nach juris).
  • LSG Hessen, 12.11.2021 - L 6 AS 123/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Bei dem Anspruch auf den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II handele es sich nicht um einen abgrenzbaren Teil des Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, der eigenständig geltend gemacht werden könnte (BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 4 AS 28/09 R - und BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 59/09 R - Sächs. LSG, Urteil vom 21. Februar 2011 - L 7 AS 145/08 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - L 19 AS 1998/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Der Leistungsausschluss des § 5 Abs. 2 SGB II erfasst nicht die Leistungen nach § 53ff SGB XII (vgl. hierzu LSG Sachsen Urteil vom 21.02.2011 - L 7 AS 145/08 = juris Rn 28).
  • SG Kassel, 25.02.2021 - S 9 AS 484/20
    Bei dem Anspruch auf Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II handelt es sich nicht um einen abgrenzbaren Teil des Anspruchs auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, der eigenständig geltend gemacht werden könnte (vgl. BSG vom 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R - und vom 22.03.2010 - B 4 AS 59/09 R; Sächs. LSG vom 21.02.2011 - L 7 AS 145/08 alle zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht