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LSG Bayern, 10.08.2007 - L 7 AS 301/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übernahme von Kosten für die Ausstattung und Renovierung einer neu bezogenen Wohnung als Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Zeiten vor einer Antragstellung; Überwindung des Fehlens eines rechtzeitigen Antrags ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 05.10.2006 - S 9 AS 401/05
- LSG Bayern, 10.08.2007 - L 7 AS 301/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95
Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf …
Auszug aus LSG Bayern, 10.08.2007 - L 7 AS 301/06
In einem solchen Fall wäre der Leistungsträger von Amts wegen verpflichtet, Versicherte auf diese Gestaltungsmöglichkeit hinzuweisen (so genannte Spontanberatung, vgl. BSGE 79, 168 (172)). - BSG, 25.04.1978 - 5 RJ 18/77
Auslegung des Begriffs "Erhöhung der Rente" i.S. des § 1290 Abs. 3 S. 1 …
Auszug aus LSG Bayern, 10.08.2007 - L 7 AS 301/06
Zu diesen Nebenpflichten gehören vor allem Pflichten zu speziellen Dienstleistungen des Leistungsträgers wie Auskunft, Belehrung und "verständnisvolle Förderung" der Versicherten (BSGE 46, 124 (126)).
- LSG Bayern, 14.03.2008 - L 7 AS 267/07
Arbeitslosengeld II - Telefon- und Internetkosten als Bestandteil der …
Kosten für vergangene Zeiträume können schon wegen § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB II nicht erbracht werden; diese Präklusionsvorschrift betrifft nicht nur Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, sondern Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II allgemein (zur Frage, für welche Leistungen oder Leistungsbestandteile ein gesonderter Antrag notwendig ist, vgl. Senatsurteil vom 10.08.2007 - L 7 AS 301/06). - LSG Bayern, 24.07.2008 - L 11 AS 3/08
Ersatz von Aufwendungen für die Renovierung einer angemieteten Unterkunft
Nachdem die Beklagte vor der Antragstellung am 16.10.2006 keine Kenntnis vom Umfang der notwendigen Renovierungs- bzw. Sanierungsarbeiten hatte, war auch keine Beratungspflicht gegeben (vgl. zum Ganzen: BayLSG, Urteil vom 10.08.2007 - L 7 AS 301/06 -), so dass auch ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch nicht in Betracht kommt, im Rahmen dessen eine Antragstellung als rechtzeitig unterstellt werden könnte.