Rechtsprechung
LSG Bayern, 26.04.2010 - L 7 AS 301/10 ER |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Interessenabwägung: Eilbedürftigkeit als wesentlicher Abwägungsbelang - keine Leistungen für einen länger zurückliegenden Zeitraum
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren; Eilbedürftigkeit bei begehrten Leistungen für einen länger zurückliegenden Zeitraum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB II § 1; SGG § 86b
Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren; Eilbedürftigkeit bei begehrten Leistungen für einen länger zurückliegenden Zeitraum - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 22.03.2010 - S 11 AS 1242/09
- LSG Bayern, 26.04.2010 - L 7 AS 301/10 ER
- LSG Bayern, 07.06.2010 - L 7 AS 306/10
Wird zitiert von ... (12)
- LSG Baden-Württemberg, 11.12.2017 - L 1 AS 4157/17
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft mit einem im Ausland …
Bei der Interessensabwägung ist neben den Erfolgsaussichten in der Hauptsache von besonderer Bedeutung, ob eine Dringlichkeit für das im Eilverfahren geltend gemachte Begehren vorliegt (Bayerisches LSG, Beschluss vom 26.04.2010, L 7 AS 301/10 ER).Hier liegt auch eine Dringlichkeit für das im Eilverfahren geltend gemachte Begehren vor (dazu Bayerisches LSG, Beschluss vom 26.04.2010, L 7 AS 301/10 ER; Bayerisches Landessozialgericht…, Beschluss vom 13.02.2015 - L 7 AS 23/15 B ER -, juris, Rn. 22).
- LSG Bayern, 13.02.2015 - L 7 AS 23/15
Eingliederungsverwaltungsakt im einstweiligen Rechtsschutz
Bei der Interessensabwägung ist neben den Erfolgsaussichten in der Hauptsache von besonderer Bedeutung, ob eine Dringlichkeit für das im Eilverfahren geltend gemachte Begehren vorliegt (BayLSG vom 26.04.2010, L 7 AS 301/10 ER). - LSG Bayern, 20.12.2012 - L 7 AS 862/12
Ein Eingliederungsverwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II ist sofort …
16 Bei der Interessensabwägung ist neben den Erfolgsaussichten in der Hauptsache von besonderer Bedeutung, ob eine Dringlichkeit für das im Eilverfahren geltend gemachte Begehren vorliegt (BayLSG, Beschluss vom 26.04.2010, L 7 AS 301/10 ER).
- LSG Bayern, 14.11.2011 - L 7 AS 693/11
Eingliederungsverwaltungsakt im ER
Auch bei einem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 86b Abs. 1 SGG ist die Eilbedürftigkeit ein wesentliches Abwägungskriterium (vgl. Beschluss BayLSG vom 26.04.2010, L 7 As 301/10 ER). - SG Dortmund, 03.09.2014 - S 35 AS 2893/14
Hartz IV: Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Eingliederungsver-waltungsakt
Voraussetzung für die Begründetheit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist zur Überzeugung der Kammer überdies, dass eine gewisse Dringlichkeit für das vom Antragsteller verfolgte Begehren vorliegt (vgl.hierzu auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 26.04.2010 - L 7 AS 301/10 ER - juris). - LSG Bayern, 29.04.2015 - L 7 AS 248/15
Einstweilige Anordnung
Auch beim Antrag auf Anordnung auf aufschiebende Wirkung nach § 86b Abs. 1 SGG sei die Eilbedürftigkeit insoweit ein wesentliches Abwägungskriterium (BayLSG Beschluss vom 14.11.2011, L 7 AS 693/11 B ER; BayLSG Beschluss vom 26.04.2010, L 7 AS 301/10 B ER). - LSG Bayern, 01.09.2010 - L 8 SO 106/10
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Einstellung der …
Der Antragsteller hat bislang keine Vollstreckungsmaßnahmen unternommen und es handelt sich fast ausschließlich um Leistungen in der Vergangenheit (vgl. dazu etwa Beschluss des Bayer. LSG vom 22.03.2010, Az.: L 7 AS 301/10). - SG München, 13.08.2019 - S 42 AY 37/19
Kein Ersten der Sachleistung durch Geldleistung
Dagegen ist es grundsätzlich nicht Aufgabe des einstweiligen Rechtsschutzes, Rechtsfragen zu beantworten, die mit einer gegenwärtigen Notlage nichts zu tun haben (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 26.04.2010 - L 7 AS 301/10 ER - Rn. 9). - LSG Baden-Württemberg, 20.12.2017 - L 1 AS 4297/17 Bei der Interessensabwägung ist neben den Erfolgsaussichten in der Hauptsache von besonderer Bedeutung, ob eine Dringlichkeit für das im Eilverfahren geltend gemachte Begehren vorliegt (Bayerisches LSG, Beschluss vom 26.04.2010, L 7 AS 301/10 ER, juris).
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2010 - L 18 AS 2072/10 Auch dieses Verfahren ist ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, der grundsätzlich eine gerichtliche "Notfallhilfe" darstellt (vgl etwa Bayerisches LSG, Beschluss vom 26. April 2010 - L 7 AS 301/10 ER - juris).
- SG Dortmund, 03.09.2014 - S 35 AS 2904/14
- LSG Baden-Württemberg, 03.09.2012 - L 13 AS 3103/12