Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 17.07.2008 - L 7 AS 1797/08   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit - räumlicher Vergleichsmaßstab bei örtlichem Wohnungsmarkt - Anforderung an Ermittlung des Mietpreisniveaus - Freiberufler - kein höherer Wohnflächenbedarf - Geschäftsraum - Täuschung über Kostensenkungsbemühung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit - räumlicher Vergleichsmaßstab bei örtlichem Wohnungsmarkt - Anforderung an Ermittlung des Mietpreisniveaus - Freiberufler - kein höherer Wohnflächenbedarf - Geschäftsraum - Täuschung über Kostensenkungsbemühung

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Bestimmung der Angemessenheit der Kosten, Ermittlung eines räumlichen Vergleichsmaßstabs, Wohnflächenbedarf für Freiberufler

Verfahrensgang

  • SG Freiburg, 05.03.2008 - S 7 AS 6119/07
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2008 - L 7 AS 1797/08

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2009, 171 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (6)  

  • LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09  

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Der Mietspiegel ist daher auf der Basis tatsächlich erhobener durchschnittlicher - erst in den letzten Jahren vereinbarter - Mietpreise für nicht preisgebundene Mietwohnungen erstellt worden und lässt die Erwartung zu, dass darin die tatsächliche Preissituation der in den letzten Jahren neu vermieteten Wohnungen - und damit auch die Marktgängigkeit dieser Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt - realistisch wiedergeben wird (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2008 - L 7 AS 1797/08, zitiert nach Juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. April 2009 - L 12 AS 5715/08).

    Dieses methodische Defizit der Erhebung wird dadurch verstärkt, dass in die Erhebung offenbar nicht die Mietangebote der örtlichen Wohnungsbaugesellschaften als Anbieter preisgünstigen Wohnraums des unteren Preissegments einbezogen wurden, da diese nicht oder nur selten in den regionalen Anzeigenblättern annoncieren (so bereits LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2008, a.a.O.).

  • OVG Bremen, 18.02.2009 - S2 A 317/06  

    Unterkunftskosten; angemessene Unterkunftskosten; Oberverwaltungsgericht der

    Aus diesem Grunde kann nicht auf den jeweiligen örtlichen Durchschnitt aller gezahlten Mieten abgestellt werden (vgl. LSG NiedersachsenBremen, Urt. v. 11.3.2008, L 7 AS 332/07, juris, Rdz. 21; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 17.7.2008, L 7 AS 1797/08, juris, Rdz. 65; a.A.: LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v.11.12.2008, L 13 AS 128/97).

    Da es -wie erwähnt - nicht auf die Durchschnittsmiete, sondern auf den Mietzins für Wohnungen im unteren Segment ankommt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 11.3.2008 - L 7 AS 332/07 - Rdz. 21; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 17.7.2008 - L 7 AS 1797/08 - Rdz. 65), können auch die von der Gutachterin für den Bremer Westen angegebenen Werte nicht unmittelbar als Vergleichswerte herangezogen werden.

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2008 - L 7 AS 1300/08  

    Arbeitslosengeld II - Kosten der Unterkunft - nicht erforderlicher Umzug -

    Bei der Angemessenheitsprüfung abzustellen ist zudem nicht isoliert auf die einzelnen Faktoren Wohnungsgröße, Ausstattungsstandards und Quadratmeterpreis; die angemessene Höhe der Unterkunftskosten bestimmt sich vielmehr aus dem Produkt der - abstrakt zu ermittelnden - personenzahlabhängigen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro Quadratmeter (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2 und 3; BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/7b AS 70/06 R - ; auch ständige Senatsrechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteile vom 21. September 2006 a.a.O. und vom 17. Juli 2008 - L 7 AS 1775/08 und L 7 AS 1797/08 - Senatsbeschlüsse vom 27. Dezember 2005, 27. September 2006 und 6. September 2007 a.a.O.; ferner Bundesverwaltungsgericht Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 51).
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  • OVG Bremen, 18.02.2009 - S 2 A 317/06  

    Höhe der Unterkunftskosten nach SGB II

    Aus diesem Grunde kann nicht auf den jeweiligen örtlichen Durchschnitt aller gezahlten Mieten abgestellt werden (vgl. LSG Niedersachsen- Bremen, Urt. v. 11.3.2008, L 7 AS 332/07, juris, Rdz. 21; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 17.7.2008, L 7 AS 1797/08, juris, Rdz. 65; a.A.: LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v.11.12.2008, L 13 AS 128/97).

    Da es - wie erwähnt - nicht auf die Durchschnittsmiete, sondern auf den Mietzins für Wohnungen im unteren Segment ankommt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 11.3.2008 - L 7 AS 332/07 - Rdz. 21; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 17.7.2008 - L 7 AS 1797/08 - Rdz. 65), können auch die von der Gutachterin für den Bremer Westen angegebenen Werte nicht unmittelbar als Vergleichswerte herangezogen werden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2008 - L 1 B 16/08  

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizen,

    Hierbei ist zu beachten, dass der Leistungsempfänger nicht verpflichtet ist, sein soziales Umfeld zu verlassen (BSG, Urteil vom 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R; hierzu auch: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.2008 - L 7 AS 1797/08).
  • SG Berlin, 26.09.2008 - S 37 AS 23104/07  

    Arbeitslosengeld II; angemessene Unterkunftskosten für einen 2-Personen-Haushalt;

    Da der Beklagte kein schlüssiges Konzept zur Ermittlung des Mietpreisniveaus auf dem örtlichen Wohnungsmarkt, z. B. in Form einer systematischen Dokumentation und Auswertung der örtlichen Anzeigenblätter über einen längeren Zeitraum hinweg oder die Sammlung und Auswertung von Daten aus Mietverhältnissen von Hilfeempfängern (vgl. dazu BSG vom 18.6.2008 - B 14/7b AS 44/06 R; LSG Baden-Württemberg vom 17.7.2008 - L 7 AS 1797/08), vorhält, ist zur Berechnung der angemessenen Kaltmiete ein Mittelwert aus den nach der Zahl der dem Berliner Mietspiegel 2007 zugrunde gelegten Wohnungsgesamtheiten (nachgewiesen auf S. 8 des Berichts über die Grundlagendaten für den empirischen Mietspiegel - Endbericht) gewichteten Durchschnitts-qm-Preise der Wohnungen im einschlägigen Größensegment des Mietspiegels - hier 40 bis unter 60 qm - aller Baualtersgruppen (vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.7.2007 - L 32 B 823/07 AS ER; vom 5.9.2007 - L 32 B 1312/07 AS ER) in einfacher Lage zu bilden.
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