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   LSG Hessen, 28.10.2009 - L 7 AS 326/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,5326
LSG Hessen, 28.10.2009 - L 7 AS 326/09 B ER (https://dejure.org/2009,5326)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.10.2009 - L 7 AS 326/09 B ER (https://dejure.org/2009,5326)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - L 7 AS 326/09 B ER (https://dejure.org/2009,5326)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 5 SGB 2, § 41 Abs 1 S 6 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unterkunftsbegriff - Bauwagen als selbstgenutztes Wohnungseigentum - Abgrenzung zwischen Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendung - Solaranlage zur Stromversorgung im Bauwagen - Darlehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur darlehensweisen Kostenübernahme für eine Solaranlage zur Stromversorgung bei Fehlen eines Anschlusses an eine öffentliche Stromversorgung; Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Befriedigung des elementaren Lebensbedarfs aufgrund des Gebotes zum Schutz der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Angemessenheit der darlehensweisen Kostenübernahme für eine Solaranlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Stromversorgung auch im Bauwagen // Hartz IV-Empfänger erhält Darlehen zum Kauf einer neuen Solaranlage

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    ALG II: Anspruch auf Geld für eine Solaranlage

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    ALG II: Anspruch auf Geld für eine Solaranlage

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Stromversorgung auch im Bauwagen // Hartz IV-Empfänger erhält Darlehen zum Kauf einer neuen Solaranlage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 28.10.2009 - L 7 AS 326/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) müssen sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 in: info also 2005, 166 ff.).

    Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II dienen der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens, mithin der Erfüllung einer verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutz der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - a.a.O.).

  • LSG Hessen, 06.07.2006 - L 7 AS 86/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 28.10.2009 - L 7 AS 326/09
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. etwa Beschluss vom 6. Juli 2006 (L 7 AS 86/06 ER m.w.N.; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage, § 86 b, Rdnrn. 27, 29)).

    Vor dem Hintergrund, dass diese im Falle erfolgloser Rechtsbehelfe von dem Antragsteller grundsätzlich die Rückzahlung der Leistungen geltend machen kann, ist diese Möglichkeit im Rahmen der Folgenabwägung von geringem Gewicht und in Kauf zu nehmen (Beschluss des Senats vom 6. Juli 2006 - L 7 AS 86/06 ER).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.05.2009 - L 12 AS 575/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutzte Eigentumswohnung -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.10.2009 - L 7 AS 326/09
    Der Erhaltungsaufwand ist zu übernehmen, soweit durch ihn voraussichtlich dauerhaft die gesamten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II zu berücksichtigenden tatsächlichen Kosten der Unterkunft die Angemessenheitsgrenze des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II nicht übersteigen, die für Wohneigentum und Mietwohnungen gleichermaßen gilt (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Mai 2009 - L 12 AS 575/09; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 5. Februar 2007 - L 9 AS 254/06 ER).
  • LSG Hessen, 05.02.2007 - L 9 AS 254/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Hessen, 28.10.2009 - L 7 AS 326/09
    Der Erhaltungsaufwand ist zu übernehmen, soweit durch ihn voraussichtlich dauerhaft die gesamten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II zu berücksichtigenden tatsächlichen Kosten der Unterkunft die Angemessenheitsgrenze des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II nicht übersteigen, die für Wohneigentum und Mietwohnungen gleichermaßen gilt (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Mai 2009 - L 12 AS 575/09; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 5. Februar 2007 - L 9 AS 254/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2007 - L 9 AS 137/07

    Anspruch auf Gewährung von unterhaltssichernden Leistungen für die Erneuerung

    Auszug aus LSG Hessen, 28.10.2009 - L 7 AS 326/09
    Es dürfte vielmehr grundsätzlich auf das Ziel der Maßnahme ankommen, nämlich darauf, ob sie der Erhaltung oder Wiederherstellung der Wohnung in ihrer bisherigen Substanz oder aber der Schaffung eines neuen, verbesserten Zustandes dient (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. März 2007 - L 9 AS 137/07 ER).
  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 28.10.2009 - L 7 AS 326/09
    Die Glaubhaftmachung bezieht sich im Übrigen lediglich auf die reduzierte Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes (Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., Rdnrn. 16 b, 16 c, 40).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2013 - L 7 AS 1121/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - unabweisbare Aufwendungen für

    Zudem dürfen die Aufwendungen nicht zu einer Verbesserung des Standards des selbst genutzten Wohneigentums führen (BSG, Urteil vom 3. März 2009 - B 4 AS 38/08 R - Juris Rdnr. 17; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Januar 2011 - L 5 AS 423/09 B ER - Juris Rdnr. 41; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. November 2010 - L 1 AS 426/10 - Juris Rdnr. 25; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Juli 2010 - L 5 AS 136/10 B ER - Juris Rdnr. 38 - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 2007 - L 9 B 136/07 AS ER - Juris Rdnr. 19; Hessisches LSG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - L 7 AS 326/09 B ER - Juris Rdnr. 23; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. März 2007 - L 9 AS 137/07 ER - Juris Rdnr. 12; Berlit, a.a.O. Rdnr. 102 f.; Lauterbach, a.a.O.; Piepenstock, a.a.O.).
  • SG Freiburg, 13.01.2022 - S 9 AS 84/22

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung -

    So bedarf es entgegen dem Beschluss des LSG Rheinland-Pfalz vom 7.3.2013 (Az. L 3 AS 69/13 B ER, ) keiner eigenen Hygieneeinrichtungen wie etwa eines Badezimmers oder einer Toilette, denn sonst würde eine Vielzahl typischer "sonstiger Unterkünfte" ausscheiden, wie etwa Schlafplätze in Not- oder Gemeinschaftsunterkünften, Gartenlauben, Bauwagen (vgl. LSG Hessen, Beschl. v. 28.10.2009, Az. L 7 AS 326/09 B ER, ) oder gewerbliche Räume (LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.1.2015, Az. L 1 AS 5292/14 ER-B, ).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - L 2 AS 172/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft; Herstellung einer

    Es kommt darauf an, ob sie der Erhaltung oder Wiederherstellung der Immobilie in ihrer bisherigen Substanz oder aber der Schaffung eines neuen verbesserten Zustands dienen (LSG Sachsen - Anhalt, Beschluss vom 9. Juli 2012 - L 5 AS 178/12 B ER - LSG Niedersachsen - Bremen, Beschluss vom 27. März 2007 - L 9 AS 137/07 ER - LSG Hessen, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - L 7 AS 326/09 B ER -).
  • SG Halle, 03.02.2022 - S 27 AS 889/20

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Instandhaltungskosten für selbst

    Eine Kostenübernahme scheidet aus, wenn auch künftig mit der Notwendigkeit erheblicher, in der Summe unangemessen hoher Reparaturkosten zu rechnen ist, um die (zweifelhafte) Nutzbarkeit selbst genutzten Wohnraums dauerhaft zu gewährleisten (Hessisches LSG, Beschluss vom 28. Oktober 2009, Az.: L 7 AS 326/09 B ER, Rn. 23, juris; SG Potsdam, Urteil vom 1. März 2018, Az.: S 31 AS 3142/11, Rn. 31, juris).
  • SG Neuruppin, 29.10.2010 - S 18 AS 1314/07

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutztes

    Sie müssen geeignet und erforderlich sein, um das Eigentum zu Wohnzwecken zu erhalten (vgl. Hessisches Landessozialgericht (LSG), Beschluss v. 28.10.2009 - L 7 AS 326/09 B ER).
  • SG Potsdam, 01.03.2018 - S 31 AS 3142/11
    Eine Kostenübernahme scheidet aber dann aus, wenn auch künftig mit der Notwendigkeit erheblicher, in der Summe unangemessen hoher Reparaturkosten zu rechnen ist, um die (zweifelhafte) Nutzbarkeit selbst genutzten Wohnraums dauerhaft zu gewährleisten (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28.10.2009, Az. L 7 AS 326/09 B ER).
  • SG Würzburg, 21.12.2015 - S 18 AS 187/15

    Keine Kostenübernahme für Modernisierungsmaßnahmen

    Gemeint ist damit nur der Erhaltungsaufwand, vgl. Luik in Eicher SGB II 3. Auflage § 22 Rn. 137. Die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen wird nicht nach der Höhe der anfallenden Kosten, sondern objektiv nach dem Ziel der Maßnahme vorgenommen, ob die Aufwendungen der Erhaltung oder Wiederherstellung der Wohnung in ihrer bisherigen Substanz oder aber der Schaffung eines neuen, verbesserten Zustands dienen (vgl. LSG Ns-B 27.03.2007- L 9 AS 137/07 ER, Hess. LSG 28.10.2009 L 7 AS 326/09 B Er) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2012 - L 9 AS 859/12
    Denn zu den Grundbedürfnissen des Lebens und Wohnens zählt auch eine funktionierende Stromversorgung (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - L 7 AS 326/09 B ER; SG Bremen, Beschluss vom 11. September 2009 - S 23 AS 1629/09 ER).
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