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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 7 AS 330/13   

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https://dejure.org/2014,15007
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 7 AS 330/13 (https://dejure.org/2014,15007)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.04.2014 - L 7 AS 330/13 (https://dejure.org/2014,15007)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. April 2014 - L 7 AS 330/13 (https://dejure.org/2014,15007)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Angemessenheit der Unterkunftskosten für einen Dreipersonenhaushalt im Landkreis Göttingen

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II; Begrenzung durch sog. 33% Quantil im Einzelfall kein schlüssiges Konzept; Kostentragung nach Wohngeldgrundsätzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II ; Begrenzung durch sog. 33% Quantil im Einzelfall kein schlüssiges Konzept; Kostentragung nach Wohngeldgrundsätzen

  • rechtsportal.de

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
    Ermittlung der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
    Ermittlung der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II ; Begrenzung durch sog. 33% Quantil im Einzelfall kein schlüssiges Konzept; Kostentragung nach Wohngeldgrundsätzen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Gutachten des LK Göttingen zu Mietobergrenzen für Hartz IV-Bezieher rechtswidrig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV-Leistungen - Mietobergrenze in Göttingen vom Tisch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gutachten des Landkreises Göttingen zu Mietobergrenzen für Hartz IV-Bezieher rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gutachten des Landkreises Göttingen zu Mietobergrenzen für Hartz IV-Bezieher rechtswidrig - Belastbare Mietobergrenze kann nur durch Neuerhebung auf Grundlage eines völlig neuen Konzeptes erfolgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 672
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 7 AS 330/13
    KdU werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind; vgl. § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II. Die Prüfung der Angemessenheit begrenzt die erstattungsfähigen Kosten der Höhe nach (vgl. BSG, Urteil vom 22.09.2009, Az. B 4 AS 18/09 R).

    Das BSG definiert ein schlüssiges Konzept als "ein planmäßiges Vorgehen des Grundsicherungsträgers im Sinne der systematischen Ermittlung und Bewertung genereller, wenngleich orts- und zeitbedingter Tatsachen für sämtliche Anwendungsfälle im maßgeblichen Vergleichsraum und nicht nur ein punktuelles Vorgehen von Fall zu Fall" (BSG, Urteil vom 22. September 2009, Az. B 4 AS 18/09 R, Rz. 19).

    Nicht zu berücksichtigen ist hingegen Wohnraum, der keinen zuverlässigen Aufschluss bieten kann wie z.B. Wohnheime (Urteil vom 22. September 2009, Az. B 4 AS 18/09 R).

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus den Ausführungen des BSG (Urteil vom 22. September 2009, Az. B 4 AS 18/09 R, Rz. 22).

    "Diese Ermittlungspflicht geht nicht ohne Weiteres auf das Sozialgericht über, wenn sich das Konzept des Grundsicherungsträgers als nicht tragfähig (schlüssig) erweist oder bei einem an sich schlüssigen Konzept die erforderlichen Daten nicht oder nicht ordnungsgemäß erhoben worden sind."(Urteil vom 22. September 2009, B 4 AS 18/09 R, Rz. 26).

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 7 AS 330/13
    Es muss vielmehr gewährleistet sein, dass jeder einzelne Tabellenwert entsprechend seiner tatsächlichen Häufigkeit auf dem konkreten Wohnungsmarkt in den grundsicherungsrechtlich relevanten Mietzins einfließt und damit gleichermaßen schlecht ausgestattete Wohnungen in bevorzugter Lage als auch die gut ausgestatteten Wohnungen in sehr einfachen Wohnlagen erfasst werden (BSG, Urteil vom 13. April 2011, B 14 AS 85/09 R, Rz. 26; Urteil 10. September 2013, B 4 AS 77/12 R, Rz 31).

    Der vom Beklagten ermittelte Mietpreis ermöglicht keine nachvollziehbare Aussage über die Beschaffenheit der Wohnung, also welchen Lebensstandard dieses Produkt befriedigen soll (vgl. BSG, Urteil 10. September 2013, B 4 AS 77/12 R, Rz 36).

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 7 AS 330/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG muss die Ermittlung der regionalen Angemessenheitsgrenze auf der Grundlage eines überprüfbaren schlüssigen Konzepts erfolgen, das die hinreichende Gewähr dafür bietet, dass die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes wiedergegeben werden (BSG, Urteil vom 18. Juni 2008, B 14/7b AS 44/06 R).

    Es wird überdies zB - soweit vorhanden - auch auf private Mietdatenbanken zurückgreifen können, die die Voraussetzungen der §§ 558c, 558d BGB nicht erfüllen, aber dazu geeignet sind, zumindest annäherungsweise Aufschluss über die Angemessenheit zu geben (vgl BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 R, FEVS 60, 145, 149, RdNr 16).

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 87/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - fehlendes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 7 AS 330/13
    24 a) Zutreffend hat der Beklagte bei den Klägern die angemessene Wohnflächengrenze entsprechend der nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2013, B 4 AS 87/12 R, m.w.M.) anwendbaren Richtlinie über die Soziale Wohnraumförderung in Niedersachsen (Wohnraumförderungsbestimmungen -WFB-; vgl. Punkt B.11. Angemessene Wohnflächen) mit bis zu 75, 00 qm berücksichtigt.

    Voraussetzung für die repräsentative Bestimmung des Mietpreisniveaus ist es, ausreichend große Räume der Wohnbebauung zu beschreiben, die aufgrund ihrer räumlichen Nähe zueinander, ihrer Infrastruktur und insbesondere ihrer verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt homogenen Lebens- und Wohnbereich bilden, wobei es im ländlichen Raum geboten sein kann, größere Gebiete als Vergleichsmaßstab zusammenzufassen (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013, Az. B 4 AS 87/12 R).

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 85/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Angemessenheitsprüfung anhand

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 7 AS 330/13
    Es muss vielmehr gewährleistet sein, dass jeder einzelne Tabellenwert entsprechend seiner tatsächlichen Häufigkeit auf dem konkreten Wohnungsmarkt in den grundsicherungsrechtlich relevanten Mietzins einfließt und damit gleichermaßen schlecht ausgestattete Wohnungen in bevorzugter Lage als auch die gut ausgestatteten Wohnungen in sehr einfachen Wohnlagen erfasst werden (BSG, Urteil vom 13. April 2011, B 14 AS 85/09 R, Rz. 26; Urteil 10. September 2013, B 4 AS 77/12 R, Rz 31).
  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 65/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 7 AS 330/13
    Erst wenn diese Ermittlungen zu keinem weiteren Erfolg führen, kann, wovon das LSG im Grundsatz zu Recht ausgegangen ist, eine Verurteilung der Beklagten zur Tragung der tatsächlichen Aufwendungen der Kläger erfolgen." (Urteil vom 20. August 2009, B 14 AS 65/08 R, Rz. 21).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 65/09 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 7 AS 330/13
    Insbesondere scheiden Wohnungen mit nur ganz einfachem Standard von vorn herein aus der Bewertung aus (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 B 14 AS 65/09 R, Rz 31).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 7 AS 330/13
    Auch das BSG hat zur Bildung eines arithmetischen Mittelwertes entschieden, dass dieses für sich genommen nicht die Gewähr bietet, dass das einfache Mietsegment realistisch abgebildet wird, sondern mit einem hohen Maß an Zufälligkeit belastet ist, wenn nicht eine gleichmäßige Verteilung der Mietpreise vorliegt (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, B 14 AS 50/10 R, Rz. 29/30).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 7 AS 330/13
    D.h., allein der Umstand, dass es möglich war, Wohnraum zu den von dem Beklagten für angemessen erachteten Wert anzumieten, bedeutet nicht, dass ein Wert zutreffend ermittelt wurde (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009, B 4 AS 50/09 R, Rz. 22).
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 73/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 7 AS 330/13
    Alle Faktoren, die das Produkt Mietpreis bestimmen, müssen in die Auswertung einfließen, weil nur auf diese Weise die Begrenzung der tatsächlichen Unterkunftskosten auf ein "angemessenes Maß" hinreichend nachvollziehbar ist (BSG, Urteil 20.08.2009, B 14 AS 41/08 R; Rz 17; Urteil 18.02.2010, B 14 AS 73/08 R, Rz 26).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 33/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2016 - L 11 AS 1788/15

    Beantragung der Gewährung von weiteren 6,- Euro pro Monat als Zuschuss zu den

    Dies steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung u.a. des 7. Senats des erkennenden Gerichts, der das KdU-Konzept für den Landkreis Göttingen als unschlüssig verworfen hat, weil diesem Konzept keine hinreichend repräsentativen und validen Daten zugrunde lagen (Urteil des 7. Senats des erkennenden Gerichts vom 29. April 2014 - L 7 AS 330/13 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2016 - L 11 AS 611/15

    Bestimmung der Höhe der zu berücksichtigenden Aufwendungen für die Grundmiete

    Sofern sich das SG auf die Entscheidungen des 7. Senats des hiesigen LSG stütze (Urteil vom 3. April 2014 - L 7 AS 786/11 - und Urteil vom 29. April 2014 - L 7 AS 330/13 -), sei der entscheidende Unterschied, dass das vorliegende Konzept auf einem qualifizierten Mietspiegel basiere.

    Dies steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung u.a. des 7. Senats des erkennenden Gerichts, der das KdU-Konzept für den Landkreis Y. als unschlüssig verworfen hat, weil diesem Konzept keine hinreichend repräsentativen und validen Daten zugrunde lagen (Urteil des 7. Senats des erkennenden Gerichts vom 29. April 2014 - L 7 AS 330/13 -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2015 - L 15 AS 159/14

    Bestandsmiete; Methodenfreiheit; Mietobergrenze; Osnabrück; schlüssiges Konzept;

    Wohnungen des untersten Marktniveaus müssen bei der Bildung eines grundsicherungsrelevanten Mietwertes - unabhängig davon, ob sich in einem Mietsegment überhaupt eine nennenswerte Zahl an derartigen Wohnungen findet - grundsätzlich unberücksichtigt bleiben, da Hilfebedürftige bei der Wohnungssuche grundsätzlich nicht hierauf verwiesen werden dürfen (BSG, Urteile vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 65/09 R - juris Rn. 31, und vom 10. September 2013, a.a.O; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29. April 2015 - L 7 AS 330/13; Thüringer LSG, Urteil vom 8. Juli 2015, a.a.O.).

    Zwar hat der 7. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen in einer Entscheidung (Urteil vom 29. April 2014 - L 7 AS 330/13 - [Stadt W.]) unter Verweis auf die hierzu einschlägige Rechtsprechung des BSG die Auffassung vertreten, die repräsentative Erfassung des gesamten Wohnungsmarktes setze voraus, dass u.a. nach Lage und Ausstattungsmerkmalen differenziert wurde und alle das Produkt "Mietpreis" bestimmenden Faktoren in die Auswertung einbezogen worden sein müssen.

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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 27.06.2013 - L 7 AS 330/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,15956
LSG Bayern, 27.06.2013 - L 7 AS 330/13 B ER (https://dejure.org/2013,15956)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.06.2013 - L 7 AS 330/13 B ER (https://dejure.org/2013,15956)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - L 7 AS 330/13 B ER (https://dejure.org/2013,15956)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 716 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2013 - L 7 AS 330/13
    Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten müssen grundsätzlich angemessen sein, weil sie, wenn es die Spezialregelung in § 22 Abs. 6 SGB II nicht gäbe, unter die allgemeinen Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II fallen würden, die nur in angemessenem Umfang zu übernehmen sind (so BSG, Urteil vom 06.05.2010, B 14 AS 7/09 R, Rn. 14 für die Umzugskosten).

    26 Die Zusicherung nach § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II steht im Ermessen des Leistungsträgers (BSG, Urteil vom 06.05.2010, B 14 AS 7/09 R, Rn. 18).

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Nichterteilung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2013 - L 7 AS 330/13
    22 Das BSG hat im Urteil vom 06.04.2011, B 4 AS 5/10 R, Rn. 17, dargelegt, dass eine Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II nur dann in Betracht kommt, wenn die künftigen Unterkunftskosten feststehen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - L 32 AS 612/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2013 - L 7 AS 330/13
    Für eine endgültige Verpflichtung zur Erteilung einer Zusicherung im einstweiligen Rechtsschutz (so für Ausnahmefälle LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.05.2009, L 32 AS 612/09 B ER und Beschluss vom 31.07.2009, L 25 AS 1216/09 B ER) wird keine Rechtsgrundlage und keine Notwendigkeit gesehen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2009 - L 25 AS 1216/09

    Aussetzung der Vollstreckung; einstweilige Anordnung; Zusicherung zu den

    Auszug aus LSG Bayern, 27.06.2013 - L 7 AS 330/13
    Für eine endgültige Verpflichtung zur Erteilung einer Zusicherung im einstweiligen Rechtsschutz (so für Ausnahmefälle LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.05.2009, L 32 AS 612/09 B ER und Beschluss vom 31.07.2009, L 25 AS 1216/09 B ER) wird keine Rechtsgrundlage und keine Notwendigkeit gesehen.
  • SG Aachen, 15.08.2017 - S 14 AS 554/17

    Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises über Lohnzahlungen sowie über die

    Dies bedeutet, dass dessen Verpflichtung zur Leistungsgewährung, insbesondere in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, nur dann in Betracht kommt, wenn eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt, also das Ermessen nur in einem bestimmten Sinne ausgeübt werden kann und jede andere Entscheidung fehlerhaft wäre, weil einstweiliger Rechtsschutz nur in den Grenzen eines Anordnungsanspruches möglich ist (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Juni 2013 - L 7 AS 330/13 B ER -, Rn. 25, juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Januar 2012 - L 11 AS 809/11 B ER -, Rn. 17, juris; Beschluss der Kammer vom 24.04.2017 - S 14 AS 323/17 ER; Keller, in: Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz, 12. Auflage 2017, § 86b Rn. 30a m.w.Nachw. auch für die Gegenauffassung a. A. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005 - L 7 AL 38/05 ER -, Rn. 28, juris; Berlit, info also 2005, S. 3, 8).
  • LSG Bayern, 14.07.2014 - L 7 AS 517/14

    Umzugskosten und Zusicherung nach § 22 SGB II im einstweiligen Rechschutz

    Am 03.05.2013 stellte die Antragstellerin einen weiteren Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, in dem sie erfolglos monatlich 2.791,- Euro für ein Hotel begehrte (Az. S 50 AS 1028/13 ER und L 7 AS 330/13 B ER).

    Eine endgültige Klärung des Anspruchs ist dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. Bay LSG, 27.06.2013, L 7 AS 330/13 B ER).

  • SG Aachen, 28.01.2019 - S 14 AS 1103/18

    Übernahme von Mietrückständen durch ein Darlehen zur Sicherung der Unterkunft

    Denn eine einstweilige Anordnung ist nur in den Grenzen des Anordnungsanspruches möglich und kann nicht weiter reichen als eine Entscheidung in der Hauptsache (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Juni 2013 - L 7 AS 330/13 B ER -, Rn. 26, juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Januar 2012 - L 11 AS 809/11 B ER -, Rn. 17, juris; Beschluss der Kammer vom 10. Mai 2017 - S 14 AS 323/17 ER -, Rn. 33; vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz, 12. Auflage 2017, § 86b Rn. 30a m.w.Nachw. auch für die Gegenauffassung).
  • SG Karlsruhe, 06.03.2014 - S 14 AS 695/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung -

    Für eine endgültige Verpflichtung zur Erteilung einer Zusicherung im einstweiligen Rechtsschutz (so für Ausnahmefälle LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.05.2009, L 32 AS 612/09 B ER und Beschluss vom 31.07.2009, L 25 AS 1216/09 B ER) wird keine Rechtsgrundlage und keine Notwendigkeit gesehen, vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 27. Juni 2013 - L 7 AS 330/13 B ER, juris.

    Vorliegend ist bereits fraglich, ob überhaupt noch ein konkretes Wohnungsangebot, auf welches sich die Zusicherung erstrecken soll und welches nach der ständigen Rechtsprechung erforderlich ist, vorliegt, vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 27. Juni 2013, aaO).

  • SG Aachen, 06.11.2017 - S 14 AS 843/17
    Eine Zusicherung, die Klarheit über ein Rechtsverhältnis verschaffen soll, ist jedoch einer vorläufigen Regelung gerade nicht zugänglich (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, a.a.O.; Sächsisches Landessozialgericht, a.a.O.; a. A. Bay LSG, Beschluss vom 27. Mai 2013 - L 7 AS 330/13 B ER, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2014 - L 15 AS 271/12
    Der Rechtsprechung des Bayer. LSG, nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ausnahmslos nur eine vorläufig wirkende Zusicherung erstritten werden kann (Beschl. v. 27.06.2013, Az. L 7 AS 330/13 B ER), vermag sich der Senat danach nicht anzuschließen.
  • SG Aachen, 10.05.2017 - S 14 AS 323/17
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt daher aber nicht in Betracht, weil eine solche nur in den Grenzen des Anordnungsanspruches möglich ist (vgl. Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz, 11. Auflage 2014, § 86b Rn. 30a m.w.Nachw. auch für die Gegenauffassung; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Juni 2013 - L 7 AS 330/13 B ER -, Rn. 25, juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Januar 2012 - L 11 AS 809/11 B ER -, Rn. 17, juris; Beschluss der Kammer vom 24.04.2017 - Aktenzeichen S 14 AS 323/17 ER).
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