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   LSG Thüringen, 07.07.2005 - L 7 AS 334/05 ER   

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https://dejure.org/2005,9258
LSG Thüringen, 07.07.2005 - L 7 AS 334/05 ER (https://dejure.org/2005,9258)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 07.07.2005 - L 7 AS 334/05 ER (https://dejure.org/2005,9258)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - L 7 AS 334/05 ER (https://dejure.org/2005,9258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Anordnung einer Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch- Zweites Buch (SGB II); Eilbedürftigkeit bei drohender Gefahr des Verlusts der Unterkunft wegen nicht erbrachter Mietzahlungen; Berücksichtigung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2001 - 12 A 4923/99

    Bestimmung der Spannbreite sozialhilferechtlich angemessener Unterkunftskosten;

    Auszug aus LSG Thüringen, 07.07.2005 - L 7 AS 334/05
    Die Höchstbeträge des Wohngeldgesetzes können jedenfalls dann als Orientierungshilfe und Indiz herangezogen werden, wenn ein Mietpreisspiegel, der konkrete Angaben zum Mietpreis der in dem Erhebungszeitraum vermieteten Wohnungen differenziert nach Baujahr, Ausstattung und Wohnungslage enthält, nicht vorliegt und es auch an sonstigen, allgemeinen, einzelfallübergreifenden Informationen über das tatsächliche Mietangebot fehlt (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. September 2001, Az: 12 A 4923/99 m.w.N).
  • BSG, 19.12.2000 - B 12 KR 1/00 R

    Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung - Beiträge zur sozialen

    Auszug aus LSG Thüringen, 07.07.2005 - L 7 AS 334/05
    Diese sind regelmäßig nach der Zahl der zur Haushaltsgemeinschaft zählenden Personen ohne Rücksicht auf deren Alter aufzuteilen (BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 34 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus LSG Thüringen, 07.07.2005 - L 7 AS 334/05
    Jeder Antragsteller hat einen eigenständigen Anspruch auf Übernahme des danach auf ihn entfallenden Anteils an den Unterkunftskosten (vgl. BVerwGE 97, 110, 112).
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - L 6 B 52/05
    Auszug aus LSG Thüringen, 07.07.2005 - L 7 AS 334/05
    Da nicht ersichtlich ist, dass die Unterkunftskosten der Antragsteller unangemessen sind, kann dahinstehen, ob die Antragsgegnerin von ihrer Verpflichtung nach § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II, jedenfalls für eine Übergangszeit auch unangemessene Unterkunftskosten zu übernehmen, durch ein Vorverhalten der Antragsteller während ihres Sozialhilfebezuges entbunden sein kann (s. hierzu Landessozialgericht Schleswig vom 25. Mai 2005 Az: L 6 B 52/05 AS ER, das diese Frage verneint).
  • BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 25.02

    Einkommen, Kindergeld als - dessen, an den es gezahlt wird; Kindergeld als

    Auszug aus LSG Thüringen, 07.07.2005 - L 7 AS 334/05
    Kindergeld für volljährige Kinder steht hingegen grundsätzlich dem Kindergeldberechtigten, dem es ausgezahlt wird, zu und wird bei diesem als Einkommen berücksichtigt (so zu Recht Lücking in Hauck/Noftz, SGB XII, Kommentar, § 82 Rdnr. 25 zur inhaltsgleichen Regelung des § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII; BVerwG vom 17. Dezember 2003 - 5 C 25.02 = NJW 2004, 2541, Thüringer Landessozialgericht vom 22. Juni 2005, Az: L 7 AS 360/05 ER).
  • LSG Hessen, 21.03.2006 - L 9 AS 124/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit

    Die Höhe der laufenden Kosten für die Heizung ergibt sich entweder aus dem Mietvertrag oder aus den Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen, für die eine Vermutung der Angemessenheit spricht, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten vorliegen (ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - L 8 AS 427/05 ER - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. August 2005 - L 19 B 68/05 AS ER - LSG Thüringen, Beschluss vom 7. Juli 2005 - L 7 AS 334/05 ER - juris).

    Die Höhe der laufenden Kosten für die Heizung ergibt sich entweder aus dem Mietvertrag oder aus den Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen, für die eine Vermutung der Angemessenheit spricht, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten vorliegen (ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - L 8 AS 427/05 ER - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. August 2005 - L 19 B 68/05 AS ER - LSG Thüringen, Beschluss vom 7. Juli 2005 - L 7 AS 334/05 ER - juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. Januar 2002 - 4 PA 2747/01 - juris).

  • LSG Hessen, 05.09.2007 - L 6 AS 145/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der Heizkosten -

    5 Im Hinblick auf die nach § 22 Abs. 1 SGB, Zweites Buch, Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) berücksichtigungsfähigen laufenden Kosten für die Heizung ist nach mittlerweile gesicherter Rechtsprechung (z. B. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.03.2006, Az. L 9 AS 124/05 ER; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.12.2005, Az. L 8 AS 427/05 ER; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.08.2005, Az. L 19 B 68/05 AS ER; Landessozialgericht Thüringen, Beschluss vom 07.07.2005, Az. L 7 AS 334/05 ER) auf die Festsetzungen im Mietvertrag oder auf die Vorauszahlungsfestsetzungen der Energieversorgungsunternehmen abzustellen, für die eine Vermutung der Angemessenheit spricht, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte für ein unwirtschaftliches und damit unangemessenes Heizverhalten vorliegen (so auch Münder, SGB II, Lehr- und Praxiskommentar, § 22, Rdnr. 65; Juris Praxiskommentar, SGB II, § 22, Rdnr. 62).
  • LSG Sachsen, 24.10.2006 - L 3 B 158/06 AS-ER

    Prüfung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten beim Anspruch auf

    Dem ist auch die sozialgerichtliche Rechtsprechung zu § 22 SGB II gefolgt (u.a. Thüringer LSG, Beschl. v. 07.07.2005, Az. L 7 AS 334/05 ER; HessLSG, Beschl. v. 13.12.2005, Az. L 9 AS 48/05 ER; HessLSG, Beschl. v. 21.03.2006, Az. L 9 AS 124/05 ER; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.05.2006, Az. L 13 AS 510/06 ER-B; jeweils zitiert nach JURIS).

    Dem ist die sozialgerichtliche Rechtsprechung und Literatur zu § 22 SGB II im Wesentlichen übereinstimmend gefolgt (ThürLSG, Beschl. v. 07.07.2005, Az. L 7 AS 334/05 ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.09.2005, Az. L 19 B 68/05 AS-ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 15.12.2005, Az. L 8 AS 427/05 ER; HessLSG, Beschl. v. 21.03.2006, Az. L 9 AS 124/05 ER; jeweils zitiert nach JURIS; Berlit in: LPK-SGB II, 1. Aufl. 2005, § 22 Rn. 50; Wieland in: Estel-mann, SGB II, Stand: Juni 2006, § 22 Rn. 43; Lang in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 1. Aufl. 2005, § 22 Rn. 46).

  • LSG Thüringen, 13.04.2016 - L 4 AS 882/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - nicht erwerbsfähiger

    Dies setzt voraus, dass sämtliche Anspruchsvoraussetzungen der §§ 41ff SGB XII gegeben sind (vgl. Knickrehm in Eicher, SGB II, Kommentar, 2. Auflage 2008, § 28 Rn. 14, Altenweger in jurisPK-SGB 11, 2. Auflage 2007, § 28 Rn. 23; vgl. BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 201/10 R, juris, angedeutet wohl auch in BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R, juris, Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 7. Juli 2005 - L 7 AS 334/05 ER, juris).
  • SG Berlin, 05.12.2008 - S 37 AS 19304/07

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - gemischte Bedarfsgemeinschaft

    3) Solange eine Hilfebedürftige tatsächlich keine Grundsicherung vom Sozialamt erhält, hat sie zur Absicherung des Existenzminimums Anspruch auf Sozialgeld nach § 28 SGB 2. Zwar sind die Leistungen nach §§ 41 ff SGB 12 gegenüber dem Sozialgeld vorrangig (§ 5 Abs. 2 S 3 SGB 2); der Nachrang des Sozialgeldes reicht aber nur insoweit, als Leistungen nach den §§ 41 ff SGB 12 gewährt werden (Landessozialgericht Thüringen vom 7. Juli 2005 -L 7 AS 334/05 ER-).

    Zwar sind die Leistungen nach §§ 41 SGB XII ff gegenüber dem Sozialgeld vorrangig (§ 5 Abs. 2 S. 3 SGB II), der Nachrang des Sozialgeldes reicht aber nur soweit, als Leistungen nach den §§ 41 ff SGB XII gewährt werden (LSG Thüringen vom 7.7.2005 - L 7 AS 334/05 ER).

  • SG Dresden, 01.03.2006 - S 23 AR 122/05

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und

    Die An-gemessenheitsbeurteilung ist ohnehin auf den Kaltmietzins zuzüglich der Betriebskosten ohne die durch die Regelleistung abgegoltenen Kosten der Warmwasserzubereitung und ohne die gesondert zu betrachtenden Heizkosten zu beziehen (so ausdrücklich zutreffend: LSG Thüringen, Beschluss vom 07.07.2005, Az: L 7 AS 334/05 ER; Berlit in Münder: Lehr- und Praxiskommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2005, § 22, Rn. 17; im Ergebnis ebenso: Berlit, NDV 2006, 5, 11; Putz, info also 2004, 198, 201).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - L 7 AS 3135/06

    Arbeitslosengeld II - Heizkosten - Warmwasseraufbereitung über Heizung - Abzug

    Lässt sich wie hier jedoch aus der Heizkostenabrechnung ein konkreter Anteil für die Warmwasserbereitung entnehmen (Bl. 175 Leistungsakte), ist der Abzug des konkreten Verbrauchsanteils gegenüber dem Abzug der in die Regelleistung hinein gerechneten Aufwendungen vorrangig (LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. März 2006, a.a.O. und LSG Thüringen, Beschluss vom 7. Juli 2005 - L 7 AS 334/05 ER - SozSich 2006, 142).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2014 - L 18 AS 672/13

    Arbeitslosengeld II - Sozialgeld - erwerbsunfähiges Mitglied der

    Aufgrund der bedarfsdeckenden EM-Rente stand ihr kein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII zu - was zwischen den Beteiligten auch nicht streitig ist -, so dass auch der in § 5 Abs. 2 Satz 3 SGB II geregelte Vorrang, der auf "Leistungen", nicht aber einen dem Grunde nach bestehenden Leistungsanspruch nach dem Vierten Kapitel des SGB XII abhebt, hier nicht zum Tragen kommt (vgl auch LSG Thüringen, Beschluss vom 7. Juli 2005 - L 7 AS 334/05 ER - juris, in dem Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII aufgrund eines entgegenstehenden Rentenanspruchs nicht gewährt wurden).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2008 - L 28 B 1452/07

    Abtretung an Treuhänderin nach § 287 Abs. 2 InsO; Partnereinkommen;

    Er ist anspruchsberechtigt nach dem SGB II (vgl. Thüringer LSG Beschluss vom 7. Juli 2005 - L 7 AS 334/05 ER -, SozSich 2006, 142).
  • SG Lüneburg, 09.11.2006 - S 25 AS 895/06

    Übernahme eines Nachzahlungsbetrages aus der Heiz- und Nebenkostenabrechnung für

    Vielmehr kann von einer Unangemessenheit der Heizkosten nur bei unsachgemäßer Bedienung der Heizanlage oder einem verschwenderischen Heizverhalten (z. B. Heizen bei geöffnetem Fenster) ausgegangen werden (vgl. hierzu Sozialgericht Aachen, Urteil vom 01. Februar 2006 - S 11 AS 99/05 - Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 07. Juli 2005 - L 7 AS 334/05 ER - Sozialgericht Aurich, Beschluss vom 10. Februar 2005 - S 15 AS 3/05 ER -).
  • SG Dortmund, 19.11.2007 - S 32 AS 114/07

    Arbeitslosenversicherung

  • SG Düsseldorf, 29.08.2006 - S 29 AS 156/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Düsseldorf, 20.02.2007 - S 29 AS 258/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.11.2006 - L 2 B 178/06

    Übernahme von Grundsteuern als Kosten der Unterkunft; Tatächlich anfallende

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.02.2008 - L 2 B 307/07

    Anspruch auf vorläufig höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes;

  • SG Konstanz, 23.10.2007 - S 3 AS 3231/05

    Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung höherer Leistungen zur Sicherung des

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