Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2005

Rechtsprechung
   LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05 ER, L 7 AS 2/05 ER, L 7 AS 3/05 ER, L 7 AS 4/05 ER   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 3 Nr 3 Buchst b SGB 2, § 9 Abs 2 S 1 SGB 2, § 9 Abs 1 SGB 2, § 20 SGB 10, § 86b Abs 2 SGG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche Gemeinschaft - aktuelle Anhaltspunkte - einstweiliger Rechtsschutz

  • my-sozialberatung.de

    § 7 Abs. 3 Nr. 3 b SGB II
    eheähnliche Gemeinschaft, Hausbesuch

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft und ALG II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Prüfung der Hilfebedürftigkeit durch zeitnahe Erkenntnisse, Versagung einstweiligen Rechtsschutzes bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Verfahrensgang

  • SG Frankfurt/Main, 14.02.2005 - S 45 AS 22/05
  • SG Frankfurt/Main, 14.02.2005 - S 45 AS 32/05
  • SG Frankfurt/Main, 14.02.2005 - S 45 AS 33/05
  • SG Frankfurt/Main, 14.02.2005 - S 45 AS 34/05
  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05 ER, L 7 AS 2/05 ER, L 7 AS 3/05 ER, L 7 AS 4/05 ER

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 2006, 295 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (122)  

  • LSG Hessen, 27.07.2005 - L 7 AS 18/05  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER; Meyer-Ladewig, a.a.O., Rdnrn. 27 und 29 m.w.N.): Ist die Klage in der Hauptsache offensichtlich unzulässig oder unbegründet, so ist der Antrag auf einstweilige Anordnung ohne Rücksicht auf den Anordnungsgrund grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist.

    Die Glaubhaftmachung bezieht sich im Übrigen lediglich auf die reduzierte Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER; Meyer-Ladewig, a.a.O., Rdnrn. 16b, 16c, 40; Berlit, info also 2005, 3, 8).

    Der Umstand, dass die Antragstellerin bis zum Bewilligungsbescheid vom 30. Juni 2005 "überlebt" hat, führt nicht zum Wegfall des Anordnungsgrundes (Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER m.w.N.).

  • LSG Hessen, 18.12.2012 - L 7 AS 624/12  
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Senat, 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER - info also 2005, 169; Keller in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 10. Aufl., § 86b Rn. 27 und 29, 29a mwN.): Wäre eine Klage in der Hauptsache offensichtlich unzulässig oder unbegründet, so ist der Antrag auf einstweilige Anordnung ohne Rücksicht auf den Anordnungsgrund grundsätzlich abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist.
  • LSG Hessen, 10.08.2006 - L 7 AS 50/06  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Absenkung des

    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer , SGG, § 86b, Rdnrn. 27 und 29 m.w.N.).

    Die Glaubhaftmachung bezieht sich im Übrigen lediglich auf die reduzierte Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer , a. a. O., Rdnrn. 16 b, 16 c, 40; Berlit , info also 2005, 3, 8).

    Der Senat ist in ständiger Rechtsprechung der Auffassung, dass einem Hilfesuchenden die Gewährung der Hilfe zum Lebensunterhalt nicht zunächst verweigert werden kann, um ihm dann entgegenzuhalten, dass bereits das Überleben ohne die verweigerte Hilfe Zweifel an der Hilfsbedürftigkeit begründen würde (Beschluss vom 29. Juni 2005 -L 7 AS 1/05 ER; Beschluss vom 26. Oktober 2005 -L 7 AS 65/05 ER; Beschluss vom 7. Dezember 2005 L 7 AS 81/05 ER).

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2005 - L 7 AS 2/05 ER   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Altersrente des in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners ist bei Berechnung des Anspruchs auf Leistungen nach SGB-II zu berücksichtigen

Verfahrensgang

  • SG Hannover, 20.12.2004 - S 3 SF 42/04
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2005 - L 7 AS 2/05 ER



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Wird zitiert von ... (5)  

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 14/06  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Arbeitslosengeld

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur eine andere Ansicht vertreten wird (so ohne Begründung Brühl in: Münder, Lehr- und Praxiskommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2005, § 11 Rz 20; SG Dresden, Beschluss vom 28. Juni 2005 - S 23 AS 366/05 ER; SG Aurich, Beschluss vom 24.02.2005 - S 25 AS 6/05 ER), folgt der Senat dem nicht (ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28. Januar 2005 - L 7 AS 2/05 ER - FEVS 56, 416; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Juni 2005 - L 8 AS 118/05 ER).
  • SG Chemnitz, 27.02.2006 - S 21 AS 381/06  

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Zugehörigkeit des Ehegatten zur

    Denn dieser ist Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gem. § 7 Abs. 3 Ziff. 3 a) SGB II (so auch: Hörder in: Radüge (Hrsg.), juris Praxiskommentar SGB II (fortan: jurisPK-SGB II/Bearbeiter), § 7 Rdn. 41), so dass sein Einkommen, zu dem eine Altersrente zählt, weil sie eine laufende Ein-nahme in Geld darstellt und nicht zweckbestimmt ist (§ 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 SGB II), entsprechend § 9 Abs. 2 S. 1 SGB II zu berücksichtigen ist (im Ergebnis auch: LSG Ba-den-Württemberg, Urteil vom 02.09.2005 -L 8 AS 1995/05; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.01.2005 -L 7 AS 2/05 ER; SG Chemnitz, Gerichtsbescheid vom 12.01.2006 -S 21 AS 180/05; a.A. SG Chemnitz 08.12.2005); auf die Frage, ob eine Anrechnung über § 9 Abs. 5 SGB II gerechtfertigt ist (hierzu: SG Chemnitz 08.12.2005) kommt es daher nicht an.
  • LSG Bayern, 07.12.2007 - L 7 AS 108/06  
    Im Rahmen des sich anschließenden Berufungsverfahrens L 7 AS 2/05 schlossen die Beteiligten in der Verhandlung vor dem Senat am 05.08.2005 einen Vergleich, in dem sich die Beklagte verpflichtete, bezüglich des Widerspruchs des Klägers, der in der Klageerhebung liege, einen Widerspruchsbescheid zu erteilen.
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  • SG Karlsruhe, 13.03.2006 - S 5 AS 3056/05  

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld - volljähriges Kind

    Das Kindergeld ist auch bei volljährigen Kindern - hier: für den Sohn M. - als Einkommen grundsätzlich den Kindergeldberechtigten zuzurechnen, also den Eltern (LSG Niedersachsen, Beschluss vom 28.1.2005, L 7 AS 2/05 ER).
  • SG Karlsruhe, 13.03.2006 - S 5 AS 3065/05  
    Das Kindergeld ist auch bei volljährigen Kindern - hier: für den Sohn M. - als Einkommen grundsätzlich den Kindergeldberechtigten zuzurechnen, also den Eltern ( LSG Niedersachsen, Beschluss vom 28.1.2005, L 7 AS 2/05 ER).
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